Amtsblatt 1895/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Juni 1895

2. Bezirk Schärding: Gemeinde Eschenau, Ort¬ schaft Oberaubach; Gemeinde Kalham, Ortschaft Holzhäusl; Gemeinde Neukirchen am Wald, Ortschaften Reiting, Hungberg, Frankengrub, Knotzberg; Gemeinde und Ortschaft Raab; Gemeinde und Ortschaft Riedau; Gemeinde und Stadt Schärding; Gemeinde Wasen=Bruck, Ortschaft Untereiberg; Gemeinde und Ortschaft Zell a. P. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Humboldstraße und Lustenau 4. Bezirk Wels: Gemeinde Hoflirchen, Ortschaft Jungreith; Gemeinde Krenalbach, Ortschaft Nadernberg; Gemeinde Taufkirchen, Ortschaft Dieterham und Obertratt¬ nach; Gemeinde Wels, Ortschaft Bernarding. Steyr, den 20. Juni 1895. Z. 7842. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. ## Nr. 10010/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Croatien und Slavonien und aus dem Wiener-Nenstädter Markte nach Oberösterreich. Laut amtlicher Nachrichten ist in Wiener=Neustadt bei Schweinetransporten aus Croatien die Schweinepest consta¬ tiert worden. Die k. k. Statthalterei findet deshalb die Einfuhr von Schweinen aus Croatien und Slavonien, sowie aus dem Wiener=Neustädter Markte nach Oberösterreich bis auf wei¬ teres ausnahmslos zu verbieten. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Ueber¬ tretungen desselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach den Bestimmungen des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes und der hiezu erlassenen Durchführungsvorschrift (R.=G.=Bl. Nr. 35 uni 36 ex 1880) geahndet. # Linz, den 14. Juni 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 20. Juni 1895. Z. 7977. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 9865/II. Kundmachung nbid betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 11. Juni 1895, Z. 16.651, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche be¬ troffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: 1. aus den Regierungsbezirken Posen, Magdeburg, Merseburg, Düßeldorf und Aachen im Königreiche Preußen; 2. aus der Kreishauptmannschaft Leipzig im König¬ reiche Sachsen; 3. aus dem Großherzogthume Sachsen=Weimar; 4. aus dem Herzogthume Sachsen=Altenburg; 5. aus dem Herzogthume Anhalt. Diese Verbote treten an die Stelle der mit der b. ä. Kundmachung vom 14. Mai l. J., Z. 8000/II, erlassenen Verbote mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer¬ Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach den Bestin¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 15. Juni 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zur Verlaut¬ barung infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Juni 1895, Z. 9865/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 20. Juni 1895. Z. 7978. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Z. 9927/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Schärding, Wels und Linz (Stadt) nach Tirol und Vorarlberg. n1 Mit Rücksicht auf das Herrschen der Schweineseuche (Schweinepest) in den politischen Bezirken Schärding, Wels und Linz (Stadt) in Oberösterreich fand die k. k. Statt¬ halterei in Innsbruck mit Kundmachung vom 9. Juni d. J., Z. 631, die Einfuhr von lebenden Schweinen aus obge¬ nannten politischen Bezirken nach Tirol und Vorarlberg von nun an bis auf weiteres zu verbielen, was hiemit zur all¬ gemeinen Kenntnis gebrocht wird. a Linz, am 15 Juni 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 20. Juni 1895. Z. 8173. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 10.241/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Ungarn. Laut telegraphischer Mittheilung des königlichen ung. Ackerbauministeriums vom 18. Juni l. J. ist die Einfuhr

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