Amtsblatt 1899/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. Mai 1899

Im Falle des epidemischen Vorkommens von Infec¬ tionskrankheiten in einer Gemeinde ist die Impfung daselbst bis nach dem Erlöschen der Epidemie zu verschieben. Um die Impfung verdiente Persönlichkeiten, Impfärzte, Geistliche, Lehrer und Gemeindeorgane werden im Impfberichte namhaft gemacht werden. Steyr, 12. Mai 1899. Z. 826 B. Sch.=S. Concurs-Ausschreibung. Professor=Rolleder=Stiftung. Die Interessen aus der Professor=Anton=Rolleder¬ Stiftung für in bedrängter Lage befindliche, eine tadellose dienstliche Verwendung ausweisende Volksschul=Lehrpersonen der Bezirke Steyr Stadt und Land kommen heuer im Land¬ bezirke Steyr zu Verleihung. Bewerber um dieselben haben ihre gestempelten, mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege bis 1. Juni l. J. hieramts einzubringen. Hiebei wird bemerkt, dass die in der Vorrede zur Heimatkunde von Steyr angeführten Lehrpersonen des Bezirkes in erster Linie berücksichtigt werden. Steyr, am 9. Mai 1899. Z. 797/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Anlässlich der von dem k. k. Landesschulinspector bei den Visitationen von Schulen in mehreren Bezirken wieder¬ holt gemachten Wahrnehmung, dass die mit Allerhöchster Genehmigung vom 6. April 1890 für Militärkapellen vor¬ geschriebene Melodie der Volkshymne, deren Gebrauchnahme in sämmtlichen Schulen Oesterreichs mit dem Erlasse des Herrn k. k. Ministers für Cultus und Unterricht vom 11. Juni 1896, Z. 13.582, angeordnet wurde, immer noch nicht in allen Schulen eingeübt wurde, wird den Schul¬ leitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 30. April 1899, Z. 1341, der Erlass des k. k. Landes¬ schulrathes vom 27. Juni 1896, Z. 1658, hierämtlicher Erlass vom 12. Juli 1896, Z. 1103 (Amtsblatt Nr. 29 ex 1896), und vom 2. Februar 1898, Z. 155 (Amtsblatt Nr. 6 ex 1898), neuerlich in Erinnerung gebracht und denselben die genaue Befolgung desselben eingeschärft. Steyr, am 10. Mai 1899. Z. 6562. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Josef Talas recte Talasek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 29. März 1875 geborenen, nach Ratibor, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimatberechtigten, stellungspflichtigen Josef Talas recte Talasek, Sohnes des Johann und der Rofina Talasek, angesucht. Der Genannte entfernte sich zu Anfang des Jahres 1898 aus Ratibor, um Dienst zu suchen, und ist seither dessen Aufenthalt unbekannt. Infolge Statthalterei =Erlasses vom 25. April l. J., Z. 7163/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ orschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge ge¬ leistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Juli 1899 zu berichten. Z. 6561. Steyr, am 10. Mai 1899. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerieposten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Josef Zornik. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 28. April l. J., Z. 7342/IV, ergeht der Auftrag, die Ausforschung des gänzlich unbekannten Stellungsflüchtigen Franz Josef Zornik, eboren in Triest am 2. December 1878, unehelicher Sohn der Anna Zornik, katholischer Religion, zu veranlassen und über ein etwaiges positives Resultat bis 1. Juli 1899 zu berichten. Z. 6563. Steyr, am 10. Mai 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Feststellung der Identität eines taubstummen, in Hallein befindlichen Idioten. In Hallein befindet sich ein taubstummes, idiotenhaftes Individuum männlichen Geschlechtes in Verwahrung, welches am 3. Jänner d. J. vom königl. bayer. Bezirksamte Berchtesgaden mit dem Bemerken überstellt wurde, dass dasselbe am 30. December v. J. mittags die Landesgrenze bei „Hangenden Stein“ überschritten habe und darauf in Berchtesgaden aufgegriffen worden sei. Die Personsbe¬ schreibung dieses taubstummen Joioten lautet: Größe 160 cm, Spannweite der Arme 167 cm, Gesichtsform oval, Stirne normal, Haare lichtbraun, kleinen blonden Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen hellgrau, Nase normal, Mund normal, etwas starke Unterlippe, Zähne gut, Backenzähne mangelhaft, Kinn normal, Umgangssprache: keiner Sprache fähig, gibt nur unarticuliertes monotones Gemurmel von ich, besondere Kennzeichen keine, Kleidung: trägt einen langen kittelartigen Rock, eine blaue Kappe mit Schirm und hohe Stiefel, unter dem Rock eine wollene schwarzroth carrierte Jacke. Der Genannte vermag nur unverständliche Laute unverkennbar mit slavischem Anklang) hervorzubringen, esitzt keinerlei Urkunde oder sonstigen Ausweis, auch fehlt jeder Anhaltspunkt zur Feststellung seiner Person und Herkunft. Alle bisher von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Hallein, sowie seitens der k. k. Polizei=Direction in Wien in dieser Richtung gepflogenen Erhebungen blieben erfolglos. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 29. April l. J., Z. 7388/II, ergeht der Auftrag, über die Provenienz dieses Individuums die geeigneten Nachforschungen zu pflegen und über das Resultat derselben bis 10. Juni d. J. anher zu berichten. Eine Photographie dieses Individuums erliegt bei der genannten Landes=Regierung und kann über Ersuchen über¬ endet werden. Steyr, am 10. Mai 1899. Z. 6564. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Warnung vor dem Spitalsfrequentanten und Unter¬ stützungsschwindler Anton Roprechtig. Der in Görz am 14. Juli 1858 geborene und eben¬ dahin heimatzuständige Anton Roprechtig, Sohn des seligen

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