Amtsblatt 1899/50 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. Dezember 1899

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Nr. 50. Steyr, am 14. Derember. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 13. December 1899. Z. 15.652. Kundmachung der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 2. December 1899, Z. 1679/St. U., betreffend die Gewährung von staatlichen Unterstützungen anlässlich des Hochwassers im September 1899. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 24. November 1899, Z. 3981, aus dem im § 1 des Gesetzes vom 17. November 1899 (R.=G.=Bl. Nc. 218) anlässlich der Hochwasser=Katastrophe im Sep¬ tember 1899 für mehrere Kronländer bewilligten Nothstands¬ credite der k. k. oberösterreichischen Statthalterei nachstehende Beträge überwiesen: A. Zum Zwecke der Berabfolgung nicht zurück¬ zuzahlender Unterstützungen zur Beschaffung von Lebens¬ mitteln, Saatgut, Viehfutter u. s. w., dann zur Gewährung von Subventionen behufs Wiederherstellung zerstörter oder beschädigter Objecte an die hilfsbedürftigsten Beschädigten und Gemeinden unter besonders rücksichtswürdigen Umständen den Betrag von 1,200.000 Gulden. B. Zur Gewährung unverzinslicher Vorschüsse, insbesondere zur Wiederherstellung zerstörter oder beschädigter Objecte an hilfsbedürftigte Personen, Gemeinden, Genossen¬ schaften und Concurrenzen den Betrag von 300.000 Gulden. A. Die nicht zurückzuzahlenden Unterstützungen an beschädigte Private gelangen schon jetzt durch die poli¬ tischen Bezirksbehörden unter Mitwirkung der Bezirks¬ Hilfscomités zur Vertheilung. Gesuche von Gemeinden um eine nicht zurückzuzahlende Unterstützung sind längstens bis 31. December 1899 im Wege des Landes¬ Ausschusses bei der k. k. Staithalterei einzubringen. B. Unverzinsliche Darlehen werden gegen ange¬ messene Sicherstellung oder für Gemeinden, Wassergenossen¬ schaften und Concurrenzen unter Haftung des Landesfondes gewährt. Die Rückzahlung der Darlehen hat am 1. Jänner 1903 u beginnen und werden hiefür Ratenzahlungen bis zu 15 Jahren bewilligt. Die Gesuche, sowie alle bezüglichen Rechtsurkunden, Eingaben und Amtshandlungen, insbesondere auch in Be¬ treff der Sicherstellung sind stempel= und gebürenfrei. Die Gesuche um unverzinsliche Darlehen sind unter Nachweisung der Bedürftigkeit, unter Angabe der Höhe des gewünschten Darlehens und des erlittenen Hochwasserschodens, dann unter Angabe des Zweckes und mit den Belegen über die angebotene Sicherstellung (neuester Grundbuchsauszug und Grundbesitzbogen) bis längstens 31. Jänner 1900 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise bei der Stadtgemeinde Linz oder Steyr einzubringen. Darlehensgesuche von Gemeinden unter Haftung des Landesfondes sind unter Anschluss des beglaubigten Aus¬ zuges aus dem auf die Aufnahme des Darlehens bezüg¬ lichen Gemeinde=Ausschufssitzungs=Protokolle bis 31. Jän¬ ner 1900 im Wege des Landesausschusses bei der k. k. Statthalterei einzubringen. Die Vertheilung der Darlehen erfolgt nach Prüfung der Verhältnisse und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel durch die k. k. Statthalterei im Einvernehmen mit dem Landesausschusse. Darlehenswerber, welche bereits eine nicht zurückzu¬ zahlende Unterstützung erhalten haben, werden in der Regel nicht und jedenfalls erst in zweiter Reihe nach Befriedigung der anderen Darlehenswerber berücksichtigt werden können. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Nr. 16.675/I St. Steyr, am 6. December 1899. Kundmachung Zufolge des Erlasses der k. k. Finanz=Direction in Linz vom 27. October 1899, Z. 20.571, wurde die Wahl des Kaufmannes Josef Wittmann in Sierning als Mitglied und die des Matthias Hüthmayr, Wirt in Kremsmünster, als Stellvertreter der Erwerbsteuercommission III. Classe des Bezirkes Steyr Umgebung im Sinne des § 39 der Wahl¬ vorschrift (Beilage D zur V. V. zum Gesetze vom 25. Oc¬ tober 1896, R.=G.=Bl. Nr. 220) aus dem Grunde als rechtsungiltig erklärt, weil jeder derselben bei einer Anzahl von 7 Wahlberechtigten nur 2 Stimmen auf sich vereinigte, somit keiner die in dem

