Amtsblatt 1902/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 13. Juni 1902. Steyr, 16. Juni 1902. Z. 8100. Z. 7928. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zustellung der Militärtax=Erkenntnisse. Hausierhandel. Demnächst erhalten die Gemeinde=Vorstehungen die Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ auf Grund der im Mai d. J. vorgenommenen Militärtax¬ langten Mitteilung des königl.= ungarischen Handels¬ bemessung ausgefertigten Militärtaxerkenntnisse der für das ministeriums vom 10. April 1902, Z. 16.021, wurde die Jahr 1901 Taxpflichtigen mit dem Auftrage, die Zustellung Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt der Erkenntnisse unverzüglich zu veranlassen. Léva, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Die bezüglichen Empfangsbestätigungen sind gesammel Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergän¬ und mit der entsprechenden Post=Nummer der Militärtax¬ zenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Verzeichnisse versehen dortamts aufzubewahren. Gegenden gewährten Rechte, verboten. Gleichzeitig folgen die bezüglichen Erhebungsbogen und Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge ein Pare des Militärtax=Verzeichnisses mit, welches gemäß Statthalterei=Erlasses vom 27. Mai 1902, Z. 11.251/VIII, § 8, Abs. 2, des Gesetzes vom 30. Juni 1880, R.=G.=Bl mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis Nr. 70, vorerst im Gemeindeamte durch 14 Tage zu öffent¬ gesetzt. licher Einsicht aufzulegen und sodann zum weiteren Amts¬ gebrauche d. a. aufzubewahren ist. Z. 7925. Steyr, 12. Juni 1902. Steyr, 14. Juni 1902. Z. 998/B.=Sch.=R. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor Spitals=Simulanten. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Eduard Faltejsek, 32 Jahre alt, ledig, römisch¬ Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom katholisch, Taglöhner, zuständig nach Böhmisch=Rothwasser, 3. Juni 1902, Z. 2208, angeordnet, daß an den Bürger¬ Bezirk Landskron, ist der ungebührlichen Inanspruchnahme schulen und an den Volksschulen mit ganztägigem Unter¬ der Pflege in öffentlichen Krankenanstalten verdächtig. richte in dem Falle, wenn die Lufttemperatur in den Lehr Infolge dessen hat die k. k. Statthalterei in Prag im zimmern vormittags 20° R erreicht, der Nachmittagsunter¬ Einvernehmen mit dem Landesausschusse des Königreiches richt zu entfallen hat. Böhmen die Spitalsverweisung des obgenannten Individuums ausgesprochen Derselbe ist vorkommenden Falles nicht vor ärztlick Steyr, 12. Juni 1902. Z. 7972. sichergestellter Spitalsbedürftigkeit und Unabweislichkeit in die Krankenpflege aufzunehmen, ihm ohne nachgewiesener Not¬ wendigkeit auch keine Geldunterstützungen zu gewähren, im An alle Gemeinde=Vorstehungen. Falle der Bestimmungs= und Ausweislosigkeit aber ist der¬ selbe schubweise zu behandeln. Errichtung eines Telegraphenamtes in Reichraming. Laut des Erlasses vom 31. Mai 1902, Z. 25.999, hat das k. k. Handelsministerium die Einrichtung des Tele graphendienstes bei dem Postamte in Reichraming bewilligt Z. 7927. Steyr, 12. Juni 1902. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 7. Juni 1902, Z. 1899/Präs., in die Kenntnis gesetzt. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Z. 4518/VII St. 02. Steyr, 11. Juni 1902. Laut Note der k. k. Statthalterei in Prag vom 12. Mai 1902, Z. 2891 St., schlagen sich a) der am 21. Jänner 1883 geborene, nach Webrutz, pol. Bezirk Dauba An alle Gemeinde=Vorstehungen. zuständige beschäftigungslose Schlossergehilfe Josef Vetter, und b) der am 12. Jänner 1877 geborene, nach Neuhaus, In jenen Gemeinden, in welchen die politische Exekutior pol. Bezirk Neuhaus, zuständige beschäftigungslose Schrift¬ mit Genehmigung der k. k. Finanz=Direktion in Linz von setzergehilfe Anton Tetinek in der Welt herum und lassen Zivilstrafboten durchgeführt wird, haben sich letztere bei sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimats¬ Vornahme ihrer Amtshandlungen genau nach den für die gemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verab¬ Exekutoren geltenden Vorschriften zu benehmen und die reichen. Pfändungsprotokolle mit der eigenhändigen Unterschrift und Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 28. Mai 1902, dem Beisatze „Zivilstrafbote“ zu fertigen. Z. 11.447/III, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauf¬ tragt, diesen Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Reise¬

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2