Amtsblatt 1902/22 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen Z. 17.733, und des Statthalterei=Erlasses vom 12. Mai l. I. Z. 9974/X, mit dem Bemerken zur geeigneten weiteren aus den Stuhlgerichtsbezirken Felsö=Pulya (Komitat Sopron) Veranlassung und Verständigung der Interessenten in die Kesmark, einschließlich der Stadtgemeinden Kesmark, Leibicz und Szepes=Bela (Komitat Szepes), Csaki=Gorbo, Nagy¬ Kenntnis gesetzt, dass diese wieder ermöglichte Ausfuhr von Ilonda (Komitat Szolnok=Doboka), Fehertemplom, einschließlich geschlachteten Schweinen auch im Sommer wohl nur dann anstandlos aufrecht erhalten werden kann, wenn diese der gleichnamigen Stadtgemeinde, Versecz (Komitat Temes), sowie aus der Municipalstadt Versecz in Ungarn und aus Schlachtungen in jenen öffentlichen Schlachthäusern durch¬ dem Bezirke Ivanec (Komitat Varazdin in Kroatien¬ geführt werden, welche durch einen Schienenstrang mit der Slavonien gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Eisenbahnstation verbunden sind, über eine Kühlanlage mit Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens maschinellem Betrieb und eine strenge veterinär=sanitäre Ueberwachung verfügen. gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweine¬ pest verseucht gewesenen Gemeinden Ködmönös (Stuhl Steyr, 24. Mai 1902 Z. 7096. gerichtsbezirk Nagy=Ilonda), Karolyfalva (Stuhlgerichtsbezir Feher=Templom) und aus den durch Stäbchenrothlauf ver¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und seucht gewesenen Gemeinden (Stuhlgerichtsbezirk Felsö=Pulya), Szepes=Bela (Stuhlgerichtsbezirk Kesmark), sowie deren k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. zur Kenntnisnahme Dies wird zufolge der Erlässe des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. Mai d. J., Z. 18.577 und 18.604, Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich im Nachhange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom in der 28. April und 6. Mai 1902, Z. 9200 und 9656, zur allge¬ meinen Kenntnis gebracht. Berichtsperiode vom 10. Mai bis 17. Mai 1902. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft 1. Bläschenausschlag. Linz, am 12. Mai 1902. Bestand der Seuche. Der k. k. Statthalter: Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt Bylandt m. p. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Steyr, 27. Mai 1902. Z. 7164. Ortschaft Altlichtenberg. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft An alle Gemeinde=Vorstehungen. Lembach; Gemeinde Putzleinsdorf, Ortschaften Berg, Mair¬ hof, Putzleinsdorf; Gemeinde Witzersdorf, Ortschaften Kaindls¬ Einfuhr geschlachteter Schweine aus Oesterreich¬ dorf, Klotzing; Gemeinde Altenfelden, Ortschaften Altenfelden, Hörhaag, Mayerhof, Wellmansdorf. Ungarn nach Nürnberg. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Laut Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 29. April l. I., Z. 25.332, hat der Nürnberger Erlöschen der Seuche. Magistrat die Einfuhr geschlachteter Schweine aus Oesterreich¬ 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Ort¬ Ungarn auch für die Sommermonate gestattet, und wird schaft Asberg; Gemeinde Herzogsdorf, Ortschaft Neußerling derselbe für die Beistellung entsprechender Kühlräume nach 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Thunlichkeit sorgen. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Steyr. Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Mai l. J., Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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