Amtsblatt 1905/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Sraro k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Nr. 1. Steyr, am 5. Jänner. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 30. Dezember 1904. Z. 25.704. 188 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Titelnachweise der Familienerhalter und dauernd zust. in Losenstein. Beurlaubten. Die nachstehend verzeichneten Ersatzreservisten, welche die Begünstigung des § 34, W.=G., als Familienerhalter 1882, zust. in Sierning. genießen, bezw. im Sinne des § 60 der W.=V., I. Teil, aus Familienrücksichten für die Dauer des Friedens beurlaubt sind, haben gemäß § 59, bezw. § 60:5 der W.=V., I. T., zust. in Weyer. im Monate Jänner l. J. bei sonstiger Aberkennung dieser Begünstigung h. a. den Nachweis des Fortbestandes dieser Begünstigung mittels vorschriftsmäßig instruierter schriftlicher Gesuche zu erbringen. Diese Gesuche sind gerade so wie die ursprünglichen Gesuche um Zuerkennung der Begünstigung nach § 34, W.=G., oder § 60 der W.=V. I. T., im Sinne des § 56 der W.=V., I. T., mit einem Familienauskunftsbogen, Unentbehrlichkeitszeugnisse, Grund buchsauszuge, Grundbesitzbogen, Erhebungsbogen 2c. zu be¬ legen und sind außerdem noch die h. a. Bescheinigunger nach Muster XI und die h. a. Dekrete, womit die Zuer kennung der betreffenden Begünstigung erfolgte, anzuschließen. Alle Beilagen müssen neuerlich bestätigt sein. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur tunlichs allgemeinen Verlautbarung mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, dafür Sorge zu tragen, daß alle Titelnachweise recht zeitig und vollständig instruiert anher vorgelegt werden. Heer: Josef Hubinger, Sanitäts=Soldat, Assent=Jahrgang 1902, geboren 1881, zuständig in Ried. Josef Straßmair, S.=S., A.=J. 1902, geb. 1880, zust. in Ried Johann Klinglmüller, Verpflegs=Soldat, A.=J. 1902, 1881, zust. in Sipbachzell. Johann Zwicklhuber, Unter=Pionier, A.=J. 1902 geb. 1881, zust. in Pfarrkirchen Franz Mandlmair, U.=P., A.=J. 1902, geb. 1881 in Sierning. zust Anton Riegler, Infanterist, A.=J. 1902, geb. 1880, zust. in Gaflenz. Hermann Peyrl, S.=S., A.=J. 1902, geb 1881 zust. in Reichraming. Franz Mitterhuber, Inft., A.=J. 1902, geb. 1881, zust. in Ternberg. Karl Borr. Aschermayr, Inft., A.=J. 1902, geb. 188 zust. in Kremsmünster. Josef Kronsteiner, Inft., A.=J. 1902, geb. 1881, zust. in Losenstein. Ferdinand Nagler, S.=S., A.=J. 1903, geb. 1882, ist. in Reichraming. Franz Obermayr, Unterkanonier, A.=J. 1902, geb. 1882, zust. in Sierning. Leopold Damböck, Inft., A.=J. 1903, geb. 1881, zust. in Sipbachzell. Alois Sonnleitner, Jäger, A.=J. 1902, geb. 1881, zust. in Weyer. Josef Pichler, Untk., A.=J. 1902, geb. 1881, zust. in Losenstein Thomas Mitschka, Dragoner, A.=J. 1903, geb. 1882, zust. in Garsten. Johann Pieregger, Inft., A.=J. 1903, geb. 1882, zust. in Eberstallzell Johann Lichtenmaier, Inft., A.=J. 1903, geb. 188. zust. in Sipbachzell Max Josef Steinpatz, Inft., A.=J. 1903, geb 1882, zust. in Bad Hall. Josef Schedlberger, Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Aschach a. d. Steyr Josef Prameshuber, Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Losensteinleiten. Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, Michael Rohrweck zust. in Losenstein. Josef Lachner, S.=S., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Thanstetten. Anton Kößler, Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Weyer Land Michael Forster, Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Gaflen David Haider, Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, zust in Gaflenz Franz Achleitner, Inft., A.=J. 1904, geb. 1882, zust. in Ried Josef Hochstraßer, Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Neustift