citierten Paragraphen geforderte Mindestzahl von 3 Stimmen erhielt. Es wird daher im Sinne obigen Erlasses für die Nachwahl der Wahlmänner der genannten Steuergesell¬ chaft für die Steueramtsbezirke Kremsmünster, Neuhofen, Steyr und Weyer der 13. December 1899 festgesetzt. Zu wählen sind: A. Im Steueramtsbezirke Kremsmünster: drei Wahlmänner. Wahllocal: Gemeindekanzlei in Kremsmünster. Stimmenabgabe: Von 11—12 Uhr vormittags. B. Im Steueramtsbezirke Neuhofen: ein Wahlmann. Wahllocal: Gemeindekanzlei in Neuhofen. Stimmenahgabe: Von 11—12 Uhr vormittags. C. Im Steueramtsbezirke Steyr: drei Wahlmänner. Wahllocal: Amtsgebäude der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr, II. Stock, links. Stimmenabgabe: Von 11—12 Uhr vormittags. D. Im Steueramtsbezirke Weyer: drei Wahlmänner. Wahllocal: Gemeindekanzlei in Weyer. Stimmenabgabe: Von 11—12 Uhr vormittags. Die Wahlmänner wählen sodann in Gemäßheit des Abs. V des § 18 des P. St. G. an Stelle der ausgeschie¬ denen Comissionsmitglieder und Stellvertreter ein Mitglied und einen Stellvertreter. Die durch das Los Ausgeschiede¬ nen, u. zw. Mitglied Josef Wittmann und der Stellvertreter Matthias Hüthmayr in Kremsmünster, können wiederge¬ wählt werden. Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Steuergesellschaft III. Classe in den einzelnen Steueramts¬ bezirken. Wählbar sind nur jene Wahlberechtigten der Steuer¬ gesellschaft III. Classe und männlichen Geschlechtes, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben und sich im vollen Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte befinden. Bei den Wahlen ist sich der den Wählern zukommenden Wahllegitimationen und der ämtlichen Stimmzettel zu be¬ dienen. Die Stimmzettel sind bei sonstiger Ungiltigkeit von den Wählern oder deren gesetzlichen Vertretern zu unter¬ fertigen und von denselben entweder persönlich dem Wahl¬ commissär am Wahltage zu überreichen, oder unter Anschluss der Wahllegitimation durch die Post an den Wahlcommissär frankiert einzusenden, etwa unter der Adresse: An den Herrn Wahlcommissär für die Wahlen in die Erwerbsteuer=Commission III. Classe in Steyr, am 9. December 1899. Z. 15.481. Kundmachung. Die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr hat mit der Eingabe vom 21. November l. J., Z. 23.243, bei der k. k. Statthalterei ein Project zur Herstellung eines Schutz¬ dammes zur Sicherung des Stadttheiles Karolinenthal gegen die Hochwässer des Steyrflusses überreicht. Mit dem Erlasse vom 29. November l. J., Z. 21.228/I, hat die k. k. Statt¬ halterei auf Grund des § 76 des o. ö. Wasserrechtsgesetzes die gefertigte k. k. Bezirkshauptmannschaft ermächtigt, im Namen der k. k. Statthalterei das wasserrechtliche Verfahren im Sinne des VI. Abschnittes dieses Gesetzes einzuleiten und die commissionelle Erhebung zu pflegen. Infolge dieser Ermächtigung wird die commissionelle Erhebung und Ver¬ handlung über dieses Project gemäß § 83 des citierten Gesetzes auf Mittwoch den 27. December l. J., 9 Uhr vormittags, im Sitzungssaale der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft anberaumt, bei welcher die nicht schon früber geltend gemachten Einwendungen vorzubringen sind, widrigens die Betheiligten der beabsichtigten Unternehmung und der dazu ventuell nöthigen Abtretung oder Belastung von Grund¬ eigenthum als zustimmend angesehen würden und ohne Rücksicht auf spätere Einwendungen das Erkenntnis gefällt werden würde. Die Projects=Pläne liegen während der gewöhnlichen Amtsstunden hieramts zu jedermanns Einsicht auf. Steyr, am 13. December 1899. Z. 15.651. