Amtsblatt 1902/22 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1902. Steyr, am 29. Mai. Nr. 22. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtioe Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 25. Mai 1902. Z. 7205. Steyr, 26. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Betriebszählung. Unter Hinweisung auf den Absatz 7 der Belehrung auf dem Landwirtschaftsbogen (Form 6) wird zur Darnach¬ achtung bemerkt, dass das darin enthaltene Wort „Guts¬ körper“ dem Worte „Betriebe“ gleichzuhalten ist und nicht als Gutskörper im Sinne einer Landtafel oder Grund¬ buchseinlage angesehen werden kann. Da es sich bei der Betriebszählung, wie der Name sagt, um die Zählung der einzelnen Betriebe handelt, so sind bezüglich solcher einem und demselben Eigenthümer gehörigen Gutskörper soviele Landwirtschaftsbögen auszu fertigen als ein Gutskörper (ob er besonders verwaltet wird oder einer einheitlichen Guts= oder Forstverwaltung unter stellt ist, kommt nicht in Betracht) selbständige Betriebe in sich schließt, die nicht in einem und demselben Objecte aus¬ geübt werden Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 22. Mai 1902, Z. 11.005/II, zur Verständigung der Zählungscommissäre und Revisoren in die Kenntnis gesetzt An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XXXV, XXXVI, XXXVII, XXXVIII, XXXIX, XL, XLI, XLII, XLIII, XLIV, XLV XLVI und XLVII an die Gemeinden zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 55/V. P Steyr, 22. Mai 1902 Personal=Nachricht. Mit 2. Juni l. J. trete ich den mir vom k. k Statthalterei=Präsidium in Linz bewilligten fünfwöchentlichen Cur=Urlaub an. Mit der Leitung der Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr wurde vorläufig der k. k. Statthalterei=Con cipist Karl Ruff betraut, welcher vorläufig auch die Geschäfte des k. k. Bezirksschulrathes zu führen haben wird. Steyr, 25. Mai 1902. Z. 7201. Kundmachung. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 30. April 1902, Z. 19.611, im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern in Gemäßheit des § 2 al. 6, der Ministerial=Verordnung vom 15. Juli 1891, R.=G. Bl. Nr. 108, den der hiesigen k. k. Statthalterei zur Dienst¬ leistung zugewiesenen k. k. Ingenieur Ludwig Nejdl, wohnhaft in Linz, Gemeindestraße Nr. 22, zum Prüfungscommissär für Dampfmaschinenwärter, Locomotivführer und Dampf¬ schiffsmaschinenwärter für Oesterreich ob der Enns bestellt Dies wird zufolge Statthalterei=Erlasses vom 17. Mai 1902, Z. 10.056/VI, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Steyr, 25. Mai 1902. Z. 7218. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bestellung der Zählungs=Commissäre und Revisoren für die Zählung der gewerblichen und landwirtschaft¬ lichen Betriebe. Bei den letzten Amtstagen wurden die für die bevorstehende Zählung der gewerblichen und landwirtschaft¬ lichen Betriebe in Aussicht genommenen Zählungs=Com¬ missäre und Revisoren nach erfolgter Schulung angelobt und denselben die amtliche Legitimation ausgefolgt. Im Nachstehenden folgt ein Verzeichnis über die Namen der Zählungs=Commissäre und Revisoren der den letzteren zugewiesenen Zählungsrayon und die Art der Zählung in den einzelnen Gemeinden.