Franz Gündendorfer, Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Aschach Franz Derfler, Trainsoldat, A.=J. 1904, geb. 1883, in Sierning. Franz Sommer, Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, ist. in St. Ulrich. Franz Englmayr, Inft., A.=J. 1903, geb. 1882, st. in Pfarrkirchen. Josef Studeregger, Drag., A.=J. 1904, geb. 1883, n Weyer zust. Ferdinand Ramsner, Inft., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Sierning. Landwehr: Kanutus Schnabl, E.=R., A.=J. 1903, geb. 1882, zust. in Weyer Land. Peter Graf, E.=R., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Pfarrkirchen. Josef Karl Obernberger, E.=R., A.=J. 1904, geb. 1883, zust. in Eberstallzell. Peter Wegscheider, E.=R., A.=J. 1903, geb. 1882, zust. in Weyer Land. Steyr, 1. Jänner 1905. Z. 3. An alle Gemeinde=Vorstehungen Auf Grund des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 6. Februar 1904, Z. 24.061/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, zum Zwecke der aus staatsfinanziellen Gründen erforderlich erscheinenden Evidenz¬ führung über alle für Gemeindezwecke zur Einhebung ge¬ langenden Auflagen auf Bier und gebrannte, bezw. versüßte geistige Getränke nachstehende Fragepunkte zuverlässig bis längstens 1. Februar 1905 zu beantworten oder in der gleichen Frist einen Fehlbericht zu erstatten. I. Bierumlage. 1. Wie hoch ist die Umlage per Hektoliter? 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungs¬ berechtigung? 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? II. Umlage auf gebrannte, bezw. versüßte geistig Getränke. 1. Wie hoch ist das Ausmaß der Auflage per Hekto¬ liter (eventuell unter Anführung der Graduierung des Branntweines)? 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungs¬ berechtigung? 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? Diejenigen Gemeinde=Vorstehungen, welche erst anfangs des Jahres 1905 um die Bewilligung von Gemeindeauflagen auf Bier für das Jahr 1905 eingeschritten, werden dies¬ bezüglich ebenfalls zu berichten haben. Steyr, 31. Dezember 1904 Z. 8. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres 1904. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres 1904 nach dem nachstehenden Muster zuverläßlich bis 15. Jänner 1905 vorzulegen, bezw. eine Fehlanzeige zu erstatten. n ag un Gunusnu ig an nu n ig an u n 199199 bun uon 199199 Munutgt uun unn 199199) bunage uoojahn 109199 bunahe uon 1991999 un Diese Druckforte ist in der Haasschen Buchdruckerei in Steyr vorrätig. na

Z. 25.049. Steyr 4. Jänner 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung der Stellungs=Verzeichnisse und Aus¬ schreibung der Losung für das Jahr 1905. Zugleich mit diesem Amtsblatte werden die Verzeich¬ nisse der dorthin zuständigen Stellungspflichtigen der Geburts¬ jahre 1882, 1883 und 1884 zur Kundmachuug übersendet Gemäß § 30, W.