Amtsblatt 1903/27 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

förderung von zum Handel bestimmten Spanferkeln benutzten Wägen, Kisten, Körbe, Steigen und anderen Behälter nach jedesmaligem Gebrauche von Seite der Parteien einer gründ¬ lichen Reinigung und Desinfektion am zweckmäßigsten mit Kalkmilch zu unterziehen sind Im Falle der Nichtbeachtung dieser Vorschrift sind die überwachenden Veterinärorgane verpflichtet, die zur Beför¬ derung der in den Handel gebrachten Spanferkel benützten Wägen und Behältnisse vor ihrer Wiederbenützung, bezie¬ hungsweise vor Rücksendung der Behältnisse auf Kosten der betreffenden Parteien vorschriftsmäßig reinigen und disin¬ fizieren zu lassen. Linz, am 20. Juni 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Ste

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