Verzeichnis der für die einzelnen Gemeinden bestellten Zählungscommissäre und Revisoren und die Art der Zählung der Betriebe. Gemeinde Zählungs=Commissär Art der Zählung — Eberstallzell Josef Stöttinger, Gemeinde=Secretär Commiss. Einvernehmung Gustav Barth, Gemeinde=Secretär Bad Hall Daniel Hierzenberger, Gemeinde=Diener Kremsmünster L. u Kremsmünster M. von Haus zu Haus Michael Grötzl, Gemeinde=Secretär Franz Ebner, Bauerssohn Pfarrkirchen Commiss. Einvernehmung Josef Wühl, Gemeinde=Secretär Ried Johann Hieslmayr, Gasthausbesitzer Rohr Josef Schlagintweit, Gemeinde=Secretär Sipbachzell Wartberg Franz Bauer, Gemeinde=Secretär Georg Danhofer, Gemeinde=Secretär Allhaming Commiss. Einvernehmung Franz Urban, Gemeinde=Secretär, Weißkirchen Egendorf Johann Breinhälter, Gemeinde=Secretär Kematen Vincenz Zöhrer, Gemeinde=Secretär St. Marien August Rückart, Gemeinde=Secretär Neuhofen Johann Lederhilger, Gemeinde=Secretär Piberbach Josef Zöhrer, Bindergehilfe, Kematen Pucking Franz Urban, Gemeinde=Secretär Weißkirchen Josef Burgstaller, Gemeinde=Secretär Von Haus zu Haus Aschach Josef Steyrl, Schlosser, Steyr Josef Bogengruber, Bauerssohn, Garsten Garsten Johann Hofmaninger, Steyr Johann Michlmayr, Gemeinde=Secretär a Weinit Karl Steinparz, Gemeinde=Vorsteher Leopold Würzer, Gemeinde=Secretär Losensteinleiten Johann Danner Sierning Johann Wörtmayr Heinr. Bachmayr, Gasthausbesitzer, Trattenbach Ternberg Anselm Fluch, Krämer in Ternberg Anton Ruttensteiner, Abdeckerssohn Thanstetten Georg Seidl, Gemeinde=Secretär Josef Neumayer, Cooperator Josef Schopper, Maurermeister St. Ulrich Johann Garb, Gastwirt Franz Forsthuber, Klingschmied Florian Schreil, Gemeinde=Secretär Von Haus zu Haus Gaflenz Hermann Kittrey, Postexpeditor Commiss. Einvernehmung Vincenz Stalzer, Gemeinde=Secretär Großraming Commiss. Einvernehmung Franz Lainer, Pfarrer Lausa Von Haus zu Haus Heinrich Barth, Gemeinde=Secretär Losenstein Dominik Hochrieser, Gemeinde=Secretär Neustift Ferdinand Wickgruber, Gemeinde=Secretär Commiss. Einvernehmung Reichraming Friedrich Brandl, Gemeinde=Secretär Weyer Land Karl Heimpl, Bauer in Au Von Haus zu Haus Anton Palnstorfer, Gemeinde=Secretär Weyer Markt

Bezüglich der Vornahme der Betriebszählung wird Nachstehendes bemerkt 1. Die Gemeinde=Vorstehungen jener Gemeinden, in welchen die Zählung von Haus zu Haus durchzu führen ist, haben im Einvernehmen mit dem Zählungs¬ Commissär eine diesbezügliche Kundmachung zu erlassen, in derselben den Parteien Tag und Stunde bekannt zu geben an welchen die Zählung durch den Zählungs=Commissär erfolgen wird, und anzuweisen, behufs Vermeidung von Verzögerungen die nothwendigen Behelfe zur Ausfüllung der Erhebungsbogen (Betriebsbogen, Heimarbeiter=Karte und Landwirtschaftsbogen), als Gewerbescheine, Grundbesitz¬ bogen 2c., bereit zu halten. Ein Pare dieses Zählungsplanes ist dem Revisor und ein zweites Pare der k. k. Bezirkshauptmannschaf Steyr als leitende Zählbehörde zu übersenden. 2. Bei der commissionellen Zählung hat der Vorsteher der Gemeinde nach im Einvernehmen mit den Zählungs=Commissär erfolgter Feststellung des Zählplanes den Tag der commissionellen Zählung in ortsüblicher Weise kundzumachen und an die Parteien eine Vorladung zu erlassen, sich an dem bestimmten Tage in der Gemeinde¬ Kanzlei oder im Falle der ortschaftsweisen Zählung in einem hiezu geeigneten Locale der betreffenden Ortschaft einzufinden. In dieser Vorladung ist auch der Zweck des Erscheinens so deutlich als möglich anzugeben und die Aufforderung aufzunehmen, die benöthigten Documente mitzubringen. Die Einvernahme selbst findet in solchen Fällen durch eine Zählungs=Commission statt, welcher der Gemeinde=Vorsteher oder dessen Stellvertreter, bezw. von ihm bestimmter Ersatz¬ mann und der Zählungs=Commissär angehören. Der Revisor ist zur Betheiligung einzuladen und diesem, sowie der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr ein Zählungsplan zu übersenden. Mit der Vornahme der Betriebszählung ist sofort nach Besorgung der Vorarbeiten zu beginnen und ist dieselbe unbedingt binnen längstens drei Wochen nach dem Stich¬ tage, 3. Juni l. I., zu beenden. Die fertigen Operate sind durch die Revisoren der politischen Behörde vorzulegen. Steyr, 25. Mai 1902. Z. 202. An alle Gemeinde=Vorstehungen. In der Hofbuchdruckerei Feichtingers Erben in Linz ist eine Neuauflage der o.