Amtsblatt 1901/44 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 31. October. 1901. Nr. 44. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werder Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 13.885. Steyr, 28. October 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Verzeichnung der im Jahre 1902 in das landsturm¬ pflichtige Alter tretenden, im Jahre 1883 geborenen Jünglinge. Im Nachhange zum h. a. Erlasse vom 28. August l. J. Z. 11.330, werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen sofort nach Einlangen der Matriken=Auszüge in derselben Weise wie dies in den §§ 25, 26 und 28 der Wehrvor¬ schriften, I. Theil, hinsichtlich der stellungspflichtigen Jung linge vorgeschrieben ist, die nöthigen Nachforschungen nach den zuständigen, fremden und gänzlich unbe kannten Landsturmpflichtigen zu pflegen und sodann auf Grund der Matriken=Auszüge und dieser Erhebunge drei abgesonderte Verzeichnisse nach Muster 6, 7 und 8 de¬ Wehrvorschriften, I. Theil, in je einem Pare zu ver fassen und diese Verzeichnisse mit allen Behelfen bis späte stens 10. December l. J. anher vorzulegen. Es wird erinnert, dass eine Meldepflicht für die in das landsturm¬ pflichtige Alter tretenden Jünglinge nicht besteht, und Be freiungs=Gesuche bei der Verzeichnung der Landsturm¬ pflichtigen, nicht in Betracht kommen. Bei den zur Ver¬ wendung gelangenden Drucksorten sind die Aufschriften sinn¬ gemäß in der Art richtigzustellen, dass statt „Stellungs¬ pflichtigen, immer „Landsturmpflichtigen“ zu setzen ist während die Rubriken, welche die „Anmeldung“ betreffen, leer zu lassen sind. Steyr, 28. October 1901 Z. 13.886. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Vorarbeiten zur regelmäßigen Stellung im Jahre 1902. Mit dem h. a. Erlasse vom 28. August l. J. Z. 11.330, Amtsblatt Nr. 36, wurden die Gemeinde=Vor¬ stehungen erinnert, die Matriken=Auszüge über die im Jahre 1881 geborenen, in der ersten Altersclasse stellungs¬ pflichtigen Jünglinge an die hochw. Pfarrämter zur Berich¬ tigung gemäß § 21, Wehrvorschriften, zurückzustellen, welch letztere die richtiggestellten Auszüge bis Ende October wieder den Gemeinden zu übergeben haben. Nunmehr haben die Gemeinde=Vorstehungen, falls dies nicht bereits geschehen sein sollte, sofort gemäß § 21, W.=V. durch öffentlichen Anschlag und in sonst ortsüblicher Weise unter Androhung der gesetzlichen Strafe zu verlautbaren, dass sich die zur nächsten Stellung berufenen Jünglinge der Geburtsjahre 1881, 1880, 1879 im Monate November l. J bei dem Gemeinde=Vorsteher ihres Heimats= oder ständigen Aufenthaltsortes mündlich oder schriftlich zur Verzeichnung zu melden haben. In diese Kundmachung ist auch die Aufforderung wegen Geltendmachung etwaiger Begünstigungs=Ansprüche gemäss §§ 31 — 34, W.=G., und der Abstellung im Auf¬ enthaltsbezirke, sowie die Bemerkung aufzunehmen, dass die Nichtbeachtung der Anmeldepflicht sowie der aus dem Wehr¬ Gesetze entspringenden Pflichten durch die Unkenntnis dieser Aufforderung oder der aus dem Wehrgesetze hervorgehenden Obliegenheiten nicht entschuldigt werden kann. Die Anmeldung der Stellungspflichtigen ist in die be¬ den Gemeinde=Vorstehungen befindlichen Stellungsverzeich nisse einzutragen und sind bei den fremden Stellungs¬ pflichtigen auch die Daten der Legitimations oder Reise¬ urkunden anzuführen. Jedem Anmeldenden ist hierüber eine amtliche Be¬ scheinigung nach Muster 5 zu § 23 der Wehrvorschriften auszufertigen. Auf Grundlage der berichtigten Matrikenauszüge, der persönlichen Meldungen der Stellungspflichtigen und der von den Gemeinde=Vorstehungen anzustellenden Nach¬ forschungen sind abgesondert folgende Verzeichnisse zu ver fassen: a) über die in der Gemeinde heimatberech tigten und zuständigen Stellungspflichtigen nach Muster 6 dessen Rubriken 1 bis einschließlich 14 genauestens aus¬ zufüllen, die weiteren 9 Rubriken aber unbeschrieben zu lassen sind, in zweifacher Ausfertigung und in alphabetischer Ordnung;

