Amtsblatt 1905/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Iunes Hiars k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 18. 1905. Steyr, am 4. Mai. und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. 18. Mai die Auswechslung der schadhaft gewordenen hölzernen Steyr, 2. Mai 1905. Längsträger vorgenommen. Diese Brücke kann daher währent An alle Gemeinde=Vorstehungen. dieser Zeit weder von Fuhrwerk noch von Personen benützt werden Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück Dieses ist sogleich möglichst allgemein zu verlautbaren XXVI und XXVII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 9664. Steyr, 29. April 1905 Z. 9681. Steyr, 29. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nachweisung des Fortbestandes der Begünstigung nach Plakatierungs=Bewilligung. §§ 31, 32 und 33 des Wehrgesetzes als Kandidat Gemäß § 23, P.=G., wurde dem kathol. Volksverein des geistlichen Standes, Lehrer und Besitzer ererbter in Linz die Bewilligung zur Plakatierung und Verteilung Landwirtschaften. der Einladungen zu der am 7. Mai 1905 um 11 Uhr vor¬ Gemäß §§ 48, 51 und 54, Wehr=Vorschriften, I. Teil mittags in Alois Derflers Gasthaus in Neustift statt¬ haben diejenigen Kandidaten, Lehrer und Besitzer ererbter findenden Versammlung erteilt Landwirtschaften, welche die Begünstigung der §§ 31, 32 Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. und 33, Wehr=Gesetz, genießen, im Monate Juni den Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Darnachachtung in die Nachweis zu erbringen, daß sie noch Anspruch au Kenntnis gesetzt. diese Begünstigung besitzen. Dieser Nachweis ist in der für das erste Ansuchen vorgeschriebenen Art zu erbringen und Steyr, 29. April 1905. Z. 9718. die ämtliche Bescheinigung über die Zuerkennung der Be¬ günstigung beizuschließen. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Diejenigen, welche erst seit Juni vorigen Jahres die Zuständigkeit im hiesigen Bezirke erlangten, haben ihre Betreffend Vorlage eines Verzeichnisses über die zum frühere Heimatsgemeinde, ihr Geburtsjahr und jene politische Schutze der Landeskultur bestellten Organe. Behörde, bei welcher sie für das Jahr 1904 den Nachweis Mit h. ä. Erlasse vom 13. April 1905, Z. 8697, über den Anspruch erbrachten, ausdrücklich anzugeben. Amtsblatt Nr. 16, wurden die Gemeinde=Vorstehungen ein¬ Hievon sind die interessierten Parteien mit dem Be¬ geladen, über alle im Gemeindegebiete ansässigen und zum merken in die Kenntnis zu setzen, daß der Anspruch auf Schutze der Landeskultur bestellten und beeideten Organe diese Begünstigungen erlischt, wenn der Nachweis des Fort¬ ein Verzeichnis anher vorzulegen. Nachdem nun seitens einiger bestandes ohne genügende Entschuldigung nicht rechtzeitig beigebracht wird Gemeinden bereits Fehlberichte vorgelegt worden sind, scheint es, daß obiger Erlaß teilweise irrig aufgefaßt wurde und wird demnach den Gemeinde=Vorstehungen bekanntgegeben Z. 9935. Steyr, 3. Mai 1905. daß in die vorzulegende Nachweisung auch alle jene Personen, An die Gemeinde=Vorstehungen an der Enns. welche zur Ueberwachung von Fischwässern und als Jagd¬ und Forstschutzorgane bestätigt und beeidet wurden, aufzu¬ Kaut Bericht der Gemeinde=Vorstehung Ternberg vom nehmen sind. 1. Mai 1905, Z. 500, wird an der daselbst befindlichen Brücke über die Enns in der Zeit vom 9. bis inklusive

