Amtsblatt 1902/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Weise der gemäß der bestehenden Vorschriften etwa erforder¬ schließlich der Stadtgemeinde Kis-Szeben (Komitat Saros), die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen lichen tierärztlichen Untersuchung unterzogen werden. Schweinen), dann wegen des Bestandes der Schweinepest im Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szent-Gotthart (Komitat Vas Steyr, 4. October 1902. Z. 13.673. sowie im Grenzbezirke Jaska (Komitat Zagreb) und des Stäbchenrotlaufes im Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szakolcza, An alle Gemeinde=Vorstehungen und einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nyitra) die Einfuhr von Schweinen aus den bezeichneten Zur Kenntnisnahme. Verwaltungsbezirken auf Grund der von den k. k. Bezirks¬ hauptmannschaften Neu=Sander, Feldbach, Rudolphswerth Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich Mistelbach und Göding getroffenen Verfügungen nach dem in der diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wir das gegen die Einfuhr von Schweinen Berichtsperiode vom 18. September bis 26. September 1902 aus den Stuhlgerichtsbezirken Szenicz (Komitat Nyitra), 1. Rothlauf der Schweine. Kesmark, einschließlich der Stadtgemeinden Kesmark, Leibicz Bestand der Seuche Szepes=Bela (Komitat Szepes) in Ungarn und aus den Stadtge¬ 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ort Bezirken Krizerei, einschließlich der gleichnamigen meinde (Komitat Bjelovar=Krizevci), Brod, einschließlich der schaft Kufhaus; Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Schart. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Pozega), Zupanja schaften Eggmair, Nikola; Gemeinde und Ortschaft Waldnen (Komitat Syrmien), Klanjek, Pregrada (Komitat Varasdin), kirchen. Zagreb (Komitat Zagreb) in Kroatien-Slavonien gerichteten Verbote hiermit aufgehoben 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaf Waldneukirchen Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein¬ kommens gemäß Artikel 1, Absatz 2, der Ministerial=Ver¬ Erlöschen der Seuche ordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) 1. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche Bezirk Freistadt: Gemeinde Dietrichschlag geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Ortschaft Elmegg; Gemeinde St. Oswald, Ortschaft March Stäbchenrotlauf versucht gewesenen Gemeinden Durant (Stuhl¬ Gemeinde und Ortschaft St. Oswald gerichtsbezirk Kesmark), Szenicz (Stuhlgerichtsbezirk Szenicz 3. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung schaft Falkenmohren der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht 4. Bezirk Perg: Gemeinde Narrn, Ortschaft Wimm¬ berührt. 5. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums schaften Weinberg, Roswald des Innern vom 24. September d. J., Z. 40.208, im Nach¬ 2. Schweinepest. hange zur hierämtlichen Kundmachung vom 19. Sep¬ Bestand der Seuche tember d. J., Z. 20.951, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. 1. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Römerstraße. Linz, am 27. September 1902. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Der k. k. Statthalter: Gallneukirchen. Bylandt m. p. Steyr, am 29. October 1902. Z. 13.741. Steyr, 4. Oktober 1902 An alle Gemeinde=Vorstehungen und Z. 13.795. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden An alle Gemeinde=Vorstehungen und zur Kenntnisnahme und Verlautbarung k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 21.587/X. Schlachtfrist für Vieh österr.=ung. Provenienz. Kundmachung Laut des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern enthaltend veterinär polizeiliche Verfügungen in betref vom 22. September d. J., Z. 39.668, hat das königlich der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen bayerische Ministerium des Innern die Schlachtfrist für Vieh Schweinen aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den in österr.=ung. Provenienz von 3 auf 5 Tage verlängert. Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses vom dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des 24. September 1902, Nr. 21.388/II, zur entsprechenden Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ Verlautbarung in den interessierten Kreisen in die Kenntnis bezirken Vinga (Komitat Temes), Csene, Perjamos (Komitat gesetzt. Torontal) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Der k. k. Statthaltereirat: Ferner ist wegen des Bestandes der Maul= und Klauen¬ Dr. Adolf Ritter v. Pittner. seuche im Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Felso=Tarcza, ein¬ Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haasische Buchdruckerei in Steyr.

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