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Warnung vor dem Auswanderungs=Agenten Silvio Nodari in Udine. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. November 1899, Z. 35.379, erfährt das bereits sattsam bekannte Treiben des Auswanderungs=Agenten Silvio Nodari in Udine, der mit besonderem Eifer darauf ausgeht, österreichische und ungarische Staatsange¬ hörige durch trügerische Zusicherungen zur Answanderung nach Amerika zu verleiten, eine neuerliche Illustrierung durch zwei in einem Berichte des k. u. k. Viceconsulates in Curi¬ tyba vom 7. September d. J. besprochene Fälle. Der Bericht führt an, dass 26 Auswanderer aus Galizien, welche die Vermittlung des S. Nodari in Anspruch genommen hatten, um sich nach dem Hafen von Paranagua in Brafilien zu begeben, auf der Fahrt nach jenem Hafen bei ihrer Ankunft in Santos darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass die von Nodari ihnen zugesendeten Reisekarten nur für die Fahrt bis nach obigem Zwischenhafen giltig waren, und dass daher die in Rede stehenden Auswanderer mehrere Tage in Santos verweilen mussten, um sich an Bord eines brasilianischen Dampfers auf ihre Kosten nach Paranagua begeben zu können. Die Kosten für den unfreiwilligen Aufenthalt der 26 Auswanderer in Santos und für die Fahrt von dort nach Paranagua repräsentieren die Summe von rund 1700 fl. In dem erwähnten Consulatsberichte wird ferner mit¬ getheilt, dass vier Auswanderer aus Galizien auf Empfehlung des S. Nodari, die ihre Effecten unter seinem Namen nach Udine expediert hatten, von wo aus Nodari die Weiterbe¬ förderung dieser Colli nach Brasilien zu besorgen versprach und sich auch von ersteren den von ihm hiefür berechneten Frachtbetrag bezahlen ließ. Obwohl aber seither nahe an fünf Monaten verflossen sind, ist es den Eigenthümern dieser Colli trotz wiederholt an Nodari gerichteten Schreiben nicht gelungen, in den Besitz ihrer Effecten zu gelangen. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 17. November l. J., Z. 20.435/II, werden die Gemeindevorstehungen auf¬ gefordert, für die möglichst allgemeine Verbreitung vorste¬ hender Thatsachen zu sorgen, damit die auswanderungs¬ lustigen Kreise unserer Bevölkerung darüber belehrt werden, in welcher gewissenlosen Weise Nodari das Vertrauen der¬ enigen ausbeutet, die seine Vermittlung als Auswanderungs¬ Agent in Anspruch nehmen. Ueber vorkommende Fälle von Auswanderungs=Propa¬ ganda des Genannten ist unter Anschlufs der erlangten Belege jeweils unverzüglich zu berichten.

Z. 15.431. Steyr, 4. December 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Ried hat um die Ausforschung der im beiliegenden Verzeichnisse angeführten Militärtaxpflichtigen angesucht. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 20. No¬ vember l. J., Nr. 20.597/IV ergeht daher der Auftrag, rücksichtlich des gegenwärtigen Aufenthaltes oder des even¬ tuellen Ablebens der im Verzeichnisse genannten Militärtax¬ pflichtigen entsprechende Nachforschungen insbesondere auch in der Richtung einzuleiten, ob nicht einer derselben in den pfarrämtlichen Matrikenauszügen über die Verstorbenen auferscheint. Ein allfällig positives Resultat dieser Nachforschungen ist hieher anzuzeigen. 1. Anton Eisenhammer, geb. 1872, Taglöhner, zuletzt in Aurolzmünster. — 2. Josef Maser, geb. 1868, Aufent¬ halt unbekannt. — 3. Ferd. Radlinger, geb. 1872, Tag¬ löhner, zuletzt in Graz. — 4. August Ratzinger, geb. 1868, Knecht, zuletzt in St. Georgen. Post=Nummer 1—4: zu¬ ständig nach Aurolzmünster. Z. 10.999/99. 5. Johann Karl, geb. 1875, Taglöhner, zuletzt in Salzburg, Lastenstraße Nr. 23, zust. nach Eberschwang. Z. 16.027, 16.928/99. 6. Ferd. Bruckmüller, geb. 1868, Knecht, zuletzt in Thomasroith. Z. 16.071/98. — 7. Alois Oberhuber, Knecht, zuletzt in Haag. Z. 14.368/99 — 8. Johann Scheichl, Knecht, zuletzt in Watzing. Z. 14.368/99. Post=Nummer 6—8: zust. nach Gaspoltshofen. 