Amtsblatt 1895/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. Mai 1895

Nr. 20. 1895 der ä. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 16. Mai Z. 6376. An die Gemeinde-Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer. Amtstage. Ich werde am Freitag den 24. Mai l. J. von halb 9 Uhr vormittags an im Blasl'schen Gasthause in Losenstein und Dienstag den 28. Mai l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei zu Weyer Amtstage halten. Hiebei wollen die Herren Gemeindevorsteher interve¬ nieren und diese Amtstage allgemein verlautbaren. Steyr, am 13. Mai 1895. Z. 5125. Kundmachung betreffend die Licitation der Gemeindejagd Großraming. Mit Ende Juni l. J. lauft das bestehende Jagdpachtver¬ hältnis der Gemeindejagd Großraming ab. In Gemäßheit der Bestimmungen des § 2 der h. M.=V. vom 15. December 1852 (G. u. V.=Bl. Nr. 529) finde ich mich bestimmt, die Wiederverpachtung dieser Jagd im Wege der Licitation an¬ zuordnen, und wird diese Amtshandlung am Donnerstag den 30. Mai 1895, halb 10 Uhr vormittags, im Amtsgebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr stattfinden. Gegenstand der Licitation ist das Jagdrecht im Ge¬ meindegebiete Großraming, insoweit dasselbe nicht durch bestehende Eigenjagden oder zu Recht bestehende Jagdvor¬ behalte beschränkt ist. Als Dauer der nächsten Pachtperiode werden 6 Jahre, d. i. die Zeit vom 1. Juli 1895 bis letzten Juni 1901, festgesetzt. Der Ausrufspreis ist der bisherige Jagdpachtschilling von 76 fl. Pachtlustige haben vor Beginn der Licitation ein Vadium von 10% des Ausruspreises zu Handen des Licitations=Commissärs zu erlegen. Etwaige Vollmachten sind noch vor Beginn der Licitation auszuweisen. Die sonstigen Licitations=Bedingnisse können hieramts während der gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Steyr, den 8. Mai 1895. Z. 5904. Kundmachung betreffend die Licitation der Gemeindejagd Gaflenz. Mit Ende Juni l. J. lauft das bestehende Jagdpachtver¬ hältnis der Gemeindejagd Gaflenz ab. In Gemäßheit der Be¬ stimmungen des § 2 der h. M.=V. vom 15. December 1852 (G.= u. V.=Bl. Nr. 529) finde ich mich bestimmt, die Wieder¬ verpachtung dieser Jagd im Wege der Licitation anzuordnen, und wird diese Amtshandlung am Donnerstag den 30. Mai 1895, 11 Uhr vormittags, im Amtsgebäude der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Steyr stattfinden. Gegenstand der Licitation ist das Jagdrecht im Ge¬ meindegebiete Gaflenz, insoweit dasselbe nicht durch be¬ stehende Eigenjagden beschränkt ist. Als Dauer der nächsten Pachtperiode werden 6 Jahre, d. i. die Zeit vom 1. Juli 1895 bis letzten Juni 1901, festgesetzt. Der Ausrufspreis wird über Wunsch der Gemeinde Gaflenz mit Rücksicht auf die erfolgte Anerkennung des in der Gemeinde gelegenen Eigenjagdrechtes des Herrn Balthasar Forster auf 200 fl. festgesetzt. Pachtlustige haben vor Beginn der Licitation das Vadium von 10% des Ausruspreises zu Handen des Licitations=Commissärs zu erlegen. Etwaige Vollmachten sind noch vor Beginn der Licitation auszuweisen. Die sonstigen Licitations=Bedingnisse können hieramts während der gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Steyr, am 8. Mai 1895. Z. 6006 An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen Verpflegskosten der Landesirrenbewahr=Anstalt Gries. Se. k. k. Apostolische Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 21. April 1895 den Beschluss des Land¬

2 tages des Erzherzogthumes ob der Enns vom 13. Februar 1895, betreffend die Verpflichtung der oberösterreichischen Gemeinden zur Leistung einer Verpflegsgebür von täglich dreißig Kreuzern für ihre zahlungsunfähigen, in der Landesirren¬ bewahranstalt zu Gschwendt untergebrachten Angehörigen, allergnädigst zu genehmigen geruht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai 1895, Z. 7248/V, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 9. Mai 1895. Z. 6360. