Amtsblatt 1902/20 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

adjustierten Artillerie=Geschossen seitens Unberufener entstehen Steyr, 13. Mai 1902. Z. 6469. können, hat das k. u. k. Reichs=Kriegsministerium an das k. k. Ministerium des Innern das Ersuchen gestellt, zu ver¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und anlassen, dass die zunächst von Artillerie=Schießplätzen wohnhafte Civilbevölkerung dahin informiert werde, allenfalls k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. aufgefundene Artillerie=Geschosse an Ort und Stelle liegen zu lassen und von dem Funde, wenn möglich die nächste Warnung vor der Auswanderung nach Brasilien. Militär=Behörde zu verständigen, oder aber die Anzeige bei Laut einer an das k. u. k. Ministerium des Aeußern der Gendarmerie, beziehungsweise der Gemeinde=Vorstehung gelangten telegraphischen Mittheilung der k. u. k. Gesandt¬ oder politischen Behörde zu erstatten, welche im Interesse schaft in Rio de Janeiro hat die königl. italienische Regierung der möglichst baldigen Beseitigung der Gefahr dem nächsten sich veranlasst gesehen, die Auswanderung von Italienern Artillerie=Truppenkörper oder einem Artillerie=Zeugsdepo nach Brasilien zu verbieten zur weiteren Veranlassung ehestens Mittheilung zu Als naheliegende Consequenz dieser Maßregel dürfte machen hätten sich das Bestreben der italienischen Schiffahrtsgesellschaften Für die Anzeige des Fundortes eines Geschosses und und Auswanderungsagenten ergeben, für das ihnen im In¬ das eventuell nöthige Hinführen zum Fundorte wird den lande entzogene Arbeitsfeld Ersatz im Auslande und nament¬ Finder eine Prämie von 1 K, von dem mit der Verwaltung lich in Oesterreich=Ungarn zu suchen. des betreffenden Artillerie=Schießplatzes betrauten Officier Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge oder von dem nächsten Artillerie=Zeugsdepot ausgezahlt werden Erlasses der k, k. o.-ö. Statthalterei vom 5. Mai 1902, Hievon ist die Bevölkerung zufolge Erlasses des k. k Z. 9365/II, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dem all¬ Ministerium des Innern vom 22. April 1902, Z. 15.093, fälligen Auftreten ausländischer Auswanderungsagenten Statthalterei= Erlass vom 6. Mai 1902, Z. 9165/IV, in erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und gegen die hiebei die Kenntnis zu setzen. betheiligten Personen nach Maßgabe der bestehenden straf¬ gesetzlichen, gewerblichen und polizeilichen Normen mit aller Strenge vorzugehen Steyr, 11. Mai 1902. Ueber diesfällige Wahrnehmungen und Vorkommnisse Z. 6589. ist sofort anher zu berichten. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amtstage für die Betriebszählung. ad Z. 3962. Steyr, 12. Mai 1902 Zur Instruierung der Zählungs=Commissäre und Revisoren finden nachstehende Amtstage statt An alle nach dem Krankenversicherungs¬ 1. Kremsmünster, in der Gemeinde=Kanzlei des Marktes Kremsmünster, Dienstag den 20. Mai um Gesetze eingerichteten Krankencassen. 10 Uhr vormittags für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster Rechtzeitige Vorlage der Statistik der nach dem Kranken¬ 2. Neuhofen im Gasthause des Josef Ganglbauen versicherungs=Gesetze eingerichteten Cassen. in Neuhofen am Mittwoch den 21. Mai l. J. um 10 Uhr vormittags für alle Gemeinden des Gerichtsbe¬ Nachdem der Termin zur Bestellung eines eventuellen zirkes Neuhofen. Drucksorten=Bedarfes für die Statistik, welcher mit hier¬ 3. Weyer in der Gemeinde=Kanzlei des Marktes ortigem Erlasse vom 16. April 1902, Z. 3962, bis Ende Weyer am Freitag den 23. Mai l. J. um 9 Uhr vor¬ April festgestellt wurde, längst abgelaufen ist, nehme ich mittags für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer. an, dass sich alle Cassen im Besitze der vorgeschrie¬ 4. Steyr im Sitzungssaale der Bezirkshauptmann¬ benen Drucksorten befinden. schaft Steyr am Samstag den 24. Mai l. J. Demgemäß wird erinnert, dass der weitere Termin, 9 Uhr vormittags für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes 1. Juni, zur Vorlage aller statistischen Behelfe, inclusive dem Steyr. Protokolle über die Generalversammlung, bei Verantwortung Zu diesen Amtstagen haben die Herren Gemeinde¬ des Cassenvorstandes nicht überschritten werden darf Vorsteher oder deren Stellvertreter, alle Gemeinde=Beamte und die vorgeschlagenen Zählungs=Commissäre und Revi¬ soren sowie sonstige Personen, welche eventuell als Func¬ tionäre für die Vornahme der Zählung der landwirtschaft¬ lichen und gewerblichen Betriebe in Aussicht genommen zu werden wünschen, zu erscheinen. Die den Gemeinden übersandten Instructionen für die Zählungscommissäre und Revisoren, sowie die zwei Reichs¬ gesetzblätter, betreffend die Betriebszählung, sind bis zu den Amtstagen eingehend zu studieren und zu denselben mitzu¬ bringen. Für die Beistellung des Amtslocales, nebst Feder, Tinte und Löschpapier, haben die Gemeinde=Vorstehungen die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. 6459. Steyr, 11. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Betrieb von Steinbrüchen, Lehm=, Sand= und Schottergruben. In letzter Zeit mehren sich die Unfälle von in den Steinbrüchen, Lehm=, Sand= und Schottergruben beschäftigten Arbeitern.

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