Amtsblatt 1901/11 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

einmal und nur für die Dauer von 48 Stunden den Hausierhandel ausüben dürfen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden über Erlass der k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 6. März 1901, Z. 4343/VIII, in die Kenntnis gesetzt. Z. 501. Steyr, 8. März 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Verbot von Dr. Spitzers Gesichtspomade. Laut einer amtlichen Feststellung enthält der Toiletten¬ artikel „Dr. Spitzers Gesichtspomade“, dessen Vertrieb durch die alleinige Vertretung von Mme. Frankl, Wien, VIII. Kochgasse 28, in Tagesjournalen angekündigt wird unter anderen Bestandtheilen auch Quecksilberchlorid (Sublimat) Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Er¬ lasse vom 4. December 1900, Z. 42.147, darauf aufmerk¬ sam gemacht, dass der Vertrieb dieses Toiletteartikels gemäß § 6 der unterm 13. October 1897, R.=G.=Bl. Nr. 234, republicierten Ministerial=Verordnung vom 1. Mai 1866 R.=G.=Bl. Nr. 54, verboten ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. December 1900, Z. 22.866/V, zur Verständigung der Apotheker Droquisten und der mit Toiletteartikeln handeltreibenden Geschäftskreise, sowie behufs Hintanhaltung des Vertriebes dieses gesundheitsschädlichen Präparates in Kenntnis gesetzt. Steyr, 6. März 1901. Z. 3123. An alle Gemeinde Vorstehungen, insbesondere an jene der Gerichtsbezirke Kremsmünster und Neuhosen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 17 Februar 1901, Z. 3084, wurde der Privathengst „Lichtsuchs, 4 Jahre alt, Pinzgauer Race“, des Franz Steinmayer, vulgo Quadt¬ mair in Sattledt, Gemeinde Kremsmünster Land, zum Belegen fremder Stuten für die Deckperiode 1901 licenziert, Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden ausgedehntesten Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 3092. Steyr, 6. März 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden Nr. 3937, II. zur Kenntnisnahme. Kundmachung betreffend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Vieh aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ seitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirker Nameszto, Trsztena, Var (Comitat Arva), Nezsider, Raska (Comitat Moson), Kismarton einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt (Comitat Sopron) in Ungarn, ferner aus den Bezirken Cirkvenica, Ogulin, Voinic, Vrbovsko (Comitat Modrus=Rieka) in Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus der Municipalstadt Szekes=Fejervar und den Stuhl¬ gerichtsbezirken Szekes=Feiervar (Comitat Feier), Alvincz einschließlich der Stadtgemeinde Gyula=Fehervar, Magyar¬ Igen (Comitat Also Feher), Szaszvaros einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Comitat Hunyad), Szaszsebes einschließlich der Stadtgemeinde Szaszsebes (Comitat Szeben) in Ungarn, sowie gegen die Einfuhr von Schafen aus dem Bezirke Gospic (Comitat Lika krbava) in Croatien=Slavonien gerichteten Verbote hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Art. 1, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum 40. Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch die Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Aba, Patka, Zamoly (Stuhlgerichtsbezirk Szekes¬ Fejervar), Alvincz (Stuhlgerichtsbezirk (Alvincz), sowie aus den durch die Schafpocken verseucht gewesenen Gemeinden Gospic, Karlobag, Medak (Bezirk Gospic) und deren Nachbar¬ gemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. Februar 1901, Z. 6527, im Nachhange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 12. und 19. Februar 1901, Z. 2826/II und 3323/II, allgemein zur Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Linz, am 1. März 1901. Der k. S. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 11. März 1901 Z. 172/Sch. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Einsendung der Vergütung für das Verordnungsblatt des oberösterr. Landesschulrathes. Jene Ortsschulräthe, welche dem h. a. Auftrage, Z. 172 Sch., vom 18. Februar 1901, Amtsblatt Nr. 8 betreffend Einsendung der Vergütung für das Verordnungs¬ blatt des o.=ö. Landesschulrathes, noch nicht entsprochen haben, werden aufgefordert, die Vergütungsbeträge nunmehr sofort anher einzusenden. Steyr, am 1. März 1901. Z. 250, B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräthe u. Gemeinde=Vorstehungen. Aufstellung der Schulpräliminarien. Aus Anlass vorgekommener Incorrectheiten bei Auf¬ stellung der Schulpräliminarien und der Gemeindepräli¬ minarien wird allen Ortsschulräthen und Gemeinde=Vor¬ stehungen Nachstehendes in Erinnerung gebracht.

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