Amtsblatt 1894/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. September 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1894. Steyr, am 6. September Nr. 36. Z. 11.332. An die Gemeinde=Vorstehungen des Ge¬ richtsbezirkes Weyer. Amtstage. Ich werde am Samstag den 15. September l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei zu Weyer und am Mittwoch den 26. September von 8½ Uhr an in Losenstein in Blaslischen Gasthause Amtstage halten. Hievon setze ich die Herren Gemeinde=Vorsteher behufs allgemeiner Verlautbarung und Intervenierung in die Kenntnis. Steyr, am 3. September 1894. Z. 76/Präs. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Erlasses des h. k. k. Finanz=Ministeriums in Wien vom 20. Juni l. J., Z. 28.417, lässt der Stand der parlamentarischen Verhandlungen erwarten, dass die neuen Erwerb= und Einkommensteuer=Gesetze vom 1. Jänner 1896 an in Wirksamkeit treten. Da, dies vorausgesetzt, die Veranlagung der allge¬ meinen Erwerbsteuer bereits mit 1. Juli 1895 beginnen müsste, so hat in der ersten Hälfte des Jahres 1895 bei den Bemessungsbehörden eine vollkommen currente Ge¬ barung einzutreten, und werden demnach die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, alle in Erwerb= und Einkommen¬ steuer=Angelegenheiten ergehenden Erlässe und Acte einer unverzüglichen Erledigung zuzuführen. Steyr, am 3. September 1894. Z. 11.212 An die Gemeindevorstehungen. Anlegung der Urlisten der Geschwornen. Es ist nunmehr im Sinne des Gesetzes vom 23. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 121, unter Rücksichtnahme auf den h ä. Erlass vom 6. August 1888, Z 7740, Amtsblatt Nr. 23, zur Anlegung der Urlisten der Geschwor¬ nen pro 1894 zu schreiten. Diese Liste ist sodann nach erfolgter Auflage am Amtssitze des Gemeinde=Vorstehers bis 1. November l. J. unter Anschlufs der Kundmachung und aller etwa einlaufenden, darauf bezüglichen Schriftstücke hieher vorzulegen. Bei Verfassung des Verzeichnisses der zum Geschwornen¬ amte Berufenen sind die Bestimmungen der §§ 1 bis incl. 8 des obengedachten Gesetzes genau zu beachten. Die Namen der für das Amt eines Geschwornen wegen Verstän¬ digkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtlicher Gesinnung und Charakter¬ festigkeit besonders geeigneten Persönlichkeiten sind in der Liste in üblicher Weise mit Blau= oder Rothstift zu bezeichnen. Steyr, am 1. September 1894. Z. 11.197. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Ankauf von 20.000 Metercentner Hafer von Seite der k. u. k. Intendanz des 14. Corps. Die k. u. k. Intendanz des 14. Corps in Innsbruck kauft laut des anher gelangten Avisos, ddo. 28. v. M., Z. 4758, nach kaufmännischer Usance 20.000 Metercentner Hafer magazinsmäßiger Qualität. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zur ent¬ sprechenden Verlautbarung mit dem Bemerken in die Kennt¬ nis gesetzt, dass die näheren Bedingungen aus dem zu jedermanns Einsicht hieramts aufliegenden Aviso und dem Usancen=Hefte, welch' letzteres auch bei dem k. u. k. Militär=Verpflegs=Magazine in Linz um den Preis von 4 kr. per Druckbogen bezogen werden kann, zu ersehen sind. Steyr, 3. September 1894. Z. 10.210 An die Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 7. August l. J., Z. 1759, steht die Ausgabe eines neuen Hof= und Staatshandbuches für das Jahr 1895 bevor. Der Preis eines broschierten Exemplares ist für den Subscrip¬

2 tionsweg auf 4 fl. und für den Verschleiß auf 5 fl. fest¬ gesetzt worden. Gebundene Exemplare kommen um 80 kr. höher zu stehen. Ich mache hiermit die Gemeinde=Vorstehungen auf das Erscheinen dieses Werkes aufmerksam und lade dieselben zur Subscribierung ein. Steyr, am 31. August 1894. Z. 11.081 An die Gemeindevorstehungen. Das auf Veranlassung des oberösterreichischen Landes¬ ausschusses im Jahre 1884 herausgegebene Werk „Erläute¬ rungen zur Gemeindeordnung“ von Julius Scheda, ober¬ österreichischen Landesrath, hat sich als Hilfsbuch von emi¬ nenter Brauchbarkeit für den ganzen, selbständigen Wirkungs=, kreis der Gemeinden erwiesen und nicht nur allen jenen welche zunächst berufen sind, unmittelbar bei der Gemeinde¬ verwaltung mitzuwirken, wesentlich erleichtert, ihr Amt zu verwalten, sondern auch allen übrigen im öffentlichen Leben thätigen Factoren einen umfassenden Ueberblick über die gesammte Gemeindeverwaltung gewährt. Es haben daher nicht nur Gemeindevorsteher und =Vertreter, Gemeindebeamte, Communalverwalter u. s. w., sondern auch öffentliche Beamte ohne Unterschied, Advocaten, Notare, Abgeordnete u. s. w., das Erscheinen von Schedas „Erläuterungen“ mit Be¬ friedigung ausgenommen. Die k. k. Hof=Buch= und Musikalienhandlung Vincenz Fink in Linz beabsichtigt nun die Herausgabe einer neuen, verbesserten und nach dem neuesten Stande der Gesetze ein¬ gerichteten zweiten Auflage dieses vorzüglichen Werkes. Ich mache nun die Gemeinde=Vorstehungen auf das Erscheinen desselben besonders aufmerksam und kann die Anschaffung desselben als ein für jede Gemeinde un¬ entbehrliches Handbuch nur bestensempfehlen Steyr, am 1. September 1894. Z. 11.176. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Erweiterung des Polizei=Aufsichtsrayons. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 4. Mai 1884, Z. 5900, Amtsblatt Nr. 19, wird eröffnet, dass der Auf¬ enthaltsrayon des mit h. ä. Erkenntnisse vom 17. Juli 1893, Z. 8983, unter Polizeiaussicht gestellten Simon Gruber auf das Gemeindegebiet von Neuhosen ausgedehnt wurde. Steyr, am 3. September 1894. Z. 11.114. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Identitäts=Feststellung. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 27. August 1894, Z. 13.893, befindet sich bei der Gemeinde¬ vorstehung Gmunden ein ausweis= und subsistenzloses Indi¬ viduum in Verwahrung, das sich Leopold Waldmann (auch Mauthauser) nennt. Dasselbe ist nach seinen Angaben im Jahre 1858 unbekannt wo geboren, katholisch, ledig, Erdarbeiter, und weigert sich, sonst nähere Auskunft über seine Person sowie früheren Aufenthalt zu geben. Der Genannte wurde mit Urtheil des k. k. Bezirksgerichtes Gmunden vom 19. Juli l. J., Z. 969, wegen Landstreicherei und Uebertretung des § 320 e des österr. Strafgesetzes zu einem Monat strengen Arrest verurtheilt und nach erstandener Strafe der Gemeindevorstehung Gmunden überstellt. Nach der Ansicht der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden liegt der Verdacht nahe, dass der Genannte sich in Bayern eines schweren Verbrechens schuldig gemacht, da er von dort nach seiner Angabe unter Zurücklassung seiner Papiere und Documente habe flüchten müssen. Eine Photographie des¬ selben liegt bei der k. k. Statthalterei zur Einsichtnahme auf. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, zum Zwecke der Feststellung seiner Identität und Zuständigkeit das Entsprechende zu veranlassen und über das Resultat der Nachforschungen mit möglichster Beschleu¬ nigung anher zu berichten. Personsbeschreibung: Statur: mittel, Gesicht: breit, Haare: schwarz, Mund: schmal, Augen: grau, Nase: breit, Bart: schwarz, im Gesichte rothen Aus¬ schlag. Derselbe spricht deutsch und etwas italienisch und ungarisch. Bei seiner Anhaltung durch die k. k. Gendar¬ merie gab er als seinen Namen Leopold Mauthauser an. Steyr, den 31. August 1894. Z. 10.640. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Schutzimpfung gegen den Rothlauf der Schweine. Mit dem Erlasse vom 19. Juli 1894, Zl. 10.981, hat das hohe k. k. Ministerium des Innern bekannt ge¬ geben, dass es der niederösterreichischen Landwirtschaftsge¬ sellschaft mit Hilfe einer vom hohen k. k. Ackerbauministe¬ rium gebotenen Subvention von 2700 fl. ermöglicht worden ist, mit dem Institut Pasteur=Chamberland ein Ueberein¬ kommen zu treffen, wonach in den ihr zu Gebote stehenden Räumen die Impfstoffe zur Durchführung der Schutzimpfun¬ gen gegen Milzbrand der Hausthiere und gegen Rothlauf der Schweine schon für den nächsten Bedarf werden dar¬ gestellt werden können. Dieses Institut führt mit Bewilligung des k. k. Acker¬ bauministeriums den Titel: Laboratoire Pasteur=Chamber¬ land, vom Staate subventioniert und unter administrativer Aufsicht der k. k. Landwirtschafts=Gesellschaft in Wien. Um die landwirtschaftliche Bevölkerung auf die Vor¬ theile dieser Schutzimpfung und die Fälle, in welchen deren Anwendung angezeigt erscheint, aufmerksam zu machen und zugleich jeder sonstigen, rein geschäftlichen Reclame von vorn¬ hinein wirksam entgegenzutreten, erhalten die Gemeindevor¬ stehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 14. August 1894, Z. 10.536 — 12.236/II, eine Belehrung, welche die bisherigen Erfahrun¬ gen und Wahrnehmungen in Betreff dieser Schutzimpfungen, welche gleichzeitig hiermit verlautbart wird, mit dem Auf¬ trage, dieselbe im Interessentenkreise allgemein zu verlaut¬ baren.

