Amtsblatt 1905/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Srar. Kwirs der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Nr. 16. Steyr, am 20. April. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch - Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Um dies zu ersehen, ist dem Gesuche ein Armutszeugnis Steyr, 18. April 1905. oder eine Bestätigung der zuständigen Ortsvorstehung beizu¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. schließen. Später als am 1. Juli einlangende Gesuche um Verleihung einer Unterstützung aus dieser Stiftung werden Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück nicht berücksichtigt. XXI und XXII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe Triest, im März 1905 Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Das Stiftungskomitee. berichten Steyr, 13. April 1905 Z. 8092. Steyr, 7. April 1905. Z. 7944. An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Gemeinde=Vorstehungen. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Konkurs-Ausschreibung Neue Bergführerordnung für Oberösterreich. für die Vizeadmiral Bernhard Freiherr von Wüller¬ Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ storf=Urbairsche Stiftung für zwei arme kranke Posten=Kommanden werden auf die im o.=ö. Gesetz= und Matrosen. Verordnungsblatt Stück VIII, Nr. 11 ex 1905, erschienene Den stiftungsurkundlichen Bestimmungen gemäß eröffnet Kundmachung der k. k. Statthalterei im Erzherzogtume Oester¬ das Kaiserin Maria Anna=Stiftungskomitee hiemit den jähr¬ reich ob der Enns vom 21. März 1905, betreffend die Ein¬ lichen Konkurs für die im Jahre 1905 aus den Erträgnisser führung einer neuen Bergführerordnung für Oberösterreich der obbenannten Stiftung für zwei arme kranke Matrosen mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, sich mit den Be¬ zu verteilende Gratialien à 140 K. stimmungen derselben vertraut zu machen. Anspruch auf diese Stiftung haben bedürftige Matrosen, Die Gemeinde=Vorstehungen haben auch die interessierter welche während der aktiven Dienstzeit erkrankt sind und aus Bevölkerungskreise auf diese Bergführerordnung aufmerksam diesem Grunde ohne Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung zu machen und binnen 14 Tagen hieher zu berichten, ob, aus dem Verbande der k. u. k. Kriegsmarine entlassen beziehungsweise welche Bergführer und Träger in der Ge¬ worden sind. Die Stiftungsgenüsse, welche am Todestage meinde wohnhaft sind des Stifters, d. i. am 10. August jedes Jahres, zur Verteilung gelangen, werden an die zwei am meisten berücksichtigungs¬ Steyr, 10. April 1905. Z. 640/Sch. würdigen Bittsteller ausbezahlt und erfolgt die Zuerkennung des Stiftungsgenusses auf ein Jahr. Eine Wiederverleihung An sämtliche Schulleitungen. des Stiftungsgenusses an bereits Beteilte ist jedoch nicht Bienenzuchtlehrkurse. ausgeschlossen. Es werden daher alle jene, welche die für eine Die Zentralleitung des o.=ö. Landesbienenzüchtervereines Unterstützung aus dieser Stiftung erforderlichen Eigenschaften hält in der Zeit vom 1. bis 4. Juni d. I. in Ischl einen zu besitzen glauben, eingeladen, ihre mit den nötigen Beweis¬ Bienenzuchtlehrkurs ab. dokumenten belegten Gesuche bis 1. Juli 1905 an das Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k u. k. Seebezirkskommando in Triest zu richten k. k. Landesschulrates vom 1. April l. J., Z. 1482, behufs In denselben muß dargetan werden, daß der Bitt¬ Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte mit dem Be¬ steller; 1. während seiner aktiven Dienstzeit als Matrose ir merken in Kenntnis gesetzt, daß jene Lehrer, welche an diesem der k. u. k Kriegsmarine erkrankt ist und infolgedessen ohne Kurse teilzunehmen beabsichtigen, sich den Urlaub hiezu im Versorgung aus dem Verbande derselben entlassen worden ist: vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben 3 sich derzeit in mißlichen Verhältnissen befindet und unterstützungsbedürftig ist.