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Maßnahmen bei Ausbruch der Schweineseuche. Nach den vom k. k. Landesthierarzte in Linz in den politischen Bezirken Freistadt und Gmunden gepflogenen Er¬ hebungen wurden unter den Schweinen in mehreren Ge¬ meinden und Orten seit dem Monate Februar l. J. eine infectiöse, rothlaufähnliche Erkrankung beobachtet, welche durch Handelsschweine ungarischer oder galizischer Provenienz vom Wiener Neustädter Schweinemarkt aus in das hiesige Verwaltungsgebiet eingeschleppt wurde, schon bedeutende Ver¬ luste im Gefolge hatte und auch auf die eigenen Schweine¬ bestände übertragen worden ist. Nach den bisherigen Beobachtungen stellen sich diese Erkrankungen der Schweine als die sogenannte Schweineseuche dar. Da ferners bereits in dem politischen Bezirke Steyr Er¬ krankungen und Todesfälle durch diese Seuche constatiert wurden allem Anscheine nach die Verbreitung in mehreren Gemeinden des hiesigen Verwaltungsgebietes erfolgt ist und demnach die eigenen Schweinebestände gefährdet erscheinen, so werden die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Mai 1895, Z. 7942/II, auf das Vorkommen dieser seuchenartigen Krankheit bei Handelsschweinen aufmerksam gemacht und unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 15 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, verhalten, bei vorkommenden derartigen Krankheits= bezie¬ hungsweise Todesfällen die Anzeige hierämtl. zu erstatten. Die Landwirte sind zu belehren, den Ankauf von Handelsschweinen bis auf Weiteres thunlichst zu beschränken in gegebenen Fällen jedoch die nöthigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die neuangekauften Schweine durch längere Zeit, 3 bis 4 Wochen, zu separieren. In Fällen von Erkran¬ kungen sind die gesunden Schweine von den erkrankten zu separieren und im allgemeinen die Vorschriften der Bestim¬ mungen der Verordnung vom 10. April 1885, R.=G.=Bl. Nr. 54, betreffend die Rothlaufkrankheit der Schweine zu beachten. Eine gründliche Reinigung und Desinfection der inficierten Stallungen soll unter keinen Umständen unter¬ lassen werden, nachdem im gegentheiligen Falle neue Seuchen¬ ausbrüche beziehungsweise Todesfälle zu gewärtigen sind. Steyr, am 14. Mai 1895. Z. 6330. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen eine vom k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14. in Linz anhergelangte Concurs=Ausschreibung des k. u. k. 14. Corps¬ Commandos in Innsbruck zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militär=Waisen=Stiftungsplatzes für Mädchen zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, am 13. Mai 1895. Zu J. Nr. 2270 ex 1895. Concurs=Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung von einem erledigten Theresianischen Militär=Waisen=Stiftungsplatz für Mädchen der Concurs ausgeschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen, decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes=Ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht besitzt oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armutszeugnisse, Impfungs¬ zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 20. Juni 1895 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Mai 1895. Z. 6150. An die Gemeinde-Vorstehungen Gleink, Garsten, St. Alrich, Ternberg, Losenstein, Reichraming, Großraming und Weyer. Die nachfolgende Kundmachung betreffend die Mar¬ kierung der Fahrrinne auf der niederöster¬ reichischen Donaustrecke ist infolge h. Statthalterei¬ Erlasses vom 20. April l. J., Z. 6578/VI, sofort den allen¬ falls im Gemeindegebiete sesshaften Schiffahrts=Interessenten zu verlautbaren. Nachdem gemäß des h. Statthalterei=Erlasses vom 3. October 1894, Z. 15.780, auf der oberösterreichischen Donaustrecke vom 1. Jänner 1895 an die Markierung der Fahrrinne bereits in der Weife vorgenommen wird, dass schwarze Schwemmer in der Thalfahrt rechts, rothe hin¬ gegen links zu liegen kommen, so ist infolge in der nach¬

