Amtsblatt 1902/20 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 15. Mai. 1902. Nr. 20. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. frühere Heimatsgemeinde, ihr Geburtsjahr und jene poli¬ Steyr, 6. Mai 1902 Z. 4767/I St./02. tische Behörde, bei welcher sie für das Jahr 1901 den Nachweis über den Anspruch erbrachten, ausdrücklich anzu¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. gebenHievon sind die interessierten Parteien mit dem Be¬ merken in die Kenntnis zu setzen, dass der Anspruch auf Gemäß § 58 des Personalsteuergesetzes vom 25. Oc diese Begünstigungen erlischt, wenn der Nachweis des Fort¬ tober 1896, R=G.=Bl. Nr. 220, wird zur Kenntnis gebracht bestandes ohne genügende Entschuldigung nicht rechtzeitig dass die beigebracht wird Erwerbsteuerregister enthaltend die den einzelnen Erwerbsteuerpflichtigen von der Commission bestimmten Erwerbsteuersätze durch 14 Tage Steyr, 13. Mai 1902. vom Tage der Affichierung an gerechnet, bei der Z. 5882. Steuerbehörde I. Instanz in Steyr (Bahnhofstraße Nr. 26 Stock, Amtszimmer Nr. 1) während der Amtsstunden An die Gemeinde-Vorstehungen des zur Einsichtnahme der Erwerbsteuerpflichtigen aufliegen. Das Recht der Einsichtnahme begreift jedoch nicht Gerichtsbezirkes Weyer. auch die Befugnis zur Anfertigung von Abschriften oder Betriebszählung. Auszügen in sich. Diese Kundmachung ist sogleich ortsüblich zu ver¬ Für den Gerichtsbezirk Weyer ist die Stelle eines lautbaren. Revisors für die bevorstehende Zählung der landwirtschaft¬ lichen und gewerblichen Betriebe zu besetzen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, etwa Steyr, 8. Mai 1902. Z. 6300. geeignete Persönlichkeiten darauf aufmerksam zu machen, denselben die Instruction zur Betriebszählung zum Studium auszufolgen und dieselben anzuweisen, beim Amtstage in An alle Gemeinde=Vorstehungen. Weyer am Freitag den 23. Mai l. J. um 9 Uhr sich einzufinden Nachweisung des Fortbestandes der Begünstigung Die Gemeinde=Vorstehungen haben die geeigneten nach § 31, 32 und 33 des Wehrgesetzes als Can Persönlichkeiten anher in Vorschlag zu bringen didat des geistlichen Standes, Lehrer und Besitzer ererbter Landwirtschaften. Gemäß §§ 48, 51 und 54, Wehr=Vorschriften, 1. Theil, Steyr, 12. Mai 1902 Z. 6523. haben diejenigen Candidaten, Lehrer und Besitzer ererbter Landwirtschaften, welche die Begünstigung der §§ 31, 32 An alle Gemeinde=Vorstehungen und und 33, Wehr=Gesetz, genießen, im Monate Juni den Nachweis zu erbringen, dass sie noch Anspruch auf diese k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Begünstigung besitzen. Dieser Nachweis ist in der für das erste Ansuchen vorgeschriebenen Art zu erbringen und die Auffinden von blind gegangenen, scharf adjustierten ämtliche Bescheinigung über die Zuerkennung der Begün¬ Artillerie=Geschossen. stigung beizuschließen Um Unglücksfällen vorzubeugen, welche durch die Diejenigen, welche erst seit Juni vorigen Jahres die Manipulation mit aufgefundenen, blind gegangenen, scharf Zuständigkeit im hiesigen Bezirke erlangten, haben ihre

adjustierten Artillerie=Geschossen seitens Unberufener entstehen Steyr, 13. Mai 1902. Z. 6469. können, hat das k. u. k. Reichs=Kriegsministerium an das k. k. Ministerium des Innern das Ersuchen gestellt, zu ver¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und anlassen, dass die zunächst von Artillerie=Schießplätzen wohnhafte Civilbevölkerung dahin informiert werde, allenfalls k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. aufgefundene Artillerie=Geschosse an Ort und Stelle liegen zu lassen und von dem Funde, wenn möglich die nächste Warnung vor der Auswanderung