Amtsblatt 1903/24 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Diese Kundmachung tritt sofort in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft. Dies wird mit Bezugnahme auf die hieramtliche Kund¬ machung vom 30. März d. J., Z. 6591/X, allgemein ver¬ lautbart. Linz, am 29. Mai 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, 7. Juni 1903. Z. 8724. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 11.787/X. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 27. Mai 1903, Z. 24.216, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchenübereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. Dezember 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlußprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehenden, von der Lungen¬ seuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: Aus dem Regierungsbezirke Bromberg des König¬ reiches Preußen. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882. R.=G.¬ Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Tierseuchen¬ gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 2. Juni 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, 8. Juni 1903. Z. 8754. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.786/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Mai 1903, Z. 24.022, enthaltend veterinär=volizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Sarret (Komitat Bihar), Hatszeg, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Puj (Komitat Hunyad), Taraczviz, Tecsö, Sziget, einschließlich der Stadtgemeinde Maramaros=Sziget (Komitat Maramaros) in Ungarn, sowie aus den Bezirken Krapina (Komitat Varazdin), Stubica (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichs¬ rate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Lutten¬ berg und wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Nowytarg erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirken Kesmark, Leibis und Szepes=Bela (Komitat Szepes), Muraszombat (Komitat Vas) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund¬ machung vom 28. Mai 1903, Z. 23.777 (Amtsblatt zur „Linzer Zeitung" vom 3. Juni 1903, Nr. 67), zur allge¬ meinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Steyr, 7. Juni 1903. Z. 8537. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. Mai bis 26. Mai 1903. 1. Krätze. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Au. 2. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 3. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaft Guntendorf. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Weyerbach 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft March¬ trenk. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz: Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Katzbach: Gemeinde St. Peter, Ortschaft Zizlau. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Zudersdorf: Gemeinde und Ortschaft Prägarten; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Arnberg. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Peilstein, Ortschaft Daneredt 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Rainbach, Ortschaft Zulissen. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Peilstein.

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