=ö. Landtagswahlordnung erschienen, welche dortselbst zum Preise von 80 h erhältlich ist. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hierauf aufmerksam gemacht. Steyr, 25. Mai 1902. Z. 7162. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Das k. k. Handelsministerium hat die Wahrnehmung gemacht, dass in öffentlichen Schanklocalitäten nebst den zulässigen mitunter auch Schankgefäße von 0•4 Liter Inhalt zum Ausschanke von gebrannten geistigen Getränken ver¬ wendet werden, und dass bei der Beamtshandlung solcher Fälle nicht einheitlich vorgegangen wird. Das Handelsministerium findet daher im Einver¬ nehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern Folgendes zu eröffnen: Alle für den Gebrauch in öffentlichen Schanklocalitäten bestimmten Schankgläser von 0°1 Liter Inhalt aufwärts müssen hinsichtlich der Inhaltsbezeichnung der Maßhältigkeit und des Minimums des Uebermaßes den Bestimmungen der Ministerial=Verordnungen vom 25. September 1875, R.=G.=Bl. Nr. 129, und vom 12. Juli 1885, R.=G.=Bl. Nr. 102, entsprechen. Die Bestimmungen dieser Ministerial=Verordnungen wurden mit der Ministerial=Verordnung vom 21. Juli 1887, R.=G.=Bl. Nr. 97, auch auf die zum Ausschanke von ge¬ brannten geistigen Getränken dienenden Flaschen und Schankkrüge ausgedehnt Da nun für die Maßgröße von 0°4 Liter weder im § 1, Absatz 3, der Ministerial=Verordnung vom 25. Sep¬ tember 1875, R.=G.=Bl. Nr. 129, (bezw. im § 5 der Aich ordnung) eine Bestimmung über die Inhaltsbezeichnung enthalten, noch im § 3 dieser Verordnung das Minimum des Uebermaßes festgesetzt ist, können Schankgefäße von 0•4 Liter Inhalt den Bestimmungen der Ministerial=Ver¬ ordnung vom 25. September 1875, R.=G.=Bl. 129, nicht entsprechen, folglich ist die Verwendung solcher Schankge¬ gefäße in öffentlichen Schanklocalitäten zum Ausschanke von gebrannten geistigen Getränken als eine Uebertretung der obbezogenen Ministerial=Verordnung zu behandeln und nach der Ministerial=Verordnung vom 30. September 1857, R.=G.=Bl. Nr. 198, zu bestrafen. Im Grunde des Statth.=Erl. vom 15. Mai 1902, Nr. 9380/VII, werden die Gemeinde=Vorstehungen hievon mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, sich in Hand¬ habung des § 25:4, Gemeinde=Ordnung, durch maßpolizei¬ liche Revision bei den Schankgewerben von der Befolgung dieser Weisungen zu überzeugen und Dawiderhandelnde unter Saisierung der unzulässigen Maßgläser zur Bestrafung anzuzeigen. Die k. k. Gendarmerie ist mit der Ueberwachung beauftragt. Steyr, 22. Mai 1902. Z. 7027. An alle an der Kremsthalbahn gelegenen Gemeinden. Trassierungs= und Projects=Arbeiten an der Krems¬ thalbahn. Im Auftrage des k. k. Eisenbahn=Ministeriums wird die k. k. Staatsbahn=Direction in Linz nächstens mit den Trassierungs= und Projects=Arbeiten für die Umgestaltung der Kremsthalbahn in eine Hauptbahn, wozu stellenweise Linienverlegungen nothwendig sind, beginnen. Ueber bei der k. k. Statthalterei in Linz gestelltes Er¬ suchen der genannten Staatsbahn=Direction vom 12. Mai 1902, Z. 12.700/3, werden die im Zuge der Kremsthalbahn liegenden Gemeinden von diesen bevorstehenden Arbeiten verständigt und aufgefordert, den ungestörten Fortgang der zunächst vorzunehmenden Feldaufnahmen thunlichst Vorschub zu leisten und die Grundbesitzer hievon in Kenntnis zu setzen.Die mit der Vornahme dieser Arbeiten betrauten Organe sind angewiesen, Culturschäden thunlichst zu ver¬

