Amtsblatt 1899/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. April 1899

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 6. April Nr. 14. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 4. April 1899. Z. 4861. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Die Amtstage im Monate April entfallen und sind jene Parteien, welche ein Anliegen vorzubringen haben, auf¬ zufordern, sich anlässlich der Militärstellung am Stellungs¬ orte zu melden. Steyr, am 30. März 1899. Z. 4604. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Sturmrollen des Jahres 1899, Jahrgang 1880. Gemäß § 9, Punkt 29, der Landsturmvorschriften er¬ halten die Gemeinde=Vorstehungen im Anschlusse die h. a. überprüften und richtiggestellten Sturmrollen des Jahres 1899, Jahrgang 1880, sammt den inzwischen eingelangten Acten mit dem Auftrage, die etwa sich ergebenden Veränderungen nachzutragen und hierüber anher zu berichten. Die Ver¬ zeichnisse über die 1880 geborenen Landsturmpflichtigen werden nach den Bestimmungen des § 9, Punkt 29, letzter Absatz, hieramts zurückbehalten. Z. 4880. Steyr, am 4. April 1899. An sämmtliche Schulleitungen. Den Schulleitungen wird der Impfausweis I des Vorjahres 1898 über die Impfung der bisher noch niemals geimpften Schüler zurückgestellt und unter einem die Druck¬ sorte „Impfausweis 1“ für den Bedarf des Jahres 1899 übermittelt. Dieselbe ist zu heften und sodann sind aus dem Ausweise vom Jahre 1898 in die Rubriken 1—5 alle jene ungeimpft verbliebenen Schüler einzutragen, welche im Jahre 1898 entweder gar nicht sich impfen ließen, oder bei denen die Impfung erfolglos blieb. Hierauf sind alle jene Schüler einzutragen (welche bisher noch niemals geimpft worden sind), die seit der letzten Impfung in die Schule neu eingetreten sind. Bei diesen ist sodann in der Rubrik 6 und 7 einzutragen, ob sie überhaupt noch niemals geimpft worden sind, oder ob die Impfung an ihnen zwar vorgenommen wurde, aber erfolglos war. Bei diesen eingetragenen Kindern ist sodann in den Rubriken 8 und 10 anzumerken, ob eines seither gestorben oder aus der Schule ausgetreten, respective ausgewandert ist. Alle übrigen verbleiben sodann in der Rubrik 11 als im Jahre 1899 impffähig zu bezeichnen. Bei diesem Anlasse bringe ich die bereits im Vorjahre unterm 29. April 1898, Z. 7111, im Amtsblatte Nr. 18 vom 5. Mai 1898 gegebenen Weisungen zur Darnachachtung in Erinnerung. Bei der Vornahme der Impfung wolle der betreffende Classenlehrer dem Herrn Impfarzte an die Hand gehen und die betreffenden Daten in die Rubriken 12, 13, 14 einsetzen. Die Ausfüllung der Daten 15—20 obliegt sodann dem Herrn Impfarzte. Nach vollendeter Impfung und Nachsehen ist sodann das gesammte Ergebnis durch Summierung der Daten in den Rubriken 4—21 darzu¬ legen und der somit abgeschlossene Impfausweis I bis Mitte Juli 1899 anher vorzulegen. Steyr, 5. April 1899. Z. 521 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Der Verwaltungsrath des Museums Francisco-Caro¬ linum in Linz hat bereits die Mittelschulen und viele Volks¬ schulen des Landes mit typischen Gesteinen und Fossilien betheilt und beabsichtigt, die Betheilung von Schulen mit Sammlungen typischer Gesteine und Fossilien fortzusetzen. Da es zu diesem Zwecke sehr erwünscht wäre, wenn Lehrpersonen, welche in der Lage sind, einschlägige Objecte, namentlich aus der Umgebung ihres Schulortes, zu erwerben, mit dem Museum in Tauschverkehr treten