Amtsblatt 1899/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. April 1899

Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. März l. J., Z. 3070/VI, zur Darnachachtung und Verständigung der Besitzer von Dampfapparaten in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. April 1899. Z. 4302. An alle Gemeinde Vorstehungen. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 18. März l. J., Z. 4712/IV, ergeht der Auftrag, die nachfolgende Concurs¬ ausschreibung thunlichst zu verlautbaren. Concurs=Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militär¬ Waisen=Stiftungsplatz für Mädchen. Der Stiftungsgenuss besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt, und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehr¬ macht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberöster¬ reich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug vor den nur nach Vater oder Mutter Verwaisten. Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, dem Armuths¬ zeugnisse, Impfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse der Waise zu belegen und es ist anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fond bezieht. Diese Gesuche sind seitens der hiezu Berechtigten Vormund, Vater oder Mutter) bis längstens 15. Mai 1899 beim k. u. k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im März 1899. K. u. k. 14. Corps=Commando. Steyr, am 5. April 1899. Z. 3003. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im allgem. Krankenhause in Triest. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Jänner 1899, Z. 742/V, werden im Jahre 1899 im städtischen allgemeinen Krankenhause in Triest nachstehende tägliche Verpflegsgebüren eingehoben werden: Für die erste Tarisclasse 7 Kronen, zweite Tarifelasse 5 Kronen, dritte Tarifelasse 1 Krone 96 Heller, für Ein¬ heimische 1 Krone 50 Heller und für Waisen 1 Krone. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in Kenntnis. Z. 4663. Steyr, am 3. April 1899. An alle Gemeinde Vorstehungen. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 9. März l. J., Nr. 2773/IV, wird nachstehendes Verzeichnis verlautbart. Verzeichnis der im Jahre 1899 in den öffentlichen Krankenanstalten des Küstenlandes giltigen Verpflegsgebüren per Kopf und Tag. Allgemeines Krankenhaus nebst Gebäranstalt, Irren¬ anstalt und Spital für ansteckende Krankheiten in Triest: 1. Classe 7 K, 2. Cl. 5 K, 3. Cl. 1 K 96 h, 4. Cl. 1 K 50 h; die in der IV. Verpflegsclasse geltende Taxe von 1 K 50 h ist nur für Triestiner, Dienstpersonen und Sicherheitswachmänner, die von 1 K für Waisenkinder be¬ stimmt. — Spital der barmherzigen Brüder nebst Abthei¬ lung für Geisteskranke in Görz: 1. Classe 4 K, 2. Cl. 2 K 80 h, 3. Cl. 1 K 62 h; in der dritten Classe für Einheimische 1 K. — Städtisches Frauen=Spital nebst Abtheilung für Geisteskranke in Görz; 2. Classe 2 K 80 h, 3. Cl. 1 K 62 h; in der 3. Classe für Einheimische 1 K. Spital in Capodistria: 1 K 22 h. — Spital in Pola; K 70 h. — Ospizio Marino „Arciduchessa Maria Teresa“, St. Pelagio in Rovigno 1 K 62 h; 1 K 62 h ür auf Kosten öffentlicher Fonde untergebrachte Kinder, für Private 2 K. — N. B. Für erkrankte Militärpersonen ist keine besondere Verpflegsgebür bestimmt. Steyr, am 4. April 1899. Z. 4301. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Franz Skrobak. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 3. Juli 1876 in Neu¬ titschein geborenen, nach Stritesch, Bezirk Wall=Meseritsch, heimatsberechtigten, stellungspflichtigen Franz Skrobak, Sohnes der Marianne Skrobak, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 20. März l. J., Z. 4641/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. Juni 1899 zu berichten. Steyr, am 3. April 1899. Z. 4552. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Taborsky. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 11. Jänner 1877 in Dubuan geborenen, nach Krasna, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimatberechtigten, stellungspflichtigen Franz Taborsky, Sohnes des Alois Taborsky, Glasgraveurs, und der Maria, geborenen Novotny, angesucht. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 18. März l. J., Z. 4798/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde auf¬ geführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Juni 1899 zu berichten.

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