Amtsblatt 1904/20 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 lehrer und Diurnist, geboren im Jahre 1868, zuständig in Krems, treiben sich in der Welt herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Reiseunterstützungen verabfolgen. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 5. Mai l. I., Z. 8600/11 und 9329/11, werden die Gemeinden ange- wiesen, den Genannten keinerlei Geldunterstützungen zu verabfolgen, sondern eventuell bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen dieselben der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 10.314. Steyr, 13. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden der Gerichisbezirke Zteqr und UreniMünster. Widerruf. Die abgängige und im Amtsblatts Nr. 19, Z. 99.99, vom 7. Mai 1904, zur Ausforschung ausgeschriebene Theresia Obermair ist am 7. Mai 1904 wieder zu ihrem Gatten zurückgekehrt. Z. 10.502. Steyr, 14. Mai 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem hierämtlichen Erlasse von 9. April 1904, Z. 7808 — 7878, Amtsblatt Nr. 15, angeordneten Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Karl Fechtner sind einzustellen. Z 9867. Steyr, 13. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Laut h. o. Weisung sind die Nachforschungen nach den nachstehend angeführten Militärtaxpflichtigen einzustellen, und zwar: Johann Kupka, Wenzel Nowotny, Eduard Lachnit, Josef Konccny, Julius Zatlonkal, Franz Goydil, Rudolf Ulrich, Franz Kociau, Josef Gregor, Franz Slama, Martin Petrjanos, Rudolf Lostä-c, Karl Kunz, Eduard Schund, Hubert Malitschet, Philipp Dryak, Adolf Libor Iahn, Franz Swoboda, Franz Polzer. Z. 10.501. Steyr, 14. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Zufolge h. o. Weisung ist der stellungspflichtige Gnido Rigonat, Sohn des Alois Rigonat und der Franziska, geborenen Feöel, geboren 1880, von Profession Maler, zuständig nach V. Vicentina, Bezirk Gradisca, welcher seiner Stellungspflicht in der III. Altersklasse nicht nachgekommen und unbekannten Aufenthaltes ist, auszuforschen und über das Ergebnis anher zu berichten. Z. 10.717. Steyr, 17. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Militärtaxpftichtiger aus dem Bezirke Neustadtl. Laut h. o. Weisung sind auszuforschen, und zwar: Wenzel Schnster, Josef Kubyta, Josef Koudela, Veit Kotoucek, Josef Lodin. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist anher zu berichten. Z. 10.329. Steyr, 12. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Mai 1904, Z. 19.872, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schafen und Schweinen aus Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach deni diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Esztergom einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Parkany (Komitat Esztergom), Pomaz einschließlich der Stadtgemeinde Szent-Endre (Komitat Pest-Pilis-Solt- Kiskun), Szilagycseh (Komitat Szilagy), Nemetujvar, Szent- gotthard (Komitat Vas) in Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schafpockenseuche und des Stäbchenrotlaufes von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Wall.-Meseritsch und Ungarisch- Brod erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schafen und Schweinen aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Trencsen einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencsen) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Kraszna (Komitat Szilagy) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund- machung vom 28. April 1904, Z. 18.780 (enthalten im Amtsblatt« zur „Linzer Zeitung" vom 4. Mai d. I., Nr. 50), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Mai 1904, Nr. 9796/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.

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