=V., I. Teil, sind dieselben durch acht Tage im Gemeindeamte zur freien Einsicht aufzulegen und ist dies mittels öffentlichen Anschlages oder auf sonst ortsübliche Weise zu jedermanns Kenntnis zu bringen. Die Kundmachung hat die genaue Bezeichnung der acht Kalendertage und des Lokales, in welchem die Ver¬ zeichnisse zur freien Einsicht aufliegen werden, endlich den Beisatz zu enthalten, daß jeder, der a) eine Auslassung oder unrichtige Eintragung wahr¬ nimmt, oder b) gegen Ansuchen um die Bewilligung zur Stellung außerhalb des zuständigen Bezirkes oder um eine Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht Einwendung erheben will aufgefordert wird, hierüber die Anzeige bei der Bezirks¬ behörde zu erstatten. Die Gemeinde=Vorstehungen sind dafür verantwortlich daß die Verzeichnisse an den hiezu bestimmten Tagen tat¬ sächlich der freien Einsichtnahme zugänglich sind. Die in dem Gemeindegebiete befindlichenStellungs pflichtigen, welche ihrer Meldepflicht gemäß § 35 des Wehr¬ gesetzes nicht oder verspätet entsprochen haben, sind anher anzuzeigen Endlich sind über jene Stellungspflichtigen, deren Auf¬ enthalt in den Verzeichnissen nicht angegeben ist, eingehende Erhebungen zu pflegen und ist der CErfolg derselben bis längstens 15. Februar l. J. bekanntzugeben. Die diesjährige Losung wird für Dienstag den 31. Jänner d. J. um 10 Uhr vormittags anberaumt und wird dieselbe im Sitzungssaale der k. k. Bezirkshauptmann schaft (2. Stock) abgehalten werden. Der Tag der Losung ist durch öffentlichen Anschlag oder sonst ortsüblich mit dem Beisatze zu verlautbaren, daß zu derselben jedermann freien Zutritt hat und das persön¬ liche Erscheinen bei derselben den Stellungspflichtigen über¬ lassen bleibt. Bei der Losung haben die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Losnummern ein alpha¬ betisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungs¬ pflichtigen der I. Altersklasse mitzubringen. Nach der Losung findet die Wahl der Mitglieder der Militärtax=Bemessungskommissionen für das Jahr 1905 statt Z. 13. Steyr, 31. Dezember 1904 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereins¬ leitungen die vorgeschriebenen Jahresnachweisungen pro 1904 nach dem unten folgenden Formulare einzuholen und bis längstens 1. Februar 1905 anher vorzulegen. Die Sparkassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, die Bürger= und Schützenkorps sowie die Assekuranzvereine sind zur Vorlage dieser Nachweisung nicht verpflichtet. Vereinsnachweisung 1. Name des Vereines: 2. Sitz des Vereines: Zahl der Mitglieder: a) Ehrenmitglieder: b) ordentliche (ausübende, wirkliche): c) außerordentliche (beitragende, unterstützende): zusammen: Filialen des Vereines: Z. 25.968. Steyr, 31. Dezember 1904. Nr. 27.018/IX. Kundmachung betreffend die Abgabe von Waldpflanzen im Frühjahre 1905 aus den vom Staate und vom Lande erhaltenen Forstpflanzgärten in Oberösterreich. Zu den Forstkulturen im Frühjahre 1905 gelangen aus den Forstpflanzgärten in Oberösterreich zur Abgabe: Aus der Landeswaldbaumschule in Waldegg bei Linz 700.000. Nadelhölzer, und zwar zwei=, drei= und vier¬ jährige verschulte und unverschulte Fichten=, Lärchen=, Wei߬ Schwarzföhren=, Bergkiefer=, Weymouthskiefer= und Tannen¬ pflanzen, ferner 22.000 verschiedene Laubhölzer und zirka 80.000 Weidenstecklinge. 2. Aus dem Forstpflanzgarten in Attnang=Puchheim 65.000 dreijährige verschulte Fichten und 10.000 zweijährige verschulte Lärchen. 3. Aus dem Forstpflanzgarten in Garsten 200.000 dreijährige verschulte Fichten, 35.000 zwei= und dreijährige verschulte und unverschulte Föhren, 50.000 zweijährige un¬ verschulte Lärchen, 1000 eschenblättrige Ahornsichten. Aus dem Forstpflanzgarten in Asang=Tumeltsham bei Ried 60.000 dreijährige verschulte Fichtenpflanzen. 