nach Brasilien. Militär=Behörde zu verständigen, oder aber die Anzeige bei Laut einer an das k. u. k. Ministerium des Aeußern der Gendarmerie, beziehungsweise der Gemeinde=Vorstehung gelangten telegraphischen Mittheilung der k. u. k. Gesandt¬ oder politischen Behörde zu erstatten, welche im Interesse schaft in Rio de Janeiro hat die königl. italienische Regierung der möglichst baldigen Beseitigung der Gefahr dem nächsten sich veranlasst gesehen, die Auswanderung von Italienern Artillerie=Truppenkörper oder einem Artillerie=Zeugsdepo nach Brasilien zu verbieten zur weiteren Veranlassung ehestens Mittheilung zu Als naheliegende Consequenz dieser Maßregel dürfte machen hätten sich das Bestreben der italienischen Schiffahrtsgesellschaften Für die Anzeige des Fundortes eines Geschosses und und Auswanderungsagenten ergeben, für das ihnen im In¬ das eventuell nöthige Hinführen zum Fundorte wird den lande entzogene Arbeitsfeld Ersatz im Auslande und nament¬ Finder eine Prämie von 1 K, von dem mit der Verwaltung lich in Oesterreich=Ungarn zu suchen. des betreffenden Artillerie=Schießplatzes betrauten Officier Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge oder von dem nächsten Artillerie=Zeugsdepot ausgezahlt werden Erlasses der k, k. o.-ö. Statthalterei vom 5. Mai 1902, Hievon ist die Bevölkerung zufolge Erlasses des k. k Z. 9365/II, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dem all¬ Ministerium des Innern vom 22. April 1902, Z. 15.093, fälligen Auftreten ausländischer Auswanderungsagenten Statthalterei= Erlass vom 6. Mai 1902, Z. 9165/IV, in erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und gegen die hiebei die Kenntnis zu setzen. betheiligten Personen nach Maßgabe der bestehenden straf¬ gesetzlichen, gewerblichen und polizeilichen Normen mit aller Strenge vorzugehen Steyr, 11. Mai 1902. Ueber diesfällige Wahrnehmungen und Vorkommnisse Z. 6589. ist sofort anher zu berichten. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amtstage für die Betriebszählung. ad Z. 3962. Steyr, 12. Mai 1902 Zur Instruierung der Zählungs=Commissäre und Revisoren finden nachstehende Amtstage statt An alle nach dem Krankenversicherungs¬ 1. Kremsmünster, in der Gemeinde=Kanzlei des Marktes Kremsmünster, Dienstag den 20. Mai um Gesetze eingerichteten Krankencassen. 10 Uhr vormittags für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster Rechtzeitige Vorlage der Statistik der nach dem Kranken¬ 2. Neuhofen im Gasthause des Josef Ganglbauen versicherungs=Gesetze eingerichteten Cassen. in Neuhofen am Mittwoch den 21. Mai l. J. um 10 Uhr vormittags für alle Gemeinden des Gerichtsbe¬ Nachdem der Termin zur Bestellung eines eventuellen zirkes Neuhofen. Drucksorten=Bedarfes für die Statistik, welcher mit hier¬ 3. Weyer in der Gemeinde=Kanzlei des Marktes ortigem Erlasse vom 16. April 1902, Z. 3962, bis Ende Weyer am Freitag den 23. Mai l. J. um 9 Uhr vor¬ April festgestellt wurde, längst abgelaufen ist, nehme ich mittags für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer. an, dass sich alle Cassen im Besitze der vorgeschrie¬ 4. Steyr im Sitzungssaale der Bezirkshauptmann¬ benen Drucksorten befinden. schaft Steyr am Samstag den 24. Mai l. J. Demgemäß wird erinnert, dass der weitere Termin, 9 Uhr vormittags für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes 1. Juni, zur Vorlage aller statistischen Behelfe, inclusive dem Steyr. Protokolle über die Generalversammlung, bei Verantwortung Zu diesen Amtstagen haben die Herren Gemeinde¬ des Cassenvorstandes nicht überschritten werden darf Vorsteher oder deren Stellvertreter, alle Gemeinde=Beamte und die vorgeschlagenen