Amtsblatt 1902/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 19. Juni. Nr. 25. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auck — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 16. Juni 1902. rücksichtigt bleiben können, und daß in dieser Hinsicht in Z. 8065. gleicher Weise sowohl die Eisenbahn=Bediensteten, die Finanz¬ wache, die Volksschullehrer u. s. w., wie auch von Seite An alle Gemeinde=Vorstehungen. des Heeres jene Waffenübungspflichtigen in Betracht kommen, die eine spezielle Ausbildung beanspruchen, wie Fahrsoldaten, Vetreffend Einberufungs=Begünstigung landwirtschaft¬ Truppenbäcker, Kadetaspiranten, Professionisten u. s. w Aus dem Vorerwähnten geht sohin hervor, daß nicht licher Arbeiter. alle Landwirtschaftsangehörigen bei den Waffenübungen in Die k. k. Statthalterei in Linz veröffentlicht mit 27. Mai gleicher Weise berücksichtigt werden können, sondern daß ein I. unter Nr. 10.243/IV nachstehenden Bescheid des Teil derselben die Waffenübung im Frühjahre ableistet, ein k. u. k. 14. Korpskommandos zur Belehrung der beteiligten Teil für den Herbst reserviert wird und von letzterer noch Kreise: jene nach Tunlichkeit berücksichtigt werden, welche begründete Mit der Note vom 9. Mai l. J., M.=A. Nr. 2476, und bestätigte Ansuchen einbringen. hat das k. und k. 14. Korps=Kommando zu Innsbruck das Nach § 54 des Wehrgesetzes können die Angehörigen seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft ddto. 23. April der Reserve und Ersatzreserve zur Waffenübung in der Dauer l. J., Z. 3657, an das Ergänzungsbezirks=Kommando Nr. 59, von längstens 4 Wochen herangezogen werden; tatsächlich werder geleitete Gesuch mehrerer Gemeinden des Bezirkes Braunau dieselben, und zwar der weitaus überwiegende Teil nur auf a. Inn um Nichteinberufung von Reservemännern un 13 Tage einberufen, ein Beweis dafür, wie sehr von Seite Ersatzreservisten aus dem Stande der Landwirte und land der leitenden militärischen Stellen bei Bestimmung der Dauer wirtschaftlichen Arbeiter zur Waffenübung in der Anbau¬ der Waffenübungen den volkswirtschaftlichen Interessen der und Erntezeit, das ist vom 15, Juli bis 30. Oktober jeden Bevölkerung Rechnung getragen wird. Jahres, hieher gesendet und bei diesem Anlasse hervor¬ gehoben, daß das Korpskommando die Bedeutung der Land¬ wirtschaft im Staate nicht verkennt und daß aus diesem Grunde den militärischen Angehörigen dieses Standes vor allen Truppen und Ergänzungsbehörden die weitgehendste Berücksichtigung zugewendet wird, soferne dies mit Hinblich auf die Standes= und Dienstesverhältnisse nur irgendwie in Einklang zu bringen ist. Daß nicht allen von Landwirtschaftsangehörigen gehegten Wünschen Rechnung getragen werden kann, liegt weniger in dem Umstande, daß diese Erwerbsklasse den weitaus größten Prozentsatz der Gesamtbevölkerung darstellt, sondern darin, daß die Heeresverwaltung mit Hinblick auf rationelle Aus bildung und Sicherung der Kriegsbereitschaft ein besonderes Gewicht darauf legen muß, größere Teile der Wehrmacht in Zeitperioden zusammenzuziehen, in welchen einerseits die Ausbildung im Großen günstiger beeinflußt wird und ander¬ seits — und zwar wieder nur im Interesse der Bevölkerung, um die hiefür aufzuwendenden Mittel auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren Es kann weiter nicht unerwähnt bleiben, daß auch die berechtigten Wünsche anderer Erwerbsklassen nicht unbe¬ Steyr, 16. Juni 1902. Z. 8134. An alle Gemeinde=Vorstehungen Schießübungen am Kruckenbrettl und Hochbuchberg, Ueber Ersuchen des k. u. k. Feldjägerbataillon Nr. 10 in Steyr wird hiemit zur Verständigung der Bevölkerung bekanntgegeben, daß das Bataillon am 23., 24., 26. und 27. d. M. die vorgeschriebenen Schießübungen am Krucken¬ brettl und Hochbuchberg vornehmen wird Es dürfen an den obgenannten Tagen die nördlichen Hänge des Gaisberges und Schobersteins, der Hochbuchberg, das Kruckenbrettl und der Reh¬ boden, ferner alle Wege, die im oben genannten Raume aus dem Enns= in das Steyrthal führen, von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends nicht betreten werden.