5. Aus dem Forstpflanzgarten in Ried (Bad Ried) 15.000 zweijährige, verschulte Lärchen 6. Aus dem Forstpflanzgarten im Lachforste (Bezirk Braunau am Inn) 70.000 dreijährige verschulte Fichten und 25.000 zweijährige verschulte Föhren 7. Aus dem Forstpflanzgarten in Wagrain bei Vöckla¬ bruck: 60.000 dreijährige verschulte Fichten und 6000 zwei jährige, unverschulte Lärchen. 8. Aus dem Forstpflanzgarten in Grünau 6000 drei¬ jährige verschulte Fichten und 4000 zweijährige verschulte Lärchen 9. Aus dem Forstpflanzgarten in Kefermarkt 35.000 dreijährige verschulte und 40.000 dreijährige unverschulte Fichten=, 13.000 zweijährige unverschulte Weißföhrenpflanzen und 5000 Weidenstecklinge. Anmeldungen zum Bezuge des vorstehenden Pflanzen¬ materiales sind bei den Gemeinde=Vorstehungen oder land¬ wirtschaftlichen Vereinen und Bezirks=Genossenschaften un¬ gestempelt einzubringen, von welchen sodann der erforder¬ liche Gesamtbedarf bis Ende Jänner 1905 hinsichtlich der Landeswaldbaumschule in Waldegg bei Linz unmittelbar der k. k. Landesforstinspektion in Linz, Museumstraße 10, betreff der übrigen Forstpflanzgärten den k. k. Bezirksforstinspektionen in Ried, Steyr, Urfahr und Vöcklabruck bekannt zu geben ist Berücksichtigt werden in erster Linie bäuerliche Grundbesitzer. Wiederverkäufe sind ausgeschlossen.

Die Bekanntgabe der sehr mäßigen Preise erfolgt durch die Forstinspektionen. An dürftige und besonders berücksichtigungswürdige Kleinwaldbesitzer kann die Pflanzenabgabe unentgeltlich stattfinden, es werden lediglich die Aushebungs= und Ver¬ packungskosten in Rechnung gezogen. Minderbemittelten Grundbesitzern wird ein geringerer Preis gewährt. In beiden Fällen ist jedoch die tatsächliche Mittel losigkeit, bezw. Dürftigkeit, durch eine von der Gemeinde¬ Vorstehung ausgestellte Bestätigung nachzuweisen. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, den 21. Dezember 1904. Steyr, 29. Dezember 1904. Z. 2386/B.=Sch.=R. An den Zweiglehrerverein Kremsmünster. Der k. k.- Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche der am 21. Jänner in Kremsmünster stattfindenden Vereins¬ versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 30. Dezember 1904. Z. 2383/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen Garsten, Sierning, Sierninghofen und Weyer. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 19. Dezember 1904, Z. 5310, werden die Schulleitungen angewiesen, bezüglich der bestehenden Parallelklassen folgende Daten binnen acht Tagen anher bekanntzugeben: 1. Name der Schule (bezw. Ort), an welcher eine oder mehrere Parallelabteilungen bestehen, unter Angabe, wie viele systemisierte Klassen diese Schule zählt; 2. zu welcher Klasse ein oder mehrere Parallelabteilungen bestimmt worden sind und seit wann sie bestehen; 3. mit welcher Stundenanzahl der Religionsunterricht in diesen Parallelabteilungen erteilt wird, bezw. erteilt wurde; 4. nach welchem Lehrplane an der betreffenden Volks¬ schule unterrichtet und auch der Religionsunterricht erteilt wird Steyr, 1. Jänner 1905 Z. 20/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Fortbildungskurse. Die Berichte über die Eröffnung von Fortbildungs¬ kursen im Winter 1904/05 sind unverzüglich vorzulegen oder es ist ein Fehlbericht zu erstatten. Steyr, 1. Jänner 1905 Z. 21/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Dierlsche