3 folgenden Verlautbarung die Uebereinstimmung in der Fahr¬ rinnenmarkierung auf der ober= und niederösterreichischen Donaustrecke hergestellt. Steyr, am 9. Mai 1895. Zur Statth. Z. 33.005 ex 1895. Kundmachung Die zur Markierung der Fahrrinne des Donaustromes in Niederösterr ich neben den sogenannten Hafen verwendeten Schwemmer waren bisher in der Thalfahrt rechts von der Naufahrt roth, links von derselben schwarz. In dieser Bezeichnung tritt insoferne eine Aenderung ein, als von der heurigen Schiffahrtsperiode ab die schwarzen Schwemmer in der Thalfahrt rechts, die rothen hingegen links zu liegen kommen. Durch diese Maßregel wird die Bezeichnungsweise in der ganzen österreichisch=ungarischen Donaustrecke und auch an der untersten Donau eine einheitliche. In Hinkunft wird daher die Markierung der Nau¬ fahrt im Donaustrome derart vorgenommen werden, dass in der Thalfahrt rechts von der Fahrrinne die Pflöcke mit den geschlossenen Wedeln (Waberln) und die schwarzen Schwemmer, links von der Fahrrinne die Pflöcke mit den offenen Wedeln (Staudenhafen) und die rothen Schwemmer zu liegen kommen. Wien, am 11. April 1895. Von der k. k. niederösterreichischen Statthalterei. Z. 6293. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Sicherheitsvorkehrungen anlässlich der heuer statt¬ findenden Pionnier=Uebungen bei Krems. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 8. Mai l. J., Z. 7793/VI, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die nachfolgende Kundmachung sofort zu verlautbaren. Steyr, am 12. Mai 1895. ad Statth.=Z. 40.504. Statth.=Z. 7793/VI. Kundmachung. Nachdem am 1. April 1895 die praktischen Uebungen im Kriegs=Brückenschlage des Pionnier=Bataillons Nr. 6 bei Mautern begonnen haben, werden für den Schiffsverkehr auf der Donau zunächst Krems nachstehende Sicherheits¬ vorkehrungen getroffen, um einerseits einen ungestörten Fortgang der Uebungen zu ermöglichen, anderseits Colli¬ sionen zwischen den übenden Abtheilungen und den passie¬ renden Schiffen zu vermeiden. Für die Zeit bis 15. Mai 1895 wird in der Mitte des Durchfahrtsfeldes der neuen Straßenbrücke Stein=Mautern eine blau=weiße Fahne, vom 16. Mai bis Ende Sep¬ tember 1895 nebst dieser auch am linken Donau=Ufer bei Dürnstein eine große, weit sichtbare blau=weiße Fahne vom Pionnier=Bataillon Nr. 6 ausgesteckt, u. zw. nur insolange, als an den Vor= und Nachmittagen aller Tage der Woche, mit Ausnahme der Samstage, der Sonn= und Feiertage, die Pionnier=Uebungen währen. Diese Fahnen haben die passierenden Wasserfahrzeuge darauf aufmerksam zu machen, dass unterhalb der Brücke Uebungen im Brückenschlage, Wasserfahren und Verankern vorgenommen werden, sie zu erhöhter Vorsicht beim Passieren der Brücke zu mahnen, beziehungsweise sie zu veranlassen, sich nach Passieren der Stein=Mautener Brücke mehr an das linke Donau=Ufer zu halten. Wien, am 4. Mai 1895. Von der k. k. u.=ö. Statthalterei. Z. 6158. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und Ortsschulräthe. Wandtafel der vor= und frühgeschichtlichen Funde aus Oesterreich= Ungarn. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte erhalten die Ge¬ meinde=Vorstehungen und Ortsschulräthe je 1 Exemplar des Prospectes über die von der k. k. Centralcommission für Kunst und historische Denkmale im Auftrage des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht herausgegebenen „Wandtafel der vor= und frühgeschichtlichen Funde aus Oesterreich=Ungarn“ mit dem Beifügen, dass die Anschaffung derselben im Hinblicke auf die große Wichtigkeit des besagten Anschauungsmittels — insbesondere für Volksschulen sehr zu empfehlen ist. Da die den Gemeinden und Schulbehörden gewährte bedeutende Preisermäßigung bei Bezug der Tafel nur im amtlichen Wege eingeräumt wird, so wollen von Ge¬ meindevorstehungen oder Ortsschulräthen ausgehende Bestel¬ lungen hieher gerichtet werden und zwar bis längstens 15. Juni l. J. Steyr, am 9. Mai 1895. Z. 6292. An die Gemeinde-Vorstehungen Gleink, Garsten, St. Alrich, Ternberg, Losenstein, Reichraming, Großraming und Weyer. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 10 Mai l. J., Z. 8021/VII, ist laut telegraphischer Anzeige der k. k. Canalinspection in Wien die Einfahrt in den Donaucanal dortselbst infolge eines Schiffsunfalles ungefähr 14 Tage gesperrt. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen behufs Ver¬ lautbarung in die Kenntnis. Steyr, am 12. Mai 1895. Berichtigung. Die Militärtaxbemessung für den Gerichtsbezirk Krems¬ münster findet am Dienstag (nicht Freitag) den 28. Mai d. J. statt, was zur Behebung jeden Zweifels und zur Berichtigung des h. ä. Erlasses vom 1. d. M., Z. 5873, im Amtsblatte Nr. 18, hiemit bekanntgegeben wird. Steyr, am 15. Mai 1895.

