Amtsblatt 1903/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 23. Juli 1903. Z. 11.227. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Viehpässe für Geflügel ins Ausland. Laut des Berichtes der Viehbeschaustation Salzburg sind in der letzten Zeit Geflügeltransporte aus Oberöster¬ reich ohne die im §8 der Ministerial=Verordnung vom 29. März 1903. R.=G.=Bl. Nr. 73, vorgeschriebenen Vieh¬ pässe zur Ausführung nach Bayern gelangt. Die betreffenden Geflügelsendungen stammten teils aus Wels, teils aus Breitenschützing und wurden, nachdem sich keine Bedenklichkeit des Gesundsheitszustandes ergab, aus¬ namsweise vom Exporte nach dem Deutschen Reiche nicht zurückgewiesen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Juli 1903, r. 14.911/X, mit dem Auftrage in die Kenntnis, dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen des 8 8 der Ministerial=Verordnung vom 29. März d. J., R.=G.=Bl. Nr. 73, betreffend die Abwehr und Tilgung der Geflügel¬ cholera, sowie der Statthalterei-Kundmachung vom 8. Aprill. J., Z. 6978, die genaueste Beachtung finden, damit derartige Vorkommnisse im Interesse eines ungehinderten Geflügel¬ erportes in Hinkunft vermieden werden. Steyr, 23. Juli 1903. Z. 11.229. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Juli 1903, Z. 28.879, hat die königl. italienische Regierung die Präfekten ermächtigt, aus Oester¬ reich-Ungarn kommendes Schweineschmalz ohne Gesundheits¬ attest zur Einfuhr zuzulassen Diese Begünstigung bezieht sich jedoch nicht auf die Einfuhr von Speck. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k k. Statthalterei in Linz vom 15. Juli 1903, Nr. 14.974/X, mit dem Auftrage in die Kenntnis, die entsprechende Verlautbarung und Verständigung der inte¬ ressierten Kreise zu veranlassen. Steyr, 23. Juli 1903. Z. 11.325. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Juli 1903, Nr. 15.447/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Juli 1903, Z. 31.997, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Orsova, Teregova (Komitat Krasso=Szöreny) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von der k. k. Bezirksbauptmann schaft in Nowytag erlassenen Verfügung die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Livto=Ujvar (Komitat Lipto) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wieder¬ käuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den Grenz=Stuhl¬ gerichts=Bezirken Szolyva (Komitat Bereg), Rajka (Komitat Moson), Felsöpulya (Komitat Sopron), sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Naszod (Komitat Besztercze=Naszod) und aus dem Grenz=Stuhl¬ gerichtsbezirke Szepes Ofalva (Komitat Szepes) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Szolyva (Stuhlgerichtsbezirk Szolyva), Köpeseny, Nemetjarfalu (Stuhlgerichtsbezirk Rajka), Csava (Stuhl¬ gerichtsbezirk Felsöpulya), ferner der Einfuhr von Schweinen aus der durch Rotlauf der Schweine verseucht gewesenen Gemeinde Lechnic (Stuhlgerichtsbezirk Szepes=Ofalva) in Ungarn sowie deren Nachbargemeinden, wird durch die Auf¬ bebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Desgleichen bleibt das gegen die Stuhlgerichtsbezirke Szoliva (Komitat Bereg), Rajka (Komitat Moson), Felsöpulya (Komitat Sopron) gerichtete Verbot der Einfuhr von Schweinen weiterhin in Kraft. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 10. Juli 1903, Z. 30.640 (Amtsblatt zur „Linzer Zeitung" vom 16. Juli 1903, Nr. 84), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Z. 11.326. Steyr, 23. Juli 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreick in der Berichtsperiode vom 10. Juli bis 17. Juli 1903. 1. Milzbrand. Bestand der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Sar¬ leinsbach. 2. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Feldkirchen, Ort¬ schaft Aich. 3. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ort¬ schaften Buchen, Pinsdorf: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Adlwang: Gemeinde und Ortschaft Pettenbach: Gemeinde

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