Amtsblatt 1901/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 1842, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlaut¬ barung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 14. Februar 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 2621. Steyr, 26. Februar 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Zur Kenntnisnahme behufs Verlautbarung Nr. 3323 II. Kundmachung betreffend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonier nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies seitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Besent¬ (Comitat Bestercze=Naszod), Also=Regen einschließlich der Stadtgemeinde Szasz=Regen, Fels=Regen (Comitat Maros¬ Torda) und Teke (Comitat Kolosz) in Ungarn nach den in Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu ver¬ bieten. Weiters ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von den competenten k. k. Grenz=Bezirkshaupt¬ mannschaften getroffenen und von der k. k. niederöster reichischen Statthalterei bestätigten Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Comitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiet verboten. Hingegen werden die wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Mohacs, Pecsvarad (Comitat Baranya Kapuvar und Sopron (Comitat Sopron) in Ungarn, sowie aus den Bezirken Bjelovar, Garesenica und Grubisnopoli¬ (Comitat Bjelovar=Krizevci) in Croatien=Slavonien gerich¬ teten Verbote aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Art. 1, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum 40. Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch die Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Hidas (Stuhlgerichtsbezirk Pecsvarad), Pesanika velika, Severin (Bezirk Bjelovar) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nich berührt Dies wird zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Februar 1901, Z. 5057, im Nach¬ hange zur hierämtlichen Kundmachung vom 12. Februar 1901 Z. 2826, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 19. Februar 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 155, B.=Sch.=R. Steyr, am 25. Februar 1901. An sämmtliche Ortsschulräthe. Von der mit h. Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 8. Februar 1901, Z. 248, festgesetzten Armenschul¬ bücher=Quote für den Schulbezirk Steyr pro 190102 per 296 K 46 h entfällt auf die Schule Aschach 6 K 40 h Allhaming 3 K 90 h, Brunnbach 3 K, Christkindl 6 K 24 h, Dambach 5 K 24 h, Dietach 6 K 54 h, Eberstallzell 6 K 98 h, Egendorf 3 K, Gaslenz 6 K 98 h, Garsten 6 K 3 Gleink 9 K 85 h, Großraming 12 K 48 h, Bad Hall 5 K 60 h, Sattledt 5 K, Kematen 8 K 60 h, Kirchberg 5 K 46 h, Kleinraming 5 K 92 h, Kleinreifling 5 K 60 h Kremsmünster 5 K 30 h, Krühub 3 K 52 h, Lausa 8 K 80 h, Losenstein 8 K 80 h, Maria Laah 3 K, Mühlbach 4 K, Neuhofen 6 K 80 h, Neustift 9 K, Pechgraben 4 K 40 h, Pfarrkirchen 7 K, Pucking 4 K 50 h, Reichraming 6 K 84 h, Ried 6 K 82 h, St. Marien 8 K 54 h, Roh¬ 3 K 80 h, Sierning 12 K 34 h, Sierninghofen 7 K 60 h Sipbachzell 6 K 60 h, Ternberg 8 K 70 h, Trattenbach 4 K 58 h, Thanstetten 7 K, St. Ulrich 5 K 30 h, Unter lausa 5 K 20 h, Wartberg 8 K 70 h, Weichstetten 2 K 70 h, Weißkirchen 6 K, Weyer 10 K 80 h, Wolfern 7 Zusammen 296 K 46 h, Die Ortsschulräthe werden angewiesen, zuverlässlick binnen drei Tagen die von den Schulleitungen zu verfassenden, genau den entsprechenden Beträgen angepassten Anspruch¬ schreiben (Erl. d. h. k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 15. Juni 1896, Z. 14.625, Verordnungs¬ blatt des k. k. Landesschulrathes vom 15. September 1896 Stück 1) einzubringen, damit rechtzeitig die nothwendigen Armenbücher erwirkt und ausgefolgt werden können. Z. 148/B.=Sch.=R. Steyr, am 10. Februar 1901 Concurs-Ausschreibung. An der fünfelassigen Volksschule in Reichraming kommt eine Lehrerstelle zur definitiven Besetzung Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1200 K die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reise= und Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer Dienstes=Tabelle belegten Gesuche binnen 3 Wocher vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs=Aus¬ schreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschrifts mäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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