Amtsblatt 1902/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Schreibweisen zu bevorzugen, also: Zirkular, Kodex, Distanz, Zeremonie, Akkord, Akzise, Hasardspiel u. a. „Die Schreibungen nach der ersten Auflage des Regel¬ buches sind insgesammt bis auf weiteres zu dulden, demnach in den Schülerheften nicht als Fehler zu behandeln, sondern nur als abweichend von den neuen Schreibweisen zu markieren. „Mischformen wird mit aller Strenge entgegenzu¬ treten sein. „2. In den Lehr= und Lesebüchern sowie in den Lehr¬ mitteln, welche für den Gebrauch an niederen und mittleren Schulen bestimmt sind, sind die neuen Schreibweisen zu gebrauchen, doch können bisher approbierte Lehrbücher und Lehrmittel für die erste Unterrichtsstufe bei Vornahme ent¬ sprechender Auslassungen, bezw. Verbesserungen einzelner Lesestücke, Sätze und Wortformen durch den Lehrer auch noch im Schuljahre 1902/03 in Verwendung bleiben. Rück¬ sichtlich der übrigen approbierten Lehrbücher und Lehrmittel wird ein Uebergangsstadium von fünf Jahren festgesetzt, über diesen Zeitpunkt könnte nur ausnahmsweise in besonders rücksichtswürdigen Fällen hinausgegangen werden „Die vom Schuljahre 1902/03 ab neu oder in neuen Auflagen erscheinenden Lehrbücher und Lehrmittel müssen um die Zulässigkeit zum Unterrichtsgebrauch zu erlangen, in der neuen Orthographie gedruckt zur Vorlage gebracht werden. Innerhalb des genannten Uebergangsstadiums vor fünf Jahren können approbierte Auflagen eines Buches seien sie in der alten oder in der neuen Ortographie gedruckt. inhaltlich aber nicht wesentlich von einander abweichen, in der Schule nebeneinander benützt werden. „3. Von dem oben bezeichneten Zeitpunkte der Ein¬ führung an haben sich die Directionen und Schulleitungen sowie die gesammte Lehrerschaft im amtlichen Verkehre und im Verkehre mit den Eltern und Schülern in der Schule überhaupt der neuen Orthographie zu bedienen. Z. 349/B.=Sch.=R. Steyr, 16. März 1902. An sämmtliche Schulleitungen. Lehrbefähigungsprüfungen. Jene Lehrkräfte, welche im Maitermine l. J. die Lehr¬ befähigungsprüfung abzulegen beabsichtigen, sind anzuweisen, ihre diesbezüglichen Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienst wege bis Ende März hieramts einzubringen. Steyr, 16. März 1902. Z. 350/B.=Sch.=R. An alle Schulleitungen. Suppenanstalten und Wechselschuhe. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abge¬ laufenen Winter Suppenanstalten bestanden haben, werden angewiesen, die Berichte über dieselben genau dem hierämt¬ lichen Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, entsprechend anzufertigen und bis 15. April l. J. hieher vorzulegen. Weiters ist anschließend zu berichten, wie viele Paare Wechselschuhe an der dortigen Schule im abgelaufenen Winter im Gebrauche standen und wie viel Paare neu hinzugewachsen sind. Die Leitungen jener Schulen, an denen keine Suppen¬ anstalt bestand, haben den Bericht über die Wechselschuhe zum gleichen Termine zu erstatten, eventuell einen Fehl¬ bericht einzusenden. „Auch darf ich von dem berufseifrigen Wirken der gesammten Lehrerschaft erwarten, dass sie für die Verbreitung der neuen Rechtschreibung auch außerhalb der Schule ihre Kraft und Erfahrung in den öffentlichen Dienst stellt, sei es durch Veranstaltung von Vorträgen, sei es durch Ertheilung Z. 351/B.=Sch.=R. Steyr, 16. März 1902. von Auskünften sowie auf jede andere Art, die geeignet ist, der allgemeinen gleichartigen Rechtschreibung Geltung zi verschaffen und die Oeffentlichkeit über die Vortheile der An sämmtliche Schulleitungen. erstrebten einheitlichen Rechtschreibung aufzuklären. Fortbildungscurse. „Mit Schluss des Schuljahres 1901/02 tritt das alte Regelbuch außer Kraft. Die Leitungen jener Schulen, an denen im Winter¬ „Bei den in den Beginn des neuen Schuljahres halbjahre ein Fortbildungscurs besteht, erhalten den Auftrag, fallenden Aufnahmsprüfungen hat es bei dem bisherigen nach Beendigung des Curses den Bericht über denselben Vorgange zu verbleiben. genau entsprechend dem h. ä. Erlasse vom 7. April 1893, Z. 550, Amtblatt Nr. 15 ex 1893, anzufertigen und bis spätestens 1. Mai l. J. vorzulegen. Dem Berichte ist das Classen= und Wochenbuch des Curses beizuschließen. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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