Z. 13.534. Steyr, 25. October 1901. b) über die in der Gemeinde fremden Stellungs¬ pflichtigen nach Muster 7; und c) über die gänzlich Unbekannten nach Muster 8 in je einem Pare. § 24. Bezüglich der II. und III. Altersclasse sind keine neuen Verzeichnisse anzufertigen, sondern genügt die Richtig¬ stellung der im Vorjahre angelegten Verzeichnisse der 1880 beziehungsweise 1879 Geborenen und Vorlage in je einem Pare; doch sind die bezüglichen Eintragungen in der mit der Altersclasse correspondierenden Colonne vorzunehmen Die pünktlichste und sorgfältigste Ausfertigung dieser drei Stellungs=Verzeichnisse nach Vorschrift des § 25 der Wehrvorschriften wird den Gemeinde=Vorstehungen zur strengsten Pflicht gemacht und werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen insbesondere erinnert, dass in Rubrik 10 der Verzeichnisse unbedingt auch der Familienname der Mutter des Stellungspflichtigen, welchen dieselbe im ledigen Stand¬ führte, aufzunehmen ist, und ferner, dass in das Verzeichnis der fremden Stellungspflichtigen (Muster 7) nach den sich in der Gemeinde aufhaltenden, in einer anderen Gemeinde zuständigen Stellungspflichtigen auch 2. die in der Gemeinde geborenen, nicht heimatberechtigten und sich nicht in der Gemeinde aufhaltenden Stellungspflichtigen und 3. am Schlusse diejenigen in den Sterbematriken Verzeichneten, welche in der Gemeinde nicht zuständig waren, aufzunehmen sind. Behufs Erleichterung der h. a. Ueberprüfungsarbeiten wird den Gemeinde=Vorstehungen auch nahegelegt, in der Rubrik „Anmerkung“ der Matrikenauszüge die Zuständig¬ keitsgemeinde und Bezirkshauptmannschaft, eventuell auch Datum und Zahl der Anerkennungsnote, einzutragen. Ansuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht sind stempelfrei; Ansuchen um Abstellungs¬ Bewilligung im Aufenthaltsorte unterliegen der Stempelung mit einem 1=Kronen=Stempel Die offenkundige Untauglichkeit ist in der Rubrik „Anmerkung“ des Verzeichnisses zu verzeichnen § 25 Punkt 4, der Wehrvorschriften — und können solche von dem persönlichen Erscheinen von der Stellungs=Commission enthoben werden Bezüglich solchen Stellungspflichtigen, welchen zwar keines der im § 25 der Wehrvorschriften erwähnten Gebrechen anhaftet, deren Vorführung vor die Stellungs=Commission jedoch wegen irgend eines anderen Gebrechens im Hinblicke auf die Beschwerlichkeit und Gefahr des Transportes un¬ thunlich erscheint, gibt der h. a. Erlass vom 29. Mai 1895, Z. 7029 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1895), Ausschluss. Bezüglich Epilepsie (Fallsucht) gilt § 92, Punkt 7, der Wehrvorschriften Die gemeindeweisen Verzeichnisse der Stellungspflichtigen sind mit 30. November l. J. abzuschließen und ohne Termins=Ueberschreitung bis längstens 10. December l. J. mit allen im § 28, Punkt 3, der Wehrvorschriften bezeichneten Beilagen hieher vorzulegen. Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeinde=Vorstehungen sogleich entweder bei der k. k. Hof und Staatsdruckerei in Wien oder in den Buchdruckereien in Steyr bestellen, damit sie rechtzeitig in den Besitz der¬ selben gelangen. Schließlich erwarte ich die genaue Einhaltung des Termines zur Vorlage der Stellungsverzeichnisse. An alle Gemeinde Vorstehungen. Durch das Gesetz vom 29. Juni 1900, Nr. 84, R.=G.=Bl., wurden die chirurgischen Gremien aufgehoben und das vorhandene Vermögen derselben den Aerztekammern überwiesen. Gemäß § 3 cit. leg., werden aber durch dasselbe die mit diesem Vermögen verbundenen Rechte und die auf den¬ selben haftenden Verpflichtungen nicht berührt und es bleiben den zur Zeit der Aufhebung dieser Gremien noch lebenden Mitgliedern derselben, sowie den Witwen und Waisen von Gremialmitgliedern jene Vortheile gewahrt auf welche sie bei dem Fortbestande des betreffenden Gremiums an dessen Vermögen Anspruch gehabt hätten. Bevor nun die k. k. Statthalterei mit der factischen Uebergabe des Vermögens der Wundärzte=Gremien des ehemaligen Innviertels in Ried und des bestandenen Mühlviertels in Linz an die o.