meiden und wo selbe unvermeidlich sind, dieselben womöglich im Einvernehmen mit den Geschädigten, andernfalls unter Zuziehung von Sachverständigen zu bewerten und zu vergüten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Mai 1902, Z. 10.401/I, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 26. Mai 1902. Z. 7167. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des am 14. October 1871 zu Neu=Hrozenkau als Sohn der Eheleute Anton Kubin und Anna Septak geborenen, zu Policna, im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechtigten, militärtaxpflichtigen Franz Kubin; ferner nachbenannter Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Neustadl: Josef Sláma, geboren 1875 in Konikau und dahin zu¬ ständig, Sohn des Johann und der Josefa Sláma, ge¬ borenen Sejewka; Franz Pišný aus Groß=Domanin, geboren 1867 in Stépanau, Sohn des Franz und der Vincencia Pišný, geborenen Fiala; Karl Sedláček, geboren 1876 und zuständig nach Bystritz Sohn des Franz und der Therese Sedláček, geborenen Navratil; Franz Flendra aus Ingrowitz, geboren 1876 in Brünn, Sohn der Anna Flendra; Eduard Vojtisek aus Ingrowitz, geboren 1872 in Wien, Sohn der Anna Vojtišek. Ueber ein positives Ergebnis ist zu berichten. Steyr, 25. Mai 1902. Z. 7165. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Unterstützungsschwindler. Laut Note der k. k. Landesregierung in Klagenfurt vom 3. Mai. 1902, Z. 7 78, verursacht der zur Gemeinde Obervellach zuständige, am 19. Juli 1863 geborene Tischler¬ gehilfe Johann Unterlasser, welcher mit einem von der Heimatsgemeinde am 9. December 1888 unter Z. 94 aus¬ gestellten Arbeitsbuche versehen ist, durch wiederholte Fassung von Schuhen und anderen Kleidungsstücken der genannten Gemeinde große Kosten. Personsbeschreibung des Johann Unter lasser: Statur: mittel; Gesicht: länglich; Haare: schwarz Augen: braun; Mund und Nase: regulär. Besondere Kennzeichen: keine Dem Genannten ist den Fall erwiesener dringender Nothwendigkeit ausgenommen, keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, derselbe vielmehr im Betretungsfalle nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Statthalterei=Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 12. Mai 1902, Nr. 10.223/II, in die Kenntnis gesetzt. Z. 6905. Steyr, 20. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Infolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 10. Mai 1902, 9898/IV, wird mit Bezug auf den im Amtsblatte Nr. 2 vom 9. Jänner l. J., sub Z. 11, ent¬ haltenen Erlass eröffnet, dass die Nachforschungen nach den stellungspflichtigen Franz Grießl und Johann Schimp einzustellen sind, da mittlerweile der Aufenthalt des ersteren und das Ableben des letzteren erhoben wurde. Steyr, 22. Mai 1902. Z. 7029. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des königl.=ungar. Handelsministeriums vom 21. Februar 1902, Z. 11.301, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Erzsébetváros, Komitat Kis=Küküllö, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Mai 1902. Nr. 9174/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes in die Kenntnis gesetzt. Z. 7028. Steyr, 22. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des königl.=ungarischen Handels¬ ministeriums vom 3. März 1902, Z. 7617, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Ujbánya, Comitat Bars, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. Mai 1902 Z. 8397/VIII, in Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in die Kenntnis gesetzt