Steyr, 13. Juni 1902. Steyr, 16. Juni 1902. Z. 8100. Z. 7928. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zustellung der Militärtax=Erkenntnisse. Hausierhandel. Demnächst erhalten die Gemeinde=Vorstehungen die Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ auf Grund der im Mai d. J. vorgenommenen Militärtax¬ langten Mitteilung des königl.= ungarischen Handels¬ bemessung ausgefertigten Militärtaxerkenntnisse der für das ministeriums vom 10. April 1902, Z. 16.021, wurde die Jahr 1901 Taxpflichtigen mit dem Auftrage, die Zustellung Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt der Erkenntnisse unverzüglich zu veranlassen. Léva, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Die bezüglichen Empfangsbestätigungen sind gesammel Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergän¬ und mit der entsprechenden Post=Nummer der Militärtax¬ zenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Verzeichnisse versehen dortamts aufzubewahren. Gegenden gewährten Rechte, verboten. Gleichzeitig folgen die bezüglichen Erhebungsbogen und Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge ein Pare des Militärtax=Verzeichnisses mit, welches gemäß Statthalterei=Erlasses vom 27. Mai 1902, Z. 11.251/VIII, § 8, Abs. 2, des Gesetzes vom 30. Juni 1880, R.=G.=Bl mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis Nr. 70, vorerst im Gemeindeamte durch 14 Tage zu öffent¬ gesetzt. licher Einsicht aufzulegen und sodann zum weiteren Amts¬ gebrauche d. a. aufzubewahren ist. Z. 7925. Steyr, 12. Juni 1902. Steyr, 14. Juni 1902. Z. 998/B.=Sch.=R. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor Spitals=Simulanten. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Eduard Faltejsek, 32 Jahre alt, ledig, römisch¬ Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom katholisch, Taglöhner, zuständig nach Böhmisch=Rothwasser, 3. Juni 1902, Z. 2208, angeordnet, daß an den Bürger¬ Bezirk Landskron, ist der ungebührlichen Inanspruchnahme schulen und an den Volksschulen mit ganztägigem Unter¬ der Pflege in öffentlichen Krankenanstalten verdächtig. richte in dem Falle, wenn die Lufttemperatur in den Lehr Infolge dessen hat die k. k. Statthalterei in Prag im zimmern vormittags 20° R erreicht, der Nachmittagsunter¬ Einvernehmen mit dem Landesausschusse des Königreiches richt zu entfallen hat. Böhmen die Spitalsverweisung des obgenannten Individuums ausgesprochen Derselbe ist vorkommenden Falles nicht vor ärztlick Steyr, 12. Juni 1902. Z. 7972. sichergestellter Spitalsbedürftigkeit und Unabweislichkeit in die Krankenpflege aufzunehmen, ihm ohne nachgewiesener Not¬ wendigkeit auch keine Geldunterstützungen zu gewähren, im An alle Gemeinde=Vorstehungen. Falle der Bestimmungs= und Ausweislosigkeit aber ist der¬ selbe schubweise zu behandeln. Errichtung eines Telegraphenamtes in Reichraming. Laut des Erlasses vom 31. Mai 1902, Z. 25.999, hat das k. k. Handelsministerium die Einrichtung des Tele graphendienstes bei dem Postamte in Reichraming bewilligt Z. 7927. Steyr, 12. Juni 1902. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 7. Juni 1902, Z. 1899/Präs., in die Kenntnis gesetzt. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Z. 4518/VII St. 02. Steyr, 11. Juni 1902. Laut Note der k. k. Statthalterei in Prag vom 12. Mai 1902, Z. 2891 St., schlagen sich a) der am 21. Jänner 1883 geborene, nach Webrutz, pol. Bezirk Dauba An alle Gemeinde=Vorstehungen. zuständige beschäftigungslose Schlossergehilfe Josef Vetter, und b) der am 12. Jänner 1877 geborene, nach Neuhaus, In jenen Gemeinden, in welchen die politische Exekutior pol. Bezirk Neuhaus, zuständige beschäftigungslose Schrift¬ mit Genehmigung der k. k. Finanz=Direktion in Linz von setzergehilfe Anton Tetinek in der Welt herum und lassen Zivilstrafboten durchgeführt wird, haben sich letztere bei sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimats¬ Vornahme ihrer Amtshandlungen genau nach den für die gemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verab¬ Exekutoren geltenden Vorschriften zu benehmen und die reichen. Pfändungsprotokolle mit der eigenhändigen Unterschrift und Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 28. Mai 1902, dem Beisatze „Zivilstrafbote“ zu fertigen. Z. 11.447/III, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauf¬ tragt, diesen Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Reise¬

