Amtsblatt 1903/27 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Franz Simiček aus Skottnitz, geboren am 21. No¬ vember 1872. Sohn der Marianne Simicek: Friedrich Klečka aus Trnavka, geboren 6. März 1872 in Mährisch=Ostrau, Sohn des Valentin und der Elisabeth Klecka, geborenen Eichler; Vinzenz Brychta aus Ob.=Ruzinka, geboren am Oktober 1873 in Reeitz, Sohn des Vinzenz und der Anna Brychta: Ludwig Barta aus Zwole, geboren am 4. August 1872 in Okert, Hufschmied. Sohn des Matthias und der Juliana Barta, geborenen Karec; Josef Badal, zuständig und am 23. Februar 1877 geboren in Zwole, Knecht, Sohn des Franz und der Josefa Badal, geborenen Toman: Franz Kousal aus Bystritz, geboren am 18. Oktober 1877 in M.=Weißkirchen, Sohn des Alois und der Sophie Kousal, geborenen Titz. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 25. August d. J. hieher zu berichten. Steyr, 26. Juni 1903. Z. 9744. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung eines Landsturmpflichtigen. Auszuforschen ist, u. zwar.: Der am 14. April 1883 in Loosdorf geborene, in Proßnitz heimatberechtigte, landsturmpflichtige Karl Skrk, Sohn des Johann und der Katharina Skrk, geborenen Hlavaček Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Au¬ gust d. J. hieher zu berichten. Steyr, 29. Juni 1903. Z. 9945. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung. In Angelegenheit des von Konrad Stieger bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gröbming zur Anzeige gebrachten Austrittes aus der römisch-katholischen Kirche erscheint die Einvernehmung desselben dringend notwendig. Da dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gröbming nicht ermittelt werden konnte, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 23. Juni 1903, Z. 13.129/II, auf¬ gefordert, die Ausforschung des Genannten zu veranlassen und über ein positives Resultat bis längstens 25. Juli d. J anher zu berichten. Konrad Stieger ist laut seines Arbeitsbuches, ddo. Goisern am 10. April 1900, in Losenstein, Bezirk Steyr, am 26. November 1868 geboren, und seines Zeichens Maurer¬ gehilfe. Steyr. 29. Juni 1903. Z. 1228/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Der Herr Minister für Kultus und Unterricht hat mit Erlaß vom 19. Juni 1903, Z. 19.064, genehmigt, daß in der Zeit vom 17, bis einschließlich 29. August 1903 ein landwirtschaftlicher Fortbildungskurs für Volksschullehrer auf dem Mustergut in Otterbach bei Schärding abgehalten werde. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 25. Juni l. J., Z. 2545, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß an diesem Kurs fünfzehn Lehrer teilnehmen können, denen Subventionen im Betrage von je 30 (dreißig) Kronen bewilligt werden. Die mit dem Lehrbefähigungszeugnis bezw. Reifezeugnis belegten schriftlichen Anmeldungen sind bis spätestens 6. Juli l. J. hieramts einzubringen oder ein Fehlbericht zu erstatten. Steyr, am 27. Juni 1903. Z. 1210/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Gleink kommt für männliche Bewerber die Lehrerstelle II. Klasse zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1200 K die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier oder Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 26. Juni 1903. Z. 9743. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und ausgedehntesten Verlautbarung unter den Landwirten und insbesondere zur Verständigung der Spanferkelhändler. Z. 10.624/X. Kundmachung betreffend veterinär=polizeiliche Vorschriften bezüglich des Verkehres mit Spanferkeln. Zufolge der in letzterer Zeit wiederholt gemachten Wahrnehmung, daß die Schweinepest durch auf Märkten gekaufte und mittels Bahn beförderte Spanferkel verschleppt worden ist oder an vermarkteten Tieren konstatiert wurde, ohne daß in den Ursprungsgehöften, aus welchen die be¬ treffenden Tiere stammten, das Herrschen dieser Seuche fest¬ gestellt werden konnte, findet die k. k. Statthalterei zur tun¬ lichsten Verhinderung solcher Seuchenverschleppungen auf Grund der Bestimmungen des § 20, Punkt 7, des allge¬ meinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35), beziehungsweise im Sinne des Gesetzes vom 19. Juli 1879 (R.=G.=Bl. Nr. 108) anzuordnen, daß alle zur Be¬

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