86 Steyr, 26. April 1905. Z. 715/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Handfertigkeits=Unterrichtskurse. Der Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich wird auch in diesem Jahre in der Zeit vom 17. Juli bis 13. August an seiner I. Wiener Schulwerkstätte, VII. Zollergasse 41, einen Kurs zur Heranbildung von Lehrer des Handfertigkeits=Unterrichtes für Knaben abhalten. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 14. April l. J., Z. 1712 behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kennt nis gesetzt. Steyr, 28. April 1905. Z. 735/B.=Sch.=R. An sämtliche Ortsschulräte. Im abgelaufenen Winter haben an 30 Schulstationen des Bezirkes Suppenanstalten bestanden, die insgesamt 106.535 Portionen Suppe an Schulkinder zur Verteilung gebracht haben. Weiters standen den Schulkindern an 28 Schulstationen 1605 Paare Wechselschuhe zur Ver fügung. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 26. April l. I werden die Ortsschulräte angewiesen, allen jenen Körper¬ schaften und einzelnen Personen, welche sich um die Errichtung, Fortführung und Förderung der Suppenanstalten sowie um die Beistellung von Wechselschuhen verdient gemacht haben, namens des k. k. Bezirksschulrates den Dank und die An¬ erkennung für ihr humanitäres Wirken schriftlich zum Aus¬ drucke zu bringen. Steyr, 28. April 1905 Z. 8805. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einschleppung von ansteckenden Krankheiten durch vom Auslande kommende Personen. In letzterer Zeit sind wiederholt durch aus dem Aus¬ lande, insbesondere aus Rußland zugereiste, in ungünstigen sanitären Verhältnissen befindliche Personen Blattern und andere Infektionskrankheiten eingeschleppt worden, welche den bisherigen günstigen Gesundheitszustand der Bevölkerung ernstlich bedrohten und die Gefahr ausgebreiteter Epidemien entstehen ließen. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß der Verbreitung pandemischer Infektionskrankheiten und selbst der in asiatischen Ländern noch nicht erloschenen Cholera und Pest infolge der in Ostasien bestehenden Kriegsereignisse und der hiedurch beeinflußten Verhältnisse des Personen= und Güterverkehres mit dem europäischen Rußland im Wege der direkten und indirekten Einschleppung ins Inland Vorschub geleistet werden könnte, erscheint es notwendig, daß dem Auftreten und Be¬ stande jeder Infektionskrankheit von Seite aller hiezu be¬ rufenen und verpflichteten Organe die größte Aufmerksamkeit zugewendet wird, und daß weiterhin die in hygienisch¬ prophylaktischer Richtung gebotenen Vorkehrungen zur Hint¬ anhaltung von Epidemiegefahren sachverständig durchgeführt sowie die Hilfsmittel zur unverzüglichen Bekämpfung und Unterdrückung auftretender Infektionskrankheiten bereitgehalten werden.Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei, Z. 7497/V vom 9. April 1905 werden die Gemeinde=Vorstehungen ver¬ pflichtet und angewiesen, den Verkehr der aus infektions¬ verdächtigen Nachbarländern unter ungünstigen sanitären Verhältnissen oder aus bekannten Epidemiegebieten des In¬ landes eintreffenden Fremden selbst in kleinen Gemeinden in sanitärer Beziehung zu überwachen und die Unterkunfts¬ verhältnisse in Fremdenherbergen, und zwar je geringerer Qualität dieselben sind, um so sorgfältiger der sanitären Kontrolle zu unterstellen. Ein besonderes Augenmerk wird in dieser Richtung auch den Natural=Verpflegsstationen und den Schüblingen zuzuwenden sein. Die Pflicht der Anzeige jeder ansteckenden Krankheit oder auch nur eines Infektionsverdachtes im privaten und öffentlichen Haushalte ist der Bevölkerung neuerlich in Er¬ innerung zu bringen, während von allen Sanitätspersonen die genaueste und pünktlichste Erfüllung derselben zu fordern sein wird. Die Gemeindeärzte sind im Sinne ihrer Instruktion an die Verpflichtung zur raschesten Intervention in jedem Verdachtsfalle zu erinnern, damit sie rechtzeitig in die Lage kommen, die Isolierung des Infektionsherdes mit der Vor¬ sorge zu bewirken, daß der Verkehr der im Isolierungsrayon befindlichen Personen nach auswärts oder gar deren Abreise nur nach Maßgabe der von der Sanitätsbehörde vorzu¬ zeichnenden, jede Infektionsverschleppung ausschließenden Vor¬ sichten erfolge Zu diesem Zwecke ist die gehörige Instandsetzung der bestehenden Isolierlokalitäten und im Bedarfsfalle die Bereit¬ stellung geeigneter Lokale zu veranlassen. Behufs