Amtsblatt 1905/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 13. April 1905. Z. 8677. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage eines Verzeichnisses über die zum Schutze der Landeskultur bestellten Organe. Behufs Anlage eines Verzeichnisses über alle jene Organe, welche zum Schutze der Landeskultur bestellt und beeidet wurden, sind die dem nachstehenden Verzeichnisse zu entnehmenden Daten notwendig Post-Nr Anmerkung Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, ein Verzeichnis nach vorstehendem Muster zu verfassen, sämtliche im Gemeindegebiete befindlichen obbezeichneten Organe ein¬ zutragen und das Verzeichnis längstens binnen 4 Wochen anher vorzulegen. Steyr, 14. April 1905 Z. 639/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Turnlehrerkurs. Der o.=ö. Landesausschuß hat für Lehrpersonen an den Volks= und Bürgerschulen Oberösterreichs behufs Er¬ möglichung der Teilnahme an dem in der Zeit vom 7. August bis 2. September l. J. in Aussicht genommenen Turnlehrer¬ kurs in Linz 10 Stipendien à 100 K kreiert. Bewerber um diese Stipendien haben ihre an den o.=ö. Landesausschuß gerichteten Gesuche bis längstens 10. Mai d. J. bei dem k. k. Bezirksschulrate zu überreichen. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte zufolge Erlasses des k. k. Landes¬ schulrates vom 3. April l. J., Z. 1465, in Kenntnis gesetzt Z. 8218. Steyr, 11. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Adol Kouba aus Königs-Lhota. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. März 1905, Z. 6467/II, treibt sich der im Jahre 1879 in „Schlesische Vorstadt“ geborene, nach Königs=Lhota, polit. Bezirk Neustadt a. M., zuständige, ledige Schlossergehilfe Adolf Kouba in der Welt herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunter¬ stützungen und Reisevorschüsse verabreichen. Derselbe ist von mittelgroßer Statur, hat ein rundes Gesicht, rote Haare, ebensolche Augenbrauen, einen großen Mund und einen roten Bart. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, den Fall dringendster Notwendigkeit ausgenommen, keinerlei Geldunterstützungen oder Reisevorschüsse zu gewähren, sondern denselben vielmehr im Falle der Arbeits= und Aus¬ weislosigkeit nach den schubpolizeil. Vorschriften zu behandeln Z. 8621. Steyr, 14. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Franz Kranawitter aus Regau. Zufolge Erlasses der o.=ö. Statthalterei vom 31. Mär 1905, Z. 6347/II, treibt sich der nach Regau zuständige Müller= und Bäckergehilfe Franz Kranawitter, im Jahre 1843 geboren, beschäftigungslos herum und verursacht seiner Heimatsgemeinde dadurch, daß er zeitweise in Krankenhäusern Unterkunft und Verpflegung sucht, ferner sich Geldunter¬ stützungen erbittet, bedeutende Auslagen. Personsbeschreibung: Statur: gut mittelgroß, untersetzt Gesicht: oval und auffallend lang, Augen: blau, Augen¬ brauen: braun, Nase: lang, etwas gebogen, Mund: gewöhn¬ lich, Haare: braun, Zähne: ziemlich gut, Bart: mäßiger, brauner Schnurrbart (möglich auch rasiert), besondere Kenn¬ zeichen: keine bekannt. Zufolge obigen Erlasses werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen angewiesen, dem Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keinerlei Reisevorschüsse oder Unter¬ stützungen zu verabfolgen. Derselbe ist vielmehr bei Vor handensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizei¬ lichen Behandlung zu unterziehen

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