Amtsblatt 1902/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Eiern schon Ende Juli die Räupchen — Gemeindegrenzen sich halten, sondern über Gräben, Mauern, dunkelbraun, gelblich behaart, mit zinnoberrothen Längsstreifen — ent Hecken wandern, neue Fraßplätze aufsuchend. schlüpfen, deren Fresslust aber ein einziger Sommer nicht „Es erscheint daher dringend geboten, dafür Sorge stillen kann, daher sie sich im Herbste noch nicht verpuppen, zu tragen, dass der Vertilgungskrieg gegen diese Cultur¬ sondern in den Zweiggabeln ein großes, immer dichter schädlinge gut und rechtzeitig organisiert und energisch mit werdendes Raupennest spinnen — wie es nach der Entlaubung Ausdauer allgemein und überall im Kronlande durchgeführt der Säumige durch behördliche Verfügungen unter Straf¬ der Bäume, daher gegenwärtig auffällig zu bemerken ist hier überwintern, um im Frühlinge gleich zur Hand zu sein androhung dazu verhalten und verpflichtet werde wenn die ersten Blattknospen sich entfalten und die Blüten „Es werden sonach alle Gemeinden angewiesen, sofort aufspringen, dann dem Fraße obliegen und erst im Juni im jene erforderlichen Maßregeln zu treffen, welche geeignet er¬ leichten Gespinste zwischen Blättern sich verpuppen, worauf scheinen, der Verbreitung und Vermehrung der Raupen ent¬ im Juli der Schmetterling (Goldafter) wieder für die Fort¬ gegenzutreten und dieselben zu vertilgen, wozu die Gemeinden im Grunde des § 25, Absatz 3, der Gemeinde=Ordnung pflanzung sorgt. vom 28. April 1864 in Handhabung der Markt= und „In Anbetracht der massenhaft vorhandenen Raupen¬ Flurenpolizei gemäß § 32 berechtigt und laut § 53 sogar nester und nachdem dieselben 50 bis 500, also durchschnitt¬ verpflichtet sind. lich mehr als 200 Räupchen beherbergen, würde, im Falle alle diese Raupen ungestört bleiben und wenn im Frühjahre auch nur ein Bruchtheil sich weiter entwickelt, gewiss keine Blüte und kein grünes Blatt an den Obstbäumen bleiben, Z. 338/B.=Sch.=R. Steyr, 16. März 1902. so dass diese kahl dastehen würden und nicht nur die dies¬ jährige Obsternte vernichtet wäre, sondern durch diesen inten¬ siven Raupenfraß die Bäume auf Jahre hinaus leiden An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. würden. „Die gefürchtete Plage würde sich wenigstens im Neue Rechtschreibung. größten Theile aber noch abwenden lassen, wenn mit regem Der k. k. Landesschulrath hat unterm 10. März l. J., Eifer die Vernichtung der an den unbelaubten Bäumen und Sträuchern so leicht bemerkbaren Raupennestern im Z. 873, nachstehenden Erlass anher gerichtet, welcher den Monate Februar und März in Angriff genommen wird Ortsschulräthen und Schulleitungen zur Kenntnisnahme und während später — durch ein vorsichtiges, jede Beschädigung Darnachachtung mitgetheilt wird der Bäume vermeidendes Abschütteln der Raupen in den „Der Herr Minister für Cultus= und Unterricht hät frühen Morgenstunden oder bei kühlem Regenwetter, indem unter dem 24. Februar 1902, Z. 36.991 ex 1901, fol¬ gende Verordnung erlassen, mit welcher die neue, veränderte Auflage der „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst zu dieser Zeit viele Raupen klumpenweise in träger Ruhe beisammen sitzen — die Einsammlung und Vertilgung der ausgeschküpften Raupen stattzufinden hätte. Sehr wirksam ist auch das Einsammeln der Puppen und die Vertilgung der Eier der Schmetterlinge, denn man zerdrückt leichter eine Million Eier, als später 1000 Raupen. „Zum Abnehmen der Raupennester dient die an einer längeren Stange befestigte Raupenschere, mit welcher man die Nester sammt den kleinen Zweigen abzwickt. Ferner weis sich als vortheilhaft das Abbrennen der Raupennester au den Bäumen an trockenen und windstillen Tagen mit der Raupenfackel (Erdöllampe mit grobem Wolldocht, Preis 1 h 50 h), welche an eine lange Stange befestigt wird. Das Verfahren besteht darin, dass man früh morgens den brennenden Docht etwa eine halbe Minute unter die Raupen nester oder Raupenhaufen hält und dieselben hiedurch ab brennt. „Die Hauptsache ist und bleibt aber hiebei immer dass diese Vernichtungsarbeiten rechtzeitig und allgemein vor genommen werden „Wenngleich es im Interesse der Landwirte und Bauerngutsbesitzer liegt, ihr Augenmerk diesen Cultur¬ schädlingen zuzuwenden und — im Hinblicke auf die große Schädigung des Obstbaues durch eine Raupenplage — an zunehmen wäre, dass alle Mittel zur Vernichtung oder Ver¬ minderung dieser Schädlinge aufgeboten und angewendet werden, so lehrt doch die Erfahrung, dass ein großer Theil der interessierten Kreise wenig oder gar nichts in dieser Richtung thut und in fatalistischer Stimmung diese Plage hinnimmt, hiedurch aber die einsichtsvollen und eifrigen Land¬ wirte, welche den Vernichtungskrieg mit Raupenschere und Raupenfackel unternehmen und energisch fortführen, indirect schwer schädigt, weil die Raupen weder an Besitz= noch Wörterverzeichnis“ (Min.=Verordn.=Blatt vom Jahre 1879, Nr. 45 und 55) veröffentlicht wird: „Mit Beziehung auf die Ministerial=Verordnungen vom 2. August 1879, Z. 4779, und vom 2. November 1879, Z. 18.485, finde ich eine neue, veränderte Ausgabe der „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis zu veröffentlichen. Diese neue Auflage unterscheidet sich vor der früheren in wesentlichen Punkten, stimmt aber rücksichtlich der Schreibweisen und wichtigeren Regeln mit den im übrigen deutschen Sprachgebiet erscheinenden ähnlichen Regelbüchern überein. „Aus Anlass des Erscheinens der bezeichneten Schrift finde ich Nachstehendes anzuordnen: „1. In allen dem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht unterstehenden niederen und mittleren Schulen ist vom Schuljahr 1902/03 angefangen der Unterricht in der deutschen Rechtschreibung nach den in der obbezeichneten Schrift enthaltenen Grundsätzen zu ertheilen, und sind die Rechtschreibübungen in der neuen Orthographie vorzunehmen. „In jenen Classen und Abtheilungen, in denen die Rechtschreiblehre nicht mehr zum Lehrpensum des Schuljahre¬ gehört, wie in den mittleren und oberen Classen der Mittel¬ schulen und verwandten Lehranstalten, sind die neuen Regeln in geeigneter Weise zum Gegenstande einer besonderen ver gleichenden Unterweisung zu machen. „Wo das Wörterverzeichnis Doppelschreibungen auf¬ weist, wie Circular und Zirkular, Codex und Kodex, Distance und Distanz, Ceremonie und Zeremonie, Accord nnd Akkord, Accise und Akzise, Hasard= und Hazardspiel u. a., ist im Sinne der im § 34 des Regelbuches enthaltenen Bemerkungen vorzugehen, und sind demgemäß die neuen

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