Amtsblatt 1900/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. November 1900

Exemplar der Verständigung der Hausbesitzer über die Zeit des Eintreffens des Zählungscommissärs in die einzelnen Häuser beizulegen. 10 Stück Der Preis der Kundmachung beträgt für 5 Heller und ist der entfallende Betrag anher einzusenden. Die Haas'sche Buchdruckerei in Steyr hat einige Exemplare mehr als bestellt wurden gedruckt, und wäre ein eventueller Mehrbedarf an Kundmachungen sofort bei dieser Buchdruckerei anzusprechen Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, der Bevölkerung bei Erlangung der ex ofko=Taufscheine für außerhalb der Gemeinde Geborene behilflich zu sein, wobei jedoch bemerkt wird, dass Zuschriften an außerhalb des Be¬ zirkes liegende Pfarrämter portopflichtig sind derartige Zu¬ chriften daher an die betreffenden Gemeinde=Vorstehungen zu richten wären Von dem Inhalte dieser Kundmachungen sind insbe¬ sondere auch die Zählungscommissäre in Kenntnis zu setzen. Die hochw. Pfarrämter werden unter Beziehung auf den h. ä. Erlass vom 26. September 1900, Z. 12.742, Amtsblatt Nr. 39, ersucht, die Geburtsscheine sofort aus¬ ufertigen und nach Jahrgängen alphabetisch geordnet den Gemeinde=Vorstehungen der Geburtsorte zu übergeben. Alle in die Pfarrämter gerichteten Zuschriften wegen Ausferti¬ gungen von Geburtsscheinen wollen sohin den Gemeinde¬ Vorstehungen abgetreten werden Sollte sich in einzelnen Gemeinden, insbesondere dort wo zwei Pfarrämter sind, dieser Vorgang als nicht im Inter¬ esse der Bevölkerung gelegen darstellen, so kann hievon ab¬ gegangen werden, was jedoch auf den Kundmachungen ausdrücklich zu verlautbaren wäre Nachdem einige Pfarrämter das Amtsblatt leider nicht abonniert haben werden die Gemeinde=Vorstehungen auf¬ gefordert die hochw. Pfarrämter von diesem Erlasse sofort zu verständigen. Steyr, 23. November 1900. Z. 15.052. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Vollständige Besorgung des Volkszählungsgeschäftes, Laut des Erlasses vom 10. November 1900, Z.20.197/II and die k. k. o.=ö. Statthalterei im Grunde des § 12 des Gesetzes vom 29. März 1869, R.=G.=Bl. Nr. 67, allen Ge¬ meinden des Bezirkes mit Ausnahme vonAllhaming, Eggendorf, Kremsmünster (Land), Pfarrkirchen und Rier bei Kremsmünster die vollständige Besorgung des Volks¬ zählungsgeschäftes in ihrem Gebiete zu übertragen. Diese Verfügung ist endgiltig Die vorstehend namentlich angeführten Gemeinden werden jedoch auf den dritten Absatz des § 12 des Volks zählungsgesetzes besonders aufmerksam gemacht. Steyr, 26. November 1900. Z. 15.400. Pfarrämter und alle An alle hochw. Gemeinde -Vorstehungen. Vertheilung der Drucksorten für die Volkszählung. Da das Eintreffen der Drucksorten für die Volks¬ zählung bereits angekündigt ist, werden dieselben in der nächsten Tagen zur Versendung gelangen. 3 Laut des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 17. November 1900, Z. 20.420, werden jedoch dermalen weniger Formulare für Matrikenauszüge anher gelangen als bestellt wurden, weshalb auch einige Pfarrämter derzeit weniger als den angesprochenen Bedarf erhalten Der den Gemeinde=Vorstehungen übersendete Vorrath von Drucksorten dürfte dem Bedarfe vollkommen entsprechen. Sollte jedoch nach der Anschauung einer Gemeinde=Vor¬ tehung ein größerer Bedarf erforderlich sein, so wäre dies hestens motiviert anher zu berichten Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, den Zählungscommissären sofort je ein Exemplar der Formulare IX, X, XII und XIII mit der Einladung zu übergeben, ich mit dem Inhalte derselben genau vertraut zu machen; enen Persönlichkeiten, die sich sonst noch an den Amtstagen betheiligen (siehe h. ä. Erlass, Z. 14.612), wäre je ein Exemplar dieser Formulare leihweise zu überlassen. Alle Gemeinde=Vorsteber und Gemeindebeamten haben uuch noch die Formulare XI und XV. die Gemeinde=Vor¬ teher und Beamten jener Gemeinden, denen die vollständige Besorgung des Zählungsgeschäftes übertragen ist, auch noch ie Formulare XVI, XVII und XVIII genauestens zu tudieren. adZ. 14.612. Steyr, 26. November 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Volkszählungs=Amtstage. Die Amtstage zur Besprechung der Volkszählungs¬ vorschriften und zur Vornahme der Probevolkszählung finden tatt: 1 In Kremsmünster im Gasthofe „Zum Kaiser Max“ in Unterburgfried am Dienstagden 11. Decembe um 9 Uhr vormittags für alle Gemeinden des Gerichts¬ bezirkes Kremsmünster. 2. In Losenstein im neuen Gemeindeamte am Frei¬ tag den 14. December 1900 um 9 Uhr vormittags für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg 3. In Neuhofen im Gasthause des Josef Gangl bauer am Mittwoch den 12. December 1900 um Uhr vormittags für alle Gemeinden des Gerichts¬ bezirkes Neuhofen 4. In Steyr im Rathhaussaale der Stadtgemeinde am Montag den 17. December 1900 um 9 Uhr vormittags für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr mit Ausnahme von Ternberg 5. In Weyer im Gasthofe Bachbauer am Mitt¬ voch den 19. December 1900 um 10 Uhr vor mittags für die Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neu stift, Weyer Land und Weyer Markt. Den Betheiligten aus der Gemeinde Großraming steht es frei, zum Amtstage in Weyer oder in Losenstein zu er¬ scheinen. Zu diesen Amtstagen werden hiemit vorgeladen: Alle Gemeindevorsteher und deren Stell¬ vertreter, alle Gemeindebeamten und alle vor¬ geschlagenen Zählungscommissäre. Alle Vorgeladenen haben Tinte und Feder, Löschpapier und je ein Exemplar der Formulare IX, X, XII und XII mitzubringen, die Herren Gemeinde=Vorsteher das Volks¬ zählungsgesetz mit Durchführungs=Verordnung, die Gemeinde¬

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