Stiftung. Die Interessen der Dr. Leopold Anton und Maria Dierlschen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche brave Lehrer im Bezirke Steyr Land sind pro 1904 fällig Hierauf Reflektierende haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten Gesuche, in welchen der der¬ malige Gehaltsbezug mit Quinquennal= und Funktions¬ zulagen nebst den eigenen Nebenbezügen sowie denen seiner Frau und die bedrängte Lage darzulegen sind, im vorschrifts¬ mäßigen Dienstwege bis 20. Jänner 1905 hieramts ein¬ zubringen. Steyr, 12Jänner 1905 Z. 2220=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Landsturmpflichtige Lehrpersonen. Die Schulleitungen werden aufgefordert, unverzüglich und spätestens bis 9. Jänner l. J. ein Verzeichnis der an¬ gestellten landsturmpflichtigen Lehrpersonen vorzulegen, even¬ tuell einen Fehlbericht zu erstatten. Die Landsturm=Enthebungs¬ Zertifikate sind den Berichten beizuschließen. Von den landsturmpflichtigen Lehrpersonen sind fol¬ gende Daten anzugeben: Vor= und Familienname, 2. Geburtsjahr, 3. Heimatgemeinde, =Bezirk, =Land, 4. hat aktiv gedient: ursprünglich im Heere (Kriegsmarine, Land¬ wehr seinschließlich deren Ersatzreserven), Gendarmerie), Truppengattung, Charge. War in der Ersatzreserve. Steyr, 2, Jänner 1905. Z. 19. An die Gemeinde=Vorstehungen Gaflenz, rki Großraming, Losenstein, Pfarrticchen, Weyer Markt und Weyer Land. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 11. Februar 1903, Z. 1547/I, sind die statistischen Nachweisungen über die Fremdenbewegung nach den neu vorgeschriebenen For¬ mularien A, B, C zu verfassen. Diese statistischen Nachweisungen sind genau mit dem Kalenderjahre abzuschließen und alljährlich zuverlässig bis 15. Jänner laufenden Jahres anher vorzulegen Die statistischen Nachweisungen nach Formulare C sind in zwei Parien zu verfassen. Die Formularien sind in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr erhältlich. Steyr, 27. Dezember 1904. Z. 25.660. Verbot des Verkaufes der schmerzstillenden Watta „Thermogene". Ueber den Rekurs des Apothekers Franz Stohr in Wien in Angelegenheit der Uebernahme der von der Firma Vandenbroeck u. Komp. in Brüssel erzeugten „schmerzstillenden Watta Thermogene“ (Capsikumwatta) zum allgemeinen Apothekenvertriebe, hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 6. Dezember 1904, Z. 41.204, an die k. k. Statthalterei in Wien auf Grund des Ergebnisses der vom pharmazeutischen Komitee des obersten Sanitäts¬ rates durchgeführten fachtechnischen Untersuchung der vor¬ gelegten Proben eröffnet, daß dem Gesuche aus nachstehenden Gründen keine Folge gegeben wird. Die vorgelegten Proben dieses Artikels entsprechen in ihrer Zusammensetzung nicht der vorgelegten Bereitungs¬ vorschrift. Sie enthielten laut des Gutachtens des gedachten Komitees nur 1•73 % der Anteile der Capsicumfrüchte und keine Spur von Chlornatrium Ferner kommt dieser Watta nach den vorgenommenen Versuchen die in der Gebrauchsanweisung hervorgehobene therapeutische Wirkung nicht zu und erscheint auch der Preis des Artikels (1 K 50 h) mit Rücksicht auf die verwendeten Materialien unverhältnismäßig hoch Die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Kremsmünster, Sierning, Losenstein und Weyer werden beauftragt, die Herren Apotheker gegen Vorlage des Verständigungsnachweises in Kenntnis zu setzen, daß dieser Artikel in den Apotheken nicht geführt werden darf.

