Amtsblatt 1898/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. März 1898

4 Z. 4191. An alle Gemeinde=Vorstellungen, Orts¬ schulräthe und Schulleitungen. Stiftungsplätze. Laut der vom hohen k. und k. Reichskriegsministerium veranlassten Concursausschreibung werden mit dem Be¬ ginn des Schuljahres 1898/99 in der k. und k. Marine¬ Akademie in Fiume voraussichtlich 33, in den k. und k. Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten beiläufig 380, dann in den Officiers=Töchter=Erziehungs=Instituten 26 ganz¬ und halbfreie Aerarial=, Stiftungs= und Zahlplätze zur Be¬ setzung gelangen. Zugleich wird bekanntgegeben, dass das nächste Schul¬ jahr in den Militärrealschulen am 1. September, in den Militär=Akademien aber am 18. September beginnen wird und dass in den II. und IV. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschulen, dann in den I. und II. Jahrgang der Militäroberrealschule eine regelmäßige Aufnahme nicht stattfindet, weil in diesen Jahrgängen nur jene Plätze be¬ setzt werden, welche durch zufälligen Abgang frei werden. Hievon geschieht zufolge Erlasses der h. k. k. Statt¬ halterei vom 6. März 1898, Nr. 3690/IV, die Verlaut¬ barung. Steyr, am 26. März 1898. Z. 4144. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten in den Humanitäts-Anstalten des Küstenlandes. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Februar 1898, Z. 3473/V wird den Gemeinde¬ Vorstehungen ein Verzeichnis der im Jahre 1898 in den öffentlichen Krankenanstalten des Küstenlandes giltigen Ver¬ pflegsgebüren mitgetheilt. Allgemeines Krankenhaus nebst Irrenanstalt und Spital für ansteckende Krankheiten in Triest: 1. Verpflegs¬ classe 3 fl. 50 kr., 2. Cl. 2 fl. 50 kr., 3. Cl. 97 kr., 4. Cl. 75 und 50 kr.; die in der vierten Verpflegsclasse geltende Taxe von 75 kr. ist nur für Triestiner, Dienst¬ personen und Sicherheitswachmänner, die 50 kr. für Waisen¬ kinder bestimmt. — Spital der barmherzigen Brüder nebst Abtheilung für Geisteskranke in Görz: 1. Verpflegsclasse 2 fl., 2. Cl. 1 fl. 40 kr., 3. Cl. 81 kr.; in der dritten Classe für Einheimische 50 kr. — Städtisches Frauenspital nebst Abtheilung für Geisteskranke in Görz; 2. Verpflegs¬ classe 1 fl. 40 kr., 3. Cl. 81 kr.; in der dritten Classe für Einheimische 50 kr. — Spital in Capodistria: 61 kr. — Spital in Pola; 85 kr. — Ospizio Marino Arciduchessa Maria Theresa, St. Pelagio in Rovigno; 81 kr.; 81 kr. für auf Kosten öffentlicher Fonde untergebrachte Kinder, für Private 1 fl. Sämmtliche Verpflegsclassen sind per Kopf und Tag berechnet. — NB. Für erkrankte Militärpersonen ist keine besondere Verpflegsgebür bestimmt. Steyr, am 28. März 1898. Z. 4543. An alle hochwürdigen Pfarrämter. Hermann Marko, geboren 1863, nach Oberhaid zu¬ ständig, soll laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Prachatitz vom 11. März 1898, Z. 8266, vor ungefähr 6 Jahren in der Umgebung von Steyr gestorben sein. Ich ersuche die hochw. Pfarrämter in den dortigen Sterbematriken nach dem Genannten Nachforschung zu halten und eventuell einen ex offo=Todtenschein schleunigst anher zu senden. Steyr, am 21. März 1898. Z. 4782. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4598/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauenthieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und in Croatien=Slavonien, sowie der stattgefundenen Seucheneinschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. März d. J., Z. 7422, an Stelle der hierämtlichen Kundmachungen vom 6. und 24. Februar d. J., Z. 2300 und 3392/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 18. November 1896, Z. 19.513/II, hinsichtlich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 18. März l. J. angefangen sofort zu verfügen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Gebietes der Insel Schütt), Szepes, Trencsen und Turocz sowie den Stuhlbezirken Also =Vacz (Gödöllo) und Fels=Vacz, des Comitates Pest=Pilis=Solt=Kiskun und aus der königlichen Freistadt Pozsony; 2. Maul= und Klauenseuche: gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus a) dem Stuhlbezirke: Felso Oer (Ober=Warth) des Comitates Vas und b) der königlichen Freistadt Komärom; 3. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Bacs=Bodrog, Berg, Bihar, Kis¬ Küküllo, Komärom, Nograd, Nyitra, Pest=Pilis=Solt=Kiskun (ausschließlich der Schweinemastanstalt in Köbanya, Stein¬ bruch), Pozsony, Szaboles, Szatmär, Temes, Torontal, Veszprem, Zala und Zemplen, dann b) aus den königlichen Freistädten: Debreczen, Ko¬ märom und Sopron. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate: Belo¬ vär=Kreutz, nebst den in diesem Comitate liegenden Stadt¬ bezirken;

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2