Amtsblatt 1894/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. September 1894

2 tionsweg auf 4 fl. und für den Verschleiß auf 5 fl. fest¬ gesetzt worden. Gebundene Exemplare kommen um 80 kr. höher zu stehen. Ich mache hiermit die Gemeinde=Vorstehungen auf das Erscheinen dieses Werkes aufmerksam und lade dieselben zur Subscribierung ein. Steyr, am 31. August 1894. Z. 11.081 An die Gemeindevorstehungen. Das auf Veranlassung des oberösterreichischen Landes¬ ausschusses im Jahre 1884 herausgegebene Werk „Erläute¬ rungen zur Gemeindeordnung“ von Julius Scheda, ober¬ österreichischen Landesrath, hat sich als Hilfsbuch von emi¬ nenter Brauchbarkeit für den ganzen, selbständigen Wirkungs=, kreis der Gemeinden erwiesen und nicht nur allen jenen welche zunächst berufen sind, unmittelbar bei der Gemeinde¬ verwaltung mitzuwirken, wesentlich erleichtert, ihr Amt zu verwalten, sondern auch allen übrigen im öffentlichen Leben thätigen Factoren einen umfassenden Ueberblick über die gesammte Gemeindeverwaltung gewährt. Es haben daher nicht nur Gemeindevorsteher und =Vertreter, Gemeindebeamte, Communalverwalter u. s. w., sondern auch öffentliche Beamte ohne Unterschied, Advocaten, Notare, Abgeordnete u. s. w., das Erscheinen von Schedas „Erläuterungen“ mit Be¬ friedigung ausgenommen. Die k. k. Hof=Buch= und Musikalienhandlung Vincenz Fink in Linz beabsichtigt nun die Herausgabe einer neuen, verbesserten und nach dem neuesten Stande der Gesetze ein¬ gerichteten zweiten Auflage dieses vorzüglichen Werkes. Ich mache nun die Gemeinde=Vorstehungen auf das Erscheinen desselben besonders aufmerksam und kann die Anschaffung desselben als ein für jede Gemeinde un¬ entbehrliches Handbuch nur bestensempfehlen Steyr, am 1. September 1894. Z. 11.176. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Erweiterung des Polizei=Aufsichtsrayons. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 4. Mai 1884, Z. 5900, Amtsblatt Nr. 19, wird eröffnet, dass der Auf¬ enthaltsrayon des mit h. ä. Erkenntnisse vom 17. Juli 1893, Z. 8983, unter Polizeiaussicht gestellten Simon Gruber auf das Gemeindegebiet von Neuhosen ausgedehnt wurde. Steyr, am 3. September 1894. Z. 11.114. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Identitäts=Feststellung. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 27. August 1894, Z. 13.893, befindet sich bei der Gemeinde¬ vorstehung Gmunden ein ausweis= und subsistenzloses Indi¬ viduum in Verwahrung, das sich Leopold Waldmann (auch Mauthauser) nennt. Dasselbe ist nach seinen Angaben im Jahre 1858 unbekannt wo geboren, katholisch, ledig, Erdarbeiter, und weigert sich, sonst nähere Auskunft über seine Person sowie früheren Aufenthalt zu geben. Der Genannte wurde mit Urtheil des k. k. Bezirksgerichtes Gmunden vom 19. Juli l. J., Z. 969, wegen Landstreicherei und Uebertretung des § 320 e des österr. Strafgesetzes zu einem Monat strengen Arrest verurtheilt und nach erstandener Strafe der Gemeindevorstehung Gmunden überstellt. Nach der Ansicht der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden liegt der Verdacht nahe, dass der Genannte sich in Bayern eines schweren Verbrechens schuldig gemacht, da er von dort nach seiner Angabe unter Zurücklassung seiner Papiere und Documente habe flüchten müssen. Eine Photographie des¬ selben liegt bei der k. k. Statthalterei zur Einsichtnahme auf. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, zum Zwecke der Feststellung seiner Identität und Zuständigkeit das Entsprechende zu veranlassen und über das Resultat der Nachforschungen mit möglichster Beschleu¬ nigung anher zu berichten. Personsbeschreibung: Statur: mittel, Gesicht: breit, Haare: schwarz, Mund: schmal, Augen: grau, Nase: breit, Bart: schwarz, im Gesichte rothen Aus¬ schlag. Derselbe spricht deutsch und etwas italienisch und ungarisch. Bei seiner Anhaltung durch die k. k. Gendar¬ merie gab er als seinen Namen Leopold Mauthauser an. Steyr, den 31. August 1894. Z. 10.640. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Schutzimpfung gegen den Rothlauf der Schweine. Mit dem Erlasse vom 19. Juli 1894, Zl. 10.981, hat das hohe k. k. Ministerium des Innern bekannt ge¬ geben, dass es der niederösterreichischen Landwirtschaftsge¬ sellschaft mit Hilfe einer vom hohen k. k. Ackerbauministe¬ rium gebotenen Subvention von 2700 fl. ermöglicht worden ist, mit dem Institut Pasteur=Chamberland ein Ueberein¬ kommen zu treffen, wonach in den ihr zu Gebote stehenden Räumen die Impfstoffe zur Durchführung der Schutzimpfun¬ gen gegen Milzbrand der Hausthiere und gegen Rothlauf der Schweine schon für den nächsten Bedarf werden dar¬ gestellt werden können. Dieses Institut führt mit Bewilligung des k. k. Acker¬ bauministeriums den Titel: Laboratoire Pasteur=Chamber¬ land, vom Staate subventioniert und unter administrativer Aufsicht der k. k. Landwirtschafts=Gesellschaft in Wien. Um die landwirtschaftliche Bevölkerung auf die Vor¬ theile dieser Schutzimpfung und die Fälle, in welchen deren Anwendung angezeigt erscheint, aufmerksam zu machen und zugleich jeder sonstigen, rein geschäftlichen Reclame von vorn¬ hinein wirksam entgegenzutreten, erhalten die Gemeindevor¬ stehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 14. August 1894, Z. 10.536 — 12.236/II, eine Belehrung, welche die bisherigen Erfahrun¬ gen und Wahrnehmungen in Betreff dieser Schutzimpfungen, welche gleichzeitig hiermit verlautbart wird, mit dem Auf¬ trage, dieselbe im Interessentenkreise allgemein zu verlaut¬ baren.

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