Amtsblatt 1903/15 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

zur Durchführung eines Baues erforderliche Bewilligung der nach dem Gesetze kompetenten Behörde (Baukonsens) in Gemäßheit der T. P. 34, lit. a, beziehungsweise T. P. 7, lit. i, des Gebührengesetzes vom 9. Februar 1850, R.-=G.¬ Bl. Nr. 50, kein Gegenstand der Stempelgebühr ist. Z. 5092. Steyr, 1. April 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend die behördliche Untersuchung von Handels gärtnerei-Anlagen im Sinne der Reblaus=Konvention vom Jahre 1890. Laut des im Reichs=Gesetz=Blatte Nr. 16 ex 1890, VII. Stück, veröffentlichten Zusatzartikels zur Berner Reb¬ laus-Konvention sind die vertragschließenden Teile bezüglich der Erleichterung des Verkehres von Pflanzen, Sträuchern und anderen Gewächsen (mit Ausnahme der Reben), welche aus Pflanzschulen, Gewächshäusern oder Gärten herstammen, dahin übereingekommen, daß im internationalen Verkehre zwischen den Konventionsstaaten die in alinea 2 des Artikels 3 der Konvention vorgeschriebene Bescheinigung des Ursprungs¬ landes dann nicht notwendig ist, wenn es sich um Pflanzen¬ sendungen handelt, welche aus einem Etablissement stammen, in welchem regelmäßige Untersuchungen in angemessener Jahreszeit stattfinden, welches amtlich als den Anforde¬ rungen der Konvention entsprechend erklärt worden ist und welches in den gemäß Artikel 9, Z. 6, der Konvention R.=G.=Bl. Nr. 105 ex 1882) veröffentlichten Verzeichnissen aufgeführt erscheint. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den Inhalt des Vorstehenden zur Kenntnis der pflanzenhandel¬ treibenden Kreise zu bringen, und falls solche Handels¬ treibende sich der in der Konvention vorgesehenen amtlichen Kontrolle unterziehen wollen, dies bis längstens 20. Mai l. J. anher zu berichten. Steyr, 2. April 1903. Z. 4845. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Aufhebung von Polizeiaufsicht. Mit Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 2. März 1903, Z. 3358, Amtsblatt Nr. 10, werden die Gemeinde=Vor¬ stebungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden in die Kenntnis gesetzt, daß die mit dem h. ä. Erkenntnisse vom 16. Oktober 1902, Z. 14.068, über den am 6. Sep¬ tember 1881 zu Neuhofen geborenen, nach Neuhofen zu¬ ständigen Schuhmachergehilfen Franz Standiger, ver¬ hängte Polizeiaufsicht im Sinne des § 9, letzter Absatz des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, auf gehoben wurde. Z. 5055. Steyr, am 2. April 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Unter Bezugnahme auf den h. a. Erlaß vom 28. Jän¬ ner 1903, Z. 1546, wird den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mitgeteilt, daß laut Note der k. Regierung der Oberpfalz und von Regens burg, Kammer des Innern, die Leiche des Gefangenanstalts¬ lehrers Kasimir Fent bei Rain a. Lech aufgefunden worden ist Z. 5056 Steyr, 8. April 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Johann Hetyei. Der Pferdeknecht Johann Hetyei entlockte Ende September 1902 dem im Jahre 1878 in Csäkberény, Komitat Weißenburg, geborenen und zuständigen Johann Török sein Arbeitsbuch, ausgestellt vom Polizeimeldeamte in Székesfejérvar (Stuhlweißenburg) am 15. Jänner 1898, Z. 23/1898, fälschte dasselbe auf den Namen „Sörök" und treibt sich nun unter diesem Namen in Oesterreich herum. Die Personsbeschreibung des falschen Janos Sörök ist folgende: Größe: mittel: Gestalt: schlank; Haare: schwarz; Augen: braun; Bart: kleiner, schwarzer Schnurrbart; Nase: proportioniert; Mund: klein: Zähne: gut; Kinn: rund; Gesichtsfarbe: gesund; Körperhaltung: aufrecht, Kleidung: lichtes Sacco, lichte Hose, lichtgrüner Filzhut, weiß und schwarz karriertes Halstuch und Schnürrschuhe. Dies wird zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statt¬ halterei vom 12. März 1903, Z. 5182/II, mit dem Auf trage bekanntgegeben, etwaige zur Eruierung des Schwindlers zweckdienliche Daten sofort hieher zur Anzeige zu bringen. Steyr, 6. April 1903. Z. 5398. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Franz Lanegger, Knecht, 1867 geboren, St. Ulrich zuständig, Militärtaxrückständler, ist auszuforschen. Steyr, 8. April 1903. Z. 5441. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Ausforschung des militärtaxpflichtigen Johann Ripper Der am 21. Juni 1872 in Blattendorf, Bezirk Neutitschein als Sohn der Eheleute Johann Ripper und

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