Amtsblatt 1902/3 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 10. Jänner 1902. Z. 26. An alle Krankencassen. Die Krankencasse=Vorstehung wird angewiesen, die An¬ weisung über die Mitgliederbewegung und Cassegebarung im II. Semester 1901 nach den vorgeschriebenen Formularien binnen acht Tagen anher einzusenden. Steyr, 11. Jänner 1902. Z. 16.586. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Die Arzneitaxe für das Jahr 1902 zur österreichischen Pharmakopöe Ed. VII sammt Nachtrag ist bereits im Buch¬ handel erschienen Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 23. December 1901, Z. 25.403/V, werden die Gemeinde=Vorstehungen hievon mit dem Bemerken in die Kenntuis gesetzt, dass alle Apotheker und die zur Führung von Hausapotheken berechtigten Aerzte, Wund= und Thierärzte zur Führung der jeweilig neuesten Arzneitaxe verpflichtet sind und dass alle Kranken=Anstalten sich mit Exemplaren dieser Arzneitaxe zur genauen Darnach¬ achtung versehen sollen. Demgemäß ergeht der Auftrag, die betheiligten Kreise von diesem Erlasse nachweislich zu verständigen. Steyr, 13. Jänner 1902. Z. 560. An sämmtliche hochw. Pfarrämter. Die hochw. Pfarrämter werden erinnert, dass die vierteljährlich anher vorzulegenden Listen über die Volksbe¬ wegung jederzeit bis längstens 5 Tage nach Ablaus der betreffenden Quartale vorzulegen sind, daher sind die nicht zu überschreitenden Termine: 5. Jänner, 5. April, 5. Juli und 5. October jeden Jahres. Ferners wird nochmals auf die Bestimmung hinge¬ wiesen, dass die Todtgebornen nur in die Liste B, über die Gebornen, und niemals auch in die Liste D über die Gestorbenen eingetragen werden dürfen. Schließlich wird bemerkt, dass die Fehlanzeige, sei es der Ehen, Geburten u. s. w., schon aus dem Umschlagbogen Eersichtlich sind, und daher die Beschreibung einer der Listen B— D mit der Bezeichnung: „Fehlanzeige“, somit die Vor¬ lage von leeren Listen nicht statthaft ist. Ebenso ist die Verwendung unverbrauchter Listen als Couverte ganz und gar unzulässig Z. 16.483. Steyr, 7. Jänner 1902. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Schlader. Der Stellungspflichtige Franz Schlader, geboren am 2. October 1880 in Gmunden, Sohn der Schusters¬ tochter Marie Schlader, zuständig nach Garsten, Los=Nr. 14, ist zur Hauptstellung in Steyr am 10. April 1901 unge¬ rechtfertigterweise nicht erschienen Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden beauftragt, eingehende Nach¬ forschungen nach dem Aufenthalte des Genannten, beziehungs¬ weise seiner Eltern, Pathen oder sonstigen Verwandten zu pflegen, damit derselbe der Stellungspflicht unterzogen oder, falls er gestorben ist oder die Zuständigkeit in einer anderen Gemeinde erlangt hat, in der hierämtlichen Stellungsliste gelöscht werden kann Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sofort zu berichten. Z. 314. Steyr, 10. Jänner 1902. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung Stellungspflichtiger und zwar: des am 13. Februar 1880 in Hosterlitz geborenen nach Zbanitz im Bezirke Mährisch=Kromau zuständigen Josef Galina, Sohnes der Francisca Galina; des am 10. September 1880 in Benow geborenen, nach Treptschein im Bezirke Proßnitz zuständigen Laurenz Doležel Sohnes des Josef Doležel und der Francisca, geborenen Klimes; des am 9. Jänner 1878 in Brünn geborenen, nach Frain¬ spitz im Bezirke Mährisch=Kromau zuständigen Josef Fuhr¬ mann, Sohnes des Josef und der Marie Fuhrmann, ge¬ borenen Fanfilek; des am 5. Februar 1880 in Olmütz geborenen, nach Andlers¬ dorf, Bezirk Proßnitz, zuständigen Johann Kastil, Sohnes der Maria Kastil; des am 6. Juni 1879 zu Floridsdorf geborenen, in Stockerau, Bezirk Korneuburg, heimatberechtigten Installateurs Johann Novak; des am 13. Mai 1882 in Hazowitz im Bezirke Wall.¬ Meseritsch geborenen, unbekannten Ortes zuständigen Josef Křiwa, Sohnes des Eduard und der Barbara Křiwa; des am 4. Juni 1879 in Schömitz im Bezirke Mährisch¬ Kromau geborenen Franz Stary, Sohnes des Franz und der Katharina Stary, geborenen Stybl. Landsturmpflichtiger und zwar: des am 23. Juli 1882 in Wien geborenen, nach Perna im Bezirke Wall.=Meseritsch zuständigen Josef Halasta, Sohnes der Anna Halasta; des am 20. Juni 1882 in Wien geborenen, nach Boden¬ stadt im Bezirke M.=Weißkirchen zuständigen Ludwig Hinczica (Hincica), Sohnes der Therese Hinczica; des am 17. September 1880 in Mako (Ungarn) geborenen, nach Groß=Karlowitz im Bezirk Wall.=Meseritsch zuständigen Jakob Korytař, Sohnes der Josefine Korytař. Militärtaxpflichtiger und zwar: des am 15. März 1873 in Greinergasse als Sohn der Eheleute Franz Pazdéra und Anna Konvicny geborenen, zu Doloplaß in Bezirke Olmütz heimatberechtigten Josef Pazdéra;

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