Amtsblatt 1904/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

3 großer Anzahl und nicht rechtzeitig einbringen oder die für die Abholung der Fässer gestellten Termine versäumen, so werden die Gemeinde-Vorstehungen zusolge Erlasses der f. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. Oktober l. I., 3 20.603/VIII, angewiesen, die Aufmerksamkeit der Interessenten auf diesen Umstand mit dem Bemerken zu lenken, daß es in ihrem Interesse selbst gelegen ist, die zu ihrem Geschäftsbetriebe benötigten Fässer allmählich und rechtzeitig (an den festgesetzten Amtstagen) zur Eichung, bezw. Nacheichung zu bringen und zu den bestimmten Terminen wieder abzuholen. Z. 20.197. Steyr, 7. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausier - Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des königlich ungarischen Handels- ministeriums vom 17. August 1904, Z. 56.513, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Rimaszombat, Komitat Gömör-Kis-Hont in Ungarn, unter Aufrechthaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags- verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 1. Oktober 1904, Z. 20.751/VIII, mit Beziehung aus § 10 des Hausier- patentes in Kenntnis gesetzt. Z. 20.312. Steyr, 10. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Nagy-Röcze in Ungarn wurde, unter Aufrechthaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zusolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 6. Oktober 1904, Z. 20.953/Vin, mit Beziehung auf § 10 des Hausier- patentes in Kenntnis gesetzt. Z. 20.103. Steyr, 6. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstütznugsschwiudler Humbcrt Schcbath. Laut DJote der k. k. Statthalterei in Triest vom 19. September 1904, Z. 25.959/VHI, treibt sich der im Jahre 1868 in Triest geborene und daselbst zuständige, mit einem ihm unterm 6. Juni 1904, Nr. 5164, ausgefolgten Arbeitsbuchs versehene Humbert Schebath in den südlichen Ländern der Monarchie herum und läßt sich von verschiedenen Gemeinden auf Grund des 8 28 des Heimatsgesetzes Unterstützungen gewähren, wodurch der Heimatsgemeinde kein geringer Schaden verursacht wird. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zusolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei, Z. 20.444/11, vom 29. September 1904, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dem Genannten bei allfälliger Anmeldung keine Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr gegen denselben die schubweise Behandlung eintreten zu lassen. ZZ. 20.193, 20.194, 20.196 u. 20.200. Steyr, 7. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Johann Suniperer, nach Gottonitz, polit. Bezirk Gottschee, zuständig, groß, längliches Gesicht, schwarze Haare, graue Augen, Mund und Nase proportioniert, ohne besondere Kennzeichen, Leopold Geyrhofer, 1879 geboren und nach Amstetten zuständig, Johann Potoöin, Schneidergehilfe und gewesener Bergmann, aus Birna Vas (Ortsgemeinde Johannistal) und Heinrich Krakar, Rauchfangkehrergehilse, 1871 geboren, nach Pöllandl zuständig, treiben sich beschäftigungslos herum und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Unterstützungen erfolgen. Bemerkt wird, daß Johann Potoöin einen Stelzfuß hat und ein von der Gemeinde Fohnsdorf unterm 8. August 1903, Z. 222, ausgestelltes Arbeitsbuch besitzt. Weiters steht Potoöin im Genusse einer Rente von monatlich 66 X. Den Genannten ist nur im Falle nachgewiesener Notwendigkeit eine Unterstützung zu gewähren, gegebenen Falles sind dieselben den schubpolizeilichen Vorschriften zu unterziehen. ______________________ ZZ. 20.310, 20.311. Steyr, 10. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor Untcrstiitznngsschwindlern. Tobias Populornm, 1854 geboren, nach Königs- wieseu zuständig, und Hermeucgild Wagner, 1853 geboren, nach Kojetein zuständig, treiben sich beschäftigungslos in der Welt herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse erfolgen, wodurch denselben wiederholt namhafte Kosten er- wachsm sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden aus die Genannten mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, denselben, den Fall dringendster Notwendigkeit ausgenommen, aus Gemeindemitteln keinerlei Unterstützungen zu gewähren, sie vielmehr der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 20.199. Steyr, 7. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. März l. I., Z. 5005, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach dem Stelluugspflichtigen Richard Welczowsky sind einzustellen. _______________

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