Zählungs=Commissäre und Revi¬ soren sowie sonstige Personen, welche eventuell als Func¬ tionäre für die Vornahme der Zählung der landwirtschaft¬ lichen und gewerblichen Betriebe in Aussicht genommen zu werden wünschen, zu erscheinen. Die den Gemeinden übersandten Instructionen für die Zählungscommissäre und Revisoren, sowie die zwei Reichs¬ gesetzblätter, betreffend die Betriebszählung, sind bis zu den Amtstagen eingehend zu studieren und zu denselben mitzu¬ bringen. Für die Beistellung des Amtslocales, nebst Feder, Tinte und Löschpapier, haben die Gemeinde=Vorstehungen die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. 6459. Steyr, 11. Mai 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Betrieb von Steinbrüchen, Lehm=, Sand= und Schottergruben. In letzter Zeit mehren sich die Unfälle von in den Steinbrüchen, Lehm=, Sand= und Schottergruben beschäftigten Arbeitern.

Da in den meisten Fällen die mit Erlasse der k k. Statt¬ Z. 785/B.=Sch.=R. Steyr, 13. Mai 1902. halterei in Linz vom 10. Februar 1852, Z. 20.416, L.=G.¬ u. R.=Bl. Nr. 85, vorgeschriebenen Vorsichten bei der Benützung An sämmtliche Ortsschulräthe. der Steinbrüche, Lehm=, Schotter= und Sandgruben nicht eingehalten wurden, werden die Gemeinde=Vorstehungen Es wird den Ortsschulräthen in Erinnerung gebracht, angewiesen, den in dortigem Gebiete befindlichen Besitzern dass es nicht genügt, die Abschrift eines Sitzungsprotokolles die Bestimmungen des citierten Statthalterei= Erlasses in einzusenden, um eine Entscheidung des k. k. Bezirksschulrathes Erinnerung zu bringen und im Vereine mit der k. über irgend einen in der Sitzung des Ortsschulrathes ge¬ Gendarmerie die genaue Beobachtung derselben strengstens fassten Beschluss zu erhalten. In jedem Falle muss eine zu überwachen. den Gegenstand betreffende Separateingabe hieher geleitet werden, wenn über diesen Gegenstand eine Entscheidung des k. k. Bezirksschulrathes erfolgen soll. Steyr, 7. Mai 1902. Z. 6282. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Steyr, 2. Mai 1902. Z. 678/B.=Sch.=R. Anlässlich einer von privater Seite gestellten Anfrag hat das k. k. Finanzministerium mit Erlass vom 29. März 1902, Konkurs-Ausschreibung. Z. 19.764, ausgesprochen, dass die als Beleg zum Ansuchen um die obligatorische Aufnahme in den Heimatsverband An der fünfklassigen Volksschule mit einer Parallel¬ einer Gemeinde erforderlichen Uebersetzungen von Zeug klasse in Weyer kommt die Handarbeitslehrerinstelle zur nissen und dgl. unter Beobachtung der Anordnung des Besetzung, mit welcher die Verpflichtung verbunden ist, der¬ Punktes 5 der Vorerinnerungen zum Tarife des Gebüren¬ malen per Woche (normalmäßig 13 und an der Parallel¬ gesetzes vom 9. Februar 1850, Nr. 50, R.=G.=Bl., auf 4, zusammen 17 Unterrichtsstunden zu erteilen klasse Grund des § 4 des Gesetzes vom 5. December 1896, wofür 544 K Jahresremuneration zur Auszahlung kommt R.=G.=Bl. Nr. 222, stempelfrei ausgefertigt werden können Bewerberinnen um diese Stelle, welche bereits als Hand¬ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 30. April 1902, Nr. 8815 II, arbeitslehrerinnen an öffentlichen Volksschulen wirken, haben ihre Gesuche mit dem Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer in die Kenntnis gesetzt. Dienstes=Tabelle zu belegen, während die anderen das Lehr¬ befähigungs=Zeugnis und die Nachweise über ihre gesammte bisherige Dienstleistung, ferner ein Gesundheits= und ein Steyr, 14. Mai 1902. Z. 6643. Sittenzeugnis beizubringen haben. Die Gesuche um die genannte Stelle sind binnen An alle Gemeinde=Vorstehungen und drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Kon¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. kurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung im vorgeschriebenen Dienstwege hieramts einzubringen. Invigilierung. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom Mai 1902, Z. 9923/II, hat die königl. italienische Regierung im Wege des k. und k. Ministeriums des Aeußern die Vermittlung des Ministeriums des Innern zu dem Zwecke in Anspruch genommen, damit Nachforschungen eingeleitet werden, nach Ulderico Cerrai, Director und Mit¬ eigenthümer der Escompte= und Darlehensbank in Pisa, welcher in den letzten Tagen des Monates December 1901 nach Unterschlagung einer bedeutenden Summe zum Nach¬ theil der erwähnten Bank aus Pisa verschwunden ist. Von den competenten Gerichtsbehörden wurde gegen Ulderico Cerrai ein Haftbefebl wegen Unterschlagung und Betruges erlassen, doch sind die nach ihm in Italien ge¬ pflogenen Erhebungen bisher erfolglos geblieben. Der Genannte ist 54 Jahre alt, 1•68 m groß, ge¬ drungen gebaut, hat ein rosiges Colorit, weißes Haar, einen weißen struppigen Schnurrbart, ein kleine weiße Fliege und ist im leichten Grade blatternarbig. Eine Photographie wird über Verlangen zur Ver¬ fügung gestellt. Der Mehrgenannte ist im Betretungsfalle zu ver haften und hievon sofort anher die Anzeige zu erstatten Jedensfalls ist über das Ergebnis der einzuleitenden Nachforschungen bis spätestens 22. Mai 1902 zu berichten Steyr, 3. Mai 1902. Z. 712/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in St. Marien kommt vom 12. August l. J. an eine Lehrer= oder Lehrerin¬ stelle zweiter Klasse zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind für männliche Lehrkräfte ein Grundgehalt von 1200 K, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier verbunden. Weibliche Lehrkräfte beziehen einen Grundgehalt von 1100 K, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife= und Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs =Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen Verspätet ein langende Gesuche werden nicht berücksichtigt

Z. 6355 Steyr, 12. Mai 1902. Steyr, 12. Mai 1902. Z. 6354. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. April d. J., Z. 16.388, hat das schweize¬ Zur Kenntnisnahme. rische Landwirtschafts=Departement in Bern mit der Ver¬ fügung vom 3. April 1902, Nr. 73, und unter Berufung Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich auf die Verfügung in Nr. 30 vom 27. December 1894 neuerdings zur Kenntnis gebracht, „dass die Einfuhr von in der gefrorenem Fleisch jeder Herkunft nach der Schweiz aus¬ Berichtsperiode vom 26. April bis 2. Mai 1902. nahmslos verboten ist, weil solches den Vorschriften des Art. 100 der eidgenossischen Vollziehungs=Verordnung vom 1. Bläschenausschlag. 14. October 1887 nicht entspricht und weil zu dem keine Bestand der Seuche. genügende Gewähr für dessen Unschädlichkeit geboten werden kann. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Pichl; Gemeinde Spital a. P., Ortschaft Gleinkerau; Ge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Mai 1902, meinde und Ortschaft Vorderstoder. Nr. 9503/X, unter Bezugnahme auf die Statthalterei=Er¬ 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. lässe vom 20. Juni 1898, Z. 10.827, und vom 7. Jänner 1899, Erlöschen der Seuche. Z. 211, zur geeigneten weiteren Verlautbarung und Ver¬ ständigung der Interessenten in Kenntnis gesetzt. Bezirk Wels: Gemeinde Pötting, Ortschaft Straßhof 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Steyr, 8. Mai 1902. Z. 6244. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft HellmonsödtBezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft An alle Gemeinde=Vorstehungen und Gemeinde und Ortschaft St. Veit Lembach k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Nr. 9708/X. Steyr. Kundmachung Erlöschen der Seuche. betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren vom Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Centralviehmarkte in St. Marx in Wien nach Oberösterreich. St. Martin. Mit Rücksicht auf den Ausbruch der Maul= und 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitz Dorf, Klauenseuche bei am Markte vom 28. April l. I. unver¬ Ortschaft Schweinbach. kauft zurückgebliebenen Rindern des Centralviehmarktes in St. Marx in Wien findet die k. k. Statthalterei zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. Mai 1902, Z. 6527. Steyr, 12. Mai 1902. Z. 18.324, bis auf weiteres die Einfuhr von Klauenthieren vom Centralviehmarkte in St. Marx nach Oberösterreich zu verbieten. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Uebertretungen dieses Verbotes, welches sofort in Wirksamkeit tritt, werden nach den Bestimmungen des k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Linz, am 4. Mai 1902. Nr. 9502/X. Für den k. k. Statthalter: Kundmachung Hein m. p. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ Kenntnis, diese Kundmachung sofort zu verlautbaren. Die rathe vertretenen Königreichen und Ländern. Gemeinde=Vorstehung Neuhofen wird insbesondere ange¬ Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach wiesen, den dortigen Beschauthierarzt entsprechend zu infor¬ dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des mieren und zu größter Vorsicht zu ermahnen. Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des bezirken Latorcza (Komitat Bereg), Brad, Hatszeg einschließlich Innern von 3. Mai 1902, Z. 18.324, werden die Gemeinde der gleichnamigen Stadtgemeinde, Körösbanya, Puj (Komitat Vorstehungen weiters beauftragt, etwaige von Wien einge Hunyad, Radnot (Komitat Kis-Küküllö), Also-Maros (Komitat langte Viehtransporte strenge überwachen zu lassen und Maros=Torda), Maros=Ludas (Komitat Toda-Aranyos) selbe sofort h. a. zur Anzeige zu bringen. sowie aus der Munizipalstadt Maros=Vasarhely in Ungarn nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern.

Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Ozd, Szendrö, Szent=Peter (Komitat Borsod), Sziget einschließlich der Stadtgemeinde Maramaros=Sziget, Taraczviz, Tecsö (Komitat Maramaros) Bia, Raczkeve (Komitat Pest=Pilis=Solt=Kiskun), NagySomkut, Szinyer=Varalja (Komitat Szatmar), Szilagy=Csel (Komitat Szilagy), Also=Tarcza, Felsö=Tarcza einschließlich der Stadtgemeinde Kis=Szeben, Sikora einschließlich de Stadtgemeinde Eperjes, Szekirö einschließlich der Stadtge meinde Partfa, Tapoly (Komitat Saros) in Ungarn und aus dem Bezirke Nova =Gradiska (Komitat Pozega) in Kroatien=Slavonien gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier¬ zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweine¬ Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr pest verseucht gewesenen Gemeinden Sajo=Varkony (Stuhl¬ gerichtsbezirk Ozd, Tököl (Stuhlgerichtsbezirk Raczkeve), Vadafalva (Stuhlgerichtsbezirk Szilagy=Cseh) in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird zufolge der Erlässe des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. April und 1. Mai 1902, Z. 17.403 und 17.430, im Nachhange zu der hierämtlichen Kundmachung vom 28. April d. I., Z. 9200, zur allgemeinen Kenntnis gebracht und bemerkt, dass diese Verfügungen sofort in Kraft getreten sind. Linz, am 6. Mai 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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