=ö. Aerztekammer vor¬ geht, ist laut Statthalterei=Erlasses vom 16. October 1901, Nr. 20.225—19.178/VIII, in verlässlicher Weise festzu¬ stellen, ob derartige Ansprüche thatsächlich und für welche Personen bestehen und von welcher Art dieselben sind Umstände, über welche die noch lebenden Gremialmitglieder und die Gemeinde=Vorstehungen, letztere hierüber, ob im Gemeindegebiete Witwen oder Waisen ehemaliger Wund¬ ärzte leben, Aufklärungen zu geben wohl in der Lage sein dürften. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, hier¬ über sogleich die Erhebungen im Gemeindegebiete zu pflegen und das Ergebnis oder die Fehlanzeige bis 5. November l. J. zu berichten. Z. 13.502. Steyr, 22. October 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Erhöhung der Schubbegleitgebüren. Kundmachung der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 14. October 1901, Z. 19.974/II, betreffend die Aenderung des 7. Absatzes des § 27 der oberösterreichischen Schubinstruction vom 17. No vember 1873, Z. 7576 (L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 65), infolge der Erhöhung der Schubbegleitgebüren. Im Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landes¬ Ausschusse findet sich die k. k. oberösterreichische Statthalterei bestimmt, den 7. Absatz des § 27 der oberösterr. Schub¬ instruction vom 17. November 1873, Z. 7576 (L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 65), in folgender Weise zu ändern und hat dieser Absatz künftig zu lauten: „Dem Schubbegleiter gebürt für jeden Kilometer des zu Fuß zurückgelegten Hin= und Rückweges 6 h Ganggeld. Diese Erhöhung der Schubbegleitgebüren tritt mit 1. Jänner 1902 in Wirksamkeit. Hierauf werden die Gemeinde=Vorstehungen auf¬ merksam gemacht.

Z. 13.832, 13.834, 13.835, 13.836 u. 13.837. Steyr, 28. October 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Georg Valigura, geboren in Budapest am 26. September 1880, zuständig nach Neu=Hrozenban, Bez Wall.=Messeritsch 2. Johann Sirsch, geboren in Sternberg am 23. November 1880 zuständig nach Döhle, Bezirk Sternberg. 3. Albert Winkler, geboren in Wien am 24. No¬ vember 1880, zuständig nach Sterberg. Alois Blaschke, geboren in Sternberg am 23. August 1879 und dahin zuständig. 5. Franz Robert Anton Ankersdorfer, geboren in Wien am 3. December 1880, zuständig nach Althütten, Bezirk Sternberg. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. December 1901 zu berichten. Steyr, 28. October 1901. Z. 13.833 u. 13.838. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 2. Juli 1882 in Wien geborenen, nach Znaim zuständigen, landsturmpflichtigen Karl Jedlicka, Sohnes der Marie Jedlicka, und des am 15. September 1882 in Pratze, Bezirk Wischan geborenen und dahin zuständigen Karl Malik. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. December 1901 zu berichten. Z. 13.792 u. 13.793. Steyr, 26. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Melichar Binder, geboren 1869, Sohn des Anton und der Josef Binder. Derselbe ist mittelgroß, stark, hat gesunde Gesichts¬ farbe, längliches Gesicht, kastanienbraune Haare und Brauen, gewöhnliche Nase, breiten Mund, gesunde Zähne, braunen Vollbart, ovales Kinn, ist ohne besonderes Kennzeichen, sprich deutsch und czechisch, und war ländlich gekleidet. 2. Josef Blaha, geboren 1872, aus Mezibok, Sohn des Josef und der Katharina Blaha. Derselbe ist groß, stark, hat längliches Gesicht, schwarze Haare und Brauen, schwarze Augen, längliche Nase, ge¬ sunde Zähne, ist mit Leistenbruch behaftet, und trägt ge wöhnliche Kleidung 3. Johann Hympan, geboren 1875, aus Rossoh, Sohn des Ignaz und der Theresia Hympan; Persons¬ beschreibung konnte nicht beigebracht werden. 