Amtsblatt 1895/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Juni 1895

5 B. 7360. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Einstellung der Nachforschung behufs einer Identi¬ tätsfeststellung. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 17. Mai Z. 6518, (Amtsblatt Nr. 21 ex 1895), angeordneten Nachforschungen behufs Feststellung der Identität einer von der Donau bei Langacker angeschwemmten männlichen Leiche werden einge¬ stellt, nachdem laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg vom 29. Mai 1895, Z. 6640, die fragliche Leiche als jene des aus Linz gebürtigen und seit 1. Mai l. J. ab¬ gängigen Josef Hirschvogel agnosciert wurde. Steyr, am 8. Juni 1895. Z. 7240. Einstellung der Nachforschung nach Hermann Fux. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 29. Mai, l. J., Z. 7030 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1895), eingeleitete Nach¬ forschung nach Hermann Fux wird eingestellt, nachdem der¬ selbe bereits als in Amstetten im Aufenthalte befindlich eruiert wurde. Steyr, am 7. Juni 1895. Z. 7034. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung von 13. April 1895 dem vom Land¬ tage des Königreiches Böhmen beschlossenen Gesetzentwurfe, mit welchem das Kaiser=Franz=Josef=Spital in Tachau als allgemeines öffentliches Krankenhaus erklärt wird, die Aller¬ höchste Sanction zu ertheilen geruht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Mai 1895, Z. 7406/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 3. Juni 1895. Z. 7243. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im Spital zu Mödling. Der niederösterreichische Landesausschuss hat im Ein¬ vernehmen mit der k. k. niederösterreichischen Statthalterei die für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Mödling per Kopf und Tag fetzgesetzte Verpflegsgebür von 1. Juli 1895 angefangen auf einen Gulden erhöht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Mai 1895, Z. 8657/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. Juni 1895. Z. 7303. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Spital in Schluckenau, Böhmen, als öffentliches erklärt. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 27. April 1895 dem vom Landtage des Königreiches Böhmen beschlossenen Gesetzent¬ wurfe, mit welchem das Bezirkskrankenhaus in Schluckenau als allgemeines öffentliches Krankenhaus erklärt wird, die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Mai 1895, Z. 8183/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. Juni 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit.

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