9. Karl Wampl, geb. 1874, Brauergehilfe, zuletzt in Lehndorf, zust. nach Geiersberg. Z. 1189/99. 10. Johann Ullmayer, geb. 1872, Schneidergehilfe, zuletzt in Altötting, zust. nach Geinberg. Z. 15.613/99. 11. Franz Freimüller, geb. 1868, Knecht, zuletzt in Wolfsegg, zust. nach Haag. Z. 16.071/98. 12. Josef Vorhauser, geb. 1869, Metzgergehilfe, zuletzt in München, zust. nach Kirchheim. Z. 6387/99. 13. Franz Berghammer, geb. 1866, Kohlenträger, zu¬ letzt in Wien VIII., zust. nach Lohnsburg. Z. 14.883/99. 14. Josef Arbinger, geb. 1869, Kutscher, zuletzt in Lichtenegg. Z. 1184/99. — 15. Adalbert Eichinger, geb. 1866, Taglöhner, zuletzt in Altmoxglan. Z. 11.422/99. 16. Jakob Heißbauer, geb. 1866, Kutscher, zuletzt in Wien XIX. Z. 15.260/99. Post=Nummer 14 —16: zust. nach Mettmach. 18. Michael Läb, geb. 1874, Knecht, zuletzt in Frankenburg, zust. nach Pattigham. Z. 14.645/99. 19. Leopold Lehner, zuletzt in Pram, zust. nach Pram. Z. 14.386/99. 20. Robert Schmid, Bäckergehilfe, zuletzt in Maria Zell, zust. nach Ried. Z. 16.018/99. 21. Karl Bauer, geb. 1869, Ingenieur, zuletzt in Wien XIII., zust. nach Rottenbach. Z. 1596/99. 22. Ignaz Zauner, geb. 1865, Kellner, zuletzt in Berg¬ reichenstein, zust. nach Rottenbach: Z. 12.730/99. 23. Josef Wohlmacher, geb. 1869, Knecht, zuletzt in Utzenaich, zust. nach Taiskirchen. Z. 11.205/99. 24. Alois Geboltsberger, Fleischhauer, zuletzt in Altenhof, zust. nach Weibern. Z. 14.368/99. Z. 13.741. Steyr, am 11. December 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Mate Roe (Roje.) Die k. k. Statthalterei für Dalmatien hat um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1878 in Janjine, Bezirk Curzola, geborenen, nach Spalato heimat¬ berechtigten Mate Roe (Roje), ehelichen Sohnes des Ivan Roe und der Marie Kovadevic, Schmied von Profession, angesucht. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 7. October l. J., Z. 18.161/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist ehestens hieher zu berichten. Z. 15.856. Steyr, am 11. December 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen, die Herren Aerzte und Apotheker, sowic die k. k. Gen¬ darmerieposten - Commanden. Verbot der Pinkpillen. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. December 1899, Z. 21.206/V, ist das Ministerium des Innern zur Kenntnis gelangt, dass in Tagesblättern eine von der Firma Gablin & Co. in Paris unter der Bezeich¬ nung „Dr. Williams Pinkpillen“ in Verkehr gebrachte, mit keiner Bereitungsvorschrift versehene pharmaceutische Zubereitung gegen verschiedene Krankheitszustände in einer den Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 17. De¬ cember 1894 (R.=G.=Bl. Nr. 239) zuwiderlaufenden Weise angekündigt wird, und dass der Anpreisung dieses Geheim¬ mittels dienende Druckschriften in großer Zahl verbreitet werden. Demzufolge wird hiemit bekanntgegeben, dass der Verkauf dieses Geheimmittels sowohl in öffentlichen Apotheken als außerhalb derselben nach den bestehenden Vorschriften verboten ist. Es ist daher auf den allfalsigen Vertrieb dieses ver¬ botenen Heilmittels achtzuhaben, und haben die Organe der öffentlichen Sicherheit insbesondere auf die verbotswidrige Colportage von diesbezüglichen Reclamebroschüren zu vigi¬ lieren; diese sowohl, sowie die Pinkpillen selbst sind im Falle ie getroffen werden, zu confiscieren und anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 11. December 1899. Z. 16.106. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Amtserinnerung. Mit Anfang des Jahres 1900 sind die Geburten¬ Ausweise vom zweiten Halbjahre 1899 den Hebammen abzuverlangen, den Herren Gemeindeärzten zur Durchsicht und eventuellen Richtigstellung zu übergeben und sodann bis 1. Februar 1900 zuverlässig anher vorzulegen.