Infektionstilgung hat die rationelle Desinfektion aller vom Kranken stammenden oder mit ihm in Berührung gekommenen Objekte unausgesetzt während der Krankheits¬ dauer am Krankenbette und nach Abschluß derselben in siche wirksamer, jede überflüssige Belästigung der Umgebung des Kranken vermeidender Weise zu erfolgen Den zur Pflege und Hilfeleistung beim Kranken ver¬ wendeten Personen, deren Zahl auf das Nötigste zu be¬ schränken ist, sind vom Gemeindearzte die genauesten Instruk¬ tionen in gemeinverständlicher Weise zu geben. Jede wissentliche oder fahrlässige Uebertretung der Epidemie=Tilgungsmaßnahmen wird unnachsichtlich streng geahndet werden. Den Gemeinde=Vorstehungen wird die rechtzeitige An¬ zeige jedes Infektionsvorfalles, bezw. Verdachtsfalles, und die sorgfältigste Ueberwachung zur Pflicht gemacht und nach Bedarf wird für die substitutionsweise Durchführung der den Gemeinden obliegenden Sanitätsmaßnahmen durch den Amts¬ arzt Sorge getragen werden. Im Falle des Auftretens von Blattern, Flecktyphus, Cholera und Pest ist die sofortige (telegraphische) Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft bereits beim ersten Er¬ krankungsfalle, bezw. Verdachte, zu erstatten. Steyr, 28. April 1905. Z. 9432. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. Statthalterei ist zur Kenntnis gelangt, daß die Gattin eines in Simbach wohnhaften österreichischen Bahnbediensteten namens Juliane Winkler, welche auf der Fahrt von Wien nach Simbach in Gesellschaft italienischer Arbeiter, von denen einer sehr krank zu sein schien, gereist ist, vor zirka 4 Tagen an Blattern erkrankte und an Blattern verstorben ist. Da nun die Nachforschungen, wo diese Arbeiter ein¬ resp. ausgestiegen sind, bisher zu keinem Resultate geführt haben, ist die Gefahr einer Weiterverbreitung der Krankheit

durch diese blatternverdächtigen Individuen eine außerordent¬ lich große geworden. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei, Z. 8816/V vom 22. April 1905 werden die Gemeinde=Vorstehungen und insbesondere jene, in denen gegenwärtig irgend welche Bauarbeiten im Gange sind, hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dem Einlangen italienischer Arbeiter ganz besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und deren so¬ fortige ärztliche Untersuchung sowie die Feststellung ihres Impfzustandes zu verfügen. Von diesem Erlasse sind die Herren Gemeindeärzte in die Kenntnis zu setzen und ist mit der Durchführung der diesjährigen Impfung sofort zu beginnen. Z. 9475. Steyr, 26. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Anläßlich eines durch bakteriologische Untersuchung fest¬ gestellten Falles von Genickstarre in der Gemeinde Pickl Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf, hat die k. k. o.=ö. Statt halterei mit Erlaß, Z. 8539/V, vom 22. April anher Nach¬ stehendes eröffnet: Zur Hintanhaltung einer weiteren Verbreitung dieser Infektionskrankheit ist vor allem der Anzeige der größte Wert beizumessen, damit jeder auch nur verdächtige Fall zur Kenntnis der Behörde gelange und diese in die Lage versetzt werde, die erforderlichen Maßnahmen in sachverstän¬ diger Weise treffen zu können. Die Gemeindeärzte und die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, von jedem auch nur verdächtigen Falle einer solchen Erkrankung auf dem kürzesten Wege die Meldung hieher zu erstatten und inzwischen die zur Ver meidung einer Weiterverbreitung der Krankheit zweckdienlichen Vorkehrungen an Ort und Stelle zu treffen. Zu diesem Behufe sind die Kranken in wirksamer Weise zu isolieren und ist jeder Verkehr der Hausbewohnen und sonstiger unberufener Personen mit denselben möglichst hintanzuhalten. Die Umgebung des Kranken ist ärztlich zu beobachten und diese Beobachtung auch nach Ablauf eines Krankheits¬ falles noch eine Zeitlang fortzusetzen. Insbesondere wird es nötig sein, Arbeiter, in deren Familie