Amtsblatt 1904/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Matt k. k. Lkzirkshauplmannschasl 8lryr für den gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Mr. 48. Steyr, am 1. Dezember. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 22.096. An nlle Gemeinde-UorsskiMgen Steyr, 7. November 1904. Mio. Pfarrämter, Ortsfäsniröie, Klhnäeitungcv, GenossenflyaM-Drssessunsen, Krankenkassen etc. Einladung W PmWmtion auf Sas Auitsblalt ötr f. k. Pezirkshau-tmuMaft Ste«r. Mit I. Jänner 1905 beginnt der XXIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen nnd Korrespondenten der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten-Kommanden, Ortsschnlräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von aus die politische Verwaltung und aus das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und geschlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden nnd der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe nnd Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehclf für die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschnlräte, Schulleitnngeu und Genossenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Prünumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Prännmerationsbetrag für das Jahr 1905 bis längstens 15. Dezember 1904 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations - Erklärung samt dem Prünumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Ämtsleiter der Dezirkshauptmannschast.

2 Steyr, 29. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blütter Stück LXXI und l-XXII an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. ______________________ Z. 23.292. Steyr, 25. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Amtstage im Monate Dezember 1904. Ich werde am SamStag den 1t». Dezember l. I. um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus in Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa, am Donnerstag den 15. Dezember l. I. um 8 % Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Weher für die Gemeinden Markt und Land Weyer, Gaflenz, Neustist und Großraming, und am Samstag den 17. Dezember l. I. um 10 */* Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster Anitstage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur Verlautbarung und Intervention in Kenntnis. Z. 2152/B.-Sch.-R. Steyr, 28. November 1904. An sämtliche Schulleitungen. Der Zentralausschuß des o.-ö. Landes - Feuerwehrverbandes in Wels hat mit der an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Eingabe vom 12. Oktober d. I. darauf hingewiesen, daß durch die Verbrennung von größeren Mengen Erdäpfelreben häufig die Annahme von Hansbründen hervorgerufen wird, was zur Folge haben kann, daß die Feuerwehren zu Ausfahrten veranlaßt werden, welche einerseits zwecklos Kosten verursachen und andererseits die Bevölkerung in Aufregung zu versetzen geeignet sind. Ueber das in der eingangs erwähnten Eingabe zugleich gestellte Ansuchen behufs Abstellung der gedachten Unzukömmlichkeiten geeignete Verfügungen zu treffen, werden die Schulleitungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. November l I., Z. 22.006/11, augewieseu, die Schulkinder auf das Untunliche des Verbreunens von zu großen Haufen Kartoffelreben aufmerksam zu machen. Z. 22.785. Steyr, 24. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Waffenübnngspflicht der Landwchrmänuer Pro 1005. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei iu Linz, Nr. 22.415/1 V, vom 14. November wird behufs weiterer Verlautbarung die Kundmachung, betreffend die Waffen- übungspsticht der Landwehrmünner für das Jahr 1905, vollinhaltlich verlautbart. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. November 1904, Z. 22.415/IV, betreffend die Waffenübungen der Landwehr im Jahre 1905. . Zur Waffenübung der k. k. Landwehr im Jahre 1905 sind die in der folgenden Uebersicht bezeichneten Assentjahrgänge sowie jene Mannschaft einzuberufen, welche eine Waffenübung uachzntragen hat. Dies wird infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 6. Oktober l. I., Nr. 42.099/11, zur allgemeineil Kenntnis gebracht. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Z. 23.009. Steyr, 23. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Borleihc von Werndl- Infanterie-Gewehren an zum Waffentragen berechtigte Körperschaften. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat mit Erlaß vom 31. Oktober 1904, Z. 42.139/III ex 1904, für die Verleihe von Werndl-Jnfanteriegewehreu aus den

