Amtsblatt 1897/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. März 1897

4 lichen Reinigung und Desinsection unterzogen worden sind, fand die k. k. Landesregierung in Salzburg die mit ihren Kundmachungen vom 12. und 26. Jänner l. J., Z. 461 und 1032, hinsichtlich des Auf= und Abtriebes von Rindern zu und von den Salzburger Wochenviehmärkten angeordneten Verkehrsbeschränkungen zurückzunehmen und die Abhaltung der Schlacht= und Nutzviehmärkte in der Stadt Salzburg, sowie den freien Viehverkehr zu und von denselben unter Beobachtung der für den hierländigen Viehverkehr überhaupt geltenden Bestimmungen wieder zu gestatten. Dies wird unter Bezugnahme auf die hieramtlichen Kundmachungen vom 15. und 31. Jänner d. J., Z. 769 und 1673, allgemein verlautbart. Linz, am 27. Februar 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 4 März 1897. Z. 3285. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 3316/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg. Da nach den letzten Thierseuchen=Ausweisen die Maul¬ und Klauenseuche in Oberösterreich in den politischen Be¬ zirken Perg und Linz (Stadt) völlig erloschen ist, dagegen aber im politischen Bezirke Steyr zum Ausbruche kam, fand die k. k. Statthalterei in Innsbruck ihre Kundmachung vom 2. Februar 1897, Z. 14 241, dahin abzuändern, dass die Einfuhr von lebenden Klauenthieren nach Tirol und Vor¬ arlberg von nun an bis auf weiteres aus den politischen Bezirken Linz (Land), Steyr und Wels verboten wird, was hiemit mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis ge¬ bracht wird, dass diese Kundmachung mit dem Tage ihrer Verlautbarung in den dortigen amtlichen Landesblättern an Stelle der obbezogenen Kundmachung in Kraft tritt und dass Uebertretungen derselben der Ahndung im Sinne des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, unterliegen. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 7. Februar d. J., Z. 2164, allgemein verlautbart. Linz, den 28. Februar 1897. Der k. k. Statthalter Puthon m. p. Steyr, am 4. März 1897. Z. 3291. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Beibringung von Diehpässen für Spanferkeln im Handelsverkehr. Laut einer Mittheilung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 26. Februar 1897, Z. 4995, laufen wiederholt Anzeigen ein, dass Viehbesitzer Spanferkeln am Wochen¬ marktstage, i. e. jeden Donnerstag zu Markte bringen, ohne diese mit Viehpässen gedeckt zu haben. Nachdem nach der Statthalterei=Verordnung vom 11. September 1891, Z. 13.427, für alle lebenden in den Handel gebrachten Schweine, Viehpässe beizubringen sind, so beauftrage ich die Gemeinde=Vorstehungen, mit allem Nachdrucke die Landwicte auf diese Bestimmungen durch wiederholte Verlautbarungen aufmerksam zu machen. Steyr, am 4. März 1897. Z. 3510. Amts=Erinnerung. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Kerzte. Nachdem die mit h. ä. Erlass vom 10. Jänner l. J., Z. 18.264, abverlangten Erhebungen über das Hebammen¬ wesen noch mehrfach in Ausstand sind, so werden die Gemeinde=Vorstehungen, resp. die Herren Gemeinde=Aerzte zur umgehenden Vorlage derselben aufgefordert. Ebenso sind die noch ausständigen Daten zum Jahres¬ Sanitäts=Berichte sofort einzusenden. Steyr, am 6. März 1897. Z. 3284. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Februar bis 25. Februar 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Außertreffling; Gemeinde St. Magdalena, Ort¬ schaft Katzbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Giering. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Puchham. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Iming. 2. Milzbrand. Ausbruch der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Saxen, Ortschaft Lettenthal. 3. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Ennsdorf. 4. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Klaus, Ortschaft Steyrling. 5. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaften Obergrünburg, Wagenhub. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Tumelts¬ ham. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Freiling. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Steyr, 4. März 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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