Amtsblatt 1904/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 Steyr, 29. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blütter Stück LXXI und l-XXII an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. ______________________ Z. 23.292. Steyr, 25. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Amtstage im Monate Dezember 1904. Ich werde am SamStag den 1t». Dezember l. I. um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus in Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa, am Donnerstag den 15. Dezember l. I. um 8 % Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Weher für die Gemeinden Markt und Land Weyer, Gaflenz, Neustist und Großraming, und am Samstag den 17. Dezember l. I. um 10 */* Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster Anitstage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur Verlautbarung und Intervention in Kenntnis. Z. 2152/B.-Sch.-R. Steyr, 28. November 1904. An sämtliche Schulleitungen. Der Zentralausschuß des o.-ö. Landes - Feuerwehrverbandes in Wels hat mit der an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Eingabe vom 12. Oktober d. I. darauf hingewiesen, daß durch die Verbrennung von größeren Mengen Erdäpfelreben häufig die Annahme von Hansbründen hervorgerufen wird, was zur Folge haben kann, daß die Feuerwehren zu Ausfahrten veranlaßt werden, welche einerseits zwecklos Kosten verursachen und andererseits die Bevölkerung in Aufregung zu versetzen geeignet sind. Ueber das in der eingangs erwähnten Eingabe zugleich gestellte Ansuchen behufs Abstellung der gedachten Unzukömmlichkeiten geeignete Verfügungen zu treffen, werden die Schulleitungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. November l I., Z. 22.006/11, augewieseu, die Schulkinder auf das Untunliche des Verbreunens von zu großen Haufen Kartoffelreben aufmerksam zu machen. Z. 22.785. Steyr, 24. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Waffenübnngspflicht der Landwchrmänuer Pro 1005. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei iu Linz, Nr. 22.415/1 V, vom 14. November wird behufs weiterer Verlautbarung die Kundmachung, betreffend die Waffen- übungspsticht der Landwehrmünner für das Jahr 1905, vollinhaltlich verlautbart. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. November 1904, Z. 22.415/IV, betreffend die Waffenübungen der Landwehr im Jahre 1905. . Zur Waffenübung der k. k. Landwehr im Jahre 1905 sind die in der folgenden Uebersicht bezeichneten Assentjahrgänge sowie jene Mannschaft einzuberufen, welche eine Waffenübung uachzntragen hat. Dies wird infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 6. Oktober l. I., Nr. 42.099/11, zur allgemeineil Kenntnis gebracht. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Z. 23.009. Steyr, 23. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Borleihc von Werndl- Infanterie-Gewehren an zum Waffentragen berechtigte Körperschaften. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat mit Erlaß vom 31. Oktober 1904, Z. 42.139/III ex 1904, für die Verleihe von Werndl-Jnfanteriegewehreu aus den

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