oder für den erwähnten Zweck gegen Vergütung der Auslagen sammeln würden, werden die Lehrkräfte zufolge Erlasses des k. k. Landes¬ Schulrathes vom 20. März 1899, Z. 843, eingeladen, sich in dieser Angelegenheit bei dem Referenten des Museums, Gymnasialprofessor und Bezirksschulinspector Johann Com¬ menda in Linz, zu melden. Steyr, am 2. April 1899. Z. 502 B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe. Von der mit hohen Erlasse des k. k. Landesschul¬ rathes vom 20. März 1899, Z. 778, festgesetzten Armen¬

2 schulbücher=Quote für den Schulbezirk Steyr pro 1899/1900 per 168 fl. 29 kr. entfällt auf die Schule Aschach 3 fl. 64 kr., Allhaming 2 fl. 19 kr., Brunnbach 1 fl. 66 kr., Christkindl 3 fl. 61 kr., Dambach 3 fl. 9 kr., Dietach 3 fl. 76 kr., Eberstallzell 3 fl. 97 kr., Egendorf 1 fl. 67 kr., Gaflenz 3 fl. 97 kr., Garsten 3 fl. 44 kr., Gleink 5 fl. 61 kr., Großraming 7 fl. 2 kr., Bad Hall 3 fl. 16 kr., Harhagen 2 fl. 79 kr., Kematen 4 fl. 82 kr., Kirchberg 3 fl. 10 kr., Kleinreifling 3 fl. 16 kr., Kremsmünster 3 fl. 9 kr., Krühub 2 fl. Maria Laah 1 fl. 63 kr., Lausa 4 fl. 96 kr., Losenstein 4 fl. 88 kr., St. Marien 4 fl. 86 kr., Kleinraming 3 fl. 32 kr., Mühlbach 2 fl. 27 kr., Neuhofen 3 fl. 88 kr., Neustift 4 fl. 80 kr., Pfarrkirchen 3 fl. 97 kr., Pucking 2 fl. 56 kr., Reichraming 4 fl. 14 kr., Ried 4 fl. 15 kr., Rohr 2 fl. 10 kr., Sierning 7 fl. 9 kr., Sierning¬ hofen 4 fl. 38 kr., Sipbachzell 3 fl. 76 kr., Ternberg 4 fl. 86 kr., Trattenbach 2 fl. 56 kr., Thanstetten 4 fl. 18 kr., St. Ulrich 3 fl. 30 kr., Unterlaussa 2 fl. 66 kr., Wartberg 4 fl. 91 kr., Weichstetten 1 fl. 47 kr., Weißkirchen 3 fl. 13 kr., Weyer 6 fl. 5 kr., Wolfern 4 fl. 17 kr., Pechgraben 2 fl. 50 kr. Summa 168 fl. 29 kr. Die Ortsschulräthe werden angewiesen, zuverlässlich binnen 3 Tagen die von den Schulleitungen zu verfassen¬ den, genau den entsprechenden Beträgen angepassten Anspruch¬ schreiben (Erlass des hoh. k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 15. Juni 1896, Z. 14.625, Verordnungs¬ blatt des k. k. Landesschulrathes vom 15. September 1896, Stück 1) einzubringen, damit rechtzeitig die nothwendigen Armenbücher erwirkt und ausgefolgt werden können. Z. 504/B.=Sch.=R. Steyr, am 29. März 1899. Concurs-Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in Ternberg kommt die Oberlehrerstelle, eventuell eine Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit diesen Stellen sind die systemmäßigen Bezüge der ersten Gehaltsclasse und Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stellen haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reise= und Lehrbefähigungs=Zeugnisse, sowie den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstzeit oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle, und die Bewerber um die Oberlehrerstelle überdies noch mit dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, am 4. April 1899. Z. 3665/IV Str. Die k. k. Finanz=Direction in Linz hat mit dem Erlasse vom 24. März 1899, Z. 5790, über Ermächtigung des k. k. Finanzministeriums vom 11. März 1899, Z. 13.293, den ernannten Mitglied=Stellvertreter der Personaleinkommen¬ steuer=Schätzungs=Commission für den Bezirk Steyr Stadt, David Ziebermayr, über sein Ansuchen von dieser Function enthoben und für denselben den k. k. Finanzwach¬ Obercommissär i. P. Johann Pranter ernannt. Steyr, am 5. April 1899. Z. 3004. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Verbot der Apotheker=Thierry=Mittel. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Wien vom 7. Februar l. J., Z. 2229/V, wurde dem Apotheker A. Thierry in Pregrada die vorschriftswidrige Einfuhr und der Verkauf sowie das Annoncieren seiner Präparate, der Geheimmittel „Balsam“ und „Centisoliensalbe“, in der dies¬ seitigen Reichshälfte verboten. Zugleich hat die Landesregierung in Agram ersucht, dass jeder Fall von Vertrieb dieser Geheimmittel durch den genannten Apotheker in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern der königlichen Landesregierung in Agram behufs weiterer Amtshandlung mitgetheilt werde. Demzufolge werden die Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerieposten=Commanden beauftragt, auf den Vertrieb dieser Mittel acht zu haben und jeden vorkommenden Fall ofort anher zur Anzeige zu bringen. Insbesondere sind hiebei die Hausierer und Krämer zu verwarnen, derartige Geheimmittel zu verkaufen, und im Betretungsfalle ist gegen selbe die Amtshandlung zu pflegen. Z. 4191. Steyr, am 4. April 1899. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Verfahren bei Unfällen mit Dampfapparaten. Nachdem es sich des öfteren ereignet hat, dass Explo¬ sionen von Dampfapparaten stattgefunden haben, deren Ursachen, weil diese Unfälle nicht zur Kenntnis der zustän¬ digen Behörden gelangt sind, nicht festgestellt werden konnten, findet das Handelsministerium bis zum Inkrafttreten des in Vorbereitung befindlichen Gesetzes und der Durchführungs¬ Verordnung über die Erprobung und Ueberwachung von Dampfapparaten im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren Nachstehendes anzuordnen: Die Benützer von Dampfapparaten sind aufzufordern, in Hinkunft im Falle einer Explosion eines solchen Appa¬ rates oder eines anderen Unfalles beim Betriebe desselben hierüber unverzüglich die Anzeige an die nächste Sicherheits¬ behörde zu erstatten. Diese letztere hat sodann alles vor¬ zukehren, was zur Klarstellung der Ursachen des Vorfalles dient, und hiebei unter analoger Anwendung des im § 12 der Ministerial=Verordnung vom 1. October 1875, R.=G.=Bl. Nr. 130, für den Fall der Explosion eines Dampfkessels vorgeschriebenen Verfahrens vorzugehen. Die Sicherheitsbehörde wird daher den für den be¬ treffenden Bezirk von der Regierung bestellten amtlichen Prüfungscommissär behufs der Vornahme der Erhebungen sogleich von dem Vorfalle in Kenntnis zu setzen und einst¬ weilen alles vorzukehren haben, was zur Sicherstellung des Beweismateriales nothwendig ist; wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung sich ergibt, wird der amtliche Prüfungs¬ Commissär das Einschreiten der competenten Gerichtsbehörde zu veranlassen haben. Auf Grund des vom amtlichen Prüfungscommissär erstatteten Berichtes wird die berufene Behörde nach ihrem Ermessen eine Untersuchungscommission einzusetzen haben, vor deren Eintreffen und ohne deren Zustimmung an dem Zustande und der Lage der Apparate, sowie an den durch den Unfall berührten Bauten und Einrichtungen keine Ver¬ änderung vorgenommen werden darf, es sei denn, dass eine solche zur Rettung von Menschen aus einer Gefahr für Gesundheit oder Leben, zur Verhütung fernerer Un¬ glücksfälle oder Offenhaltung des Verkehres auf einer Eisen¬ bahn oder öffentlichen Straße unvermeidlich erscheint. Von dem Stattfinden einer solchen Commission ist auch der Gewerbe=Inspector behufs eventueller Theilnahme an derselben zu verständigen.

Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. März l. J., Z. 3070/VI, zur Darnachachtung und Verständigung der Besitzer von Dampfapparaten in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. April 1899. Z. 4302. An alle Gemeinde Vorstehungen. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 18. März l. J., Z. 4712/IV, ergeht der Auftrag, die nachfolgende Concurs¬ ausschreibung thunlichst zu verlautbaren. Concurs=Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militär¬ Waisen=Stiftungsplatz für Mädchen. Der Stiftungsgenuss besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt, und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehr¬ macht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberöster¬ reich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug vor den nur nach Vater oder Mutter Verwaisten. Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, dem Armuths¬ zeugnisse, Impfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse der Waise zu belegen und es ist anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fond bezieht. Diese Gesuche sind seitens der hiezu Berechtigten Vormund, Vater oder Mutter) bis längstens 15. Mai 1899 beim k. u. k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im März 1899. K. u. k. 14. Corps=Commando. Steyr, am 5. April 1899. Z. 3003. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im allgem. Krankenhause in Triest. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Jänner 1899, Z. 742/V, werden im Jahre 1899 im städtischen allgemeinen Krankenhause in Triest nachstehende tägliche Verpflegsgebüren eingehoben werden: Für die erste Tarisclasse 7 Kronen, zweite Tarifelasse 5 Kronen, dritte Tarifelasse 1 Krone 96 Heller, für Ein¬ heimische 1 Krone 50 Heller und für Waisen 1 Krone. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in Kenntnis. Z. 4663. Steyr, am 3. April 1899. An alle Gemeinde Vorstehungen. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 9. März l. J., Nr. 2773/IV, wird nachstehendes Verzeichnis verlautbart. Verzeichnis der im Jahre 1899 in den öffentlichen Krankenanstalten des Küstenlandes giltigen Verpflegsgebüren per Kopf und Tag. Allgemeines Krankenhaus nebst Gebäranstalt, Irren¬ anstalt und Spital für ansteckende Krankheiten in Triest: 1. Classe 7 K, 2. Cl. 5 K, 3. Cl. 1 K 96 h, 4. Cl. 1 K 50 h; die in der IV. Verpflegsclasse geltende Taxe von 1 K 50 h ist nur für Triestiner, Dienstpersonen und Sicherheitswachmänner, die von 1 K für Waisenkinder be¬ stimmt. — Spital der barmherzigen Brüder nebst Abthei¬ lung für Geisteskranke in Görz: 1. Classe 4 K, 2. Cl. 2 K 80 h, 3. Cl. 1 K 62 h; in der dritten Classe für Einheimische 1 K. — Städtisches Frauen=Spital nebst Abtheilung für Geisteskranke in Görz; 2. Classe 2 K 80 h, 3. Cl. 1 K 62 h; in der 3. Classe für Einheimische 1 K. Spital in Capodistria: 1 K 22 h. — Spital in Pola; K 70 h. — Ospizio Marino „Arciduchessa Maria Teresa“, St. Pelagio in Rovigno 1 K 62 h; 1 K 62 h ür auf Kosten öffentlicher Fonde untergebrachte Kinder, für Private 2 K. — N. B. Für erkrankte Militärpersonen ist keine besondere Verpflegsgebür bestimmt. Steyr, am 4. April 1899. Z. 4301. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Franz Skrobak. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 3. Juli 1876 in Neu¬ titschein geborenen, nach Stritesch, Bezirk Wall=Meseritsch, heimatsberechtigten, stellungspflichtigen Franz Skrobak, Sohnes der Marianne Skrobak, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 20. März l. J., Z. 4641/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. Juni 1899 zu berichten. Steyr, am 3. April 1899. Z. 4552. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Taborsky. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 11. Jänner 1877 in Dubuan geborenen, nach Krasna, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimatberechtigten, stellungspflichtigen Franz Taborsky, Sohnes des Alois Taborsky, Glasgraveurs, und der Maria, geborenen Novotny, angesucht. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 18. März l. J., Z. 4798/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde auf¬ geführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Juni 1899 zu berichten.