Der Bedarf der Hebammen an Drucksorten für die Geburten=Ausweise und Tagebücher ist noch vor Ablauf dieses Jahres anher bekanntzugeben. Steyr, am 2. December 1899. Z. 15.500. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1900 beginnt der XVIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die zur Verlautbarung geeigneten Erlässe der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrathes an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Commanden, Ortsschulräthe und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edicte anderer k. k. Be¬ hörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verord¬ nungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häusige Berührung treten. Dasselbe bildet einen wichtigen und nothwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und soll daher von denselben als Inventarsgegenstand sorgfältig ge¬ sammelt und aufbewahrt werden. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und be¬ trägt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 2 fl. 50 kr. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, Gastwirten, bei welchen Viehhändler 2c. verkehren, sowie von Gutsver¬ waltungen und Oekonomen gegen Einsendung des Pränu¬ merationsbetrages per 3 fl. ganzjährig inclusive Zusendung per Post bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden ersucht, den Pränu¬ merationsbetrag für das Jahr 1900 bis längstens 15. De¬ cember 1899 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzu¬ senden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations¬ Erklärung sammt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Steyr, am 12. December 1899. Z. 16.107 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Jahres=Sanitätsbericht pro 1899. Mit Beginn des Jahres 1900 sind die Daten für den Jahres=Sanitätsbericht über das Jahr 1899 zu sammeln und anher vorzulegen. Hiebei wird in Erinnerung gebracht, dass der Bericht A über die Todesarten entfällt und daher nicht mehr vorzulegen ist. Bezüglich des Berichtes B über das Sanitätspersonale sind diesmal nur diejenigen Sanitätspersonen, Aerzte, Apotheker und deren Assistenten und Hebammen, welche seit 1. Jänner 1899 neu ingetreten, ausgewandert oder gestorben sind namentlich anzuführen. Ebenso entfällt für immer der Bericht über notorische Brantweintrinker. Hingegen ist über die der Gemeinde für sich oder im Vereine mit einer Nachbars¬ gemeinde zur Verfügung stehenden Kranken=Nothlocale und Isolierhäuser der Ausweis vorzulegen, in welchem anzugeben ist: 1. Die Ortschaft und Hausnummer. 2. Die Anzahl der Zimmer. 3. Die Anzahl der Betten. Diesem Ausweis zum Jahres=Sanitätsbericht ist sodann eine Zusammenstellung der Bresthaften beizulegen. Diese Ausweise sind bis längstens Ende Jänner 1899 anher uverlässig in Vorlage zu bringen. Belehrung über die Pest und die sanitären Maßnahmen zur Verhütung und Tilgung derselben. (Gutachten des k. k. Obersten Sanitätsrathes, erstattet in der Sitzung vom 8. Juli 1899.) III. Diagnostisch wichtige Krankheitssymptome. Der Erkrankung geht entweder ein Prodromal¬ stadium mit Mattigkeit, Kopfschmerz, Ueblichkeiten und Schwindel von 1= bis 2tägiger Dauer voraus, oder die Krankheit setzt ganz unvermittelt mit Schüttelfrost (oder wiederholtem Frösteln), heftigem Kopfschmerz, intensivem Schwindel und Erbrechen ein. Das Sensorium kann zwar bis zum Tode frei bleiben, ist aber gewöhnlich getrübt und es besteht oft sogar tiefstes Koma. Charakteristisch ist der taumelnde Gang und die lallende Sprache der Kranken. Häufig kommen Delirien und Fluchtversuche vor; oft beachtet man auch Muskelzuckungen. Der Gesichtsausdruck ist gewöhnlich leidend oder heiter=verwirrt, selten ängstlich. Diagnostisch wichtig ist, dass stets eine Conjunctivitis besteht. Ent¬ zündliche Röthung des Rachens, Schwellung der Ton¬ fillen und trockener Husten sind häufig schon im Beginne der Erkrankung zu constatieren, während Herpes labialis constant fehlt. Die Zunge ist im Anfange dickweiß belegt. Das Durstgefühl ist stets erhöht. Hautblutungen kommen anfangs nur spärlich vor und treten in der Regel erst terminal auf. Regelmäßig besteht ein oft beträchtlicher acuter Milztumor. Schmerzhaftigkeit und Schwellung einer Lymphdrüsengruppe tritt