3 Beständen der Landwehrverwaltung an jene Bürger- und Schützenkorps sowie ähnliche zum Waffentragen berechtigte Körperschaften, welche sich nach ihrem ganzen Bestände, den organischen und sonstigen Bestimmungen, den Absichten der Landstnrminstitiltion und der betreffenden grundsätzlichen Bestimmungen der Landsturm - Organisationsvorschriften in allem konformiert haben, die in der Anlage mitfolgenden „Bedingungen" herausgegeben und gleichzeitig die Erlässe des genannten Ministeriums vom 22. März 1897, Z. 3912/536/IV a (h. ü. Jntimation vom 7. April 1897, Z. 5092), vom 12. Oktober 1901, Z. 33.700/4032/IV a (h. ä. Jntimation vom 15. Jänner 1902, Z. 15.406, Amtsblatt Nr. 4), und vom 23. März 1903, Z. 6304/655'IVa lh. ä. Jntimation vom 13. Mai 1903, Z. 6583, Amtsblatt Nr. 21), außer Kraft gesetzt. Hievon sind zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 15. November l. I., Z. 23.541/X1, etwa in der Gemeinde bestehenden vorbezeichneten Körperschaften mit der Weisung in Kenntnis zu setzen, die diesfälligen Ansuchen im Wege der k. k. Statthalterei an das k. k. Landes- verteidigungs-Ministerium zu richten. Einem solchen Ansuchen sind stets die genehmigten Statuten anzuschließen und darin die Anzahl und Gattung der Feuerwaffen, ivelche die betreffende Körperschaft zu dem Zeitpunkte des Ansuchens in Benützung hat, zum Ausdruck zu bringen. Wegen Bezuges der zu den vorgeliehenen Gewehren notwendigen Munition ist sich fallweise an das k. u. k. Reichs- Kriegsministerium zu wendeu. Z. 23.161. Steyr, 25. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Der mit dem hierämtlichen Erlasse voin 31. März 1904, Z. 7173, Amtsblatt Nr. 14, kurrendierte Tischlergehilfe Florian Winkler wurde ausgeforscht Z. 23.006. Steyr, 28. November 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. l. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor NnterstützungSschwindlern. Die nach Leifers zuständige, im Jahre 1870 zu Hüttenbach bei Augsburg geborene Franziska Neri, geb. Fürstner, Witive nach Josef Neri aus Leifers, treibt sich mit ihrer 7 jährigen, unehelichen Tochter Anna Fürstner beschäftigungslos herum und läßt sich von verschiedenen Gemeinden Unterstützungen auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde ausfolgen. Wetters verursacht der im Jahre 1865 in Stadtberg geborene und in der Gemeinde St. Peter, polit. Bezirk Rudolfswert, zuständige Franz Langer dadurch, daß er bei verschiedenen Gemeindeämtern für Rechnung der Zuständigkeitsgemeinde Geldunterstützungen herauslockt, seiner Heimatsgemeinde ungerechtfertigte Kosten. Franziska Neri hat mittlere Statur, ovales Gesicht, braune Augen und Haare, proportionierten Mund und Nase und als besonderes Kennzeichen eine Zahnlücke im Oberkiefer und brännliche Gesichtsfarbe. Langer ist mittlerer Körpergröße, hat braunes Haar und graue Augen und keine besonderen Kennzeichen. Da hiedurch den Heimatsgemeinden empfindlicher Schaden erwächst, so ist den genannten Personen, den Fall dringender Not ausgenommen, keine Unterstützung zu verab- solgen, vielmehr sind dieselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 23.054. Steyr, 23. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Josef Toplak. Der nach Weitenstein, Bezirk Gonobitz, in Steiermark zuständige Josef Toplak hat im März 1904 in Oberinarschloh am Rhein, Kreis Rührort, seine aus Frau und 7 Kindern bestehende Familie verlassen, und ist seither nicht zurückgekehrt. Ueber Ersuchen der Gattin Franziska, geb. Pivec, yrit welcher der Genannte angeblich im Juli 1892 zu Köflach getraut worden ist, wurden sowohl in Steiermark als auch in Kärnten und Kram Nachforschungen nach dem Verbleiben des Toplak eingeleitet, welche aber bisher zu einem positiven Resultate nicht geführt haben. Josef Toplak ist 35 Jahre alt, von mittlerer Größe, hat schwarze Haare, schwarzen Schnurrbart, an beiden Beinen Krampfadern und dürfte bei einem Bergbau in Arbeit stehen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 15. November 1904, Z. 23.802/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die Ausforschung des Josef Toplak zu veranlassen und über ein positives Ergebnis derselben bis 1. Jänner 1905 anher zu berichten. ZZ. 23.007, 23.377, 23.378 und 23.055. Steyr, 28. November 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind die Stellungspstichtigen, und zwar: Der am 20. Juni 1882 in Leipnik im Bezirke Mähr.- Weißkirchen geborene und dahin zuständige Johann Blaha, unehelicher Sohn der Magdalena Blaha. Der am 3. August 1882 in Preßburg geborene, nach Raigern im Bezirke Auspitz zuständige Gustav Beranek, Sohn des Martin und der Anna Beranek, geb. Wirt. Der am 20. Juli 1881 in Braunseifen geborene, nach Herzogsdorf im Bezirke Römerstadt zuständige Hugo Schwarzer, Sohn des Josef Schwarzer und der Amalie, geb. Niesner. Der am 10. September 1885 in WeLek geborene, angeblich nach Skaschtitz, Bezirk Kremsier, zuständige land- sturmpfiichtige Johann Ondraä, unehelicher Sohn der Zigeunerin Luzie Ondra«. Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist bis 25. Dezember l. I. zu berichten.

4 Z. 23.137. Steyr, 29. November 1904. An alle Gemeinde-Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommando insbesondere an jene des Gerichtsbeürlrts Steyr und Krcmsmlinster. In den Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen und Wart- berg an der Krems ist die Maul- und Klauenseuche in mehreren Gehöften zum Ausbruche gekommen und wurde durch Handelsvieh der Händler Franz Postlmeier in Bad Hall und Johann Zachl in Wartberg vermutlich aus Kärnten eingeschleppt. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden zur entsprechenden allgemeinen Verlautbarung mit dem Auftrage in die Kenntnis, anher zu berichten, ob nicht von Seite der Viehhändler das Hausierverbot nicht wiederholt übertreten wird. Nachdem die Gefahr der Weiterverschleppung der Maul- und Klauenseuche durch den mehrfachen Verkauf von feuchenverdächtigem Vieh und durch das Einstellen desselben in den Gaststallungen vorliegt, so sind die Landwirte hievon in die Kenntnis zu setzen und bei Strafandrohung mit Arrest bis zu zwei Monaten oder an Geld bis zu 600 X aufzu- fordern, jeden seuchenverdächtigen Erkrankungsfall unter den Rindern sofort der Gemeinde anzuzeigen. Dem Hausierverbot mit Rindern ist ein besonderes Augenmerk zu schenken und sind über dasselbe die Landwirte auch neuerlich mit der Aufforderung zu belehren, jeden Viehhändler, der dieses Verbot Übertritt, h. a. durch die Gemeinde anzuzeigen. Weiters ergeht der Auftrag, alle Gaststallungen, in welchem Handelsvieh vorübergehend eingestellt wird, oder welche als Betriebsstätten der Händler zur Ausübung ihres Gewerbes dienen, im Sinne der Durchführungsbestimmungen zu den 88 7 und 20, alinea 7, einer genauen Reinigung und Desinfektion zu unterziehen. Die Gemeinde-Vorstehungen haben daher die Inhaber dieser Gaststallungen aufzufordern, diesem Auftrage sofort und pünktlichst nachzukommen. Unter Einem beauftrage ich die k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden, sich von dem Vollzüge dieses Auftrages, der binnen acht Tagen durchzuführen ist, zu überzeugen. Die Gemeinde-Vorstehungen haben über die Durchführungen der Gaststallreinigungen, bezw. Desinfektionen, genau zn berichten und Dawiderhandelnde h. a. anzuzeigen. Der f. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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