Amtsblatt 1903/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 6. November 1903. Z. 16.610. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Laut Note der k. k. Polizeidirektion in Wien vom 20. Oktober 1903, Z. 83.520/S. B., ist die Mutter des verirrten Kindes August Laurenz bereits ausgeforscht worden Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 29. Oktober 1903, Z. 22.862/II, behufs Einstellung der mit dem h. ä. Erlasse vom 22. Sep¬ tember 1903, Z. 14.431, Amtsblatt Nr. 40, angeordneten Ausforschung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 5. November 1903. Z. 16.609. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der Identität eines in Maxglan (Salz¬ burg) aufgegriffenen blödsinnigen Individuums. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 16. Oktober 1903, Z. 15.656, an die k. k. o.=ö. Statt halterei, wurde im September l. I. in Maxglan, Bezirk Salzburg, ein ausweis= und bestimmungsloses Individuum angehalten, welches sich in der Gemeinde aufhielt, in Scheunen übernachtete und sein Leben durch Bettel fristete. Dieses Individuum, welches blödsinnig ist, gibt au gestellte Fragen keine oder unverständliche Antworten. Dagegen murmelt dasselbe fast beständig vor sich hin und ist aus den bezüglichen Aeußerungen zu entnehmen, daß dieser Geistesschwache ein uneheliches Kind sei, „Seppel“ heiße und seit langer Zeit in den Bezirken Salzburgs her¬ umvagiere. Seine Mutter, von welcher er frühzeitig aus¬ gestiftet worden war, soll Maria geheißen haben. Das fragliche Individuum, welches 40 bis 50 Jahre alt sein dürfte, ist kleiner Statur, hat rötlich braune Haare ebensolchen Spitz= und Schnurrbart und grüne Augen. Die Kleidung desselben ist äußerst defekt; als besonderes Merkmal desselben ist ein mit mannigfachen Federn versehener Stroh¬ hut zu erwähnen, welch letzterer dem Angehaltenen den Spitznamen „Federbuschhansl“ eingetragen hat. Da jedweder Anhaltspunkt zur Ermittlung Provenienz und Zuständigkeit dieses Individuums fehlt, werden zufolge Statthalterei=Erlasses vom 28. Oktober d. J., Z. 22.593/II, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Kommanden beauftragt, über die Identität des in Rede stehenden Idioten Erhebungen einzuleiten und über deren Resultat bis 15. November l. J. zu berichten. Eine Photographie des Genannten kann bei der Landesregierung in Salzburg angesprochen werden. Z. 16.608. Steyr, 5. November 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. Oktober 1903. Z. 47.498, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen. in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Das Ministerium des Innern verbietet wegen er¬ folgter Einschleppung der Maul= und Klauenseuche nach dem diesseitigen Gebiete die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Izsalvölgy), Sugatag, Tiszavölgy, Viso (Komitat Maramaros), sowie wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Bezirke Pregrada (Komitat Varazdin) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Dies wird im Nachhange zur Kundmachung vom 22. Oktober 1903, Z. 46.911 (vide Amtsblatt zur „Linzer Zeitung“ vom 28. Oktober d. J., Nr. 119), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Oktober 1903, Nr. 23.047/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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