vorschüsse nicht zu gewähren, vielmehr die Genannten im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schub¬ vorschriften zu behandeln. a) Josef Vetter ist von mittlerer Gestalt, hat eir ovales Gesicht, graue Augen, schwarz=braune Haare, proportionierte Nase und Mund, und ist mit einem Arbeits¬ buche (Duplikat) ddto. Webrutz am 22. Juli 1900, Z. 18, versehen. b) Anton Tetinek weist sich mit einem Arbeitsbuche ddto. magistrat. Bezirksamt in Fünfhaus, Wien, vom 5. März 1892, Z. 248, und mit einer Reisebewilligung ddto. Polizei=Kommissariat Meidling vom 26. August 1901, Z. 13/F, aus. Steyr, 12. Juni 1902. Z. 7926. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des nach Windhaag im polit. Bezirke Perg, Oberösterreich, heimatsberechtigten oberösterr. Zwängling Rudolf Buch¬ holzer. Derselbe ist mittlerer Statur, kräftigen Körperbaues hat ein rundes Gesicht, schwarze Haare, schwarze Augen¬ brauen, braune Augen, eine niedere Stirne, proport. Nase und Mund, schadhafte Zähne, ein ovales Kinn, und trägt einen schwarzbraunen Schnurrbart und hat als besonderes Kennzeichen am rechten Arme einen Frauenzimmerkop tätowiert. ir spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Fleischhauer. Auch ist derselbe stellungspflichtig. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings Lodenhose und Weste, ferner mit einem Zwilchrocke, Hemd Gattie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten ausgerüstet, welche Sorten alle die Marke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach tragenDer Genannte ist der beim Baue des in der Dalmatiner¬ gasse in Laibach gelegenen Hauses Pogačnik beschäftigten Zwänglingsabteilung entwichen. Im Betretungsfalle ist die Einlieferung des Rudolf Buchholzer in die vorgenannte Anstalt zu veranlassen. Steyr, 9. Juni 1902. Z. 8015. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung. Laut des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Mai 1902, Z. 11.165/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 3. Juli 1871 in Purgstall geborenen, in Irritz, Bezirk Mährisch=Kromau, heimatberechtigten Heinrich Sigmeth, Sohn des Matthias und der Viktoria Sigmeth, geborenen Nump, angesucht Personsbeschreibung: Statur: groß; Gesicht: oval; Haare: lichtblond; Augen: blau; Mund, Nase: ebenmäßig. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 20. Juli 1902 zu berichten. Z. 8173. Steyr, 16. Juni 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Im Nachhange zu dem im Amtsblatte Nr. 6 vom 6. Februar 1902 enthaltenen Erlaß, Z. 1467, betreffend die Ausforschung des Mädchenhändlers Hermann Teitelberg, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Kommanden in Kenntnis gesetzt, daß laut Statthalterei¬ Erlasses vom 31. Mai 1902, Z. 11.448/II, die Persons¬ beschreibung des Genannten folgende ist: Nationalität: dem Anscheine nach Pole (polnischer Jude); Alter: 35 Jahre Gesichtsfarbe: blaß; Haare und Schnurrbart kastanienbraun Statur: niedrig, mager; schielt mit dem rechten Auge. Z. 8064. Steyr 16. Juni 1902 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Identitätsfeststellung. Laut Statthalterei=Erlasses vom 29. Mai 1902, Z. 11.528/II, wurde seitens des k. k. Bezirksgerichtes Golling der Schubstation Golling ein Vagant überstellt, welcher voll¬ ständig ausweislos ist. Derselbe gab an, Franz Bečola zu heißen, am 19. Oktober 1869 in Casma (?) in Ungarn geboren und dorthin zuständig zu sein, in früher Jugend mit seiner Mutter Maria Bečola nach Italien ausgewandert zu sein, dann sich mit derselben bis zu ihrem vor etwa 12 Jahren in Turin erfolgten Tode in Oesterreich, Deutsch¬ land und Italien, wo er sich zumeist aufgehalten, herum¬ getrieben zu haben. Der Assentierung habe er sich niemals unterzogen. Der Genannte ist 164 Zentimeter hoch, untersetzter Statur, hat ovales Gesicht, blonde Haare und eben solchen Bart, blaue Augen, schlechte Zähne und spricht deutsch Eine Photographie des Genannten kann direkt bei der Landesregierung in Salzburg eingeholt werden. Ueber ein positives Ergebnis ist zu berichten. Z. 7625. Steyr, 9. Juni 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. Mai bis 27. Mai 1902. 1. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt

2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Untergaisbach, Ortschaft Obergaisbach. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ortschaften Hals, Limberg; Gemeinde St. Gotthard, Ort¬ Gemeinde und Ortschaft Herzogsdorf schaft Oberstraß; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Wegscheid; Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Asberg; Gemeinde Walding, Ort schaft Jörgenbühl. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Altenfelden, Ort¬ schaften Altenfelden, Hörhag, Maierhof, Wullmansberg Gemeinde und Ortschaft Lembach; Gemeinde Niederwald¬ kirchen, Ortschaften Koth, Berg b. M., Mayerhof; Gemeinde und Ortschaft Putzleinsdorf; Gemeinde Witzersdorf, Ort¬ schaften Kaindlsdorf, Klotzing; Gemeinde Schönegg, Ort¬ schaft Piberschlag. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Ort¬ schaft Altlichtenberg. Z. 7749. Steyr, 9. Juni 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.752/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreicher und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nagy=Halmagy (Komitat Arad), Margitta, Szekelyhid (Komitat Bihar), Felsö=Maros, Nyaradszereda (Komitat Maros=Torda), Kis-Varda, Tisza (Komitat Szabolcs), Detta, Versecz (Komitat Temes), Banlak (Komitat Torontal, Sze kely=Kereztur (Komitat Udvarhely), Bodrogköz (Komitat Zemplen) in Ungarn, sowie aus dem Bezirke Ilok (Komitat Syrmien) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Des weiteren ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Lussin getroffenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Cirkvenica (Komitat Modrus=Rieka, nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Hajdu=Böszörmeny einschließlich der Stadtgemeinden Hajdu=Böszörmeny und Hajdu=Nanas (Komitat Hajdu), Makovicza (Komitat Saros), Kapuvar (Komitat Sopron), Csacza, Kiszucza=Ujhely (Komitat Trencsen) in Ungarn gerichtete Verbot aufgehoben Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier¬ zigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest ver¬ seucht gewesenen Gemeinde Hajdu=Nanas (Komitat Hajdu) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen den Bezirk Hajdu=Böszörmeny bestandenen Ver¬ botes nicht berührt. Dies wird zufolge der Erlässe des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. und 27. Mai 1902, Z. 21.530 und 21.885, im Nachhange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 20. Mai und 27. Mai d. J., Z. 10.678 und 11.284, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, am 1. Juni 1902. Der k. k. Statthalter Bylandt m. p Steyr, 9. Juni 1902. Z. 7845. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 26. Mai bis 2. Juni 1902. 1. Bläschenausschlag der Pferde. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt 2. Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Untergaisbach, Ortschaft Obergaisbach. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Hals. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Altenfelden, Ort¬ schaften Hörhag, Mayerhof, Wullmannsberg, Altenfelden: Gemeinde und Ortschaft Lembach; Gemeinde Niederwald¬ kirchen, Ortschaft Koth; Gemeinde Putzleinsdorf, Ortschaften Berg b. M., Mayerhof, Putzleinsdorf; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Piberschlag; Gemeinde Witzersdorf, Ortschaften Kaindlsdorf, Klotzing. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag.

2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten Ortschaft Limberg; Gemeinde St. Gotthard, Ortschaft Ober¬ straß; Gemeinde und Ortschaft Herzogsdorf; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Wegscheid; Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Asberg; Gemeinde Walding, Ortschaft Jörgenbühl Steyr, 12. Juni 1902. Z. 7977. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 61 enthaltene Kundmachung der o.=ö. Statthalterei vom 6. Juni 1902, Nr. 12.333/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn, Kroatien und Slavonien in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 16. Juni 1902 Z. 8169. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ schaften Grasbach, Pröstelsdorf, Rinzendorf; Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Altlichtenberg. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Altenfelden, Ort¬ schaften Hörhag, Maierhof, Wullmansberg; Gemeinde und Ortschaft Lembach; Gemeinde Niederwaldkirchen, Ortschaft Koth; Gemeinde Putzleinsdorf, Ortschaften Berg b. M., Mayerhof, Putzleinsdorf; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Piberschlag; Gemeinde und Ortschaft St. Veit 4. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ort¬ schaft Hals. Steyr, 16. Juni 1902 Z. 8170. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 12.687/X. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Klauentieren vom Zentralviehmarkte in St. Marx in Wien in der Berichtsperiode vom 2. bis 10. Juni 1902. nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul¬ 1. Rothlauf der Schweine. und Klauenseuche in Wien findet die k. k. Statthalterei Bestand der Seuche. die mit der hierämtlichen Kundmachung vom 4. Mai 1902, 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ort¬ Z. 9708/X, bezüglich der Einfuhr von Klauentieren vom schaft Gerersdorf. Zentralviehmarkte in St. Marx nach Oberösterreich ange¬ ordneten Verkehrsbeschränkungen außer Kraft zu setzen Erlöschen der Seuche. Diese Kundmachung tritt sofort in Wirksamkeit. 1. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ Linz, am 12. Juni 1902. schaft Thomasroith. Der k. k. Statthalter: 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. Bylandt m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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