Amtsblatt 1901/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 11.940. Steyr, 11. September 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Bleivergiftung durch Mostgenuss. Wie alljährlich, so kamen auch heuer wieder mehrfack Fälle von Bleivergiftung nach dem Genuss von Obstmost vor. Diese Krankheit ist die Folge des Genusses von Most, der mit bleihaltigen oder in bleiernen Gefäßen (Röhren) längere Zeit hindurch in Berührung kommt und hiebei in Bleiverbindungen eingeht. Da diese Aufnahme von Blei¬ verbindungen in die Mostflüssigkeit zumeist in Unkenntnis der Dinge geschieht, so sehe ich mich veranlasst, anzuordnen dass nachstehendes ehethunlichst allgemein verlautbart werde: Die in den naturalischen Fruchtsäften enthaltenen organischen Säuren bilden bei der Berührung mit manchen Metallen, wie Blei, Eisen u. a., organische Salze (frucht saures Eisen=Blei 2c.), welche dann in der betreffenden Flüssig¬ keit (Most, Fruchtsäfte 2c.) sich auflösen und beim Genusse derselben in den Magen und in die Gedärme gelangen. Bei der Obstmosterzeugung und Aufbewahrung ist es besonders eine äpfelsaure Bleiverbindung, deren längeren Genuss die oben geschilderten Krankheitserscheinungen erzeugt. Diese Auflösung von Bleisalzen im Moste geschieht in zweierlei Art, entweder durch Benützung bleierner Abzugs¬ röhren bei den Mostpressen, oder dadurch, dass der Most längere Zeit in alten ordinären irdenen Krügen auf bewahrt wird. Es sind daher die Oekonomen zu erinnern, bleierne Abflussröhren an den Pressen sofort zu entfernen und sollten die Mosttrinker darauf sehen, dass derselbe niemals in irdenen Krügen, sondern wo möglich in Steingut oder Glasgefäßen den Leuten vorgesetzt werde. Z. 12.044. Steyr, 14. September 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und Genossen schafts-Vorstehungen. Schaup'sche Stiftung zur Förderung der Unfallver¬ sicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. Aus Anlass des 50jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers hat der vormalige Reichsraths¬ Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup zur bleibenden Erinne¬ rung an seine nunmehr abgeschlossene öffentliche Thätigkeit ein Capital von 50.000 fl. ö. W. in einheitlicher Noten¬ rente einer für die Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich zu errichtenden Stiftung gewidmet. Die Stiftungszinsen sollen zur theilweisen Zahlung der Unfall¬ versicherungsprämien für die Betriebe von Kleingewerbe¬ treibenden in Oberösterreich ohne Unterschied des Religions¬ bekenntnisses, der Nationalität oder der Zuständigkeit ver¬ wendet werden. Aus der Stiftung sollen die würdigsten und bedürftigsten Bewerber, welche den oben umschriebenen Voraussetzungen entsprechen, je nach der Höhe ihrer Er¬ werbsteuervorschreibung und zwar die mit niedrigerer Er¬ werbsteuervorschreibung mit einem bis zu 75%igen, die mit höherer Erwerbsteuervorschreibung mit einem bis zu 50 %igen Beitrage der Unfallversicherungsprämie bedacht werden, welche sich selbst und ihre allfälligen Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, auf Grund der Bestimmungen der Novelle zum Unfallversicherungsgesetze freiwillig bei der Arbeiter=Unfall¬ Versicherungs=Anstalt in Salzburg, eventuell bei deren Rechtsnachfolgerin für Oberösterreich gegen Unfall versichern lassen. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Beitragsleistung aus der oberwähnten Stiftung Anspruch machen, haben längstens bis Ende October l. J. die vor¬ schriftsmäßige Anmeldung des Betriebes zur freiwilligen Versicherung bei der zuständigen politischen Behörde I. Instanz in zweifacher Ausfertigung zu überreichen. Formularien sind bei der Gemeindevorstehung erhältlich. In der Anmeldung ist noch vor der Unterschrift der Zusatz anzuführen: „Die Versicherung erfolgt freiwillig für die Zeit vom 1. Jänner 1901 an unter der Voraussetzung der Gewährung eines Beitrages aus der Dr.=Schaup=Stiftung. Den Anmeldungen ist ein Mittellosigkeits=Zeugnis, welches nach dem folgenden Formulare abgefasst ist, beizuschließen Falls der Betrieb bereits zur freiwilligen Versicherung an¬ gemeldet ist, genügt die Einsendung des erwähnten Mittel¬ losigkeitszeugnisses. Bewerbungen, welche nach dem 31. October l. J. einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt. Zeugnis behufs Erlangung einer Beitragsleistung aus der Dr. W Schaup'schen Kaiser-Jubiläums=Stiftung zur Förderung der Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. Name und Wohnort 2. Art des zur Anmeldung gebrachten gewerblichen Betriebes eventuell Mitglied=Nr. Höhe der vorgeschriebenen Erwerbsteuer ohne Zuschlag der Einkommensteuer der Hauszins= oder Hausklassensteuer Besitz an Realitäten, eventuell deren Catastralreinertrag 5. Darauf intabulierte Lasten 6. Familienstand unter Namhaftmachung der noch unver¬ sorgten Kinder und ihres Alters Besondere Gründe der Würdigkeit 8. Betheilung aus der Stiftung im letztverflossenen Jahre Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt: Von der Gemeinde=Vorstehung den Unterschrift: Steyr, 12. September 1901. Z. 11.907. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Sammlungsbewilligung. Auf Grund, der vom k. k. Ministerium des Innern der k. k. oberösterreichischen Statthalterei ertheilten Ermäch¬ tigung wurde dem „Asylvereine der Wiener Universität“, die Bewilligung zur Vornahme einer Sammlung milder Gaber zu den Zwecken des Vereines durch ein Vereinsorgan bei bekannten Gönnern des Vereines in Oberösterreich auf die Dauer von zwei Monaten des Jahres 1901 mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden ertheilt.

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