Amtsblatt 1902/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 27. November. Nr. 48. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 6. November 1902. Z. 15.431. An alle Gemeinde-Vorstehungen hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte, Schulleitungen, Genossenschafts=Vorstehungen, Krankenkassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1903 beginnt der XXI. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeamter angenommen In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1903 bis längstens 15. Dezember 1902 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations=Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Statthaltereirat und Vorstand der Bezirkshauptmannschaft.

Steyr, 23. November 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz-Blätter Stück CV, VI, CVII, CVIII und CIX an die Gemeinden zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, am 19. November 1902. Z. 16.116. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Pünktliche und anstandlose Vorlage der Aufenthalts¬ Meldeblätter. Das k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Kommando Nr. 14 hat mit Note Nr. 6428/E. vom 18. d. M. um die recht¬ zeitige und pünktliche Uebermittlung der dekadenweise ein¬ langenden Aufenthalts=Meldeblätter und zwar am 2., 12. und 22. jeden Monats ersucht. Nachdem es bisher teils durch die unpünktliche, teils ganz unterlassene Vorlage, wie auch durch mangelhafte Aus¬ fertigung von Meldeblättern nicht möglich war, die zur Ein¬ sendung dieser Aufenthalts=Meldeblätter an die Ergänzungs¬ Bezirks=Kommanden bestimmten Termine einzuhalten, ergehen hiemit an die Gemeinde=Vorstehungen folgende Weisungen: Die Umschlagblätter zu den Aufenthalts=Meldeblättern sind am Schlusse des Monates für den ganzen kommenden Monat, d. i. für den 1. bis 10., 11. bis 20. und 21. bis letzten für Heer sowie für Landwehr vorzubereiten und unterfertigen zu lassen, im Laufe der Dekade aber die ausgefertigten Melde blätter in die nun vorbereiteten Umschläge einzulegen und am 10., 20. und letzten jeden Monates mittags der Post zu übergeben. Sowohl die Umschlag= als auch die Aufenthalts=Melde¬ blätter haben am oberen Rande links die Bezirkshauptmann¬ schaft, rechts die Gemeinde zu enthalten. Die An= oder Abmeldungs=Datum sind einzutragen und ist sich vor Absendung der Meldeblätter zu überzeugen, ob dieser Umstand nicht außeracht gelassen wurde, was in dieser kurzen Zeit seit 1. Oktober wiederholt und bei mehreren Gemeinden vorge kommen ist Die Rubrik über früheren Aufenthalt ist nur dann auszufüllen, wenn sich der Mann anmeldet. Ebenso wird sich bei Ausfüllung der Rubrik „gemeldet zum Aufenthalte verschiedenartig benommen. Es erscheinen Eintragungen unter Anführung der Gemeinde, der Ortschaft, die Bezeichnung „h“, „hier" u. s. w. Dies alles ist nicht anzuwenden, sondern nach den Bestimmungen der W.-V., III. T., genügt, da auf dem Meldeblatte die ausstellende Gemeinde ersichtlich ist, die Bezeichnung „h“, nämlich der Kopfstrich. Enthält der Umschlag nur eine Beilage, so ist im Texte statt von Nr. — bis Nr. zu schreiben mit Nr. und die inliegende Nr. einzusetzen, hiebei wird noch bemerkt, daß für die Gemeinden nur die Post-Nr. des Aufenthalts=Meldebuches zu gelten haben, während die beigedruckte in Klammern stehende Post-Nr. des Evidenz=Protokolles sich nur au autonome Gemeinden bezieht. Bezüglich Führung der Aufenthalts=Meldebücher wird bemerkt, daß diese keine Evidenz=Protokolle vertreten, dahe Abmeldungen nicht bei früher eingetragenen Anmeldungen anzumerken sind, sondern es ist jede vorkommende An= oder Abmeldung der Reihenfolge nach unter fortlaufender Post-Nr. neu einzutragen. Mit Rücksicht auf die im Meldebuch nicht enthaltene Rubrik „Unterabteilung" ist die Kompagnie, Es¬ kadron oder Batterie beim Truppenkörper im Aufenthalts¬ Meldebuche ersichtlich zu machen. Ich gewärtige nunmehr die Berücksichtigung der vorne angeführten Anleitungen zur Ausfüllung, und die pünktliche Vorlage der Aufenthalts=Meldeblätter, um ferneren Anständen enthoben zu sein Z. 16.380 Steyr, 24. November 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Ausfertigung von Totenscheinen ex off für alle Verstorbenen männlichen Geschlechts vom 19. bis 42. Lebensjahre. Auf Grund der gemachten Wahrnehmungen, daß sowohl in den Sturmrollen, wie auch in den Militärtax= und sonstigen Verzeichnissen Wehrpflichtiger häufig Namen auf¬ geführt erscheinen, deren Träger oft schon vor längerer Zeit verstorben sind, ohne daß die Zuständigkeits=Gemeinde hievon in Kenntnis ist und daher auch die polit. Behörde hievon nicht verständigen kann, ergeht, da bei dem Umstande, als jede im 19. bis 42. Lebensjahre stehende männliche Person in irgend einer Heeres=, Landwehr=, Landsturm= oder Militär¬ taxpflicht steht, an alle hochw. Pfarrämter die Einladung über jeden vorkommenden Totenfall, welcher eine wie vor¬ bezeichnete männliche Person betrifft, ohne Ansuchen einen ex off=Totenschein auszufertigen und unter möglichster Angabe der Zuständigkeit des Verstorbenen jener Gemeinde¬ Vorstehung zu übermitteln, in deren Rayon die Beerdigung vorgenommen wurde. Die Gemeinde=Vorstehungen werden diese Toten¬ scheine zum weiteren Amtsgebrauche hieher vorlegen Steyr, 20. November 1902. Z. 16.167. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor der Auswanderung nach Chile. Einer hierländigen Gemeinde ist seitens eines ge¬ wissen Bernhard Gotschlich in Santiago ein Aufru zugekommen, in welchem für die Auswanderung nach Chile Propaganda zu machen versucht wird. Das Ministerium des Innern wandte sich infolge dessen an das Ministerium des Aeußern, um authentische Informationen über die angebliche Besiedlungs=Aktion der chilenischen Regierung sowie über die den Einwanderern sich eröffnenden Aussichten zu erlangen. Bis zum Einlangen der erbetenen Auskünfte werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. o.- Statthalterei vom 11. I. M., Z. 24.705/II, beauftragt, die Bevölkerung eindringlichst zu warnen, den Angaben der Auswanderungsagenten, gegen welche übrigens gegebenen Falles im Sinne der Weisungen des Ministerial=Erlasses vom 28. Mai 1900, Z. 10.453, vorgegangen wird, irgend welchen Glauben beizumessen.

Steyr, 22. November 1902. Z. 16.240. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Erweiterung der Faßeichstelle in Lambach zu einem Eichamte. Z. 24.370/VIII. Kundmachung betreffend die Erweiterung der Faß=Eichstelle in Lambach zu einem kompletten Eichamte gewöhnlichen Umfanges. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 12. Juli 1902, Z. 26.479, die Erweiterung der bis¬ herigen Faßeichstelle in Lambach zu einem Eichamte ge¬ wöhnlichen Umfanges, welches sich nebst der Inhaltsbe¬ stimmung von Fässern auch mit der Eichung von Längen¬ massen, Hohlmaßen jeder Art, Handelsgewichten und Handels¬ wagen, sowie Maßrahmen für Brennholz befassen wird, bewilligt. Die Wirksamkeit dieses erweiterten Eichamtes beginnt am 1. Dezember 1902 und wird künftighin bis auf weiteres an jedem Montage ein Amtstag daselbst abgehalten werden Linz, am 11. November 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Z. 16.162. Steyr, 21. November 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einstellung der Nachweisungen über die Lebensmittel¬ preise. Mit dem Dekrete der vereinigten Hofkanzlei vom 30. No¬ vember, beziehungsweise 3. Dezember 1818, Z. 24.795, wurden die Landes=Rechnungsstellen angewiesen, anstatt der früher vorgeschriebenen separaten Ausweise über die Getreide=Markt preise, über den Durchschnittspreis der hauptsächlichsten Lebens¬ mittel und über andere wirtschaftliche Verhältnisse (Holz Taglohn, Schafwolle rc.) allmonatlich einen Ausweis nach einem, dem zitierten Dekrete beigegebenen Formulare zu verfassenDie Vorlage dieser Ausweise hatte mit dem Jahre 1819 zu beginnen, und mußten dieselben von den Gubernien bis spätestens 17. jedes Monates in drei Exemplaren an die Hofkanzlei, Hofpolizeibehörde und an die Hofkommission für die Regulierung der Grundsteuern vorgelegt werden. Späterhin wurden diese Ausweise von den Rechnungs¬ departements der Landesstellen auf Grund der allmonatlichen von den Bezirkshauptmannschaften vorgelegten gemeinde¬ ämtlichen Ausweise verfaßt und seit dem Bestande der statistischen Zentralkommission alljährlich dieser letzteren für das vorangegangene Jahr übermittelt Wie nun die genannte Kommission mit Zuschrift vom 29. März l. J., Z. 19.153 ex 1901, dem k. k. Ministerium des Innern bekanntgegeben hat, ist die Einhebung und Ein¬ sendung dieser Preisnachweise infolge der Vervollkommnung welche die statistische Berichterstattung über die Höhe und die Bewegung der Preise seit dem Jahre 1818 erfahren hat entbehrlich geworden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 8. November 1902, Z. 23.688/VII, in die Kenntnis gesetzt, daß von der Erhebung der in Rede stehenden Marktdurch¬ schnittspreise sowie von der bezüglichen Berichterstattung in Hinkunft Abstand genommen werde. Selbstverständlich werden durch die Auflassung dieser Preiserhebungen alle anderen Anordnungen in Betreff Ein¬ hebung von preisstatistischen Daten, insbesondere die für Zwecke des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung zu liefernden Nachweisungen, nicht berührt Weiters ergeht an die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 22. Ok¬ tober 1902, Z. 35.508, der Auftrag, die bisher (wenn auch nur mehr vereinzelt) von den Ortsbehörden der wichtigeren Marktorte auf Grund des Erlasses des Handelsministeriums vom 30. November 1852, Z. 916/St., Statthalterei=Intimation vom 25. November 1852, Z. 18.117, demselben vorgelegten Nachweisungen über die Ergebnisse der Wochenmärkte und der Durchschnitts=Marktpreise der wichtigsten Lebensmittel einzu¬ stellen, nachdem diese Nachweisungen seitens des genannten Ministeriums nicht mehr benötigt werden. Steyr, 24. November 1902. Z. 15.837. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mitteilung des kgl. ung. Handelsministeriums vom 2. Oktober 1902, Z. 63.500, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Vacz (Waitzen) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier¬ Vorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 4. November 1902, Nr. 23.859/VIII, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 24. November 1902. Z. 16.317. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung eines blödsinnigen Individuums. Laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 5. November 1902, Z. 29.659/I, an die k. k. o.=ö. Statt halterei wurde in Versa, Bezirk Gradiska, ein stummes blödsinniges Individuum aufgegriffen, von welchem nichts herauszubringen ist. Der Stumme bedient sich der Kurrentschrift, kann etwas deutsch schreiben und schreibt, daß er angeblich Franz Jakonski heiße. Genannter ist zirka 35—40 Jahre alt, von kleiner Statur, schwach, hat ovales Gesicht, schwarze Haare und solchen Schnurrbart, graue Augen, gewöhnlichen Mund, schadhafte Zähne, längliche, etwas spitze Nase, und ist ohne besondere Kennzeichen Schreibt mit Ausname seines Namens unverständliche Worte in Kurrentschrift. Zufolge Erlaß der k. k. o.ö. Statthalterei vom 17. Oktober 1902, Z. 24.826/II, werden die Gemeinde¬

Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommander Bacs=Bodrog) in Ungarn, nach den im Reichsrate ver¬ angewiesen, für den Fall, als über die Identität des Obge tretenen Königreichen und Ländern. nannten etwas bekannt sein sollte, baldigst hierüber anher Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen Bericht zu erstatten. Bei der Statthalterei in Triest erliegende aus den Stuhlgerichtsbezirken Felsö-Tisza, einschließlich der Photographien des erwähnten Individuums können eventuell Stadtgemeinden Karczag, Kis=Ujszallas und Turkeve, Tisza¬ zur Ansicht übermittelt werden. Közep, einschließlich der Stadtgemeinde Mezö=Tur (Komitat Jasz-Nagy=Kun-Szolnok), Lipto=Szent-Miklos, Lipto=Uja (Komitat Lipto), Sugatag, Tiszavölgy (Komitat Maramarros) in Ungarn gerichtete Verbot aufgehoben. Steyr, 25. November 1902. Z. 15.004. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung An alle Gemeinde=Vorstehungen und vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweine¬ pest versucht gewesenen Gemeinden Kis=Ujszallas (Stuhl Die im h. ä. Amtsblatte Nr. 40 unter dem 29. Sep¬ tember 1902, Z. 13.529, veranlaßte Kurrendierung des au¬ gerichtsbezirk Felso=Tisza), Raho (Stuhlgerichtsbezirk Tisza¬ völgy) in Ungarn sowie deren Nachbargemeinden wird durch der Besserungs=Anstalt in Korneuburg entwichenen Korri die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen genden Johann Scheuer wird widerrufen, da derselbe Verbote nicht berührt. zufolge Eröffnung der k. k. Statthalterei in Linz vom Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums 25. Oktober 1902, Nr. 23.321/II, bereits eingeliefert des Innern vom 13. November 1902, Z. 46.897, im Nach¬ worden ist. hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 3. No¬ vember d. J., Z. 24.067, und vom 11. November d. J. Steyr, 15. November 1902. Z. 1699/B.=Sch.=R. Z. 24.743, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Konkurs=Ausschreibung. Linz, am 17. November 1902. An der vierklassigen Volksschule mit einer Paralell¬ Der k. k. Statthalter klasse in Garsten kommt eine Lehrerstelle erster Klasse zur Bylandt m. p. endgiltigen Besetzung, mit welcher ein Jahresgehalt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Natural¬ quartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden sind. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reise Steyr, 23. November 1902. Z. 16.257. und Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen An alle Gemeinde=Vorstehungen und drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. hieramts einzubringen. Zur Kenntnisnahme Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich Steyr, 23. November 1902. Z. 16.166. in der An alle Gemeinde=Vorstehungen und Berichtsperiode vom 10. bis 17. November 1902. 1. Rotlauf der Schweine. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Bestand der Seuche. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Grein; Nr. 25.270/X. Gemeinde Ried, Ortschaft Niederzirking. Kundmachung 2. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort¬ enthaltend veterinär polizeiliche Verfügungen in Betreff schaften Oberbergham, Pugram, Fading. der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Erlöschen der Seuche Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort¬ Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach schaft Weinberg. dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirk 2. Bezirk Wels: Gemeinde Pennewang, Ortschaft Zenta, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Staffl Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haasische Buchdruckerei in Steyr.

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