Z. 4553. Steyr, am 3. April 1899. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerieposten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Janis. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 27. December 1875 geborenen, nach Zaschau, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Johann Janis, Sohnes des Franz und der Veronika Janis, geb. Danek, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 20. März l. J., Z. 4643/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde auf¬ geführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. Juni 1899 zu berichten. Z. 4711. Steyr, am 3. April 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Alexander Nemecek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 6. Mai 1877 ge¬ borenen, nach Wall.=Meseritsch heimatberechtigten, stellungs¬ pflichtigen Alexander Nemecek, Sohnes des Karl und der Klara Nemecek, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 20. März l. J., Z. 4644/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde auf¬ geführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. Juni 1899 anher zu berichten. Z. 4712. Steyr, am 3. April 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Zigeuners Cyrill Buriansky. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1875 in Bittow, Bezirk Troppau, geborenen, nach Krhova, Bezirk Wall¬ Meseritsch heimatberechtigten, stellungspflichtigen Zigeuners Cyrill Buriansky, Sohnes der Francisca Buriansky, an¬ gesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 18. März l. J., Z. 4793/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde auf¬ geführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Juni 1899 anher zu berichten. Z. 4713. Steyr, am 3. April 1899. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 18. März l. J., Nr. 4717/IV, ergeht der Auftrag, nach dem Aufenthalte der in dem nachfolgenden Verzeichnisse angeführten Militär¬ taxpflichtigen aus dem Stadtbezirke Ungarisch=Hradisch, welche seit Jahren aus ihrer Heimatsgemeinde abwesend sind, und sich trotzdem keiner mit einer giltigen Reise¬ urkunde versehen ist, bis nun um Ausfolgung einer solchen nicht beworben haben, die entsprechenden Nachforschungen einzuleiten. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. September 1899 zu berichten. Verzeichnis jener militärtaxpflichtigen, aus dem Stadtbezirke Ungarisch¬ Hradisch stammenden Individuen, deren Aufenthalt unbe¬ kannt ist 1. Wilhelm Jaluschka, Schlossergehilfe, geb. 1866, Eltern: Ferdinand und Anna, geborene Petrovic; hat ein m Jahre 1885 ausgestelltes Arbeitsbuch ohne giltiger Reise¬ bewilligung, war vor 4 Jahren in Kis=Körös in Ungarn und ist seither unauffindbar. — 2. Leopold Zalabek, Fleischer¬ gehilfe, geb. 1868, Eltern: Karl und Antonie, geb. Kah¬ mann; hat Arbeitsbuch ddo. 11. Juni 1888, Reise¬ bewilligung bis 13. Mai 1894, war im Jahre 1898 in Budapest im St. Rochus=Spital und ist seither unbekannten Aufenthaltes. — 3. Wladimir Jellinek, Fleischergehilfe, geb. 1868, Eltern: Anton und Anna, geb. Hanik; hat Arbeits¬ buch do. 20. Februar 1887, letzte Reisebewilligung bis Ende Februar 1889, war zuletzt in Budapest und ist seit dem Jahre 1869 unauffindbar. — 4. Josef Lasowsky, Bernstein¬ Drechsler, geb. 1896, Mutter: Francisca Lasowsky; besitzt keine Legitimationspapiere, war zuletzt in Baden bei Wien und ist angeblich im Jahre 1895 nach Paris gereist und seither nicht auffindbar. — 5. Emanuel Herford, Typograph, geb. 1872, Eltern: Johann und Elise, geb. Wessely; hat Arbeitsbuch do. 17. Mai 1893, letzte Reisebewilligung bis Ende Februar 1894, war zuletzt in Prag, königl. Weinberge Nr. 396, und ist seit dem 6. Jänner 1898 unauffindbar. 6. Martin Krosa, Kaufmann=Commis, geb. 1872, Eltern: Martin und Mathilde, geb. Metzner; hat Heimatschein ddo. 3. März 1898, Z. 1114, war zuletzt in Prag, allwo der¬ selbe auf Kosten der Heimatsgemeinde im Monate April d. J. einen Reisevorschuss von 3 fl. 50 kr. erhielt. Z. 4782. Steyr, am 4. April 1899 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Das k. k. Ministerium des Innern hat zufolge Erlasses vom 16. März 1899, Z. 1141 M. J., nach den ihm seitens des k. und k. Ministeriums des Aeußern und des k. k. Handels¬ ministeriums zugekommenen Mittheilungen eröffnet, dass aus Anlass der im kommenden Jahre stattfindenden Weltaus¬ stellung in Paris schon jetzt ein starker Zuzug von Personen