4. Franz Spacek, geboren 1875, aus Straschkau Sohn des Johann und der Antonia Spacek, und des am 13. März 1875 in Wien geborenen, nach Lundenburg zu¬ ständigen Sigmund Weiß, Sohn des Moriz und der Regine Weiß, geborenen Weinwurm. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis spätetens 10. December 1901 anher zu berichten. Z. 13.695. Steyr, 24. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des im Jahre 1873 geborenen, nach Holitz zuständigen, militärtaxpflichtigen Anton Melkus. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. December l. J. zu berichten. Z. 1189/B.=Sch.=R. Steyr, 23 October 1901 An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 11. October l. J., Z. 3924, Folgendes anher eröffnet: „Laut Zuschrift des Bezirksschulrathes in Wien vom 4. October d. J., Z. 9135, wurde die Eröffnung der für die Zeit vom 1. October bis 5. November d. J. pro¬ jectierten Instructionscurse für Lehrer zur Heilung des Sprachfehlers stotternder Kinder durch verschiedene Ursachen behindert, weshalb nach dem im kurzen Wege mit dem k. k. n.=ö. Landesschulrathe gepflogenen Einvernehmen eine Ver¬ schiebung derselben auf einen späteren Termin zu veran¬ lassen ist. Demzufolge werden in der Zeit vom 15. Fe¬ bruar bis 23. März 1902 an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in von der Gemeinde Wien zur Verfügung ge¬ stellten Localitäten Heilcurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalten werden. In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprachgebrechens nach der be¬ währten Methode des Professors Léon Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung pädago¬ gischer Maßnahmen und Sprachübungen durchgeführt und es könnten auch mit Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht, sowie des hochlöblichen k. k. n.=ö. Landesschulrathes mehrere an Volksschulen der öster¬ reichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Cursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Ein¬ führung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich theil¬ nehmen. Lehrer, welche an diesen Instructionscursen sich zu betheiligen gedenken, müssten sich zur Anwesenheit während der ganzen fünfwöchentlichen Dauer des von ihnen zu be¬ suchenden Curses verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der angewendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtiger Anwendung gewonnen werden kann. (Nur in besonders be rücksichtigenswerten Fällen könnte eine vierwöchentliche Theil¬ nahme an einem solchen Curse Nachsicht der Anwesenheit zugestanden werden. während der letzten Curswoche

„Die Anmeldung der beabsichtigten Theilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim Bezirks¬ schulrathe der Stadt Wien bis spätestens am 1. Februar 1902 zu geschehen, worauf die Zutheilung der Angemeldeten an einen der Curse erfolgen wird. Die Einberufung der zuge getheilten Lehrer, sowie die Benachrichtigung jener, welche allenfalls derzeit zurückgewiesen werden müssen, weil zu jedem einzelnen Curse nur eine sehr geringe Zahl von theil¬ nehmenden Lehrern zugelassen werden kann, wird rechtzeitig veranlasst werden. Hievon werden die Schulleitungen in Kenntnis gesetzt. Z. 13.746. Steyr, 27. October 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ vom 24. October 1901, Nr. 104, enthaltende Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 21. October 1901, Nr. 20.563/X, betreffend die Einfuh¬ von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, aufmerksam gemacht. Z. 13.592. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Steyr, 27. October 1901. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 10. October bis 18. October 1901. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Lindach 2. Bezirk Perg: Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Obernberg. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Wimsbach. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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