Amtsblatt 1905/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Die Bekanntgabe der sehr mäßigen Preise erfolgt durch die Forstinspektionen. An dürftige und besonders berücksichtigungswürdige Kleinwaldbesitzer kann die Pflanzenabgabe unentgeltlich stattfinden, es werden lediglich die Aushebungs= und Ver¬ packungskosten in Rechnung gezogen. Minderbemittelten Grundbesitzern wird ein geringerer Preis gewährt. In beiden Fällen ist jedoch die tatsächliche Mittel losigkeit, bezw. Dürftigkeit, durch eine von der Gemeinde¬ Vorstehung ausgestellte Bestätigung nachzuweisen. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, den 21. Dezember 1904. Steyr, 29. Dezember 1904. Z. 2386/B.=Sch.=R. An den Zweiglehrerverein Kremsmünster. Der k. k.- Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche der am 21. Jänner in Kremsmünster stattfindenden Vereins¬ versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 30. Dezember 1904. Z. 2383/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen Garsten, Sierning, Sierninghofen und Weyer. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 19. Dezember 1904, Z. 5310, werden die Schulleitungen angewiesen, bezüglich der bestehenden Parallelklassen folgende Daten binnen acht Tagen anher bekanntzugeben: 1. Name der Schule (bezw. Ort), an welcher eine oder mehrere Parallelabteilungen bestehen, unter Angabe, wie viele systemisierte Klassen diese Schule zählt; 2. zu welcher Klasse ein oder mehrere Parallelabteilungen bestimmt worden sind und seit wann sie bestehen; 3. mit welcher Stundenanzahl der Religionsunterricht in diesen Parallelabteilungen erteilt wird, bezw. erteilt wurde; 4. nach welchem Lehrplane an der betreffenden Volks¬ schule unterrichtet und auch der Religionsunterricht erteilt wird Steyr, 1. Jänner 1905 Z. 20/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Fortbildungskurse. Die Berichte über die Eröffnung von Fortbildungs¬ kursen im Winter 1904/05 sind unverzüglich vorzulegen oder es ist ein Fehlbericht zu erstatten. Steyr, 1. Jänner 1905 Z. 21/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Dierlsche Stiftung. Die Interessen der Dr. Leopold Anton und Maria Dierlschen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche brave Lehrer im Bezirke Steyr Land sind pro 1904 fällig Hierauf Reflektierende haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten Gesuche, in welchen der der¬ malige Gehaltsbezug mit Quinquennal= und Funktions¬ zulagen nebst den eigenen Nebenbezügen sowie denen seiner Frau und die bedrängte Lage darzulegen sind, im vorschrifts¬ mäßigen Dienstwege bis 20. Jänner 1905 hieramts ein¬ zubringen. Steyr, 12Jänner 1905 Z. 2220=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Landsturmpflichtige Lehrpersonen. Die Schulleitungen werden aufgefordert, unverzüglich und spätestens bis 9. Jänner l. J. ein Verzeichnis der an¬ gestellten landsturmpflichtigen Lehrpersonen vorzulegen, even¬ tuell einen Fehlbericht zu erstatten. Die Landsturm=Enthebungs¬ Zertifikate sind den Berichten beizuschließen. Von den landsturmpflichtigen Lehrpersonen sind fol¬ gende Daten anzugeben: Vor= und Familienname, 2. Geburtsjahr, 3. Heimatgemeinde, =Bezirk, =Land, 4. hat aktiv gedient: ursprünglich im Heere (Kriegsmarine, Land¬ wehr seinschließlich deren Ersatzreserven), Gendarmerie), Truppengattung, Charge. War in der Ersatzreserve. Steyr, 2, Jänner 1905. Z. 19. An die Gemeinde=Vorstehungen Gaflenz, rki Großraming, Losenstein, Pfarrticchen, Weyer Markt und Weyer Land. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 11. Februar 1903, Z. 1547/I, sind die statistischen Nachweisungen über die Fremdenbewegung nach den neu vorgeschriebenen For¬ mularien A, B, C zu verfassen. Diese statistischen Nachweisungen sind genau mit dem Kalenderjahre abzuschließen und alljährlich zuverlässig bis 15. Jänner laufenden Jahres anher vorzulegen Die statistischen Nachweisungen nach Formulare C sind in zwei Parien zu verfassen. Die Formularien sind in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr erhältlich. Steyr, 27. Dezember 1904. Z. 25.660. Verbot des Verkaufes der schmerzstillenden Watta „Thermogene". Ueber den Rekurs des Apothekers Franz Stohr in Wien in Angelegenheit der Uebernahme der von der Firma Vandenbroeck u. Komp. in Brüssel erzeugten „schmerzstillenden Watta Thermogene“ (Capsikumwatta) zum allgemeinen Apothekenvertriebe, hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 6. Dezember 1904, Z. 41.204, an die k. k. Statthalterei in Wien auf Grund des Ergebnisses der vom pharmazeutischen Komitee des obersten Sanitäts¬ rates durchgeführten fachtechnischen Untersuchung der vor¬ gelegten Proben eröffnet, daß dem Gesuche aus nachstehenden Gründen keine Folge gegeben wird. Die vorgelegten Proben dieses Artikels entsprechen in ihrer Zusammensetzung nicht der vorgelegten Bereitungs¬ vorschrift. Sie enthielten laut des Gutachtens des gedachten Komitees nur 1•73 % der Anteile der Capsicumfrüchte und keine Spur von Chlornatrium Ferner kommt dieser Watta nach den vorgenommenen Versuchen die in der Gebrauchsanweisung hervorgehobene therapeutische Wirkung nicht zu und erscheint auch der Preis des Artikels (1 K 50 h) mit Rücksicht auf die verwendeten Materialien unverhältnismäßig hoch Die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Kremsmünster, Sierning, Losenstein und Weyer werden beauftragt, die Herren Apotheker gegen Vorlage des Verständigungsnachweises in Kenntnis zu setzen, daß dieser Artikel in den Apotheken nicht geführt werden darf.

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