oder unter deren Hausgenossen Erkrankungsfälle an Genickstarre festgestellt worden sind, solange von der Arbeit auszuschließen, bis die Isolierung des Kranken sichergestellt und die Wohnungs¬ desinfektion durchgeführt ist. Mit Rücksicht auf die große Empfänglichkeit der Kinder für diese Krankheit sind auch die Schulleitungen im h. ä. Namen zu beauftragen, dem Gesundheitszustande der Kinder besonderes Augenmerk zuzuwenden, verdächtige Erkrankungen dem Gemeindearzte bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, daß in solchen Fällen die Natur der Erkrankung ehestens festgestellt werde. Für die Bereitstellung geeigneter Isolierlokalitäten und entsprechender Krankenpflege ist Sorge zu tragen. Da die Absonderungen und Entleerungen der Kranter als Träger der Infektionskeime anzusehen sind, so ist währeno der Krankheit insbesondere der Desinfektion der Aus scheidung der Kranken selbst und deren Bett= und Leihwäsche das sorgfältigste Augenmerk zuzuwenden und die unverweilte unschädliche Beseitigung der benannten Infektions träger in bereitgehaltener Desinfektionsflüssigkeit durch¬ zuführen. Nach Ablauf der Krankheit soll der Kranke gebadet werden, während die mit ihm in Berührung gekommenen Gegenstände und Effekten einer gründlichen Reinigung und Desinfektion zu unterziehen sind. Das Krankenzimmer ist zu desinfizieren, wo ein Apparat zur Verfügung steht am besten mit Formalin, und hierauf einer gründlichen Reinigung und Lüftung zu unterziehen. Bei Todesfällen haben die Bestimmungen des § 11 der Totenbeschau=Instruktion (Statthalterei=Verordnung vom 29. Jänner 1896, Z. 671/V, G.= u. V.=Bl. IV, Stück Nr. 7) vollinhaltlich zur Anwendung zu kommen. Im allgemeinen ist der Ueberfüllung von Wohnungen nach Möglichkeit zu steuern und auf die fleißige Lüftung und öftere Reinigung namentlich beschränkter Wohnräume hinzuwirken und überhaupt der Reinhaltung von Boden und Luft in den Wohnhäusern und deren nächster Umgebung erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Steyr, 29. April 1905 Z. 9677. An die Gemeinde=Vorstehungen Weyer Land, Großraming, Reichraming, Losenstein, Ternberg, St. Ulrich, Gleink, Garsten, und an die bezüglichen Gendarmerie-Posten-Kommanden. Nachforschung nach der Leiche des ertrunkenen Matthias Rainbacher aus Oberhaus, Bezirk Gröbming. Laut Schreiben der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gröbming vom 26. April 1905, Z. 7447, entfernte sich am 16. d. M. gegen 9 Uhr abends der in Oberhaus Nr. 9. Gemeinde Haus, Bezirk Gröbming, wohnhafte Taglöhner Matthias Rainbacher in geistesgestörtem Zustande aus seiner Wohnung. Dessen Fußspuren führen direkt zum Ennsflusse, wo beim Ufer, auf einem Zaunstecken hängend, der Lodenrock und Hut des Genannten gefunden wurden, während im Ufersande deutlich erkennbar war, daß Rainbacher in die Enns ging. Die bisher von Seite der k. k. Gendarmerie, fernen der Anverwandten des Vermißten und der Nachbarn erfolgten Nachforschungen blieben erfolglos. Derselbe ist 35 Jahre alt und war bei seiner Ent¬ fernung mit einer braungestreiften Stoffhose, Weste, noch neuen Schnürschuhen, weißen Fußlappen und Unterhose weißem, gestärktem Hemde, sämtlich ohne Märke, bekleidet Der Vermißte ist von mittlerer, schmächtiger Statur, hat schwarze Haare, dunkelbraune Augenbrauen, solchen starken Schnurrbart, braune Augen, gewöhnlichen Mund und Nase, rundes Kinn, längliches Gesicht, gute Zähne und trug am linken Ringfinger einen goldenen Ring mit dem Buch¬ staben „M" Die genannten Gemeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden werden angewiesen, bei Vorkommen der Leiche sogleich anher zu berichten. Steyr, 1. Mai 1905. Z. 9495. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 9. März 1905, Z. 5219 Amtsblatt Nr. 14, angeordnete Ausforschung des Michael Steffek ist einzustellen, da derselbe dem k. k. Landesgerichte in Linz eingeliefert wurde.