Steyr, 27. Dezember 1904 Z. 25.661. Verleihung des Oeffentlichkeitsrechtes an das Kranken¬ haus der barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Linz. Nr. 25.923/X. Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 21. Dezember 1904, betreffend die Anerkennung des Krankenhauses der barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul in Linz als eine allgemeine öffentliche Krankenanstalt und die Festsetzung der Verpflegsgebühren in derselben. Auf Grund der vom oberösterreichischen Landtage mit dem Beschlusse vom 10. November 1904 erteilten Zustimmung wird das Krankenhaus der barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul in Linz im Sinne des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Dezember 1856, Z. 26.641, mit 1. Jänner 1905 als eine allgemeine öffent¬ liche Krankenanstalt anerkannt. Die Verpflegsgebühr für diese Anstalt wird auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, und im Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landesausschusse in der III. Kl. mit 2 K festgesetzt, die Gebühren für die I. und II. Kl. mit 5, bezw. 4 k, genehmigt. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Z. 25 876. Steyr, 29. Dezember 1904. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Sierning, Kremsmünster Land, Losenstein und Weyer Markt. Abgabe spirituöser Labemittel. Das k. k. Finanzministerium hat nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern mit dem Zirkularerlasse vom 23. November l. I., Z. 66.181, sämt¬ liche k. k. Finanz(landes)direktionen behufs entsprechender Belehrung der unterstehenden Finanzämter und Organe Nachstehendes eröffnet: „Die in die Pharmakopoe aufgenommenen speziellen Qualitäten von spirituösen Labemitteln, zu denen auc Kognak zählt, gehören nicht unter jene, deren Abgabe an eine schriftliche ärztliche Verordnung gebunden sind, daher auch ein schriftlicher, bezw. positiver Nachweis der ärztlichen Verordnung seitens des Apothekers nicht gefordert werden kann. Die Abgabe in Medizinaldosen für einen Kranken unter Berufung auf einen ärztlichen Auftrag bildet das Kriterium, welches den Apotheker zur Abgabe des Artikels im Handverkaufe im Apothekenbetriebe berechtigt Hingegen ist es nach den bestehenden pharmazeutischen Vorschriften unstatthaft, daß Kognak, Malagawein und der¬ gleichen oder Spirituosen beliebiger Beschaffenheit als all¬ gemeine Handelsartikel zu Genußzwecken in den Apotheken vertrieben und diese Sanitätsanstalten hiedurch zu Verschlei߬ stätten von Spirituosen gemacht werden. Hieraus ergibt sich, daß jene Apotheker, welche in die Pharmakopoe aufgenommene spezielle Qualitäten von spirituösen Labemitteln entgeltlich verabreichen, ohne daß die Abgabe derselben in Medizinal¬ dosen für einen Kranken erfolgt und ohne daß sich hiebei auf einen ärztlichen Auftrag berufen werden kann, im Be¬ tretungsfalle zur Entrichtung der je nach der Art des Ver¬ schleißes nach dem Gesetze vom 23. Juni 1881, R.=G.=Bl. Nr. 62, entfallenden besonderen Abgabe zu verhalten sind und daß gegen dieselben wegen Nichterfüllung der Abgabe¬ pflicht eventuell auch strafweise vorzugehen sein wird Dieser Vorgang ist selbstverständlich auch dann zu be¬ obachten, wenn entgegen den bestehenden pharmazeutischen Vorschriften Kognak, Malagawein u. dgl. oder Spirituosen beliebiger Beschaffenheit als allgemeine Handelsartikel in den Apotheken verabreicht werden. Von diesem Erlasse sind die ortsansässigen Apotheker gegen Vorlage des Verständigungsnachweises in Kenntnis zu setzen. Z. 25.969 Steyr, 30. Dezember 1904. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Arzneitaxe für das Jahr 1905. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei für Oberöster¬ reich, Nr. 26.781/V, vom 21. Dezember 1904, sind die Herren Aerzte, Wund= und Tierärzte, welche zur Führun einer Hausapotheke berechtigt sind, sowie alle Apotheker au das Erscheinen der Arzneitaxe für das Jahr 1905 speziell aufmerksam zu machen und anzuweisen, sich mit einem Exemplare zur genauen Darnachachtung zu versehen. Z. 25.813. Steyr, 28. Dezember 1904. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung einer in der Gemeinde Haibach aus der Donau gezogenen Leiche. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels vom 24. November 1904, Z. 29.638, an die k. k. o.=ö. Statt¬ halterei wurde am 17. November 1904, nachmittags, vom Schneidermeister Josef Schasching vulgo Schanrecker in Kobling Nr. 8, Gemeinde Haibach, zwischen Kilometer 48—49, ein männlicher Leichnam aus der Donau gezogen. Dieser Leichnam wurde am 18. November 1904, nach¬ mittags, auf den Ortsfriedhof nach Haibach überführt und sodann vom Gemeindearzte in Haibach die Beschau vor¬ genommen. Hiebei konstatierte der Gemeindearzt folgendes: Mann 165 cm groß, zirka 60 — 65 Jahre alt, stark untersetzt, volles rotes Gesicht, graumelierten Schnurrbart und eben solche Haare, graubraune Augen, graue schwache Augen brauen, die vorderen Zähne gut und zeigt sich im Oberkiefer eine Zahnspalte, die Nase ist kurz und stumpf, am Scheite zeigt sich eine Handteller große Oeffnung, darüber einige Hautfetzen hängend, in der Gegend des rechten Schlüssel¬ beines zeigt sich ein erbsengroßes Muttermal. Die Verletzung am Scheitel der Leiche dürfte nach Aussage des Arztes dadurch entstanden sein, daß dieser Leichnam im Wasser, wo er acht bis 14 Tage gelegen sein kann, an die Steine angeschlagen wurde, weshalb auch jede strafbare Handlung ausgeschlossen ist, und dürfte der Tod entweder durch einen Unglücksfall oder durch Selbstmort herbeigeführt worden sein. Bekleidet war dieser Leichnam mit dunklem Kamm¬ garnanzuge mit Klotunterfutter, einem solchen Ueberzieher ein paar Kalblederstiefletten, zwei Paar grünen Socken mit der Märke I. K., zwei braunen Barchentunterhosen und einem blau und weiß gestöckelten Oxfordhemde, welches eben¬ falls die Märke I. K. trug.

Schankgewerbe in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten. Bei der vorgenommenen Durchsuchung wurde ein (Berecht. §. 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom Meerschaum=Zigarrenspitz mit Etui und ein Kassenschlüssel 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39.) Josef Kampenhuber mit einem kleinen Kettchen vorgefunden. Dokumente oder Gast= und Schankgewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 69 sonstige Gegenstände, wodurch die Identität des Verun (Berecht. § 16, lit. b, c, d undg, G.=O. vom 15. März 1883, glückten sicher zu stellen wären, wurden nicht vorgefunden R.=G.=Bl. Nr. 39, ohne Billard) radiziert. Josef Buch¬ Die Leiche des Verunglückten wurde am 19. November 1904 berger, Schuhmachergewerbe im Buchholze Nr. 3, Gemeinde im Ortsfriedhofe in Haibach beerdigt. Garsten. Johann Trautmann, Fleischhauerei und Selcherei Die vorgefundenen Effekten wurden von der Gemeinde¬ in Großraming Nr. 20. Felix Scharz, Schuhmachergewerbe Vorstehung Haibach in Verwahrung genommen in Pichlern Nr. 16, Gemeinde Sierning. Eduard Lumplecker Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom Tischlergewerbe in Aschach a. d. Steyr Nr. 110. Andreas 3. November 1904, Z. 25.869 II, werden die Gemeinde¬ Seebacher, Getreidebrechmaschinen=Verleihergewerbe in Hilbern Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommander Nr. 101, Gemeinde Thanstetten. Rosa Urban, Gemischt¬ hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, behuf¬ warenhandel in Lindau Nr. 23, Gemeinde Gaflenz. Alois Sicherstellung der Identität