Amtsblatt 1902/3 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 16. Jänner. 1902. Nr. 3. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. dem Auftrage, dieselben gemäß § 30, W.=V. I. Th., durch Steyr, 13. Jänner 1902. 8 Tage beim Gemeindeamte zur Einsichtnahme aufzulegen und dies mittels öffentlichen Anschlag und auf sonst orts An alle Gemeinde-Vorstehungen. übliche Weise sogleich allgemein zu verlautbaren. Die zu erlassende Kundmachung hat die genaue Be¬ Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter zeichnung der acht Kalendertage und des Locales, in welchen Stück XCIV, XCV, XCVI, XCVII und XCVIII die Verzeichnisse aufliegen, ferner den Beisatz zu enthalten, an die Gemeinden des Bezirkes zur Hinausgabe. dass jeder, der a) eine Auslassung oder unrichtige Ein¬ tragung wahrnimmt oder b) gegen Ansuchen um die Be¬ Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten willigung zur Stellung außerhalb des zuständigen Stellungs bezirkes oder um eine Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht Einwendungen erheben will, aufgefordert wird hierüber die Anzeige bei der Bezirksbehörde zu erstatten. Zugleich werden die Gemeinde=Vorstehungen aufge fordert, den auf den Umschlägen der mitfolgenden Acter enthaltenen Aufträgen sofort zu entsprechen, die eventuel nothwendigen Berichtigungen der Stellungs=Verzeichnisse vorzunehmen und hierüber anher zu berichten. Steyr, 10. Jänner 1902. Z. 352. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Im Verlage des k. u. k. Hof= und k. k. Universitäts¬ buchhändlers Alfred Hölder in Wien ist unlängst ein Werl „Indicate“ des Reichsgerichtes, des Verwaltungsgerichtshofes und des obersten Gerichtshofes in Sachen des Cultus, des Unterrichtes und der Stiftungen, herausgegeben von Doctor Benno Fritsch und Dr. Leop. Grafen Hartig, k. k. Ministerial concipisten im Ministerium für Cultus und Unterricht. Erster Theil: „Cultus“ zum Preise von 7 K 20 h geheftet, beziehungsweise 8 K in Leinwand gebunden, erschienen. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen zufolge Statthalterei=Erlass vom 7. Jänner 1902, Z. 3433 Pr. ex 1891, in die Kenntnis. Steyr, 13. Jänner 1902. Z. 621. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung der Stellungs=Verzeichnisse und Aus¬ schreibung der Losung. 1. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten die Verzeich¬ nisse der dorthin zuständigen Stellungspflichtigen der Geburts jahre 1881, 1880 und 1879 nach h. ä. Ueberprüfung mi Ueber den Aufenthaltsort jener Stellungspflichtigen welche sich bisher nicht gemeldet haben, sind eingehende Er hebungen zu pflegen und ist das Resultat derselben bis 15. Februar l. J. anher bekanntzugeben, damit die weiteren Erhebungen eventuell von hier aus eingeleitet werden können.Jene Stellungspflichtigen, welche sich entweder gar nicht oder verspätet zur Stellung gemeldet haben, sind mittels Strafregisterbogen verantwortlich einzuvernehmen und die Strafregisterbögen anher vorzulegen. 2. Behufs Durchführung der am Montag den 3. Fe¬ bruar l. J. um 9 Uhr vormittags im Amts=Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft stattfindenden Losung wird gemäß § 32 bis 34, W.=V. I Th. Folgendes angeordnet: An der Losung haben sich alle zuständigen Stellungs¬ pflichtigen des Geburtsjahres 1881 zu betheiligen, welche nicht gemäß § 32, Punkt 3, W.=V. I Th., von der Losung ausgenommen sind. Nachdem die Losung gemäß § 34: 1, W.=V. I Th. in Gegenwart der Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellver¬ treter vorzunehmem ist, hat sich an derselben je eir Gemeindevertreter zu betheiligen und ein alphabetisches Ver¬ zeichnis der Namen der zuständigen Stellungspflichtigen der ersten Altersclasse mitzubringen, um auf demselben die Los¬ nummern vormerken zu können.