Steyr, 2. Mai 1905. Z. 9932. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des aus der Fronfeste in Scheibbe entsprungenen Johann Skur. Am 30. April 1905, nachmittags zirka halb 2 Uhr, t aus der Fronfeste in Scheibbs entsprungen Johann Skur, geboren am 21. Dezember 1881 in Bregin (Bergogna), Bezirk Tolmein, Küstenland, zuständig daselbst, katholisch, ledig, Taglöhner, zuletzt beim Bahnbau in Puchenstuben beschäftigt. Johann Skur ist mittelgroß, kräftig gebaut, hat blaue lugen, dunkelblonde Haare und Augenbrauen, einen Anflug von Bart, gesunder Gesichtsfarbe. Er spricht deutsch und slovenisch, wahrscheinlich auch italienisch, und trug zur Zeit der Entweichung grauen Rock, dunkle Hose und Weste weichen grünen Plüschhut, Jägerhemd und Schuhe. Skur, welcher ausweislos ist, ist im Betretungsfall sogleich an das k. k. Bezirksgericht in Scheibbs einzuliefern Steyr, 27. April 1905. Z. 9505. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Josef Langsteiner, 1879 geboren, nach Losenstein zuständig, Schmiedgehilfe, ist wegen rückständiger Militärtaxe auszuforschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist anher zu berichten. Steyr, 1. Mai 1905. Z3. 9382, 9578. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind: Karl Pfingstmann, geboren 1880, zuständig nach Sierning Johann Reitner, geboren 1872, Holzarbeiter, zu¬ ständig nach Lausa. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nach¬ forschungen ist sogleich anher zu berichten. Steyr, 30. April 1905. Z. 9526. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. April 1905, Nr. 8858/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 34 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. April 1905, Nr. 16.986, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Be¬ achtung aufmerksam gemacht. Steyr, 30. April 1905. Z. 9757. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 26. April 1905. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Freistadt: Gemeinde und Stadt Bezirk Freistadt. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ Gemeinde und Ortschaft Reichental; Ge¬ schaft Linzerberg meinde und Stadt Urfahr. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz (in einem Hofe). Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ort¬ schaft Mitterreit. Bezirk Wels: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Katzbach. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz (in einem Hofe). 2. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Kirchham2. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Nieder¬ zirking.3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Walding, Ortschaft Lindham. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. April 1905, Nr. 9508/X, in die Kenntnis Steyr, am 1. Mai 1905. An sämtliche Genossenschafts= und Kranken¬ kassen=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro April 1905. 1. August Huber, Fleischhauer in Dietachdorf Nr. 1, Gemeinde Gleink; Fleischausschroterei an Sonn= und Feier¬ Gemeinde Gleink. 2. Eduard tagen in Neustift Nr. 1 Illenberger, Fleischhauergewerbe in Sattledt Nr. 35, Ge¬ 3. Karl Thanner, Wagner¬ meinde Land Kremsmünster. gewerbe in Wipfling Nr. 21, Gemeinde Eberstallzell. 4. Franz Pollhuber, Frächtergewerbe in Losenstein Nr. 80. 5. Franz in seiner Apotheke in Sierning. Wessely, Handel mit Gift Huf= und Wagenschmiedgewerbe 6. Johann Gottsbachner, in Sierning Nr. 144. 7. Josef Spatt, Gast= und Schank¬ Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich gewerbe in Kleinraming

89 B. Gewerbelöschungen. (Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). Josef Kittinger, Krämereigewerbe mit Zucker und 8. Josef Greiner, Gast= und Schankgewerbe in Jägerber Kaffee in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich Nr. 6, Gemeinde St. Ulrich (Berechtigung § 16, lit. b 2. Valentin Meißl, Wagnergewerbe in Unterlaussa Nr. 25, c, d, f und g G.=O. vom 15. März 188: R.=G.=Bl. Nr. 39). 9. Leo- Gemeinde Weyer Land. 3. Ferdinand Pelikan, Anstreicher¬ gewerbe in Markt Weyer. 4. Johann Hofstetter sen., Ab¬ poldine Reingruber, Frauenkleidermachergewerbe in Bad Hall Kammerhuberstraße Nr. 7. 10. Josef Lautischer, Gemischt¬ deckergewerbe in Pergern Nr. 16, Gemeinde Garsten. warenhandel in Unterlaussa Nr. 14, Gemeinde Weyer Land C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 11. Johann Sigl, Frächtergewerbe in Pergern Nr. 9, Ge¬ 1. Johann Krenner, Zimmermannsgewerbe in Lausa meinde Garsten. 12. Johann Hofstetter, Wasenmeistergewerbe Nr. 28; Standortsverlegung: Losenstein Nr. 75. 2. Michael in Pergern Nr. 16, Gemeinde Garsten. 13. Johann Holln¬ Mitterhumer, Bindergewerbe in Hehenberg Nr. 33, Gemeind¬ buchner, Wagnergewerbe in Stiedelsbach Nr. 129, Gemeinde Kremsmünster Land; Standortsverlegung: Bad Hall Nr. 35 Losenstein. 14. Ferdinand Nömayr, Rechen= und Gabel 3. Johann Hron, Grob= und Wagenschmiedgewerbe in Lausa erzeugungsgewerbe in Reichraming Nr. 134. 15. Josef Nr. 163; Fortführung durch Elisabeth Hron auf Witwen¬ Dimgraf, Gemischtwarenverschleiß in Kleinraming Nr. 10 standsdauer (Geschäftsführer: Konrad Brandecker). 4. Franz Gemeinde St. Ulrich. 16. Rosa Schiefermayr, Maschinen¬ Dechler, Bäckergewerbe in Hehenberg Nr. 4, Gemeinde strickerei in Markt Weyer Nr. 59. Pfarrkirchen; Geschäftsführer: Ludwig Haider. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr

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