Amtsblatt 1903/15 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Anna Kandler geborene und dahin heimatberechtigte militär¬ tarpflichtige Johann Ripper ist auszuforschen. Personsbeschreibung: Statur: groß, schlank; Haare und Augenbrauen: braun; Gesicht: mager, skrophulös; Mund und Nase gewöhnlich; Kinn: spitz. Ein positives Ergebnis ist bis 20. Mai l. J. anher zu berichten. Steyr, 6. April 1903. Z. 5321. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Der 53 Jahre alte, in der Gemeinde Patzing (poli¬ tischer Bezirk Pettau) heimatberechtigte Gärtner Lukas Degin, verursacht seiner Heimatsgemeinde durch Heraus¬ lockung von Unterstützungen seitens fremder Gemeinden be¬ deutende Auslagen und steht auch im Verdachte, die Spitals¬ pflege ungebührlich in Anspruch zu nehmen. Dem Genannten wären daher nur im Falle unabweis¬ lichen Bedürfnisses Unterstützungen oder Vorschüsse auszufolgen, beziehungsweise nur im Falle ärztlich erwiesener Unabweis¬ barkeit Aufnahme in ein Krankenhaus zu gewähren, im Uebrigen sich aber nach den einschlägigen Vorschriften zu benehmen. Z. 5322. Steyr, 6. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Der im Jahre 1871 geborene, in Zalna, im Bezirke Littai, heimatberechtigte Andreas Zaletel, treibt sich be¬ schäftigungslos herum und läßt sich von auswärtigen Ge¬ meinden Unterstützungen verabfolgen, wodurch seiner Heimats¬ gemeinde bedeutende Unkosten erwachsen sind. Andreas Zaletel hat ein längliches Gesicht und kastanienbraune Haare. Genannter ist Spenglergehilfe. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Statthalterei-Erlaß vom 26. März 1903, Z. 5049/II, mit dem Auftrage ver¬ ständigt, sich beim Vorkommen des Genannten nach den einschlägigen Vorschriften zu benehmen. Steyr, 4. April 1903. Z. 635/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Die landesschulrätlichen Erlässe vom 13. März 1876, Z. 802, vom 29. Mai 1880, Z. 2326, V.=Bl. d. L.=Sch.=R. Nr. 16, und vom 12. Februar 1892, Z. 335, V.=Bl. d. L.=Sch.=R. Nr. 2, betreffend die Portofreiheit der Amts¬ korrespondenzen der Schulleitungen öffentlicher Volksschulen und die gegenseitigen vortofreien Postsendungen dieser Schul¬ leitungen werden zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 14. März 1903, Z. 1068, sämtlichen unterstehenden Schulleitungen zur strengen Darnachachtung mit dem Be¬ merken in Erinnerung gebracht, daß bei nichtämtlichen Kor¬ respondenzen von Schulleitungen, für welche die Porto¬ freiheit in Anspruch genommen wird oder bei Versendung von Druckschriften, Zeitschriften und anderen literarischen Erzeugnissen, welche nicht pädagogischen Zwecken dienen, von einer Schulleitung an eine andere ohne Bezahlung einer Postgebür, im Eruirungsfalle das Gefällsstrafverfahren gegen die betreffenden Schulleitungen eingeleitet werden müßte. Z. 5122. Steyr, 5. April 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. März bis 26. März 1903. 1. Bläschenausschlag der Rinder. Bestand der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Waldzell, Ortschaft Roderer. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Gmunden. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Rottenbach, Ortschaft Watzing. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Kolbstatt. 3. Schweinepest. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Mondsee. Steyr, 5. April 1903. Z. 5209. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 6556 X. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Rindern aus dem Deutschen Reiche. Da nach der letzten amtlichen Nachweisung über den Stand der Tierseuchen im Deutschen Reiche vom 15. März 1903, die Lungenseuche im Regierungsbezirke Magdeburg des Königreiches Preußen erloschen ist, hat das k. k. Ministerium

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2