5 aus der österr.=ungarischen Monarchie, sowie aus Deutschland nach Paris wahrgenommen wird, welche bei den Aus¬ stellungsarbeiten daselbst eine Beschäftigung oder Anstellung zu erlangen hoffen. Da der Andrang von Arbeitsuchenden in Paris sehr groß ist und im allgemeinen die einheimischen Arbeitskräfte den fremden vorgezogen werden, sehen sich solche Bewerber in ihren Erwartungen nur zu bald enttäuscht und wenden sich dann, da sie zumeist ohne Mittel und der französischen Sprache nicht mächtig sind, an den dortigen Hilfsverein und an das Consulat mit der Bitte um Unterstützungen, beziehungsweise um ihre Heimbeförderung. Mit Rücksicht auf die in dieser Richtung anlässlich der letzten Pariser Ausstellung gemachten Erfahrungen, sowie auf die zahlreichen, beim österr.=ungarischen Generalcommissariate in Paris und der französischen Ausstellungsleitung derzeit einlangenden Stellengesuche erscheint es im eigenen Interesse solcher Bewerber geboten, vor unüberlegtem Zuzuge nach Paris zu warnen und hiebei besonders darauf hinzuweisen, dass einerseits für die österreichischerseits benöthigten Hilfs¬ kräfte aller Art bereits Vormerkungen in übergroßer Zahl bestehen, dass andererseits von der französischen Ausstellungs¬ leitung über die genügende Zahl französischer Arbeiter voll¬ auf verfügt wird und auf ausländische Bewerber kaum jemals reflektiert werden dürfte. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 24. März 1899, Z. 5009/II, behufs entsprechender Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 3. April 1899. Z. 4787. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Pisklak. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1877 geborenen nach Polica, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimatberechtigten, stellungspflichtigen Franz Pisklak, Sohnes des Michael Pisklak und der Francisca, geborenen Kapuska, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 10. März 1899, Z. 7122/1721/II a, mit dem Auftrage in die Kenntnis ge¬ setzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm.) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist sofort anher zu berichten. Z. 4788. Steyr, 3. April 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Anton Skalka. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1877 in Paplo¬ witz geborenen, nach Brnow, Bezirk Wall.=Meseritsch heimats¬ berechtigten Schuhmachergehilfen Anton Skalka angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 7. März 1899, Z. 6777/1646/IIa, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen aufgeführt erscheint, einer Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder ge¬ storben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist sofort zu berichten. Steyr, am 3. April 1899. Z. 4661. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Emil Rauch. Laut eines an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Freistadt in Schlesien gelangten Berichtes des Gemeinde¬ Vorstandes von Nieder=Suchau lässt sich der in dieser Gemeinde zuständige, 24 Jahre alte Forstadjunct Emil Rauch gewohnheitsmäßig Unterstützungen und Reisevorschüsse auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Nieder=Suchau ver¬ abfolgen. Da derselbe auf solche Art dieser Gemeinde bereits nicht unbedeutende Kosten verursacht hat, ergeht infolge Statthalterei=Erlasses vom 10. März l. J., Z. 3714/II, der Auftrag, dass dem Genannten in Hinkunft keinerlei Unter¬ stützungen und Reisevorschüsse verabfolgt werden, derselbe vielmehr bei den gegebenen Umständen der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen wird. Eine nähere Personsbeschreibung des Mehrgenannten kann nicht mitgetheilt werden. Z. 4789. Steyr, am 3. April 1899. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungs=Schwindler Ludwig Judil. Der nach Littau in Mähren zuständige, 49 Jahre alte, verwitwete Gürtler Ludwig Judil treibt sich mit seinem 7 Jahre alten Sohne Wilhelm beschäftigungslos herum und lässt sich auf Rechnung seiner Heimatgemeinde Reisevorschüsse verabfolgen, wodurch er derselben große Kosten verursacht. Derselbe ist von mittlerer Statur, hat ein längliches Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, proportionierte Nase und Mund und keine besonderen Kennzeichen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge der Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 26. Februar 1899, Z. 7488, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, demselben nur im Falle wirklicher Noth Unterstützungen zu verabfolgen. Steyr, am 4. April 1899. Z. 4852. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des vermissten Hugo Kloiber. Hugo Kloiber, Sohn der Marie Kloiber, Privaten in Klosterneuburg bei Wien, Wienerstraße Nr. 18, 16 Jahre

6 alt, zu Wien geboren und dahin zuständig, katholisch, ledig, Handlungspraktikant, verließ am 30. Jänner 1899 morgens, angeblich um seinem Berufe nachzugehen, die elterliche Wohnung und kehrte in dieselbe nicht mehr zurück. Nach Aeußerungen, welche er Bekannten gegenüber gemacht hat, steht zu vermuthen, dass er sich nach Hamburg oder Pola begeben habe, um in die Marine einzutreten. Der Genannte ist von ziemlich großer Statur, hat blonde Haare, blaue Augen, gute Zähne, proportionierten Mund und ebensolche Nase und ist an den Außenflächen der Hände nächst dem unteren Daumengliede, und zwar an einer Hand mit dem Buchstaben „H“, an der anderen mit dem Buchstaben „K“ tätowiert. Er war, als er sich entfernte, mit Schnürschuhen, Ledergamaschen, brauner Stoffhose, lichtbraunem Rocke und Gilett, schwarzem Winterrocke und schwarzem, weichem Hute bekleidet und trug sein Bürgerschul= und Handelszeugnis, seinen Taufschein, sein Impfzeugnis und eine Eisenbahn¬ legitimation, ferner einen Geldbetrag von circa 10 fl., sowie eine silberne Uhr sammt Kette bei sich. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 30. März 1899, Z. 5375/II, ergeht der Auftrag, nach dem Genannten sofort Nachforschungen anzustellen und über das Ergebnis der bezüglichen Erhebungen bis 20. April d. J. zu berichten. Steyr, am 3. April 1899. Z. 4785. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 18. März l. J., Nr. 4649/IV, wird im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 1. März l. J., Z. 3152, (Amtsblatt Nr. 9) bekannt¬ gegeben, dass das Ableben des im Jahre 1868 geborenen, nach Arnoldstein zuständigen, militärtaxpflichtigen Franz Petschar am 29. November 1898 zu Pihanken, im Bezirke Teplitz in Böhmen, constatiert wurde. Steyr, 3. April 1899. Z. 4762. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. März bis 27. März 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaft Bruck. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Mitterperwendt. 2. Räude der Schafe. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ort¬ schaften Affenberg, Haibach; Gemeinde Reichenau, Ortschaft Habruck. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Obersonnberg. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ortschaft Punkenhof; Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Matzelsdorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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