Zur Losung hat jedermann freien Zutritt. Die Gemeinde=Vorstehungen haben bezüglich der Losung sofort eine eigene Kundmachung zu erlassen und durch Anschlag an der Amtstafel oder sonst ortsüblich zu ver lautbaren. Steyr, 13. Jänner 1902. Z. 519. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unter Einem folgt eine Kundmachung über die pro 1902 zu leistende Vergütung bei Verpflegung von Militär=Mann¬ schaft vom Officier=Stellvertreter abwärts auf dem Durch¬ zuge zur Affichierung Z. 591. Steyr, 14. Jänner 1902 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. Jänner 1902 wurde nach dem in der „Wiener Abendpost vom 30. December 1901 veröffentlichten Communiqué, welches auch im redactionellen Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 1 vom 1. Jänner 1902 aufgenommen wurde, anlässlich der von der k. k. n.=ö. Statthalterei mit dem Erkenntnisse vom 26. December 1901, Z. 120.602, von amtswegen verfügten Auflösung des Versicherungs=Vereines: „Unio catholica“ Verein für gegenseitige Schadenversicherung in Wien, Vor¬ kehrungen getroffen, um die Interessen der Versicherter wirksam zu schützen. Die bezüglichen näheren Modalitäten sind in der durch den gerichtlich bestellten Curator in der „Wiener Zeitung vom 31. December 1901 veröffentlichten Kundmachung enthalten. Da es wünschenswert erscheint, dass hievon die ehe¬ maligen Mitglieder der „Unio catholica“ auch thatsächlich Kenntnis erlangen, wird infolge Statthalterei=Erlasses vom 5. Jänner 1902, Z. 260/II, nachstehend diese Kundmachung mit der Einladung verlautbart, zu veranlassen, dass der Inhalt derselben in thunlichst weiten Kreisen bekanntge macht werde. Kundmachung. Die k. k. niederösterreichische Statthalterei hat mit dem Erkenntnisse vom 26. December 1901, Z. 120.602 den Versicherungsverein „Unio catholica“, Verein für gegen¬ seitige Schadenversicherung in Wien, von amtswegen aufge¬ löst und die sofortige Einstellung der Vereinsthätigkeit verfügt. Ein etwaiger Recurs hinsichtlich der verfügten Ein¬ stellung der Vereinsthätigkeit hat keine aufschiebende Wirkung Mit dem Decret des k. k. Bezirksgerichtes Innere Stadt II vom 30. December 1901, Gesch.=Zahl Nr. I, 120/1.2, wurde ich zum Curator des Vermögens des aufge¬ lösten Vereines bestellt. In dieser meiner Eigenschaft bringe ich hiemit Folgen¬ des zur öffentlichen Kenntnis: 1. Jede weitere Vereinsthätigkeit, inbesondere der Neuabschluss oder die Erneuerung von Versicherungsver¬ trägen für Rechnung der „Unio catholica“ durch irgend¬ welche frühere Organe dieses aufgelösten Vereines ist unzulässig. Alle rückständigen Prämien und Gebüren, incl. der von der Versammlung der Mitglieder der „Unio „catho¬ lica“ am 28. Juni 1901 beschlossenen Nachschusszahlung von 15 plt. der Jahresprämie, sind bis längstens 31. Jän¬ ner 1902 direct an mich so gewiss bar einzuzahlen, widrigen¬ falls dieselben gerichtlich eingetrieben würden. 3. Ich kündige hiemit alle am heutigen Tage noch bei der „Unio catholica“ laufenden Versicherungsverträge pro 15. Februar 1902, mittags 12 Uhr, mit der Wirkung, dass dieselben zu dem bezeichneten Zeitpunkte bei der „Unio catholica“ außer Kraft treten. — Diese Kündigung wird hiemit gemäß Art. 53 der Statuten der „Unio catholica für alle Versicherten rechtswirksam verlautbart. Es gereicht mir zur Befriedung, zur Kenntnis zu bringen, dass es durch die Opferwilligkeit der nachbenannten Versicherungs=Institute gelungen ist, die Interessen der Ver¬ sicherten des aufgelösten Vereines wirksam zu schützen. An dieser Hilfsaction betheiligen sich folgende An¬ stalten, als: K. k. priv. „Assicurazione Generali“ in Triest. K. k. priv. „Riunione Adriatica di Sicurtá“ in Triest. Erste ungarische allgemeine Assecuranz=Gesellschaft in Budapest. K. k. priv. Versicherungs=Gesellschaft „Oeste reichischer Phönix" in Wien. K. k. priv. Oesterr. Versicherungs=Gesellschaft „Donau“ in Wien. Wiener Versicherungs=Gesellschaft in Wien. „Foncière“, Pester Versicherungsgesellschaft in Budapest Ungarisch=französische Versicherungs=Gesellschaft in Budapest Zufolge der freiwilligen Leistungen dieser Anstalten werden voll gezahlt werden: 1. Die mit dem Auflösungstage der „Unio catholica“ unbezahlt gebliebenen Schäden. 