Steyr, 13. April 1905. Z. 8677. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage eines Verzeichnisses über die zum Schutze der Landeskultur bestellten Organe. Behufs Anlage eines Verzeichnisses über alle jene Organe, welche zum Schutze der Landeskultur bestellt und beeidet wurden, sind die dem nachstehenden Verzeichnisse zu entnehmenden Daten notwendig Post-Nr Anmerkung Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, ein Verzeichnis nach vorstehendem Muster zu verfassen, sämtliche im Gemeindegebiete befindlichen obbezeichneten Organe ein¬ zutragen und das Verzeichnis längstens binnen 4 Wochen anher vorzulegen. Steyr, 14. April 1905 Z. 639/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Turnlehrerkurs. Der o.=ö. Landesausschuß hat für Lehrpersonen an den Volks= und Bürgerschulen Oberösterreichs behufs Er¬ möglichung der Teilnahme an dem in der Zeit vom 7. August bis 2. September l. J. in Aussicht genommenen Turnlehrer¬ kurs in Linz 10 Stipendien à 100 K kreiert. Bewerber um diese Stipendien haben ihre an den o.=ö. Landesausschuß gerichteten Gesuche bis längstens 10. Mai d. J. bei dem k. k. Bezirksschulrate zu überreichen. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte zufolge Erlasses des k. k. Landes¬ schulrates vom 3. April l. J., Z. 1465, in Kenntnis gesetzt Z. 8218. Steyr, 11. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Adol Kouba aus Königs-Lhota. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. März 1905, Z. 6467/II, treibt sich der im Jahre 1879 in „Schlesische Vorstadt“ geborene, nach Königs=Lhota, polit. Bezirk Neustadt a. M., zuständige, ledige Schlossergehilfe Adolf Kouba in der Welt herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunter¬ stützungen und Reisevorschüsse verabreichen. Derselbe ist von mittelgroßer Statur, hat ein rundes Gesicht, rote Haare, ebensolche Augenbrauen, einen großen Mund und einen roten Bart. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, den Fall dringendster Notwendigkeit ausgenommen, keinerlei Geldunterstützungen oder Reisevorschüsse zu gewähren, sondern denselben vielmehr im Falle der Arbeits= und Aus¬ weislosigkeit nach den schubpolizeil. Vorschriften zu behandeln Z. 8621. Steyr, 14. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Franz Kranawitter aus Regau. Zufolge Erlasses der o.=ö. Statthalterei vom 31. Mär 1905, Z. 6347/II, treibt sich der nach Regau zuständige Müller= und Bäckergehilfe Franz Kranawitter, im Jahre 1843 geboren, beschäftigungslos herum und verursacht seiner Heimatsgemeinde dadurch, daß er zeitweise in Krankenhäusern Unterkunft und Verpflegung sucht, ferner sich Geldunter¬ stützungen erbittet, bedeutende Auslagen. Personsbeschreibung: Statur: gut mittelgroß, untersetzt Gesicht: oval und auffallend lang, Augen: blau, Augen¬ brauen: braun, Nase: lang, etwas gebogen, Mund: gewöhn¬ lich, Haare: braun, Zähne: ziemlich gut, Bart: mäßiger, brauner Schnurrbart (möglich auch rasiert), besondere Kenn¬ zeichen: keine bekannt. Zufolge obigen Erlasses werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen angewiesen, dem Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keinerlei Reisevorschüsse oder Unter¬ stützungen zu verabfolgen. Derselbe ist vielmehr bei Vor handensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizei¬ lichen Behandlung zu unterziehen

Z. 8905. Steyr, 18. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Wimmer aus Schildorn. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. März 1905, Z. 6489/II, treibt sich der im Jahre 1885 geborene, nach Schildorn zuständige Konditor Johann Wimmer beschäftigungslos in der Welt umher und verursacht seiner Heimatsgemeinde dadurch, daß er sich auf Rechnung derselben Geldunterstützungen erbittet, bedeutende Auslagen Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keiner¬ lei Reisevorschüsse oder Unterstützungen zu verabfolgen, den¬ selben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraus¬ setzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 8219. Steyr, 11. April 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Ignaz vel Isaak Rauchmann aus Borek szlachecki. Zufolge Note der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 7. März 1905, Z. 2625/m, an die o.=ö. Statthalterei wurde einem gewissen Ignaz vel Isaak Rauchmann, geboren im Jahre 1863 in Borek szlachecki, Bezirk Wadowice, zuständig nach Zaton, Bezirk Wadowice, mosaischer Religion, welcher zu Ende des Jahres 1904 in Breslau sich aufgehalten hatte, am 20. Dezember 1904, ad Z. 47.193/p. p. 113, seitens der Bezirkshauptmannschaft in Wadowice auf Grund vor¬ gelegter Dokumente, die sich nachträglich als verfälscht er¬ wiesen haben, ein Reisepaß nach dem Deutschen Reiche au die Dauer von drei Jahren, lautend auf den Namen „Dr Ignaz Rauchmann“ ausgestellt Da Rauchmann, ein wegen verschiedener Verbrecher mehrmals abgestraftes Individuum, zur Führung eine¬ Doktortitels nicht befugt ist und wegen unberechtigter Führung des Titels eines Assistenzarztes seitens des Polizeipräsidiums in Breslau ausgewiesen worden sein soll, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 5401, vom 20. März 1905 beauftragt, den Genannten auszuforschen Im Betretungsfalle ist der eingangs erwähnte Reisepaß ab¬ zunehmen und anher vorzulegen. ZZ. 8215, 8216. Steyr, 12. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 19. Dezember 1904 2 24.866— 25.167, Amtsblatt Nr. 52 ex 1904, angeord¬ neten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Raimund Florus und Josef Knettner sind einzustellen. Z. 8214. Steyr, 12. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 9. Jänner 1905, Z. 607 und 608, Amtsblatt Nr. 2, angeordneten Nach¬ forschungen nach dem Stellungspflichtigen Josef Soldan sind einzustellen. Z. 8217. Steyr, 12. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Zufolge Note der k. k. niederösterreichischen Statt¬ halterei vom 24. März 1905, Z. VII—890/2, ist der am 30. Jänner 1905 vom niederösterreichischen Ziegelwerke ir Stetten entwichene Zwängling Karl Simöl in die Zwangs¬ arbeitsanstalt in Korneuburg wieder eingeliefert worden. Infolgedessen ist die mit h. ä. Erlasse vom 10. März 1905, ZZ. 4610 und 4611, Amtsblatt Nr. 10, angeordnete Ausforschung des Genannten einzustellen. ZZ. 7300, 7596, 8502, 8717. Steyr, 10. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind: Franz Mayr, geboren 1868, Taglöhner, zuständig nach Gaflenz; Wenzl Neuhauser, geboren 1880, Maschinist, zu¬ ständig nach Kremsmünster Land: Ferdinand Lumplecker, geboren 1874, Fleischer, zu¬ ständig nach Weyer Land; Josef Gierer, geboren 1877, Knecht, zuständig nach Losenstein. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Erhebungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 8197. Steyr, 15. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen insbesondere an jene des Gerichtsbezirkes Krems¬ münster. Ausstellung von Viehpässen für zum Export nach Deutschland bestimmte Pferde. Bei den Verladungen von Pferden, welche zum Export nach Deutschland bestimmt waren, wurden in der Bahn¬ station Wels wiederholt Viehpässe wegen mangelhafter Aus¬ stellung von dem dortigen Beschautierarzte beanständet und mußten, um den Grenzübertritt nicht fraglich zu stellen amtlich korrigiert werden. Solche Mängel waren folgende: Bei der Beschreibung der Pferde fehlte die genaue Angabe des Nationales der¬ selben und des richtigen Bestimmungsortes. Ebenso wurden statt Einzelnpässe für jedes Pferd Kollektivviehpässe ausgestellt

Ich erinnere daher die Gemeinde=Vorstehungen mit Z. 8623. Steyr, 15. April 1905 allem Nachdrucke auf die diesbezüglichen Bestimmungen des An alle Gemeinde=Vorstehungen und Tierseuchengesetzes und des Viehseuchen=Uebereinkommens zwischen Oesterreich=Ungarn und dem Deutschen Reiche vom k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. 6. Dezember 1891, R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892, und werde Kundmachung etwa noch vorkommende Ordnungswidrigkeiten mit aller des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. April 1905, Strenge bestrafen. Z. 14.514, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien Steyr, 15. April 1905 Z. 8622. nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach An alle Gemeinde=Vorstehungen und dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Szilagycseh, Zsibo (Komitat Szilagy) in Ungarn zur Kenntnisnahme nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirks¬ Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich hauptmannschaften Feldbach und Bruck an der Leitha wegen in der des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen Berichtsperiode vom 3. bis 10. April 1905. aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szentgotthard (Komitat 1. Schweinepest. Vas) sowie aus der Munizipalstadt Pozsony in Ungarr nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Bestand der Seuche. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Klauentieren Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz Kleinmünchen. Stuhlgerichtsbezirke Sopron (Komitat Sopron) in Ungarn Bezirk Urfahr: Gemeinde Bernhardschlag sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz¬ Ortschaft Mitterbrunnwald; Gemeinde und Ortschaft Otten bezirke Jaska (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slavonien ge¬ schlag. richtete Verbot aufgehoben. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ Erlöschen der Seuche. einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial¬ Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179, Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Dietrich¬ bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche schlag; Gemeinde und Stadt Urfahr. geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren (Rindern 2. Rotz. Schafen, Ziegen, Schweinen) aus der durch Maul= und Erlöschen der Seuche. Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Nemetperesztec (Stuhlgerichtsbezirk Sopron) in Ungarn und der Einfuhr Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Oberhofen, Ort¬ von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen schaft Laiter. Gemeinde Sv. Jana (Bezirk Jaska) in Kroatien-Slavonien 3. Bläschenausschlag der Rinder. sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der Erlöschen der Seuche. gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund¬ Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster machung vom 30. März 1905, Z. 13.418 (enthalten im Land, Ortschaften Dehenwang, Feyregg und Schürzendorf Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ vom 6. April 1905, Nr. 27), Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Statthalterei in Linz vom 12. April 1905, Nr. 7791/X, Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. in die Kenntnis. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. April 1905, Nr. 7500/X, in die Kenntnis Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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