Amtsblatt 1905/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 25.049. Steyr 4. Jänner 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung der Stellungs=Verzeichnisse und Aus¬ schreibung der Losung für das Jahr 1905. Zugleich mit diesem Amtsblatte werden die Verzeich¬ nisse der dorthin zuständigen Stellungspflichtigen der Geburts¬ jahre 1882, 1883 und 1884 zur Kundmachuug übersendet Gemäß § 30, W.=V., I. Teil, sind dieselben durch acht Tage im Gemeindeamte zur freien Einsicht aufzulegen und ist dies mittels öffentlichen Anschlages oder auf sonst ortsübliche Weise zu jedermanns Kenntnis zu bringen. Die Kundmachung hat die genaue Bezeichnung der acht Kalendertage und des Lokales, in welchem die Ver¬ zeichnisse zur freien Einsicht aufliegen werden, endlich den Beisatz zu enthalten, daß jeder, der a) eine Auslassung oder unrichtige Eintragung wahr¬ nimmt, oder b) gegen Ansuchen um die Bewilligung zur Stellung außerhalb des zuständigen Bezirkes oder um eine Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht Einwendung erheben will aufgefordert wird, hierüber die Anzeige bei der Bezirks¬ behörde zu erstatten. Die Gemeinde=Vorstehungen sind dafür verantwortlich daß die Verzeichnisse an den hiezu bestimmten Tagen tat¬ sächlich der freien Einsichtnahme zugänglich sind. Die in dem Gemeindegebiete befindlichenStellungs pflichtigen, welche ihrer Meldepflicht gemäß § 35 des Wehr¬ gesetzes nicht oder verspätet entsprochen haben, sind anher anzuzeigen Endlich sind über jene Stellungspflichtigen, deren Auf¬ enthalt in den Verzeichnissen nicht angegeben ist, eingehende Erhebungen zu pflegen und ist der CErfolg derselben bis längstens 15. Februar l. J. bekanntzugeben. Die diesjährige Losung wird für Dienstag den 31. Jänner d. J. um 10 Uhr vormittags anberaumt und wird dieselbe im Sitzungssaale der k. k. Bezirkshauptmann schaft (2. Stock) abgehalten werden. Der Tag der Losung ist durch öffentlichen Anschlag oder sonst ortsüblich mit dem Beisatze zu verlautbaren, daß zu derselben jedermann freien Zutritt hat und das persön¬ liche Erscheinen bei derselben den Stellungspflichtigen über¬ lassen bleibt. Bei der Losung haben die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Losnummern ein alpha¬ betisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungs¬ pflichtigen der I. Altersklasse mitzubringen. Nach der Losung findet die Wahl der Mitglieder der Militärtax=Bemessungskommissionen für das Jahr 1905 statt Z. 13. Steyr, 31. Dezember 1904 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereins¬ leitungen die vorgeschriebenen Jahresnachweisungen pro 1904 nach dem unten folgenden Formulare einzuholen und bis längstens 1. Februar 1905 anher vorzulegen. Die Sparkassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, die Bürger= und Schützenkorps sowie die Assekuranzvereine sind zur Vorlage dieser Nachweisung nicht verpflichtet. Vereinsnachweisung 1. Name des Vereines: 2. Sitz des Vereines: Zahl der Mitglieder: a) Ehrenmitglieder: b) ordentliche (ausübende, wirkliche): c) außerordentliche (beitragende, unterstützende): zusammen: Filialen des Vereines: Z. 25.968. Steyr, 31. Dezember 1904. Nr. 27.018/IX. Kundmachung betreffend die Abgabe von Waldpflanzen im Frühjahre 1905 aus den vom Staate und vom Lande erhaltenen Forstpflanzgärten in Oberösterreich. Zu den Forstkulturen im Frühjahre 1905 gelangen aus den Forstpflanzgärten in Oberösterreich zur Abgabe: Aus der Landeswaldbaumschule in Waldegg bei Linz 700.000. Nadelhölzer, und zwar zwei=, drei= und vier¬ jährige verschulte und unverschulte Fichten=, Lärchen=, Wei߬ Schwarzföhren=, Bergkiefer=, Weymouthskiefer= und Tannen¬ pflanzen, ferner 22.000 verschiedene Laubhölzer und zirka 80.000 Weidenstecklinge. 2. Aus dem Forstpflanzgarten in Attnang=Puchheim 65.000 dreijährige verschulte Fichten und 10.000 zweijährige verschulte Lärchen. 3. Aus dem Forstpflanzgarten in Garsten 200.000 dreijährige verschulte Fichten, 35.000 zwei= und dreijährige verschulte und unverschulte Föhren, 50.000 zweijährige un¬ verschulte Lärchen, 1000 eschenblättrige Ahornsichten. Aus dem Forstpflanzgarten in Asang=Tumeltsham bei Ried 60.000 dreijährige verschulte Fichtenpflanzen. 5. Aus dem Forstpflanzgarten in Ried (Bad Ried) 15.000 zweijährige, verschulte Lärchen 6. Aus dem Forstpflanzgarten im Lachforste (Bezirk Braunau am Inn) 70.000 dreijährige verschulte Fichten und 25.000 zweijährige verschulte Föhren 7. Aus dem Forstpflanzgarten in Wagrain bei Vöckla¬ bruck: 60.000 dreijährige verschulte Fichten und 6000 zwei jährige, unverschulte Lärchen. 8. Aus dem Forstpflanzgarten in Grünau 6000 drei¬ jährige verschulte Fichten und 4000 zweijährige verschulte Lärchen 9. Aus dem Forstpflanzgarten in Kefermarkt 35.000 dreijährige verschulte und 40.000 dreijährige unverschulte Fichten=, 13.000 zweijährige unverschulte Weißföhrenpflanzen und 5000 Weidenstecklinge. Anmeldungen zum Bezuge des vorstehenden Pflanzen¬ materiales sind bei den Gemeinde=Vorstehungen oder land¬ wirtschaftlichen Vereinen und Bezirks=Genossenschaften un¬ gestempelt einzubringen, von welchen sodann der erforder¬ liche Gesamtbedarf bis Ende Jänner 1905 hinsichtlich der Landeswaldbaumschule in Waldegg bei Linz unmittelbar der k. k. Landesforstinspektion in Linz, Museumstraße 10, betreff der übrigen Forstpflanzgärten den k. k. Bezirksforstinspektionen in Ried, Steyr, Urfahr und Vöcklabruck bekannt zu geben ist Berücksichtigt werden in erster Linie bäuerliche Grundbesitzer. Wiederverkäufe sind ausgeschlossen.

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