Amtsblatt 1899/50 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. Dezember 1899

Der Bedarf der Hebammen an Drucksorten für die Geburten=Ausweise und Tagebücher ist noch vor Ablauf dieses Jahres anher bekanntzugeben. Steyr, am 2. December 1899. Z. 15.500. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1900 beginnt der XVIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die zur Verlautbarung geeigneten Erlässe der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrathes an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Commanden, Ortsschulräthe und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edicte anderer k. k. Be¬ hörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verord¬ nungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häusige Berührung treten. Dasselbe bildet einen wichtigen und nothwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und soll daher von denselben als Inventarsgegenstand sorgfältig ge¬ sammelt und aufbewahrt werden. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und be¬ trägt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 2 fl. 50 kr. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, Gastwirten, bei welchen Viehhändler 2c. verkehren, sowie von Gutsver¬ waltungen und Oekonomen gegen Einsendung des Pränu¬ merationsbetrages per 3 fl. ganzjährig inclusive Zusendung per Post bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden ersucht, den Pränu¬ merationsbetrag für das Jahr 1900 bis längstens 15. De¬ cember 1899 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzu¬ senden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations¬ Erklärung sammt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Steyr, am 12. December 1899. Z. 16.107 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Jahres=Sanitätsbericht pro 1899. Mit Beginn des Jahres 1900 sind die Daten für den Jahres=Sanitätsbericht über das Jahr 1899 zu sammeln und anher vorzulegen. Hiebei wird in Erinnerung gebracht, dass der Bericht A über die Todesarten entfällt und daher nicht mehr vorzulegen ist. Bezüglich des Berichtes B über das Sanitätspersonale sind diesmal nur diejenigen Sanitätspersonen, Aerzte, Apotheker und deren Assistenten und Hebammen, welche seit 1. Jänner 1899 neu ingetreten, ausgewandert oder gestorben sind namentlich anzuführen. Ebenso entfällt für immer der Bericht über notorische Brantweintrinker. Hingegen ist über die der Gemeinde für sich oder im Vereine mit einer Nachbars¬ gemeinde zur Verfügung stehenden Kranken=Nothlocale und Isolierhäuser der Ausweis vorzulegen, in welchem anzugeben ist: 1. Die Ortschaft und Hausnummer. 2. Die Anzahl der Zimmer. 3. Die Anzahl der Betten. Diesem Ausweis zum Jahres=Sanitätsbericht ist sodann eine Zusammenstellung der Bresthaften beizulegen. Diese Ausweise sind bis längstens Ende Jänner 1899 anher uverlässig in Vorlage zu bringen. Belehrung über die Pest und die sanitären Maßnahmen zur Verhütung und Tilgung derselben. (Gutachten des k. k. Obersten Sanitätsrathes, erstattet in der Sitzung vom 8. Juli 1899.) III. Diagnostisch wichtige Krankheitssymptome. Der Erkrankung geht entweder ein Prodromal¬ stadium mit Mattigkeit, Kopfschmerz, Ueblichkeiten und Schwindel von 1= bis 2tägiger Dauer voraus, oder die Krankheit setzt ganz unvermittelt mit Schüttelfrost (oder wiederholtem Frösteln), heftigem Kopfschmerz, intensivem Schwindel und Erbrechen ein. Das Sensorium kann zwar bis zum Tode frei bleiben, ist aber gewöhnlich getrübt und es besteht oft sogar tiefstes Koma. Charakteristisch ist der taumelnde Gang und die lallende Sprache der Kranken. Häufig kommen Delirien und Fluchtversuche vor; oft beachtet man auch Muskelzuckungen. Der Gesichtsausdruck ist gewöhnlich leidend oder heiter=verwirrt, selten ängstlich. Diagnostisch wichtig ist, dass stets eine Conjunctivitis besteht. Ent¬ zündliche Röthung des Rachens, Schwellung der Ton¬ fillen und trockener Husten sind häufig schon im Beginne der Erkrankung zu constatieren, während Herpes labialis constant fehlt. Die Zunge ist im Anfange dickweiß belegt. Das Durstgefühl ist stets erhöht. Hautblutungen kommen anfangs nur spärlich vor und treten in der Regel erst terminal auf. Regelmäßig besteht ein oft beträchtlicher acuter Milztumor. Schmerzhaftigkeit und Schwellung einer Lymphdrüsengruppe tritt fast immer im Beginne der Erkrankung auf, meist schon zur Zeit des initialen Schüttelfrostes, manchmal sogar vor demselben; die Schmerz¬ haftigkeit ist ein diagnostisch wichtiges Symptom, da die Lymphdrüsen manchmal nur unmerklich geschwollen sind. Der Pestbubo wird in der Regel von mehreren benachbarten, geschwollenen und nicht mehr gut von einander abgrenzenden Drüsen gebildet, die im Höhestadium der Schwellung von harter, unelastischer Consistenz sind. Die Haut darüber ist verdickt, schwer abhebbar, die Umgebung des Bubo oft in weiter Ausdehnung teigig¬ ödematös. Gewöhnlich zeichnet sich der primäre Bubo vor den später entstehenden Bubonen durch besondere Größe aus. Doch gibt es auch Fälle mit geringer allgemeiner Drüsenschwellung.

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