Amtsblatt 1901/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie andererseits die Annahme der Anmeldung seitens des Ackerbauministeriums keine Verpflichtung des letzteren zum Ankaufe des angemeldeten Hengstes, selbs im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit involviert. Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthalten: Dessen Ab¬ stammung, Größe, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Die Abstammung des Hengstes, sowohl von väterlicher als von mütterlicher Seite, ist legal nachzuweisen. Bezüglich des Alters der angemeldeten Hengste wird ausdrücklich bemerkt, dass auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Gestütsschlage angehören, das dritte Lebensjahr, und wenn sie einem rein kaltblütigen Schlage angehören, das zweite Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtigt Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbauministerium ein¬ gebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtigt werden, und zwar nur insoweit, als der benöthigte Bedarf an Ersatzhengsten der Anzahl und der Gattung nach nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste gedeckt werden konnte. Wien, im Jänner 1901. Vom k. k. Ackerbauministerium. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ lasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 24. Jänner 1901, Z. 2101/277, und Auftrages der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Februar 1901, Nr. 2110/I, mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, diese Kundmachung durch möglichst allgemeine Verlautbarung zur Kenntnis der Pferdezüchter des Landes zu bringen. Z. 2134. Steyr, 17. Februar 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 3. Februar bis 10. Februar 1901. Schweinepest. Bestand der Seuche. Gemeinde und Stadt Eferding; Bezirk Wels¬ Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Unterfraundorf, Gemeinde Heiligenberg, Ortschaften Heiligenberg, Maiden: Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaften Burgstall, Hueb. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner, Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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