Amtsblatt 1901/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

auf das Erscheinen dieser ergänzten und verbesserten zweiten Auflage des erwähnten Werkes besonders aufmerksam gemacht. Z. 172 B.=Sch.=R. Steyr, 18. Februar 1901. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Vergütung für das Verordnungsblatt des oberösterr. Landesschulrathes. Laut Erlasses des Landesschulrathes vom 11. Februar 1901, Z. 173, betragen die Gestehungskosten für die zum Gebrauche der Ortsschulräthe und öffentlichen Volks= und Bürgerschulen für das Jahr 1900 übersendeten Verordnungs¬ blätter des k. k. Landesschulrathes für Oberösterreich per Exemplar 39 h. Die Ortsschulräthe haben die Beträge sowohl für die eigenen, als auch für die den Schulen zugesendeten Ver¬ ordnungsblätter unverzüglich an das Expedit der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr einzusenden Z. 171/B.=Sch.=R. Steyr, 16. Februar 1901. An den Zweiglehrerverein Weyer. Der k. k. Bezirksschulrath Steyr ertheilt jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 9. März l. J. stattfindenden Versammlung in Weyer bei¬ wohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub, Z. 2187. Steyr, 17. Februar 1901. Kundmachung. Die Ortsgemeinde Ried bei Kremsmünster verpachtet das Jagdrecht auf dem Gemeindegebiete nach Festsetzung des Jagdgebietes durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr in den Catastral=Gemeinden Ried, Rührndorf, Voitsdorf und Zenndorf, im Gesammtflächenmaße von 33280383 Hektar, im Wege der öffentlichen Versteigerung auf die Dauer von 6 Jahren, das ist vom 1. April 1901 bis 31. März 1907 Die Versteigerung der Jagd findet am Mittwoch der 6. März um 9 Uhr vormittags im Gasthause des Herrn Georg Arminger in Ried Nr. 6 statt. Der Ausrufspreis beträgt 590 K und wird die Jagd unter dem Ausrufspreise nicht hintangegeben. Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Licitant das Vadium im Betrage von 590 Kronen zu erlegen. Bemerkt wird, dass, wenn infolge der endgiltigen Ent¬ scheidungen ein Zuwachs oder ein Abfall an dem Gemeinde¬ jagdgebiete eintritt, der bei der Versteigerung erzielte Pacht¬ schilling eine Erhöhung oder Abminderung im Verhältnisse des Flächenmaßes des Zuwachses oder Abfalles erfährt. Gemeinde=Vorstehung Ried bei Kremsmünster am 16. Februar 1901. Der Gemeinde=Vorsteher: Achleitner. Z. 2257. Steyr, 19. Februar 1901 Kundmachung. Die Ortsgemeinde Wartberg a. d. Krems verpachte das Jagdrecht auf dem Gemeinde=Jagdgebiete nach Festsetzung des Jagdgebietes durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr in den Catastralgemeinden Wartberg, Dipersdorf, Penzendorf, Schacherdorf und Strienzing, im Gesammtflächen¬ maße von 3152 Hektar, im Wege der öffentlichen Ver¬ steigerung auf die Dauer von 6 Jahren, das ist vom 16. April 1901 bis 15. April 1907 Die Versteigerung der Jagd findet Donnerstag den 14. März 1901 um 2 Uhr nachmittags in der Gemeinde¬ kanzlei zu Wartberg statt Der Ausrufspreis beträgt 640 K und wird die Jagd wenn der Ausrufspreis nicht erzielt werden sollte, auch unter demselben hintangegeben werden. Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Licitant das Vadium im Betrage von 65 K zu erlegen. Bemerkt wird, dass, wenn infolge der endgiltigen Ent¬ scheidung über etwa noch anhängige Recurse oder im Sinne weiterer Bestimmungen des Jagdgesetzes ein Zuwachs oder Abfall an dem Jagdgebiete eintritt, der bei der Versteigerung erzielte Pachtschilling eine Erhöhung oder Herabminderung im Verhältnisse des Flächenmaßes des Zuwachses oder Ab¬ falles erfährt. Die näheren Pachtbedingungen können bei der gefertigter Gemeinde=Vorstehung eingesehen werden. Gemeinde=Vorstehung Wartberg, Oberösterreich am 17. Februar 1901. Der Gemeinde=Vorsteher: Radinger. Z. 2002. Steyr, 15. Februar 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Kundmachung betreffend die Bedeckung des Bedarfes an Landesbeschälert durch Ankauf der Privatzucht des Landes. Von dem Wunsche geleitet, den nach Ablauf der dies¬ jährigen Deckperiode für die k. k. Staatshengsten=Depots sich ergebenden Bedarf an Landesbeschälern möglichst durch Ankauf aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladet das Ackerbauministerium alle Züchter und Pferdebesitzer hiermit ein, bis spätestens Ende April l. J. ihre verkäuflichen Hengste schriftlich unmittelbar beim k. k. Ackerbauministerium anzu¬ melden Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Stand¬ orte von einem Vertreter des Staatshengstendepots wo¬ möglich noch während der Beschälperiode besichtigt und je nach Befund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Laufe des Herbstes nach Maßgabe des Bedarfes und der zur Verfügung stehenden Geldmittel über specielle Ermächtigung des Ackerbauministeriums vom Staatshengsten¬ depot im Einvernehmen mit den zur Mitwirkung bei den Landes=Pferdezuchts=Angelegenheiten berufenen Organen vor¬ genommen werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankauf als Landesbeschäler wird eine mittlerweile eventuell

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