fast immer im Beginne der Erkrankung auf, meist schon zur Zeit des initialen Schüttelfrostes, manchmal sogar vor demselben; die Schmerz¬ haftigkeit ist ein diagnostisch wichtiges Symptom, da die Lymphdrüsen manchmal nur unmerklich geschwollen sind. Der Pestbubo wird in der Regel von mehreren benachbarten, geschwollenen und nicht mehr gut von einander abgrenzenden Drüsen gebildet, die im Höhestadium der Schwellung von harter, unelastischer Consistenz sind. Die Haut darüber ist verdickt, schwer abhebbar, die Umgebung des Bubo oft in weiter Ausdehnung teigig¬ ödematös. Gewöhnlich zeichnet sich der primäre Bubo vor den später entstehenden Bubonen durch besondere Größe aus. Doch gibt es auch Fälle mit geringer allgemeiner Drüsenschwellung.

Am häufigsten werden die femoralen und inquinalen Lymphdrüsen ergriffen, weniger häusig die oxillaren, am feltensten die Drüsen am Halse. Die Bubonen am Halse, oft mit Parotitis verbunden, können enorme Geschwülste bilden und zur Compression des Larynx und Glottisödem führen. ∆ Im Verlaufe der Krankheit bildet sich der Bubo ent¬ weder zurück oder er vereitert, was jedoch nicht immer mit Temperaturerhöhung verbunden sein muss. Außer Bubonen beobachtet man häufig noch Carbunkel; dieselben entstehen mit der Bildung eines Bläschens auf einer gerötheten, juckenden Hautstelle und treten fast immer secundär, sehr selten primär auf. Die Temperatur ist in den ersten Tagen der Erkran¬ kung gewöhnlich 39 bis 40 Grad C.; die Fiebercurve zeigt aber in der Regel starke Remissionen. Ein sehr constantes Symptom ist die auffallende Herzschwäche. Am Herzen selbst ist klinisch außer Schwäche der Töne nichts nachweisbar. Die Pulsfrequenz ist meist hoch, die Pulswelle niedrig, schlecht abgesetzt, die Spannung sehr gering. Im Verlaufe der Erkrankung beobachtet man oft einen diphtheritischen, gelblichweißen Belag der Tonsillen, gleichzeitig blutiges Sputum und Schlingbeschwerden. Sehr häufig ist noch eine diffuse Bronchitis vorhanden. Ander¬ seits kann man nicht selten eine hochgradige Dyspnoe bei normalem percutorischen und fast normalem ausculta¬ torischen Befunde beobachten. Pneumonien kommen bei Pest sowohl primär als secundär vor. Im ersteren Falle verläuft die Pest überhaupt unter dem Bilde einer Pneumonie und wird von einem Schüttelfroste eingeleitet; die allgemeinen Symptome der Pest fehlen aber nicht, während Lymphdrüsenschwellungen vorkommen oder ausbleiben können. Auffallend ist hiebei die hochgradige Dyspnoe und Cyanose. Das Sputum ist meist reichlich, rostfarben oder rein blutig, bald dünn¬ flüssig, bald zäh. Die physikaliche Untersuchung weist aber nichts für Pestpueumonie Charakteristisches nach, und die Dämpfung ist oft eine geringfügige. Differentialdia¬ gnostisch wichtig ist das Fehlen von Herpes labialis. Die im Verlaufe der Erkrankung auftretenden secundären Pestpneumonien unterscheiden sich in nichts von gewöhnlichen Lobulärpneumonien. Erwähnenswert ist noch das manchmalige Vorkommen einer durch den Pestbacillus verursachten Meningitis im Verlaufe der Beulenpest. Im Harne ist stets Eiweiß vorhanden. Die Mortalität beträgt nach Bitter durch¬ schnittlich circa 40 Percent, während sie nach den Angaben anderer Autoren zwischen 60 und 90 Percent schwanken soll; sie hängt jedenfalls von dem Stadium und der Schwere der Epidemie und namentlich von dem Vorherrschen der Pestpneumonie ab. Die Reconvalescenz dauert meist viele Wochen oder Monate. Recidiven wurden nach 2—8 Wochen beobachtet; auch mehrmalige Erkrankung an Pest kann vorkommen, doch pflegt die spätere Erkrankung milde zu verlaufen. In der Regel macht aber macht das Ueber¬ stehen der Pest gegen eine abermalige Erkrankung immun. (Fortsetzung folgt.) Z. 15.543. Steyr, 7. December 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thiersenchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. November bis 26. November 1899. 1. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Steinhaus. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Thann. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Pierbach; Gemeinde Zeiß, Ortschaft Unterzeiß. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaft Lungendorf; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding, Ort¬ chaft Bergham. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ortschaft Großendorf; Gemeinde und Ortschaft Pucking. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pettenbach. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Wilhering, Ortschaft Höf. 3. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Lohnsburg. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Spieldorf. 3. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ort¬ schaft St. Peter: Gemeinde und Stadt Freistadt. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Piberbach, Ortschaften Pellndorf, Winden; Gemeinde und Ortschaft St. Marien. Erlöschen der Seuche: Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ort¬ schaften Burg, Kematen; Gemeinde Eggendorf, Ortschaften Eggendorf, Hub; Gemeinde und Ortschaft St. Marien; Gemeinde Ortschaft Weißkirchen. Steyr, am 9. December 1899 Z. 15.822. An alle Gemeinde - Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 21.563/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schlachtvieh aus Oesterreich=Ungarn in das öffentliche Schlachthaus in Nicola in Preußisch=Schlesien. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. November 1899, Z. 38.954, ist die Erlaubnis zur

Einfuhr von lebendem Schlachtvieh aus Oesterreich=Ungarn in das öffentliche Schlachthaus in Nicolai, Kreis Pleß in Preußisch=Schlesien, zurückgezogen worden. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 5. December 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 13. December 1899. Z. 15.851. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden unter Bezugnahme auf den Statthalterei=Erlass vom 19. No¬ vember 1899, Nr. 20.653/II, intimiert im h. a. Amtsblatte Nr. 48, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung unter den interessierten Kreisen. Nr. 21.473/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes für die Einfuhr von Schweinen aus dem ungarischen Stuhlbezirke Kecskemet¬ Felsoe nach Oberösterreich. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. December 1899 findet die k. k. Statthalterei zu ver¬ fügen, dass der irrig einbezogene Stuhlbezirk Kecskemet=Felsö aus dem mit der hierämtlichen Kundmachung vom 19. No¬ vember 1899, Z. 20.653/II, erlassenen Verbote gegen die Mastanstalt Köbanya zu eliminieren ist. Dies wird hiermit allgemein verlautbart. Linz, den 5. December 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 13. December 1899. Z. 15.852. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. November bis 2. December 1899. 1. Rotz. Erlöschen der Seuchen. Bezirk Wels: Gemeinde Steinerkirchen, Ortschaft Wollsberg. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaft Lungendorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding, Ort¬ schaft Bergham. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Spieldorf; Gemeinde und Ortschaft Pucking. 3. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Käfermarkt, Ort¬ schaft Albingdorf; Gemeinde und Ortschaft Lasberg. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft St. Marien; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft M. Helmberg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ort¬ schaft Aistenthal; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Katzbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Piberbach, Ortschaften Pellndorf, Winden. Steyr, am 13. December 1899. Z. 16.112. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 21.169/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit lebenden Schlachtschweinen aus dem Kronlande Krain nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf den günstigen Seuchenstand im Kronlande Krain findet die k. k. Statthalterei unter Be¬ hebung der hierämtlichen Kundmachung vom 21. November 1898, Z. 20.389/II, bis auf weiteres die Einfuhr von Schlachtschweinen aus ganz Krain nach Oberösterreich zu gestatten. Die Einfuhr von Handelsschweinen bleibt jedoch wie bisher aus diesem Lande untersagt. Uebertretungen dieser Verfügung, welche vom 15. December 1899 an in Wirksamkeit tritt, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden. Linz, den 7. December 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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