2. Die vom Auflösungstage an bis zum 15. Fe¬ bruar 1902, mittags 12 Uhr, noch eintretenden Schäden. Zur Auszahlung der Schäden ad I haben die hilfe leistenden Gesellschaften freiwillig einen Betrag subscribiert, der diese Schäden nach den vorliegenden Daten deckt. Die Auszahlung der Schäden ad II haben diese Gesellschaften unbeschränkt zu garantieren erklärt Die Auszahlung jener Schäden, welche bis zum Auf¬ lösungstage von den Organen der „Unio catholica“ bereits liquidiert waren, erfolgt nach diesem Ergebnisse, betreff¬ aller weiteren Schäden nach jenen Beträgen, die von mir und meinen Organen statutengemäß und rechtsgiltig liqui¬ diert werden. Die hilfeleistenden Gesellschaften haben sich 3. bereit erklärt, die am 15. Februar 1902, mittags 12 Uhr, außer Kraft tretenden Versicherungen von diesem Zeitpunkte an selbst zu übernehmen. Denjenigen Versicherten, welche ihre statutengemäßen Prämien und Gebüren für das laufende Versicherungsjahr bereits vorausbezahlt haben, wird der Prämienbetrag, der auf den am 15. Februar 1902 noch nicht verstrichenen Theil dieses Versicherungsjahres entfällt, auf die neue Ver¬ sicherung angerechnet, wenn sie diese auf eine der hilfe¬ leistenden Gesellschaften für wenigstens fünf weitere Jahre übertragen und dies bis zum Mittag des 15. Februar 1902 erklären. Wien, am 30. December 1901. Dr. Robert Pattai m. p.

Steyr, 10. Jänner 1902. Z. 26. An alle Krankencassen. Die Krankencasse=Vorstehung wird angewiesen, die An¬ weisung über die Mitgliederbewegung und Cassegebarung im II. Semester 1901 nach den vorgeschriebenen Formularien binnen acht Tagen anher einzusenden. Steyr, 11. Jänner 1902. Z. 16.586. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Die Arzneitaxe für das Jahr 1902 zur österreichischen Pharmakopöe Ed. VII sammt Nachtrag ist bereits im Buch¬ handel erschienen Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 23. December 1901, Z. 25.403/V, werden die Gemeinde=Vorstehungen hievon mit dem Bemerken in die Kenntuis gesetzt, dass alle Apotheker und die zur Führung von Hausapotheken berechtigten Aerzte, Wund= und Thierärzte zur Führung der jeweilig neuesten Arzneitaxe verpflichtet sind und dass alle Kranken=Anstalten sich mit Exemplaren dieser Arzneitaxe zur genauen Darnach¬ achtung versehen sollen. Demgemäß ergeht der Auftrag, die betheiligten Kreise von diesem Erlasse nachweislich zu verständigen. Steyr, 13. Jänner 1902. Z. 560. An sämmtliche hochw. Pfarrämter. Die hochw. Pfarrämter werden erinnert, dass die vierteljährlich anher vorzulegenden Listen über die Volksbe¬ wegung jederzeit bis längstens 5 Tage nach Ablaus der betreffenden Quartale vorzulegen sind, daher sind die nicht zu überschreitenden Termine: 5. Jänner, 5. April, 5. Juli und 5. October jeden Jahres. Ferners wird nochmals auf die Bestimmung hinge¬ wiesen, dass die Todtgebornen nur in die Liste B, über die Gebornen, und niemals auch in die Liste D über die Gestorbenen eingetragen werden dürfen. Schließlich wird bemerkt, dass die Fehlanzeige, sei es der Ehen, Geburten u. s. w., schon aus dem Umschlagbogen Eersichtlich sind, und daher die Beschreibung einer der Listen B— D mit der Bezeichnung: „Fehlanzeige“, somit die Vor¬ lage von leeren Listen nicht statthaft ist. Ebenso ist die Verwendung unverbrauchter Listen als Couverte ganz und gar unzulässig Z. 16.483. Steyr, 7. Jänner 1902. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Schlader. Der Stellungspflichtige Franz Schlader, geboren am 2. October 1880 in Gmunden, Sohn der Schusters¬ tochter Marie Schlader, zuständig nach Garsten, Los=Nr. 14, ist zur Hauptstellung in Steyr am 10. April 1901 unge¬ rechtfertigterweise nicht erschienen Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden beauftragt, eingehende Nach¬ forschungen nach dem Aufenthalte des Genannten, beziehungs¬ weise seiner Eltern, Pathen oder sonstigen Verwandten zu pflegen, damit derselbe der Stellungspflicht unterzogen oder, falls er gestorben ist oder die Zuständigkeit in einer anderen Gemeinde erlangt hat, in der hierämtlichen Stellungsliste gelöscht werden kann Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sofort zu berichten. Z. 314. Steyr, 10. Jänner 1902. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung Stellungspflichtiger und zwar: des am 13. Februar 1880 in Hosterlitz geborenen nach Zbanitz im Bezirke Mährisch=Kromau zuständigen Josef Galina, Sohnes der Francisca Galina; des am 10. September 1880 in Benow geborenen, nach Treptschein im Bezirke Proßnitz zuständigen Laurenz Doležel Sohnes des Josef Doležel und der Francisca, geborenen Klimes; des am 9. Jänner 1878 in Brünn geborenen, nach Frain¬ spitz im Bezirke Mährisch=Kromau zuständigen Josef Fuhr¬ mann, Sohnes des Josef und der Marie Fuhrmann, ge¬ borenen Fanfilek; des am 5. Februar 1880 in Olmütz geborenen, nach Andlers¬ dorf, Bezirk Proßnitz, zuständigen Johann Kastil, Sohnes der Maria Kastil; des am 6. Juni 1879 zu Floridsdorf geborenen, in Stockerau, Bezirk Korneuburg, heimatberechtigten Installateurs Johann Novak; des am 13. Mai 1882 in Hazowitz im Bezirke Wall.¬ Meseritsch geborenen, unbekannten Ortes zuständigen Josef Křiwa, Sohnes des Eduard und der Barbara Křiwa; des am 4. Juni 1879 in Schömitz im Bezirke Mährisch¬ Kromau geborenen Franz Stary, Sohnes des Franz und der Katharina Stary, geborenen Stybl. Landsturmpflichtiger und zwar: des am 23. Juli 1882 in Wien geborenen, nach Perna im Bezirke Wall.=Meseritsch zuständigen Josef Halasta, Sohnes der Anna Halasta; des am 20. Juni 1882 in Wien geborenen, nach Boden¬ stadt im Bezirke M.=Weißkirchen zuständigen Ludwig Hinczica (Hincica), Sohnes der Therese Hinczica; des am 17. September 1880 in Mako (Ungarn) geborenen, nach Groß=Karlowitz im Bezirk Wall.=Meseritsch zuständigen Jakob Korytař, Sohnes der Josefine Korytař. Militärtaxpflichtiger und zwar: des am 15. März 1873 in Greinergasse als Sohn der Eheleute Franz Pazdéra und Anna Konvicny geborenen, zu Doloplaß in Bezirke Olmütz heimatberechtigten Josef Pazdéra;

des am 8. Mai 1871 zu Klein=Bystritz, Bezirk Wallachisch¬ Meseritsch, als Sohn der Rosine Kovár geborenen und dort heimatberechtigen Johann Kovár; des am 29. März 1871 zu Bystřitz im Bezirke Neustadt als Sohn der Eheleute Franz Kubik und Francisca Prosecka geborenen und dort auch heimatberechtigen Josef Kubik; und des am 29. Juni 1871 zu Kunowitz im Bezirke Wall.¬ Meseritsch als Sohn der Eheleute Johann Bruska un Rosalia Vaculy geborenen, und dort auch heimatberechtigten Johann Bruska. Ueber ein positives Ergebnis der Nachfor¬ schungen ist bis 12. Februar 1902 Bericht zu erstatten. Steyr, 10. Jänner 1902. Z. 371. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung. Ein gewisser Franz Kovatz, Sohn des verstorbenen Stefan aus Pola, reiste um die Mitte des Monates No¬ vember 1900 von Pola angeblich nach Fiume ab, um dor eine Anstellung bei der Schiffahrts=Gesellschaft „Adria“ zu suchen, und ist seither verschollen. Die mit drei Kindern in Pola hinterlassene Gattin Anna des Genannten, welche um dessen Ausforschung an¬ gesucht hat, vermuthet, er sei mit einem gewissen G. Gagini nach Indien oder China ausgewandert. Die von der hiesigen Polizeidirection in der Richtung gepflogenen Erhebungen, ol Franz Kovatz sich in Triest nach China oder Indien ein¬ geschifft habe, blieben jedoch erfolglos Kovatz ist am 25. November 1856 zu Bara geboren, von hoher Statur, hat ovales Gesicht, braune Augen, braun=grau¬ melierte Haare, solchen Kinnbart und kleinen Schnurrbart proportionierten Mund und Nase und hat auf einem Unter schenkel zwei Narben, die eine von einem Revolverschusse die zweite von einer Bisswunde, sowie folgende Tätowierungen: Auf der Brust einen knienden Engel und auf einem Arm einen Mann mit einem Dolche. Die Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerieposten=Commanden werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. December 1901 24.101/II, beauftragt, nach dem Abgängigen zu forschen und über ein allfälliges positives Resultat der Nach¬ forschungen bis 1. März l. J. anher Bericht zu erstatten Steyr, 13. Jänner 1902. Z. 158. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Uuterstützungsschwindler. Infolge der an die k. k. Statthalterei in Prag erstatteten Berichte der k. k. Bezirkshauptmannschaften Trau¬ tenau vom 19. August, Z. 25.402, und Neuhaus vom 26. August, Z. 18.920, treiben sich der im Jahre 1870 in Marschendorf, pol. Bezirk Trautenau, geborene, daselbst zuständige, der kathol. Confession angehörige, ledige Schlosser¬ gehilfe Alois Taushmann und der im Jahre 1873 ge¬ borene, nach Tremles, pol. Bezirk Neuhaus, zuständige Fabriks¬ arbeiter und Landstreicher Adalbert Hanzal beschäfti¬ gungslos in der Welt herum und lassen sich von aus¬ wärtigen Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen. Taushmann ist großer Statur, hat rundes Gesicht, graue Augen, blonde Haare, spitzige Nase, gewöhnlichen Mund, kein besonderes Kennzeichen, und ist mit den Arbeitsbuche Nr. 33 versehen Hanzal ist großer Statur, schlanken Körperbaues, hat längliches Gesicht, blasse Gesichtsfarbe, braune Haare und Augenbrauen, proportionierte Nase und Mund, trägt kleinen dunklen Schnurrbart, spricht deutsch und böhmisch im Dialect und ist dürftig gekleidet. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. De¬ cember 1901, Z. 25.128/II, beauftragt, diesen Individuen, den Fall dringender Nothwendigkeit ausgenommen, in Hin¬ kunft Geldunterstützungen und Reisevorschüsse nicht mehr zu gewähren, vielmehr die Genannten im Falle der Arbeits¬ und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 49. Steyr, 12. Jänner 1902. An den Zweiglehrerverein Kremsmünster. Der k. k. Bezirksschulrath Steyr gewährt jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche an der am 25. Jänner l. J. in Kremsmünster stattfindenden Vereinsversammlung theilnehmen wollen, den hiezu erforder¬ lichen Urlaub. Z. 359. Steyr, 10. Jänner 1902. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 26. December 1901 bis 2. Jänner 1902. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Althellmonsödt, Hellmonsödt. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Neustift. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ort¬ schaft Waldegg 2. Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde u. Ortschaft Leonfelden.

Steyr, 7. Jänner 1902. Z. 272. An die Gemeinde-Vorstehungen der Gerichts¬ bezirke Kremsmünster und Neuhofen. Beschauthierärzte. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 31. De¬ cember 1901, Nr. 25.541 und 24.060/X, werden hiemit den Gemeinde=Vorstehungen behufs sofortiger Verständigung sämmtlicher dortselbst ansäßigen Viehhändler, Fleischhaue und sonstiger Interessenten die Namen der Beschauthier¬ ärzte für die Eisenbahnstationen der Kremsthalbahn und der Localbahn Unterrohr — Wels im hiesigen Bezirke be¬ kanntgegeben. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Josef Decker, k. k. Bezirksthierarzt in Kirchdorf, für die Bahnstationen Klaus bis Kremsmünster der Krems¬ thalbahn; dessen Stellvertreter landschaftlicher Thierarzt Anton Eidherr in Neuhofen. Anton Eidherr, landschaftlicher Thierarzt in Neuhofen, für die Bahnstationen der Kremsthalbahn von Traun bis Unterrohr und Bad Hall und für die Bahn¬ station Kremsmünster Stift der Localbahn Unterrohr—Wels dessen Stellvertreter der k. k. Bezirksthierarzt Josef Decker in Kirchdorf 3. Alois Haselberger, k. k. Bezirksoberthierarzt in Wels, für die Stationen der Localbahn Wels — Sattledt — Grünau; dessen Stellvertreter die Militärthierärzte Franz Dobiasch und Anton Groß in Wels. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pituer.

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