Steyr, 18. Mai 1902. ad Z. 847/B.=Sch.=R. Steyr 28. Mai 1902. Z. 839/B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. An den Zweiglehrerverein Kremsmünster. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des 14. Mai 1902, Z. 1464, den k. k. Bezirksschulrat ermächtigt, Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche der am 14. Juni an jenen Schulen des Bezirkes, welche beabsichtigen, im in Sattledt stattfindenden Versammlung beiwohnen wollen, November l. J. anläßlich der hundertsten Wiederkehr des den hiefür erforderlichen Urlaub. Geburtstages des Dichters Franz Stelzhamer eine Schul¬ feier zu veranstalten, zu diesem Behufe einen Schulhalbtag freizugeben. Die Ortschulräte und Schulleitungen werden angewiesen, diesbezüglich rechtzeitig den geeigneten Antrag Z. 7097. Steyr, 24. Mai 1902. zu stellen. An alle Gemeinde=Vorstehungen und ad Z. 350/B.=Sch.=R. Steyr, am 26. Mai 1902. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. An sämmtliche Ortsschulräte. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Suppenanstalten. Posten=Commanden werden hiemit auf die im Amtsblatte Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 26. Mai l. J. werden Nr. 53 der „Linzer Zeitung“ enthaltene Kundmachung der jene Ortsschulräte, in deren Bereich im abgelaufenen Winter k. k. Statthalterei vom 20. Mai l. I., Nr. 10.678/X Suppenanstalten bestanden haben, angewiesen, allen jenen betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern Personen und Korporationen, die sich um die Förderung der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur und Erhaltung dieser wohltätigen Anstalten Verdienste besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. erworben haben, namens des k. k. Bezirksschulrates schriftlich den Dank und die Anerkennung auszudrücken. Z. 6854. Steyr, 18. Mai 1902. ad Z. 350/B.=Sch.=R. Steyr, 26. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Ortsschulräte. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Wechselschuhe. zur Kenntnisnahme. Nr. 10.057/X. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 26. Mai l. J. werder die Ortsschulräte angewiesen, allen jenen Personen und Kundmachung Korporationen, welche sich die Beistellung von Wechselschuhen enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen gegen die für die Kinder der dortigen Schulen haben angelegen sein Einfuhr von Klauenthieren aus Ungarn und Kroatien¬ lassen, den Dank und die Anerkennung des k. k. Bezirks¬ Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen schulrates auszudrücken und Ländern. Steyr, 21. Mai 1902. Z. 856/B.=Sch.=R. An den Zweiglehrerverein Weyer. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 7. Juni statt¬ findenden Versammlung in Trattenbach beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 880/B.=Sch.=R. Steyr, 24. Mai 1902. An den Zweiglehrerverein Steyr. Der k. k. Bezirksschulrat gewährt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der am 7. Juni l. I in Trattenbach stattfindenden Versammlung beiwohner wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub Wegen erfolgter Einschleppung der Maul= und Klauen seuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Klauenthieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Központ (Komitat Temes), sowie aus der Municipalstadt Temesvar in Ungarn nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Ferners verbietet das k. k. Ministerium des Innern wegen Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Maros=Ujvar, Nagy=Enyed, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Also=Feher(, Borosjenö, Ternova, Vilagos (Komitat Arad), Kula (Komitat Bacs=Bodrog), Naszog (Komitat Besztercze=Naszod), Torda (Komitat Bihar), Hajdu=Szoboszlo einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Hajdu), Almas, Banffy=Hunyad (Komitat Kolozs), Kraszna, Zilah, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szilagy), Betlen (Komitat Szolnok=Doboka), Felvincz (Komitat Torda=Aranyos) in Ungarn, sowie aus den Bezirken Pozega einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Pozega), Nasice (Komitat Virovitica) in Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern.

Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen Z. 17.733, und des Statthalterei=Erlasses vom 12. Mai l. I. Z. 9974/X, mit dem Bemerken zur geeigneten weiteren aus den Stuhlgerichtsbezirken Felsö=Pulya (Komitat Sopron) Veranlassung und Verständigung der Interessenten in die Kesmark, einschließlich der Stadtgemeinden Kesmark, Leibicz und Szepes=Bela (Komitat Szepes), Csaki=Gorbo, Nagy¬ Kenntnis gesetzt, dass diese wieder ermöglichte Ausfuhr von Ilonda (Komitat Szolnok=Doboka), Fehertemplom, einschließlich geschlachteten Schweinen auch im Sommer wohl nur dann anstandlos aufrecht erhalten werden kann, wenn diese der gleichnamigen Stadtgemeinde, Versecz (Komitat Temes), sowie aus der Municipalstadt Versecz in Ungarn und aus Schlachtungen in jenen öffentlichen Schlachthäusern durch¬ dem Bezirke Ivanec (Komitat Varazdin in Kroatien¬ geführt werden, welche durch einen Schienenstrang mit der Slavonien gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Eisenbahnstation verbunden sind, über eine Kühlanlage mit Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens maschinellem Betrieb und eine strenge veterinär=sanitäre Ueberwachung verfügen. gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweine¬ pest verseucht gewesenen Gemeinden Ködmönös (Stuhl Steyr, 24. Mai 1902 Z. 7096. gerichtsbezirk Nagy=Ilonda), Karolyfalva (Stuhlgerichtsbezir Feher=Templom) und aus den durch Stäbchenrothlauf ver¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und seucht gewesenen Gemeinden (Stuhlgerichtsbezirk Felsö=Pulya), Szepes=Bela (Stuhlgerichtsbezirk Kesmark), sowie deren k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. zur Kenntnisnahme Dies wird zufolge der Erlässe des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. Mai d. J., Z. 18.577 und 18.604, Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich im Nachhange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom in der 28. April und 6. Mai 1902, Z. 9200 und 9656, zur allge¬ meinen Kenntnis gebracht. Berichtsperiode vom 10. Mai bis 17. Mai 1902. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft 1. Bläschenausschlag. Linz, am 12. Mai 1902. Bestand der Seuche. Der k. k. Statthalter: Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt Bylandt m. p. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Steyr, 27. Mai 1902. Z. 7164. Ortschaft Altlichtenberg. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft An alle Gemeinde=Vorstehungen. Lembach; Gemeinde Putzleinsdorf, Ortschaften Berg, Mair¬ hof, Putzleinsdorf; Gemeinde Witzersdorf, Ortschaften Kaindls¬ Einfuhr geschlachteter Schweine aus Oesterreich¬ dorf, Klotzing; Gemeinde Altenfelden, Ortschaften Altenfelden, Hörhaag, Mayerhof, Wellmansdorf. Ungarn nach Nürnberg. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Laut Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 29. April l. I., Z. 25.332, hat der Nürnberger Erlöschen der Seuche. Magistrat die Einfuhr geschlachteter Schweine aus Oesterreich¬ 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Ort¬ Ungarn auch für die Sommermonate gestattet, und wird schaft Asberg; Gemeinde Herzogsdorf, Ortschaft Neußerling derselbe für die Beistellung entsprechender Kühlräume nach 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Thunlichkeit sorgen. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Steyr. Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Mai l. J., Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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