3 Hiebei wird noch bemerkt, dass der oberösterreichische Landesculturrath in der 29. ordentlichen Sitzung des stän¬ digen Ausschusses zur Förderung der Durchführung von Rothlaufschutzimpfungen der Schweine beschlossen hat, die landwirtschaftlichen Kreise auf die Wichtigkeit dieser Schutz¬ impfungen durch das Organ desselben, „Land= und volks¬ wirtschaftliche Mittheilungen“ aufmerksam zu machen, in jenen Landestheilen, wo erfahrungsgemäß der Rothlauf bei Schweinen auftritt, häufiger vorkommt und nennenswerte Verluste herbeiführte, Vorträge über die Schutzimpfungen und deren Erfolge durch Thierärzte zu veranstalten und ferners zur Beschaffung des Impfstoffes und Abgabe des¬ selben mit Preisnachlass, eventuell auch unentgeltlich, sowie zur Bestreitung der Reiseauslagen des die Schutzimpfung vornehmenden Thierarztes einen Betrag von 40 fl. für das Jahr 1894 zu widmen. Jene Gemeinden, in deren Gebieten der Rothlauf häufig vorkommt, mögen sich daher mit den Vorständen der Bezirksgenossenschaften der Landwirte und der landwirtschaft¬ lichen Vereine diesbezüglich ins Einvernehmen setzen, damit diese Impfungen thunlichst in einem Tage bei einer grö¬ ßeren Anzahl von Schweinen in mehreren Gehöften des ge¬ fährdeten Ortes oder der Gemeinde vorgenommen werden können und auf diese Weise die Durchführung derselben für¬ die Landwirte mit ganz geringen Kosten ermöglicht wird, und anher seinerzeit berichten, ob ein Versuch dieser Schutz¬ impfung gewünscht würde. Belehrung über den Nutzen und die Vortheile der Rothlauf=Schutz¬ impfung bei Schweinen. Der Stäbchenrothlauf, oder die Rothlausseuche der Schweine, welcher landläufig mit dem Ausdrucke „Scholm“ bezeichnet wird, ist eine auch in Oberösterreich häufig vor¬ kommende, seuchenartige Erkrankung der Schweine, welche sich durch Allgemeinstörungen, fleckige, kupferrothe Färbung der Haut am Kehlgange, an den Ohren, an der Unterbrust, am Bauche und an den Innenflächen der Vorder= und Hinterfüße, ferner durch die Erkrankung der Schleimhäute der Luftwege und des Darmcanales, sowie durch die Ver¬ änderungen in der Leber, Milz und den Nieren kennzeichnet. Die Krankheit entsteht durch die Aufnahme eines mit freiem Auge unsichtbaren, mikroskopisch kleinen, stäbchenförmi¬ gen Krankheitserregers (Bacillus), welcher hauptsächlich in stehenden oder langsam fließenden Wässern oder in sehr schwerer feuchter Lehmerde sich zu entwickeln und fortzu¬ pflanzen scheint. Durch die Aufnahme dieses Krankheitserregers mittelst des Futters in den Magen und in den Darm gelangt der¬ selbe in das Blut, woselbst er sich rasch vermehrt und durch das Einwandern in alle Körpertheile die für den Rothlauf charakteristischen Krankheitserscheinungen hervorbringt. Die Weiterverbreitung und Ansteckung anderer Thiere erfolgt dann durch die Aufnahme von Koth und Harn, sowie durch die Verfütterung von Körpertheilen von an Rothlauf erkrankten und nothgeschlachteten Thieren. Am empfindlichsten für die Ansteckung sind die ver¬ edelten, vom Auslande eingeführten Schweine, und zwar in einem Alter von 3 bis 12 Monaten. Die Erkrankungen fallen gewöhnlich in die heißen Sommermonate, obwohl auch in den anderen Jahreszeiten einzelne Krankheitsfälle an dieser Seuche beobachtet wurden. Die Krankheit tritt gewöhnlich bald nach der erfolgten Aufnahme des Seuchengiftes plötzlich ohne Vorboten auf. Die Thiere versagen das Futter, zeigen Brechreiz und Er¬ brechen, hochgradiges Fieber, große Mattigkeit, Schlassucht, Verkriechen in der Streu, Theilnahmslosigkeit gegen die Umgebung, Schwäche und Lähmungszustände im Hinter¬ theile, zuweilen auch Muskelkrämpfe und Zähneknirschen. An den feineren Hauttheilen treten dann gewöhnlich hellroth, später dann dunkel= bis blauroth gesärbte, ausgebreitete Flecken auf. Weiterhin wird der Koth weich, dünnschleimig und sogar hie und da blutig. Gegen das Ende stellt sich eine bedeutende Athembeschwerde ein, und der Tod erfolgt unter Zunahme der allgemeinen