Amtsblatt 1905/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

86 Steyr, 26. April 1905. Z. 715/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Handfertigkeits=Unterrichtskurse. Der Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich wird auch in diesem Jahre in der Zeit vom 17. Juli bis 13. August an seiner I. Wiener Schulwerkstätte, VII. Zollergasse 41, einen Kurs zur Heranbildung von Lehrer des Handfertigkeits=Unterrichtes für Knaben abhalten. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 14. April l. J., Z. 1712 behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kennt nis gesetzt. Steyr, 28. April 1905. Z. 735/B.=Sch.=R. An sämtliche Ortsschulräte. Im abgelaufenen Winter haben an 30 Schulstationen des Bezirkes Suppenanstalten bestanden, die insgesamt 106.535 Portionen Suppe an Schulkinder zur Verteilung gebracht haben. Weiters standen den Schulkindern an 28 Schulstationen 1605 Paare Wechselschuhe zur Ver fügung. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 26. April l. I werden die Ortsschulräte angewiesen, allen jenen Körper¬ schaften und einzelnen Personen, welche sich um die Errichtung, Fortführung und Förderung der Suppenanstalten sowie um die Beistellung von Wechselschuhen verdient gemacht haben, namens des k. k. Bezirksschulrates den Dank und die An¬ erkennung für ihr humanitäres Wirken schriftlich zum Aus¬ drucke zu bringen. Steyr, 28. April 1905 Z. 8805. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einschleppung von ansteckenden Krankheiten durch vom Auslande kommende Personen. In letzterer Zeit sind wiederholt durch aus dem Aus¬ lande, insbesondere aus Rußland zugereiste, in ungünstigen sanitären Verhältnissen befindliche Personen Blattern und andere Infektionskrankheiten eingeschleppt worden, welche den bisherigen günstigen Gesundheitszustand der Bevölkerung ernstlich bedrohten und die Gefahr ausgebreiteter Epidemien entstehen ließen. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß der Verbreitung pandemischer Infektionskrankheiten und selbst der in asiatischen Ländern noch nicht erloschenen Cholera und Pest infolge der in Ostasien bestehenden Kriegsereignisse und der hiedurch beeinflußten Verhältnisse des Personen= und Güterverkehres mit dem europäischen Rußland im Wege der direkten und indirekten Einschleppung ins Inland Vorschub geleistet werden könnte, erscheint es notwendig, daß dem Auftreten und Be¬ stande jeder Infektionskrankheit von Seite aller hiezu be¬ rufenen und verpflichteten Organe die größte Aufmerksamkeit zugewendet wird, und daß weiterhin die in hygienisch¬ prophylaktischer Richtung gebotenen Vorkehrungen zur Hint¬ anhaltung von Epidemiegefahren sachverständig durchgeführt sowie die Hilfsmittel zur unverzüglichen Bekämpfung und Unterdrückung auftretender Infektionskrankheiten bereitgehalten werden.Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei, Z. 7497/V vom 9. April 1905 werden die Gemeinde=Vorstehungen ver¬ pflichtet und angewiesen, den Verkehr der aus infektions¬ verdächtigen Nachbarländern unter ungünstigen sanitären Verhältnissen oder aus bekannten Epidemiegebieten des In¬ landes eintreffenden Fremden selbst in kleinen Gemeinden in sanitärer Beziehung zu überwachen und die Unterkunfts¬ verhältnisse in Fremdenherbergen, und zwar je geringerer Qualität dieselben sind, um so sorgfältiger der sanitären Kontrolle zu unterstellen. Ein besonderes Augenmerk wird in dieser Richtung auch den Natural=Verpflegsstationen und den Schüblingen zuzuwenden sein. Die Pflicht der Anzeige jeder ansteckenden Krankheit oder auch nur eines Infektionsverdachtes im privaten und öffentlichen Haushalte ist der Bevölkerung neuerlich in Er¬ innerung zu bringen, während von allen Sanitätspersonen die genaueste und pünktlichste Erfüllung derselben zu fordern sein wird. Die Gemeindeärzte sind im Sinne ihrer Instruktion an die Verpflichtung zur raschesten Intervention in jedem Verdachtsfalle zu erinnern, damit sie rechtzeitig in die Lage kommen, die Isolierung des Infektionsherdes mit der Vor¬ sorge zu bewirken, daß der Verkehr der im Isolierungsrayon befindlichen Personen nach auswärts oder gar deren Abreise nur nach Maßgabe der von der Sanitätsbehörde vorzu¬ zeichnenden, jede Infektionsverschleppung ausschließenden Vor¬ sichten erfolge Zu diesem Zwecke ist die gehörige Instandsetzung der bestehenden Isolierlokalitäten und im Bedarfsfalle die Bereit¬ stellung geeigneter Lokale zu veranlassen. Behufs Infektionstilgung hat die rationelle Desinfektion aller vom Kranken stammenden oder mit ihm in Berührung gekommenen Objekte unausgesetzt während der Krankheits¬ dauer am Krankenbette und nach Abschluß derselben in siche wirksamer, jede überflüssige Belästigung der Umgebung des Kranken vermeidender Weise zu erfolgen Den zur Pflege und Hilfeleistung beim Kranken ver¬ wendeten Personen, deren Zahl auf das Nötigste zu be¬ schränken ist, sind vom Gemeindearzte die genauesten Instruk¬ tionen in gemeinverständlicher Weise zu geben. Jede wissentliche oder fahrlässige Uebertretung der Epidemie=Tilgungsmaßnahmen wird unnachsichtlich streng geahndet werden. Den Gemeinde=Vorstehungen wird die rechtzeitige An¬ zeige jedes Infektionsvorfalles, bezw. Verdachtsfalles, und die sorgfältigste Ueberwachung zur Pflicht gemacht und nach Bedarf wird für die substitutionsweise Durchführung der den Gemeinden obliegenden Sanitätsmaßnahmen durch den Amts¬ arzt Sorge getragen werden. Im Falle des Auftretens von Blattern, Flecktyphus, Cholera und Pest ist die sofortige (telegraphische) Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft bereits beim ersten Er¬ krankungsfalle, bezw. Verdachte, zu erstatten. Steyr, 28. April 1905. Z. 9432. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. Statthalterei ist zur Kenntnis gelangt, daß die Gattin eines in Simbach wohnhaften österreichischen Bahnbediensteten namens Juliane Winkler, welche auf der Fahrt von Wien nach Simbach in Gesellschaft italienischer Arbeiter, von denen einer sehr krank zu sein schien, gereist ist, vor zirka 4 Tagen an Blattern erkrankte und an Blattern verstorben ist. Da nun die Nachforschungen, wo diese Arbeiter ein¬ resp. ausgestiegen sind, bisher zu keinem Resultate geführt haben, ist die Gefahr einer Weiterverbreitung der Krankheit

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