Amtsblatt 1902/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

lasse vom 15. Mai 1901, Z. 6868, Amtsblatt Nr. 22, an¬ geordneten Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Franz Rux einzustellen, da mittlerweile dessen Ableben constatiert worden ist. Steyr, 17. April 1902. Z. 5198. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Unterstützungsschwindler. Lukas Esl, Geburtsjahr 1868, und Victoria Esl, zu¬ ständig nach Unternberg, Bezirk Tamsweg, nehmen auf Kosten ihrer Heimatsgemeinde ungebürlich Armenunterstützungen in Anspruch und verursachen derselben auf diese Art be¬ deutende Auslagen Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. April 1902, Z. 7471/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen auf das Vorkommen des Lukas und der Victoria Esl mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben, den Fall dringender Noth ausgenommen, keinerlei Geldunter¬ stützungen auszufolgen; vielmehr werden dieselben im Be tretungsfalle bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraus¬ setzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen sein. Z. 5334. Steyr, 21. April 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des am 14. October 1878 in Höflein geborenen, in Johns¬ dorf im Bezirke Römerstadt heimatberechtigten, stellungs pflichtigen Josef Brixel, Sohnes des Wendelin und der Anna Brixel, geborenen Minař, und des am 10. Juli 1868 zu Býstřiska als Sohn der Eheleute Martin Karola und Rosina Břeček geborenen, zu Jablunka im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechtigten, militärtaxflichtigen Stephan Karola. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 20. Juni 1902 zu berichten. Steyr, 20. April 1902. Z. 577/B.=Sch.=R. An alle Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes von 11. April l. J., Z. 1249, werden die Schulleitungen auf die Zeitschrift „Periodische Blätter für Realienunterricht und Lehrmittelwesen, herausgegeben von der Lehrmittel=Centrale in Wien“, mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, dass diese Zeitschrift für die Lehrerbibliotheken zu empfehlen ist. Steyr, 17. April 1902. Z. 5264. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zur Kenntnisnahme Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. April bis 10. April 1902. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ort¬ schaft Würth; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Ensödt und St. Leonhardt; Gemeinde Unterweißenbach, Ortschaft Markesreith; Gemeinde und Ortschaft Weitersfelden. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ortschaften Atsdorf, Falkenbach, Mahring, St. Martin; Gemeinde und Ortschaft St. Veit. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Hartkirchen, Ortschaft Kellnering. 5. Bezirk Steyr (Stadt): „Gemeinde und Stadt Steyr. Steyr, 20. April 1902. Z. 5393. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zur Kenntnisnahme. Nr. 7797 u. 8078/X. Kundmachung enthaltend eine veterinär=polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien¬ Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ seitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Alvincz einschließlich der Stadtgemeinde Gyula=Fehervar, Maghar=Igen (Comitat Also=Feher), Baranyavar, Mohacs (Comitat Baranya), Belenyes, Vaskoh (Comitat Bihar), Nagy=Csalomia (Comitat Hont), Balassa=Gyarmat (Comitat Nograd), Szazs=Sebes einschließlich der gleichnamigen Stadt¬ gemeinde (Comitat Szeben) in Ungarn, sowie aus dem Bezirke Osiek (Comitat Virovitica) und aus den Bezirken Glina, Pisarovina (Comitat Zagreb) und aus der Muni¬ cipalstadt Osiek in Croatien=Slavonien nach den im Reichs¬ rathe vertretenen Königreichen und Ländern Dies wird zufolge der Erlässe des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. und 10. April d. J., Z. 13.717 und 13.934, im Nachhange zu der hierämtlichen Kundmachung vom 5. April d. I., Z. 6800 —7374/X, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, am 15. April 1902 Der k. k. Statthalter: Bylandt=Rheidt m. p.

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