Schwäche und starkem Sinken der Körperwärme gewöhnlich am dritten bis vierten Tage der Krankheit, oft aber auch über Nacht und in einigen Stunden. Von den erkrankten Thieren geht die Mehrzahl zu¬ grunde: Genesungen sind ganz vereinzelt. Wegen der großen Zahl der Todesfälle bei dieser Schweineseuche erleiden die Landwirte bei stäckerer Ver¬ breitung oft bedeutende finanzielle Verluste, und es wurden deshalb von jeher alle möglichen Mittel zur Bekämpfung dieser Seuche aufgeboten. Die Behandlung der kranken Schweine durch Medi¬ camente hat zu keinem nennenswert günstigen Resultat ge¬ führt, und beschränkte sich dieselbe hauptsächlich auf die Verabfolgung von Brech= und Abführmitteln, dann auf die Application von Hautreizen, sowie Begießungen mit kaltem Wasser. Ein beliebtes Volksmittel ist auch das sogenannte Schelm (Nieß=)wurzelstecken. Viel wichtiger als jede Be¬ handlung ist die Einleitung von Vorbauungsmaßregeln. So ist die schleunige Absonderung der gesunden Schweine von den kranken, sowie die gründliche Reinigung der ver¬ seuchten Stallungen eine Hauptbedingung für die Ver¬ hinderung einer Weiterverbreitung. Ebenso ist die größte Vorsicht bezüglich der Berührung von Fleisch oder Abfall¬ stoffen von kranken Schweinen mit gesunden zu üben. Zur Verhinderung des Ausbruches dieser Seuche ist einer außer entsprechenden Reinhaltung und öfteren Desinsction aller Schweinestallungen in den letzten Jahren die Schutz¬ impfung nach Pasteur in den Vordergrund getreten, und wurde dieselbe in Frankreich, Deutschland, in der Schweiz und auch in Oesterreich=Ungarn, und zwar in Niederösterreich und Ungarn, seit mehreren Jahren durchgeführt. Die Impfung wird gewöhnlich an Jungschweinen im Alter von 6 Wochen bis 4 Monaten, und zwar zweimal in einem Intervall von 10—12 Tagen vorgenommen. Der hiezu verwendete Impfstoff, welcher nunmehr auch in dem neuerrichteten Institut Pasteur=Chamberland in Wien erzeugt wird, enthält das durch Fortzüchtung abgeschwächte Roth¬ laufgift, das, auf die Thiere übertragen, nach der ersten Impfung eine leichte, gewöhnlich vorübergehende, rothlauf¬ ähnliche Erkrankung hervorruft, welche dieselben dann gegen eine natürliche Ansteckung unempfindlich machen soll. Es wurden nur vereinzelt Impfrothlauffälle beobachtet. Mit Rücksicht auf die nach der Impfung auftretenden rothlaufähnlichen Erkrankungen, sowie die beobachteten Todes¬ fälle ist es jedenfalls nothwendig, dass dieselbe nur von Fachorganen, die mit dem Wesen der Impfung und der Impftechnik vollkommen vertraut sind, durchgeführt wird, und dass dieselbe überhaupt nur in jenen Gehöften und Gegenden in Anwendung gelangt, in welchen fast alljährlich und in größerer Verbreitung der Rothlauf unter den Schweinebeständen aufgetreten ist. Nach den in Niederösterreich gemachten Erfahrungen soll sich dieses Schutzmittel bisher bewährt haben, und hat

4 sich die Zahl der zur Impfung gelangten Schweine von Jahr zu Jahr gesteigert, trotzdem vereinzelte Todesfälle nach den Impfungen vorgekommen sind. Der Vortheil, den diese Impsung gewährt, besteht insbesondere darin, dass die geimpften Thiere für die ganze Lebensdauer gegen die Seuche geschützt sind. Steyr, am 30. August 1894. Z. 11.052. An sämmtliche Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. August bis 26. August 1894. 1. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch beziehw. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Spital am Pyhrn. 2. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Neustift, Ortschaft Buchschacher. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair und Waldneukirchen. 2. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Bad Hall, Ortschaft Furtberg; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Möderndorf. 3. Bezirk Wald: Gemeinde Offenhausen, Ortschaft Sittenthal. Steyr, 1. September 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. he Buchdrucker

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