des Ertrunkenen die Erhebungen Mayringer, Kürschnergewerbe in Bad Hall Nr. 144. Ludwig zu pflegen und über ein positives Ergebnis derselben bis Wolfram, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in 1. Februar l. J. anher zu berichten. Wartberg Nr. 12. Thomas Krivanek, Schneidergewerbe in Ebenboden Nr. 7, Gemeinde Ternberg. Franz. Klinglmair Steyr, 2. Jänner 1904. Zementwarenerzeugung in Ramingsteg Nr. 27, Gemeinde Z. 40. St. Ulrich. Josef Haidinger, Viehhandel in Sierning Nr. 173 An alle Gemeinde=Vorstehungen und Raimund Oberndorfer, Holz= und Kohlenhandel in Markt Kremsmünster Nr. 93. Josef Bachbauer, Personen= und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sachentransportgewerbe in Markt Weyer Nr. 62. Leopold Widerruf. Kiesenebner, Gemischtwarenhandel in Bad Hall Nr. 49. Josef Bachbauer, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. März 1904 Nr. 62. Z. 4917, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen B. Gewerbelöschungen. nach dem stellungspflichtigen Leopold Litner sind ein¬ zustellen. 1. Johann Hofstetter, Wasenmeistergewerbe in Pergern Nr. 16, Gemeinde Garsten. — 2. Leopold Hasenzagl, Fleisch¬ ZZ. 25.762, 25.809, 26.010 u. 26.027. hauergewerbe in Neustift Nr. 6, Gemeinde Gleink. 3. Marie Trautmann, Fleischhauer und Selchergewerbe in Großraming Steyr, am 29. Dezember 1904. 4. Florian Maurerbauer, Handel mit Viehnährpulver „Flora" An alle Gemeinde=Vorstehungen und in Feyeregg Nr. 28, Gemeinde Land Kremsmünster. 5. Josef Fallwimmer, Schneidergewerbe in Ried Nr. 46. 6. Cäcilia k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Heimel, Frauenkleidermachergewerbe in Droisendorf Nr. 27, Gemeinde Thanstetten. 7. Josef Klinglmair, Viehhandel in Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Maidorf Nr. 20, Gemeinde Ried. 8. Josef Lughofer, Bade¬ Steyr Land. anstalt in Unterburgfried Nr., 5, Gemeinde Land Krems¬ Auszuforschen sind: münster. 9. Josef Lughofer, Gemischtwarenhandel mit Klein¬ Franz Sam, 1870 geboren, Knecht, nach Wartberg verschleiß gebrannter geistiger Getränke in Unterburgfried zuständig Nr. 5, Gemeinde Land Kremsmünster. 10. Franz Klingl¬ Johann Weißensteiner, 1879 geboren, Taglöhner, mair, Zementwarenerzeugung in Dietachdorf Nr. 8., Gemeinde nach Weyer Land zuständig; Gleink. 11. Edmund Faller, Bindergewerbe in Losenstein Nr. 91 Josef Zehetner, 1879 geboren, Vagant, nach Gleink Graf Dürkheimsche Gutsverwaltung, Hagenberg, Betrieb zuständig; einer Käserei (Molkerei) in Wartberg Nr. 24. Ferdinand Franz Huber, 1866 geboren, Knecht, zuständig nach Wieser, Mosthandel in Markt Weyer Nr. 137. Cäzilia Losensteinleiten. Bachbauer, Personen= und Sachentransportgewerbe in Markt Weyer Nr. 62., Cäzilia Bachbauer in Markt Weyer Nr. 62, Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen Getreidehandel. Cäzilia Bachbauer, Gast= und Schankge¬ bis 1. Februar 1905 zu berichten werbe in Markt Weyer Nr. 62. Wilhelm Worapka, Schuh¬ machergewerbe in Sierninghofen, Gemeinde Sierning. Josef Steyr, am 1. Jänner 1905. Gärtner, Gemischwarenhandel mit Salz= und Petroleum¬ verschleiß in Sierning Nr. 167. sämtliche Genossenschafts= und Kranken An C. Sonstige Gewerbeveränderungen. kassen=Vorstehungen 1. Ignaz Schultus, Fleischhauerei, Stein Nr. 9, Gemeinde zur Kenntnisnahme. Gleink; Pächter: Karl Hofer. 2. Karl Gaiduschek, Gemischt¬ A. Gewerbeverleihungen pro Dezember 1904. warenhandel in Gaflenz Nr. 5; Filiale in Gaflenz Nr. 29. 3. Georg Windisch, Kaffeehaus Georg Etzelsdorfer, Schuhmachergewerbe in Pichlern in Bad Hall Nr. 149; Pächter: Rudolf Bruny. Nr. 41, Gemeinde Sierning. Johann Helm, Gast= und Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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