Z. 5897. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschungs=Beranlassung. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden ist der französische Staatsangehörige Aime Verne recte Louis Celestin Moliverney aus der Schub¬ haft in Ischl am 1. April 1895 entwichen. Da laut des an das k. k. Ministerium des Innern gelangten und von diesem mit dem Erlasse vom 23. April 1895, Z. 10.736, der hohen k. k. Statthalterei in Linz mitge theilten Berichtes der k. u. k. Botschaft in Paris vom 10. April 1895 die französische Regierung die französische Staatsangebörigkeit des am 2. August 1846 in Gerey (Dep. Doubs) geborenen Leuis Celestin Maliverney, eines Sohnes des Franz und der Pepe (Coralie) Maliverney, an¬ erkannt hat, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten =Commanden auf diesen Landstreicher für den Fall der Aufgreifung desselben aufmerksam gemacht. Der Genannte ist von kleiner, untersetzter Statur trägt einen grauen Vollbart, blauen Rock, braune Barchent¬ hose, weißes Hemd, schwarzgestreifte Unterhose, Schuhe und alten grauen Hut, und wird als irrsinnig oder zum min¬ desten als hochgradig schwachsinnig angesehen. Steyr, am 13. Mai 1895. Z. 6075. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung zweier gänzlich unbekannter Stellungs¬ pflichtigen aus dem politischen Bezirke Mitterburg. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz wird den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden nachstehend das Verzeichnis, betreffend zwei gänzlich unbekannte Stellungspflichtige aus dem poli¬ tischen Bezirke Mitterburg, mit dem Auftrage bekanntgegeben, rücksichtlich der Verzeichneten, beziehungsweise ihrer Eltern oder Taufpathen entsprechende Nachforschungen zu pflegen und über ein allfällig positives Resultat bis 10. Juni d. I anher zu berichten. 1. Franz Sanctus Mechle, geb. 1. Nov. 1874 zu Albona, Istrien; katholisch, ledig; Eltern: Franz und Maria, geborne Behada, zur Zeit der Geburt Bergarbeiter, wohnhaft Carpano Nr. 100; Tauspathe: Ludwig Vellau Hebamme: Maria Bassotinich. Ist vor circa 4—5 Jahren unbekannt wohin abgereist. E.=Nr. 587/1895. 2. Stanislaus Moslovats, geb. 3. Nov. 1874 in Pisino; katholisch, ehelich; Eltern: Matthäus Uranic und Maria, zur Zeit der Geburt Aufseher während des Eisen¬ bahnbaues Pisino und wohnhaft in Pisino; Tauspathen: Peltrich, Eisenbahnbeamter, und Lorenz Motsel, Aufseher Geburtshelfer: Josef Ruzzier. Steyr, am 10. Mai 1895. Z. 6108. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor dem Unterstützungs=Schwindler Josef Wallensteiner. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Spital treibt sich der zur Gemeinde Winklern zuständige, 29jährige, ledige Steinbrecher Josef Wallensteiner welcher am 5. November 1894 aus der Zwangsarbeits¬ Anstalt Laibach in seine Heimatsgemeinde verschoben wurde, nach Anzeige dieser letzteren, abermals arbeits= und sub¬ sistenzlos in verschiedenen Kronländern herum und lässt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen verab¬ folgen. Wallensteiner ist von mittlere Statur, hat rundes Ge¬ sicht, dunkelblondes Haar, graue Augen und kein be¬ sonderes Kennzeichen; er ist im Besitze eines von der Gemeindevorstehung Winklern am 1. December 1894, sub Z. 131, gefertigten Arbeitsbuches. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 19. April 1895, Z. 6352/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Spitalsverwaltungen mit der Weisung aufmerksam gemacht zu veranlassen, dast demselben in Hin¬ kunft außer im Falle dringender Nothwendigkeit keinerlei Unterstützung auf Rechnung der Heimatsgemeinde verabreicht und derselbe nicht vor ärztlich constatierter Spitalsbedürftig¬ keit in eine Krankenanstalt ausgenommen werde. Steyr, am 9. Mai 1895. Z. 6144. An die am Ennsflusse gelegenen Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden. Ausforschung. Zufolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 3. Mai l. J., Z. 10.299, hat am 1. d. M. um 7 Uhr früh der bei der k. k. Staatsbahn in Hieflau bedienstete Weichenwächter Adam Forstner nach einer Dienstes¬ nachlässigkeit seinen Dienstposten verlassen, ohne bisher zu¬ rückgekehrt zu sein, und ist nach den gepflogenen Erhebungen bestimmt anzunehmen, dass Forstner aus Furcht vor der wieder bevorstehenden Strafe einen Selbstmord begangen und sich in den Ennsfluss gestürzt habe. Es sind daher die entsprechenden Nachforschungen nach der etwa durch den Ennsfluss angeschwemmten Leiche zu pflegen und ist über ein eventuelles Ergebnis anher zu berichten. Die sogleich angestellten Nachforschungen nach dessen Verbleibe blieben resultatlos. Adam Forstner ist im Jahre 1864 geboren, nach Hieflau zuständig, mittelgroßer untersetzter Statur, hat rundes, volles Gesicht mit kurzem, blondem Schnurrbart, sowie Fliege und dunkelbraune Haare, war mit der Wächteruniform, u. zw. der Mütze, Blouse und Hose, sowie grüner Sammtweste, Stiefletten und mit A. F. gemerkter Wäsche bekleidet. Forstner

ist Besitzer des silbernen Verdienstkreuzes, mit welchem er im Jahre 1892 infolge von Verhütung eines Eisenbahn¬ unglückes ausgezeichnet wurde. Steyr, am 10. Mai 1895. Z. 6076. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschungsveranlassung. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 4. April 1895, Z. 4067, ist der mit dem Erkenntnisse der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 18. Jänner 1895, Z. 810, auf die Dauer eines Jahres unter Polizeiaussicht gestellte, nach Lichtenau heimatszustän¬ dige, 32 Jahre alte, verwitwete Schleifer Josef Höll¬ müller entwichen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendermerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, nach dem Genannten die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ihn im Betretungsfalle dem betreffenden Gerichte behufs Einleitung der Strafamtshand¬ lung im Sinne der §§ 6 und 7 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 89, zu überstellen und hierüber anher zu berichten. Steyr, am 10. Mai 1895. Z. 6361. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Mai bis 10. Mai 1895. 1. Bläschenausschlag an den Genitalien. Ausbruch der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ort Spital a. P. 2. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Vorderstoder, Ort¬ schaft Gaisriegel. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche: 1. Bezirk Braunau am Inn: Gemeinde und Stadt Braunau. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Möderndorf. 3. Bezirk Steyr (Umgeb.): Gemeinde Egerndorf, Ortschaft Brunnau; Gemeinde Piberbach, Ortschaft Wei¬ fersdorf. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Wei߬ kirchen, Ortschaft Graßing. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Steyr, am 14. Mai 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Alle vorgeschriebenen Drucksorten für die löblichen Gemeindevorstehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen, Natural¬ Verpflegsstationen und Genossenschaften 2c. 2c. sind zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas &- Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17) Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds=Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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